"OLG empfiehlt Verbrauchern Einkauf im Ladengeschäft
Im Streit über die Zulässigkeit kostenloser Zahlungsangebote haben Verbraucherschützer eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das OLG Frankfurt empfiehlt den Nutzern, zur Vermeidung von Datenmissbrauch im stationären Handel einzukaufen.
Der Zahlungsdienst Sofortüberweisung darf von Onlinehändlern nun doch als einziges kostenloses Zahlungsmittel angeboten werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hob eine frühere Entscheidung des dortigen Landgerichts auf (Az.: 11 U 123/15 (Kart)). Nun soll der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz in dem Streit entscheiden.
...
Nutzer beim Onlinehandel ohnehin gefährdet
Nach Ansicht des Landgerichts birgt die Datenübermittlung per Sofortueberweisung.de "erhebliche Risiken für die Datensicherheit und eröffnet erhebliche Missbrauchsmöglichkeiten". Auch die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen sei möglich. Daher sei sie den Kunden als einziges kostenloses Zahlungsmittel nicht zuzumuten.
Das sah das OLG jedoch anders. Bei der Bewertung der Zumutbarkeit sei zu berücksichtigen, "dass sich der Verbraucher im Online-Handel grundsätzlich anderen abstrakten Gefahren aussetzt als beim Bezug von Waren oder Leistungen im stationären Handel". Dies beziehe sich insbesondere auf die "abstrakte Gefahr, dass die über das Internet eingegebenen Daten (auch etwa zu den Reisedaten, Personalien etc.) ausgespäht werden können". Die Empfehlung der Richter: "Möchte ein Verbraucher dieses Missbrauchsrisiko ausschalten, steht ihm die Möglichkeit der Nutzung des stationären Handels offen".
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http://www.golem.de/news/urteil-zu-sofo ... 24852.html
Tolle Denkweise.
OLG empfiehlt Verbrauchern Einkauf im Ladengeschäft
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OLG empfiehlt Verbrauchern Einkauf im Ladengeschäft
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Re: OLG empfiehlt Verbrauchern Einkauf im Ladengeschäft
Vermmutlich besitzt dem Richter seine Frau eine kleine Klamotten Boutique, die nicht läuft.
Re: OLG empfiehlt Verbrauchern Einkauf im Ladengeschäft
http://www.golem.de/news/urteil-zu-sofo ... 24852.htmlDas OLG vertritt zudem die Auffassung, dass andere kostenlose Zahlungsarten wie Rechnung oder Vorkasse wiederum den Online-Händlern Probleme bereiten könnten. "Würde der Online-Händler gegen Rechnung (vor)leisten, trüge er das Ausfallrisiko; würde Vorkasse vereinbart, träfe den Online-Händler ein erhöhter Verwaltungsaufwand zur Kontrolle des Zahlungseingangs", schrieben die Richter.
Wobei wenn man dies noch liest und jenachdem wie der Richter es vor Ort gesagt hat könnte man aber auch sagen der Richter meinte im Grunde nur jeder gibt eh unzählige Daten an, da macht das auch nichts aus, da brauch die Bevölkerungen nicht von Verbraucherschützern, bei so einem Thema, geschützt werden, sondern die Leute die damit Probleme haben, dass nur SÜ zu verfügung steht, sollen einfach Stationär kaufen und fertig.
Re: OLG empfiehlt Verbrauchern Einkauf im Ladengeschäft
Wenn ein Shop nur SÜ anbietet, hat er bei mir ganz einfach Pech, ich kaufe das Produkt woanders, notfalls im stationären Handel
- Mankra
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Re: OLG empfiehlt Verbrauchern Einkauf im Ladengeschäft
Wenn jemand SÜ nicht verwenden möchte, steht es doch jedem frei, dort nicht zu kaufen, somit die erste LG Entscheidung IMHO nicht nachvollziehbar.
Und ja, wer auf Nr. Sicher gehen möchte, muß stationär einkaufen, aber bitte mit Barzahlung (schon vor über 20 Jahren, also bevor das Web eine tragende Rolle spielte, haben Banken Bankomatzahlungen ausgwertet) und ohne einer Kundenkarte.
Letztendlich kann und wird jeder Zahlungsdienstleister jeden Kunden über die Jahre auswerten.
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