Artikelname mit Grösse "XL" rechtlich bindend ?

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kumpelmagnet
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Artikelname mit Grösse "XL" rechtlich bindend ?

Hallo,
wir verkaufen einen Artikel mit der Bezeichnung Artikel XL. In der Beschreibung ist die Grösse in cm korrekt angegeben. Jetzt hat ein Kunde den Artikel vor Weihnachten gekauft und kam jetzt 4 Wochen später an und will Ihn zurückgeben. Er hatte vor Weichnachten nach Erhalt zwar geschrieben das der Artikel zu klein ist weil ja auf der Herstellerseite XL andere Masse hat, aber keinen Widerruf erklärt. Gestern kam dann eine mail wo er uns schrieb er hat den Artikel jetzt in Irland bestellt und will der Artikel zurückgeben was wir wegen der Fristüberschreitung abgelehnt haben. Jetzt versucht er uns einen Fehler nachzuweisen mit der Begründung: Auf der Seite des Herstellers in Irland hat XL andere Masse.
Die Frage ist jetzt ob die Bezeichnung auf der Seite des Herstellers was die Grösse angeht da bindend ist und wir daher einen Fehler gemacht haben die eine Rückahme rechtfertigen.

Grüsse

Anton


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lallekalle
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Re: Artikelname mit Grösse "XL" rechtlich bindend ?

Nunja, drücken wir es mal so aus. Wenn Du beim Hersteller ein Produkt Dir anschaust, welches dann XL heisst und du bestellst es bei einem anderen Anbieter ebenfalls als XL, dann würde ich als Kunde auch davon ausgehen, dass diese Abmessungen geliefert werden.

Ich als Kunde wäre hier sicherlich auch darauf "reingefallen" und dementsprechend verärgert und würde auch das notwendige Theater machen, weil ich es als arglistige Täuschung werten würde.

Somit würde ich einfach retournieren lassen und Gutschreiben.
kumpelmagnet
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Re: Artikelname mit Grösse "XL" rechtlich bindend ?

Hallo,
wäre ja kein Problem gewesen, er hatte es ja schon gemerkt als wir es Ihm geliefert hatten, aber dann hat er vier Wochen verstreichen lassen, vermutlich weil er erst sicher sein wollte das er den Artikel direkt aus Irland bestellen kann. Die Frage ist ob wir rechtlich einwandfrei handeln, wir haben ja den von uns beschriebenen Artikel geliefert.

Grüsse

Anton
boston60
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Re: Artikelname mit Grösse "XL" rechtlich bindend ?

Hallo,

nur eine Frage. Bist du Dir sicher das du ein Original verkauft has
Ist dein Lieferant der Hersteller direkt?
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lallekalle
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Re: Artikelname mit Grösse "XL" rechtlich bindend ?

kumpelmagnet hat geschrieben: Die Frage ist ob wir rechtlich einwandfrei handeln, wir haben ja den von uns beschriebenen Artikel geliefert.
Im Grunde genommen hast Du aber nicht den Original-Artikel geliefert, den der Hersteller mit dieser Bezeichnung produziert. Generell würde ich hier einfach Kulant sein, weil es aus meiner Sicht auch nicht in Ordnung ist. Vielleicht bin ich hier auch zu altmodisch oder kaufmännisch korrekt denkend.

Für eine rechtliche Auskunft frag einfach bei frag-einen-anwalt.de für kleines Geld nach (geht ab ca. 25 EUR) - dann weißt du auch für die Zukunft sicher, ob Du die Kunden mit den Größenbezeichnungen weiter mit einer eigenen gegenüber der offiziellen "täuschen" kannst.
boston60
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Re: Artikelname mit Grösse "XL" rechtlich bindend ?

Eine direkte Täuschung hab ich dir nicht unterstellt....
Sollte es aber vieleicht eine Möglichkeit geben das dein Grosshändler Dir ein Fake untergejubelt hat?
Im Zweifel für den Kunden. Davon ausgehend das du der Meinung bist es handelt sich um ein Original.

Wie dem auch sei, ich würde es zurück nehmen und erstatten.
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