Noname Ersatzteile richtig deklarieren

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Ragnaros
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Noname Ersatzteile richtig deklarieren

Hallo!

Wir wollen bei ebay Fahrzeugersatzteile verkaufen, und nachdem ich nun einige Konkurrenten angesehen habe, bin ich nicht sicher, was alles im Artikel anzugeben ist um keinen Ärger zu bekommen.

Nehmen wir als Beispiel eine Glühbirne für VW Golf XY. Manche schreiben "Glühbirne für VW Golf XY" manche andere "Glühbirne passend für VW Golf XY", andere sogar nur "Glühbirne VW Golf XY" (und weiter unten dann erst in der Beschreibung den Hinweis auf das nicht originale Teil. Wegen der Zeichenbegrenzung in der Überschrift ist natürlich jedes gesparte Zeichen nett.. ;)

Bei den offiziellen Artikelmerkmalen bei ebay würden wir natürlich ganz offiziell "Noname" oder auch "markenlos" (ist egal was von beiden?) angeben. Es gibt nicht wenige dreiste (?) Händler die da sogar einfach VW oder eben Hersteller angeben, obwohl es dann weiter unten heißt, es handelt sich um kein Originalteil.

Letzter Punkt ist dann, ob man überhaupt in der Artikelbeschreibung nochmal einen Hinweis auf das nicht originale Ersatzteil hinsetzen muss, wenn man schon entsprechend in den Artikelmerkmalen "markenlos" angegeben hat.

Ich denke mal, der ein oder andere von euch war schon mit ähnlichen Fragen befasst?

Herzlichen Dank im Voraus für eure Antworten!


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RA Peter Kraus
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Re: Noname Ersatzteile richtig deklarieren

Ein Minenfeld, weil es viele Vorschriften gibt, die man sich nicht leicht erschließen kann.

Praktisch besteht eine sehr hohe Abmahngefahr, wenn die Ersatzteile (z.B. aus China) hier keine Zulassung haben.

Es hilft dann auch nichts, wenn man die Teile ausdrücklich "ohne Zulassung" anbietet. Sobald etwas mit der Zweckbestimmung Fahrzeug beworben wird (also mit Autobildchen oder Angaben a la "VW"), wird es als Fahrzeugteil angeboten.

Und: Es gibt verschiedene Arten von Zulassungen unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten. Wenn also der chinesische Hersteller z.B. eine Zulassung nach Vorschrift XY vorlegt, heißt das noch nicht, dass damit alle Vorschriften bedient sind. Es kann sein, dass noch eine andere Zulassung fehlt. Wirklich ein großer Spaß, das Thema. Lohnt sich nur, wenn man dort richtig einsteigen möchte. Lässt sich nicht so nebenbei erledigen.
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degraf
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Re: Noname Ersatzteile richtig deklarieren

Bei ebay würden wir natürlich ganz offiziell "Noname" oder auch "markenlos" (ist egal was von beiden?)
"Markenlos" (Großes M) ist die korrekte Attributbezeichnung.
Ragnaros
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Re: Noname Ersatzteile richtig deklarieren

RA Peter Kraus hat geschrieben:Ein Minenfeld, weil es viele Vorschriften gibt, die man sich nicht leicht erschließen kann.

Praktisch besteht eine sehr hohe Abmahngefahr, wenn die Ersatzteile (z.B. aus China) hier keine Zulassung haben.

Es hilft dann auch nichts, wenn man die Teile ausdrücklich "ohne Zulassung" anbietet. Sobald etwas mit der Zweckbestimmung Fahrzeug beworben wird (also mit Autobildchen oder Angaben a la "VW"), wird es als Fahrzeugteil angeboten.

Und: Es gibt verschiedene Arten von Zulassungen unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten. Wenn also der chinesische Hersteller z.B. eine Zulassung nach Vorschrift XY vorlegt, heißt das noch nicht, dass damit alle Vorschriften bedient sind. Es kann sein, dass noch eine andere Zulassung fehlt. Wirklich ein großer Spaß, das Thema. Lohnt sich nur, wenn man dort richtig einsteigen möchte. Lässt sich nicht so nebenbei erledigen.
Danke für den Hinweis bzgl. China, Zulassung usw. aber das ist für unsere Teile unproblematisch.

Mir ging es nun speziell um die Deklarierung d.h. was ist als Benennung notwendig, was kann weggelassen werden (wie im Eingangsposting beschrieben).

Danke an degraf schon einmal für den Hinweis, werde "Markenlos" verwenden!
JustGarden
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Re: Noname Ersatzteile richtig deklarieren

Sollte die eine oder andere Frage klären.

https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/e ... recht.html
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RA Peter Kraus
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Re: Noname Ersatzteile richtig deklarieren

Ragnaros hat geschrieben:Danke für den Hinweis bzgl. China, Zulassung usw. aber das ist für unsere Teile unproblematisch.
Weil es Glühbirnen sind? Die brauchen auch eine Zulassung.

P.S.: Sorry, dass ich die Eingangsfrage nicht beantwortet habe, weil mir der andere Aspekt noch wichtiger erschien.
Ragnaros
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Re: Noname Ersatzteile richtig deklarieren

Ich weiß es auf jeden Fall zu schätzen, dass Sie den Hinweis dazu geben, aber die Teile sind aus EU und haben auch für Deutschland eine Zulassung.

Wäre super, wenn Sie noch etwas zur Eingangsfrage schreiben können.
JustGarden
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Re: Noname Ersatzteile richtig deklarieren

Hast du dir den Link in meinem vorherigen Post angeschaut? Da steht doch das was du wissen möchtest.
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Ragnaros
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Re: Noname Ersatzteile richtig deklarieren

JustGarden hat geschrieben:Hast du dir den Link in meinem vorherigen Post angeschaut? Da steht doch das was du wissen möchtest.
Hey, sorry, dass ich nichts zu deiner Antwort geschrieben hatte, aber deinen Link hatte ich schon vor Verfassen deines Beitrags durchgelesen.

Es hatte mich zwar etwas schlauer gemacht, aber im Detail ist mir immer noch nicht klar wie das Mindestmaß an Benennung aussieht um keinen Ärger zu bekommen.

Es gibt z.B. genug (auch namenhafte) Konkurrenten die oben im Titel wie gesagt nur schreiben "Glühbirne VW" (ist nur ein Beispiel, es geht eigentlich um andere Teile) und nur weiter unten im Text steht dann dass das kein Originalteil ist bzw. die Herstellernummer nur zum Vergleich aufgeführt wird.

Nach meiner Interpretation des Links wäre das eigentlich nicht ausreichend? Falls schon würde ich mich sehr freuen, weil dann in der Überschrift mehr Platz für relevante Informationen ist bzw. mehr Text untergebracht werden kann um über die Suche gefunden zu werden.

Vielen Dank auf jeden Fall für deine Mühe!
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RA Peter Kraus
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Re: Noname Ersatzteile richtig deklarieren

Ragnaros hat geschrieben:Wäre super, wenn Sie noch etwas zur Eingangsfrage schreiben können.
Theoretisch ist das immer eine Einzelfallfrage, bei deren Entscheidung alle Umstände abgewogen werden müssen usw. usf.

Praktisch kann man sagen:

- "Passend für" geht wohl in Ordnung, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das schon einmal abgesegnet hat.

- "Für" wäre mal ein Versuch.

- Einfach nur "VW" ist wohl abmahnbar.
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