Hey zusammen,
ich habe eine Frage zur Anmeldung bei Amazon.
Wo ist der genaue Unterschied und die damit verbunden Folgen zwischen:
"Gesetzlichem Vertreter" und "wirtschaftlichen Vertreter"
Soweit ich das verstehe ist ein gesetzlicher Vertreter z.B. der Geschäftsführer und ein wirtschaftlicher Vertreter kann ein angestellter sein der im Auftrag der Firma das Amazon Konto verwaltet.
Sehe ich das so richtig?
Bei mir ist die Frage, da ich das Amazon Konto betreiben würde aber die dahinter verantwortliche Firma von meinem Mann betrieben wird. Ich bin aber nicht Gesellschafter der Firma sondern arbeite nur im Auftrag von dieser. In der Hilfe wird beim wirtschaftlichem Vertreter immer von Gesellschaftsanteilen geschrieben - daher meine Frage ob ich jetzt der wirtschaftliche Vertreter bin oder gar nichts von beidem.
Vielen Dank für jegliche Infos
Marinella
"Gesetzlichem Vertreter" und "wirtschaftlicher Vertreter"?
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Re: "Gesetzlichem Vertreter" und "wirtschaftlicher Vertreter
Ist die Firma eine Einzelfirma?
Dann würde ich auf jeden Fall beides gleichlautend (auf Deinen Mann) ausfüllen.
Dann würde ich auf jeden Fall beides gleichlautend (auf Deinen Mann) ausfüllen.
Re: "Gesetzlichem Vertreter" und "wirtschaftlicher Vertreter
Nein.Marinella hat geschrieben:Hey zusammen,
ich habe eine Frage zur Anmeldung bei Amazon.
Wo ist der genaue Unterschied und die damit verbunden Folgen zwischen:
"Gesetzlichem Vertreter" und "wirtschaftlichen Vertreter"
Soweit ich das verstehe ist ein gesetzlicher Vertreter z.B. der Geschäftsführer und ein wirtschaftlicher Vertreter kann ein angestellter sein der im Auftrag der Firma das Amazon Konto verwaltet.
Sehe ich das so richtig?
1) Ein Geschäftsführer ist immer ein Angestellter, also kann dies gar nicht der von dir benannte Unterschied sein.
2) Wird Amazon wohl kaum nach dem wirtschaftlichem(n) Vertreter(n) fragen, sondern eher nach dem(n) witschaftlich Berechtigtem(n) - siehe § 4 GWG.
Gruß hgf
Re: "Gesetzlichem Vertreter" und "wirtschaftlicher Vertreter
Das ist möglicherweise nicht zielführend, aber: Nein, das ist falsch. Geschäftsführer wird man nicht durch Vertrag, sondern durch Bestellung durch die Gesellschafterversammlung. Geschäftsführer haben üblicherweise einen Arbeitsvertrag, das ist aber keine Voraussetzung. Der Geschäftsführer ist ein Organ der Gesellschaft, das hat nichts mit seinem Rechtsverhältnis zur Gesellschaft zu tun.hgf hat geschrieben:1) Ein Geschäftsführer ist immer ein Angestellter, also kann dies gar nicht der von dir benannte Unterschied sein.
Will nicht Korinthen-Kacken, weil das für den vorliegenden Fall vermutlich irrelevant ist, aber das andere war einfach nicht korrekt
Ich vermute auch, dass nach dem wirtschaftlich Berechtigten gefragt wird. Bei einer GmbH ist das imho die GmbH selbst, bei einem Einzelunternehmen der Einzelunternehmer. Hintergrund ist, dass man angeben muss, ob es ggf. ein Strohmanngeschäft ist.
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Re: "Gesetzlichem Vertreter" und "wirtschaftlicher Vertreter
Amazon will 3 verschiedenen Angaben zu Personen haben, wobei die bei einer Einzelfirma logischerweise auch immer die gleiche Person sein kann.
Angaben für eine GmbH:
Unternehmensvertreter = Geschäftsführer ( gemäß Handelsregisterauszug)
Daten zum wirtschaftlich Berechtigten: Hier werden die Gesellschafter der GmbH aufgeführt
Daten zur primären Kontaktperson: Freie Auswahl
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Unternehmensvertreter = Geschäftsführer ( gemäß Handelsregisterauszug)
Daten zum wirtschaftlich Berechtigten: Hier werden die Gesellschafter der GmbH aufgeführt
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