Ich verweise mal auf das Gambio-Forum:
Gerade Email von Janolaw erhalten:
sollten Sie in Ihrem Shop ein Kontaktformular verwenden, besteht aufgrund eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 11. März 2016 Handlungsbedarf, um eine Abmahnung zu vermeiden.
Das OLG Köln verlangt bei der Bereitstellung eines Kontaktformulars folgende Punkte:
- der Kontaktsuchende muss seine Einwilligung in die Angabenspeicherung und Kontaktaufnahme aktiv erteilen (Opt-In)
- die Einwilligung muss protokolliert werden
- die Einwilligung muss jederzeit für die Zukunft widerrufen werden können
Unsere Empfehlung:
Falls Ihr Shopsystem diese Einwilligungs- und Protokollierungsprozesse (noch) nicht zulässt, sollten Sie den Link "Kontakt" selbstständig ausblenden, d.h. das Kontaktformular vorübergehend deaktivieren.
Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular
Irgendwann kommt es soweit, das man Kunden am Telefon zuerst die Datenschutzerklärung vorlesen und die Einverständnisserklärung zukommen lassen muss.
- Hörfreak
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular
Was für ein Schwachsinn! Wenn ein Kunde von sich aus aktiv den Kontakt sucht, dann sollte das ein klares Ding von Opt-In sein... Manche Richter müssen sich echt fragen lassen, in was für einer kaputten und dem normalen Volk völlig fremden Welt sie leben.
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular
Aber wenn der Kunde mich per Mail kontaktiert, das ist schon noch erlaubt, darauf zu antworten, bevor der Kunde 10 Opt-ins-und-outs bestätigt hat und mich dann wegen Spam verklagt?
Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular
Mal schauen wann die Datenschutzerklärung neben jedem Kunden-Telefon automatisch und ganz individuell stehen muß weil die Rufnummer übertragen wird
-
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koe ... 60311.htmldegraf hat geschrieben:Hat mal einer den Link zum Urteil?
- Cornflake
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular
In Zukunft können wir ja alle bei einer Kontaktanfrage
erstmal einen Brief zuschicken mit AGB, Datenschutzerklärung,
die erstmal unterschrieben werden müssen bevor es eine
Antwort gibt. Natürlich mit vorfrankiertem und adressiertem
Rückumschlag.
erstmal einen Brief zuschicken mit AGB, Datenschutzerklärung,
die erstmal unterschrieben werden müssen bevor es eine
Antwort gibt. Natürlich mit vorfrankiertem und adressiertem
Rückumschlag.
Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular
Müsste nicht eigentlich der Kunde uns zuerst fragen, ob er uns belästigen darf? So richtig mit Übermittlung seiner AGB, Datenschutzerklärung usw.
Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular
Berechtigte Frage. Das gilt natürlich auch für unerlaubte Post und "Werbe"-Anrufe.fussel hat geschrieben:Müsste nicht eigentlich der Kunde uns zuerst fragen, ob er uns belästigen darf? So richtig mit Übermittlung seiner AGB, Datenschutzerklärung usw.
Aber im Ernst solche Gerichtsurteile gibt es ja nur, weil es immer einen Blöden gibt, der zu Gericht rennt.
Und interessant dabei, das alle "Händlerinteressenvertreter" eine andere Auslegung der Informationspflichten haben.
Also alles wie gehabt.
Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular
Danke dafür.Andre (KM) hat geschrieben:https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koe ... 60311.htmldegraf hat geschrieben:Hat mal einer den Link zum Urteil?
Soweit ich es auf die Schnelle gelesen habe, fehlte in erster Linie der Datenschutzhinweis im Kontaktformular.
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular
Hier sind die Eckpunkte aufgeführt, die benötigt werden:
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular
degraf hat geschrieben:Danke dafür.Andre (KM) hat geschrieben:https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koe ... 60311.htmldegraf hat geschrieben:Hat mal einer den Link zum Urteil?
Soweit ich es auf die Schnelle gelesen habe, fehlte in erster Linie der Datenschutzhinweis im Kontaktformular.
.. aber wie kommt dann Janolaw angabegemäßt drauf, dass man ein opt-in-Verfahren braucht?
