URteil zur OS für Händler auf Onlinemarktplätzen

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Wolkenspiel
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Re: URteil zur OS für Händler auf Onlinemarktplätzen

Was bedeutet das für Euch Amazonhändler? Dass Ihr dann, wenn Ama dran teilnimmt, auch dran teilnehmen müsst? Es dürfte ja dann auch keiner einzeln die Teilnahme verweigern, wenn übergeordnet der Link erstellt wird, oder?
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Kaluna
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Re: URteil zur OS für Händler auf Onlinemarktplätzen

Wolkenspiel hat geschrieben:Was bedeutet das für Euch Amazonhändler? Dass Ihr dann, wenn Ama dran teilnimmt, auch dran teilnehmen müsst? Es dürfte ja dann auch keiner einzeln die Teilnahme verweigern, wenn übergeordnet der Link erstellt wird, oder?
Verstehe ich nicht so. Meiner Ansicht nach ist Amazon (eBay oder wie auch immer der Marktplatz heisst) lediglich verpflichtet, die Information für alle Kunden gut findbar bereit zu stellen und es muss nicht jeder einzelne Händler, der dort verkauft, in jedem Angebot. Ob der Marktplatz dann an der Streitschlichtung teilnehmen muss, würde sich dann ja ggfs. aus dessen Voraussetzungen ergeben. Allein das Setzen des Links kann ja keinen Händler zur Teilnahme verpflichten, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
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Wolkenspiel
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Re: URteil zur OS für Händler auf Onlinemarktplätzen

Das stimmt natürlich. Da es keine Pflicht gibt, beim Link anzugeben, ob man überhaupt teilnimmt, wird es egal sein. Trotzdem alles sehr verwirrend (auch für die Kunden), dafür, dass es sich hier um absoluten Unfug handelt.
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Kaluna
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Re: URteil zur OS für Händler auf Onlinemarktplätzen

DA sind wir uns absolut einig :daumenhoch:

das Ganze ist eh vollkommen sinnfrei...
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Wolkenspiel
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Re: URteil zur OS für Händler auf Onlinemarktplätzen

Ich habe halt Angst, dass dem Ganzen irgendwann "ein Sinn gegeben wird", indem es für alle verpflichtend wird. (-S
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Kaluna
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Re: URteil zur OS für Händler auf Onlinemarktplätzen

Ich kann mich ja ganz schrecklich irren, aber ich glaube eher nicht, dass das von Kunden häufig genutzt wird. Und bis dahin halten wir uns die Daumen, dass deine Befürchtung eine Befürchtung bleibt... mit ner Schlichtungsplattform möchte sich sicher niemand ständig auseinander setzen müssen. Das gibt am Ende völlig neue Arbeitsplätze: Schlichtungsplattform-Beauftragter der Fa. Wolkenspiel :gruebel: z.B. weil der Orgamusverstärker nicht funzt... applaus
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Re: URteil zur OS für Händler auf Onlinemarktplätzen

Aber ansich ist es doch eine feine Sache. Wenn nun der Link auf dem mobile device auf eBay nicht klickbar ist, kann man dezent an eBay verweisen?

So genau habe ich mir die Streitschlichtung noch gar nicht angeschaut. Wenn das für alle zur Pflicht würde, wäre zumindest der Wettbewerb nicht verzerrt.

Vielleicht macht das auch eher in anderen Dimensionen Sinn, für irgendwelche Goldhändler o.ä. wo es wirklich um hohe Beträge geht. Ich denke meine Kunden bei meinen Beträgen brauchen keine externe Streitschlichtung, das kriege ich schon selbst hin.
Andre (KM)
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Re: URteil zur OS für Händler auf Onlinemarktplätzen

Wolkenspiel hat geschrieben:Ich habe halt Angst, dass dem Ganzen irgendwann "ein Sinn gegeben wird", indem es für alle verpflichtend wird. (-S
Oder aber es heißt: Liebe Bürger der EU, Online-Shopping ist so sicher wie nie. 2016 hatten wir nur 2 Schlichtungen zu bearbeiten. :-y
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