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SDB mehrsprachig?

Verfasst: 26. Aug 2016 12:42
von costumes
Hallo,
ich verkaufe eigene Produkte über unseren Shop auch ins Ausland.
Der Shop ist dreisprachig (deutsch, englisch und französisch)
Muss ich die Sicherheitsdatenblätter mehrsprachig anbieten oder reicht da ein deutsches, da unser Firmensitz in Deutschland ist?

Re: SDB mehrsprachig?

Verfasst: 29. Aug 2016 08:36
von costumes
Kennt sich hier niemand damit aus?

Re: SDB mehrsprachig?

Verfasst: 29. Aug 2016 08:55
von xMerchant
Soweit ich weiß, aber das wird Dir konkret nur ein französischer Anwalt für Wirtschaftsrecht sagen können, muss jede Kommunikation mit französischen Kunden auf Französisch geführt werden (können).

Ich habe vor Jahren in Frankreich mal von einem Fall gelesen, in dem sich ein deutscher Händler um das Widerrufsrecht in Frankreich drücken wollte, indem er jede Kommunikation verweigert hat. Der französische Kunde beschwerte sich darauf hin bei den französischen Wettbewerbsaufsicht. In der Folge wurde der deutsche Händler in Frankreich zu einer Strafe von 50.000 Euro verurteilt. Nicht wegen der Weigerung die Ware zurück zu nehmen, sondern weil er keine französischen Informationen zum Widerrufsrecht bereit gestellt hat.

Re: SDB mehrsprachig?

Verfasst: 30. Aug 2016 04:16
von hgf
xMerchant hat geschrieben:...muss jede Kommunikation mit französischen Kunden auf Französisch geführt werden (können).
Das Verbraucherrecht ist hier nicht einschlägig - SDB sind nur für berufliche Verwender bestimmt (keine Weitergabe an Verbraucher).
costumes hat geschrieben:Muss ich die Sicherheitsdatenblätter mehrsprachig anbieten...?
Nein.
costumes hat geschrieben:...reicht da ein deutsches, da unser Firmensitz in Deutschland ist?
Nein, Euer Firmensitz ist irrelevant.
Das SDB muss gemäß Artikel 31 Abs. 5 der REACH-Verordnung in einer Amtsprache des Mitgliedstaates verfasst sein, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird.

hgf

Re: SDB mehrsprachig?

Verfasst: 30. Aug 2016 09:31
von xMerchant
Das Problem ist hier die Definition von "Inverkehrbringung", laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin versteht man im Fall von Chemikalien und Stoffgemischen darunter nicht die Bereitstellung für den Gemeinsamen Markt, sondern den erstmaligen Verkauf in einem Mitgliedsstaat. Ist in Deutschland z.B. im ChemG, so definiert.
Definition von Inverkehrbringen laut ChemG:
die Abgabe an Dritte oder die Bereitstellung für Dritte; das Verbringen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes gilt als Inverkehrbringen, soweit es sich nicht lediglich um einen Transitverkehr nach Nummer 8 zweiter Halbsatz handelt;


Deshalb muss das SDB immer in der Sprache des Landes vorliegen, in das das Produkt verkauft wird:
Gemäß Artikel 31 Absatz 5 der REACH-Verordnung muss ein Sicherheitsdatenblatt in einer Amtssprache des Mitgliedstaates/der Mitgliedstaaten vorgelegt werden, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird. Das bedeutet, dass für ein Produkt (Stoff oder Gemisch), das in mehreren Ländern verkauft wird, für alle Länder mindestens jeweils eine Version in einer Amtssprache des entsprechenden Landes zur Verfügung stehen muss, es sei denn der Mitgliedstaat bestimmt etwas anderes.
Quelle: http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de ... blatt.html
Punkt 208

Re: SDB mehrsprachig?

Verfasst: 30. Aug 2016 15:56
von costumes
Das wäre krass, wenn ich nun verpflichtet bin die Sicherheitsdatenblätter in alle europäischen Sprachen zu übersetzen /-(x)

Re: SDB mehrsprachig?

Verfasst: 30. Aug 2016 16:52
von xMerchant
Man muss sich doch nur fragen was der Sinn der SDB ist, dann kann man es sich schon fast selbst beantworten. Was hilft ein SDB auf Sumoi, wenn es kein Mensch in Deutschland lesen kann und wieso sollte im Fall eines Personenschadens der finnische Hersteller einfach sagen können: "Die hätten doch nur das SDB lesen müssen".

Auch machen die anzugebenden Notrufnummern nur Sinn, wenn dort die Sprache des Anrufers gesprochen wird. Wie soll ein Arzt in Frankreich Auskunft über Gegenmaßnahmen bei einer Vergiftung von einer deutschen Notrufstelle erhalten? Meist kann er die gar nicht anrufen, weil die Kurznummern bzw. 0800-Nummern aus dem Ausland gar nicht erreichbar sind.

Re: SDB mehrsprachig?

Verfasst: 30. Aug 2016 23:32
von hgf
costumes hat geschrieben:Das wäre krass, wenn ich nun verpflichtet bin die Sicherheitsdatenblätter in alle europäischen Sprachen zu übersetzen /-(x)
Wenn du an berufliche Verwender in sämtlichen europäischen Länder lieferst, ja (es gibt zum Trost aber weniger verschiedene Amtssprachen als Länder 8) ).

Re: SDB mehrsprachig?

Verfasst: 31. Aug 2016 00:21
von costumes
hgf hat geschrieben:
costumes hat geschrieben:Das wäre krass, wenn ich nun verpflichtet bin die Sicherheitsdatenblätter in alle europäischen Sprachen zu übersetzen /-(x)
Wenn du an berufliche Verwender in sämtlichen europäischen Länder lieferst, ja (es gibt zum Trost aber weniger verschiedene Amtssprachen als Länder 8) ).
widersprichst Du Dir hier nicht???? :
hgf hat geschrieben:
costumes hat geschrieben:Muss ich die Sicherheitsdatenblätter mehrsprachig anbieten...?
Nein.
costumes hat geschrieben:...reicht da ein deutsches, da unser Firmensitz in Deutschland ist?
Nein, Euer Firmensitz ist irrelevant.
Das SDB muss gemäß Artikel 31 Abs. 5 der REACH-Verordnung in einer Amtsprache des Mitgliedstaates verfasst sein, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird.

hgf