Die Arbeit läuft Dir nicht davon, wenn Du Deinem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht, bis Du mit der Arbeit fertig bist. Chinesisches Sprichwort
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular
Naja, im Prinzip musst du einem Kunden der telefonisch bestellt die Widerrufsbelehrung und die AGB vorlesen. Zumindest wenn du die Bestellung am Telefon bereits annimmst.Irgendwann kommt es soweit, das man Kunden am Telefon zuerst die Datenschutzerklärung vorlesen und die Einverständnisserklärung zukommen lassen muss.
http://www.it-recht-kanzlei.de/vertrags ... schnitt_12
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular
Ich habe bei Vodafone kürzlich eine Vertragsänderung telefonisch vorgenommen. Der Berater hat mir die Widerrufsbelehrung komplett vorgelesen und vorher auch gefragt, ob er das aufzeichnen darf.koshop hat geschrieben:Naja, im Prinzip musst du einem Kunden der telefonisch bestellt die Widerrufsbelehrung und die AGB vorlesen. Zumindest wenn du die Bestellung am Telefon bereits annimmst.Irgendwann kommt es soweit, das man Kunden am Telefon zuerst die Datenschutzerklärung vorlesen und die Einverständnisserklärung zukommen lassen muss.
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular
Gerade bei telefonischem Kontakt mit Vodafone würd ich darauf bestehen, daß man mir alles nochmal vorliest - da fallen dann nämlich Begriffe, die vorher nicht besprochen wurden. "...bis zu...", "falls in Zukunft verfügbar" usw.Pflanzenshop hat geschrieben:Ich habe bei Vodafone kürzlich eine Vertragsänderung telefonisch vorgenommen. Der Berater hat mir die Widerrufsbelehrung komplett vorgelesen und vorher auch gefragt, ob er das aufzeichnen darf.
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"Die Retourquoten sind uns egal" - Robert Gentz, Geschäftsführer Zalando
"Die Länder mit der höchsten Retourenquote sind die profitabelsten" - Ein Zalando-Sprecher
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular
Genau. Und aus einem harmlosen Plausch wird eine 24-Monats-Verlängerung ohne das der Kunde das ahnen könnte.Verkäuferperformance hat geschrieben:Gerade bei telefonischem Kontakt mit Vodafone würd ich darauf bestehen, daß man mir alles nochmal vorliest - da fallen dann nämlich Begriffe, die vorher nicht besprochen wurden. "...bis zu...", "falls in Zukunft verfügbar" usw.Pflanzenshop hat geschrieben:Ich habe bei Vodafone kürzlich eine Vertragsänderung telefonisch vorgenommen. Der Berater hat mir die Widerrufsbelehrung komplett vorgelesen und vorher auch gefragt, ob er das aufzeichnen darf.
Viele Grüße,
Christian
Christian
Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular
Was ist Opt in ?
Steht gerade voll auf dem Schlauch?
Also soll ich nun unsere Datenschutzerklärung zum lesen mit einbinden, via Popup und danach soll der Kunde es bestätigen ?
Steht gerade voll auf dem Schlauch?
Also soll ich nun unsere Datenschutzerklärung zum lesen mit einbinden, via Popup und danach soll der Kunde es bestätigen ?
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Re: Abmahngefahr bei Anfrage per Kontaktformular
Auch wenn ich mich manchmal so benehme, ich bin kein Volltrottel. Wenn ich bei Vodafone einen Vertrag telefonisch ändere, weiß ich auch, was ich tue.Verkäuferperformance hat geschrieben:Gerade bei telefonischem Kontakt mit Vodafone würd ich darauf bestehen, daß man mir alles nochmal vorliest - da fallen dann nämlich Begriffe, die vorher nicht besprochen wurden. "...bis zu...", "falls in Zukunft verfügbar" usw.Pflanzenshop hat geschrieben:Ich habe bei Vodafone kürzlich eine Vertragsänderung telefonisch vorgenommen. Der Berater hat mir die Widerrufsbelehrung komplett vorgelesen und vorher auch gefragt, ob er das aufzeichnen darf.
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