Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular

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fonprofi
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Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular

Ich verweise mal auf das Gambio-Forum:

Gerade Email von Janolaw erhalten:

sollten Sie in Ihrem Shop ein Kontaktformular verwenden, besteht aufgrund eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 11. März 2016 Handlungsbedarf, um eine Abmahnung zu vermeiden.


Das OLG Köln verlangt bei der Bereitstellung eines Kontaktformulars folgende Punkte:

- der Kontaktsuchende muss seine Einwilligung in die Angabenspeicherung und Kontaktaufnahme aktiv erteilen (Opt-In)

- die Einwilligung muss protokolliert werden

- die Einwilligung muss jederzeit für die Zukunft widerrufen werden können


Unsere Empfehlung:

Falls Ihr Shopsystem diese Einwilligungs- und Protokollierungsprozesse (noch) nicht zulässt, sollten Sie den Link "Kontakt" selbstständig ausblenden, d.h. das Kontaktformular vorübergehend deaktivieren.


/-(x)


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fussel
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular

Irgendwann kommt es soweit, das man Kunden am Telefon zuerst die Datenschutzerklärung vorlesen und die Einverständnisserklärung zukommen lassen muss.
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Hörfreak
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular

Was für ein Schwachsinn! Wenn ein Kunde von sich aus aktiv den Kontakt sucht, dann sollte das ein klares Ding von Opt-In sein... Manche Richter müssen sich echt fragen lassen, in was für einer kaputten und dem normalen Volk völlig fremden Welt sie leben. /-(x)
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Wolkenspiel
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular

Aber wenn der Kunde mich per Mail kontaktiert, das ist schon noch erlaubt, darauf zu antworten, bevor der Kunde 10 Opt-ins-und-outs bestätigt hat und mich dann wegen Spam verklagt? :-y
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Charon
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular

Mal schauen wann die Datenschutzerklärung neben jedem Kunden-Telefon automatisch und ganz individuell stehen muß weil die Rufnummer übertragen wird applaus
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degraf
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular

Hat mal einer den Link zum Urteil?
Andre (KM)
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular

degraf hat geschrieben:Hat mal einer den Link zum Urteil?
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koe ... 60311.html
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Cornflake
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular

In Zukunft können wir ja alle bei einer Kontaktanfrage
erstmal einen Brief zuschicken mit AGB, Datenschutzerklärung,
die erstmal unterschrieben werden müssen bevor es eine
Antwort gibt. Natürlich mit vorfrankiertem und adressiertem
Rückumschlag. :-y
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fussel
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular

Müsste nicht eigentlich der Kunde uns zuerst fragen, ob er uns belästigen darf? So richtig mit Übermittlung seiner AGB, Datenschutzerklärung usw.
foot

Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular

fussel hat geschrieben:Müsste nicht eigentlich der Kunde uns zuerst fragen, ob er uns belästigen darf? So richtig mit Übermittlung seiner AGB, Datenschutzerklärung usw.
Berechtigte Frage. Das gilt natürlich auch für unerlaubte Post und "Werbe"-Anrufe. :-}

Aber im Ernst solche Gerichtsurteile gibt es ja nur, weil es immer einen Blöden gibt, der zu Gericht rennt.
Und interessant dabei, das alle "Händlerinteressenvertreter" eine andere Auslegung der Informationspflichten haben.

Also alles wie gehabt.
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degraf
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular

Andre (KM) hat geschrieben:
degraf hat geschrieben:Hat mal einer den Link zum Urteil?
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koe ... 60311.html
Danke dafür.
Soweit ich es auf die Schnelle gelesen habe, fehlte in erster Linie der Datenschutzhinweis im Kontaktformular.
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular

degraf hat geschrieben:
Andre (KM) hat geschrieben:
degraf hat geschrieben:Hat mal einer den Link zum Urteil?
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koe ... 60311.html
Danke dafür.
Soweit ich es auf die Schnelle gelesen habe, fehlte in erster Linie der Datenschutzhinweis im Kontaktformular.

