Kündigung eines Arbeitnehmers trotz Kündigungsschutz
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Kündigung eines Arbeitnehmers trotz Kündigungsschutz
Ich habe einem Arbeitnehmer wegen mangelnder Leistung trotz Kündigungsschutzes gekündigt. Nach der Kündigung haben wir eine Abfindungsvereinbarung unterzeichnet, bei der er etwas mehr als ein Monatsgehalt für den Verzicht einer Kündigungsschutzklage erhalten hat. Dachte dies sei für beide Seiten ein guter Deal, er war unter 2 Jahren bei uns, mehr wäre für ihn nicht zu holen und wir sparen und die Anwaltskosten und den Ärger. Das Arbeitsamt will ihm nun eine 3 monatige Sperre verhängen. Ist das rechtens?
Re: Kündigung eines Arbeitnehmers trotz Kündigungsschutz
Ja, ist es. Unproblematisch wäre es gewesen, wenn du ihn gekündigt hättest und ihm für sein Stillhalten in der Kündigung eine Abfindung in der im KSchG genannten Spanne angeboten hättest.
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Re: Kündigung eines Arbeitnehmers trotz Kündigungsschutz
Die Spanne entspricht dem KschG unter Berücksichtigung seines Alters. Die Vereinbarung hat er gleichzeitig mit der Kündigung bekommen, aber später unterzeichnet. War der Fehler, dass er sich vertraglich zum Stillhalten verpflichtet hat? Toll ist, das ich mir meine Vorgehensweise vom Anwalt hab absegnen lassen, aber der hatte wohl nur meine Interessen im Kopf.
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Re: Kündigung eines Arbeitnehmers trotz Kündigungsschutz
Stand in der Kündigung etwas von mangelnder Leistung? Wir hatten einen ähnlichen Fall wegen "häufiger Kurzerkrankungen, die insgesamt einen Zeitraum von 6 Wochen pro Jahr überschreiten" (in dem Fall 21 Krankschreibungen innerhalb eines Jahres). Wir hatten allerdings keinen expliziten Kündigungsgrund angegeben, weil Einvernehmlichkeit bestand. Dem Arbeitsamt reichte dann eine zusätzliche Bestätigung, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt, was ja im weitesten Sinne auch stimmt. Wir wollten ihm da auch keine Steine in den Weg legen.
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Re: Kündigung eines Arbeitnehmers trotz Kündigungsschutz
In der Kündigung haben wir auf Anraten unseres Anwaltes auch keinen Grund angegeben, dem Arbeitsamt angegeben, dass es trotz allen Bemühungen (ehrlich gemeint, er wollte, konnte aber nicht, hat sich ja auch lang genung hinter Kolegen und zwichen den Zuständigkeiten verstecken können) die gewünschten Aufgaben nicht erledigen konnte.
Werde aber sowieso kaum erfahren wie es ausging, der spricht natürlich nur noch mit mir / uns, wenn er nocht eine Bescheinigung braucht.
Werde aber sowieso kaum erfahren wie es ausging, der spricht natürlich nur noch mit mir / uns, wenn er nocht eine Bescheinigung braucht.
Re: Kündigung eines Arbeitnehmers trotz Kündigungsschutz
Wenn es nicht verhaltensbedingt war, ist es dem Arbeitsamt egal. Er darf aber nicht daran mitwirken, entlassen zu werden. Bei einem Aufhebungsvertrag wird man aber eigentlich in der Bescheinigung auch gefragt, ob man den Mitarbeiter denn gefeuert hätte, wenn er nicht unterschrieben hätte. Was hast du da denn angekreuzt?
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Re: Kündigung eines Arbeitnehmers trotz Kündigungsschutz
Solche Fragen habe ich natürlicih verneint, in dem Fragebogen wurde aber nur abgefragt, ob es eine Vereinbarung VOR der Kündigung gab. Gab es ja nicht.
Der gekündigte Mitarbeiter hat eine Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten, Wirtschaftswissenschaften studiert und in diversen Personalabteilungen gearbeitet, eigentlich hätte er mich in solchen Fragen beraten sollen. Dachte er würde solche Vereinbarung gründlich prüfen (das kann er eigentlich auch, dauerte nur ewig), zumindest wenn sie ihn selber betrifft.
Der gekündigte Mitarbeiter hat eine Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten, Wirtschaftswissenschaften studiert und in diversen Personalabteilungen gearbeitet, eigentlich hätte er mich in solchen Fragen beraten sollen. Dachte er würde solche Vereinbarung gründlich prüfen (das kann er eigentlich auch, dauerte nur ewig), zumindest wenn sie ihn selber betrifft.
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