.. aber wie kommt dann Janolaw angabegemäßt drauf, dass man ein opt-in-Verfahren braucht?
Die Arbeit läuft Dir nicht davon, wenn Du Deinem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht, bis Du mit der Arbeit fertig bist. Chinesisches Sprichwort

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koshop
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular

Irgendwann kommt es soweit, das man Kunden am Telefon zuerst die Datenschutzerklärung vorlesen und die Einverständnisserklärung zukommen lassen muss.
Naja, im Prinzip musst du einem Kunden der telefonisch bestellt die Widerrufsbelehrung und die AGB vorlesen. Zumindest wenn du die Bestellung am Telefon bereits annimmst.
http://www.it-recht-kanzlei.de/vertrags ... schnitt_12
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Pflanzenshop
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular

koshop hat geschrieben:
Irgendwann kommt es soweit, das man Kunden am Telefon zuerst die Datenschutzerklärung vorlesen und die Einverständnisserklärung zukommen lassen muss.
Naja, im Prinzip musst du einem Kunden der telefonisch bestellt die Widerrufsbelehrung und die AGB vorlesen. Zumindest wenn du die Bestellung am Telefon bereits annimmst.
http://www.it-recht-kanzlei.de/vertrags ... schnitt_12
Ich habe bei Vodafone kürzlich eine Vertragsänderung telefonisch vorgenommen. Der Berater hat mir die Widerrufsbelehrung komplett vorgelesen und vorher auch gefragt, ob er das aufzeichnen darf.
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Verkäuferperformance
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular

Pflanzenshop hat geschrieben:Ich habe bei Vodafone kürzlich eine Vertragsänderung telefonisch vorgenommen. Der Berater hat mir die Widerrufsbelehrung komplett vorgelesen und vorher auch gefragt, ob er das aufzeichnen darf.
Gerade bei telefonischem Kontakt mit Vodafone würd ich darauf bestehen, daß man mir alles nochmal vorliest - da fallen dann nämlich Begriffe, die vorher nicht besprochen wurden. "...bis zu...", "falls in Zukunft verfügbar" usw.
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular

Verkäuferperformance hat geschrieben:
Pflanzenshop hat geschrieben:Ich habe bei Vodafone kürzlich eine Vertragsänderung telefonisch vorgenommen. Der Berater hat mir die Widerrufsbelehrung komplett vorgelesen und vorher auch gefragt, ob er das aufzeichnen darf.
Gerade bei telefonischem Kontakt mit Vodafone würd ich darauf bestehen, daß man mir alles nochmal vorliest - da fallen dann nämlich Begriffe, die vorher nicht besprochen wurden. "...bis zu...", "falls in Zukunft verfügbar" usw.
Genau. Und aus einem harmlosen Plausch wird eine 24-Monats-Verlängerung ohne das der Kunde das ahnen könnte. /-(x)
Viele Grüße,
Christian
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular

Was ist Opt in ?
Steht gerade voll auf dem Schlauch?
Also soll ich nun unsere Datenschutzerklärung zum lesen mit einbinden, via Popup und danach soll der Kunde es bestätigen ?
Doc Olson
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular

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Pflanzenshop
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular

Verkäuferperformance hat geschrieben:
Pflanzenshop hat geschrieben:Ich habe bei Vodafone kürzlich eine Vertragsänderung telefonisch vorgenommen. Der Berater hat mir die Widerrufsbelehrung komplett vorgelesen und vorher auch gefragt, ob er das aufzeichnen darf.
Gerade bei telefonischem Kontakt mit Vodafone würd ich darauf bestehen, daß man mir alles nochmal vorliest - da fallen dann nämlich Begriffe, die vorher nicht besprochen wurden. "...bis zu...", "falls in Zukunft verfügbar" usw.
Auch wenn ich mich manchmal so benehme, ich bin kein Volltrottel. Wenn ich bei Vodafone einen Vertrag telefonisch ändere, weiß ich auch, was ich tue. :-y
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