Untermieterin schickt Mängelrüge

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McMillion
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Untermieterin schickt Mängelrüge

Heute nacht ging uns eine Mängelrüge von unserer Untermieterin zu, natürlich schön zum Wochenende und wir sind am KOCHEN! Ich hoffe, dass uns jemand hier ein paar Tipps geben kann, wie wir mit der Sache kurzfristig richtig umgehen sollen.

Kurz zu den Hintergründen:
Hauptmieterin des Gewerbeobjektes ist meine Frau, die das Objekt zum Zwecke von Wellnessmassagen genutzt hat und an eine Physiotherapeutin teilweise untervermietet hat. Da ich mit meiner Firma andere Räume gesucht habe und meine Frau ihr Gewerbe aufgeben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich mit meiner Firma die Räume meiner Frau übernehme. Ich bin also quasi der neue Untermieter. Das Vertragsverhältnis zur Untermieterin (Physiotherapie) besteht noch bis zum 31.8.2016, danach verlässt die Untermieterin die Räumlichkeiten ohnehin auf eigenen Wunsch. Kleine Randnotiz: Sie hat kaum Termine und ist eigentlich nie da, die Betonung liegt auf "nie". Mittlerweile hat sie sich auch in einer anderen Physiotherapie-Praxis eingemietet und macht ihre Termine dort. Ich vermute, dass sie einen Weg sucht, vorzeitig aus dem Mietvertrag herauszukommen.

Nun habe ich also am 17.5.2016 die neuen Räume bezogen, was natürlich einige optische Veränderungen mit sich gebracht hat. Und nun kommen wir zur Mängelrüge:

"Als ich am 12.05.2016 in meine Praxis gekommen bin, musste ich folgende Feststellungen machen:"
Lüge! Bis einschließlich 13.05. war die Praxis noch in unverändertem Zustand, wir haben mit dem Ausräumen der Räume am 13.05. abends begonnen und über Pfingsten alles eingeräumt. Die Veränderung war also erst am 17.5. sichtbar.

"1. Mit der Firma [Name entfernt] (gemeint ist meine Firma) ist offensichtlich ein neuer Untermieter mit einem völlig anderen Gewerbe vorhanden, der offensichtlich nicht mit einer therapeutischen Praxis kompatibel ist. Erkennbar war dies durch die Anbringung von Werbemitteln der Firma [Name entfernt] an der Fensterfront der Haupteingangstür, sowie die Umwandlung des Empfangsbereichs in einen Lagerraum, worauf ich im weiteren noch detaillierter eingehen werde."

Ich verkaufe mit meiner Firma Werbetechnik-Artikel (Prospekthalter und ähnliche Produkte), mache der Physio-Praxis der Untermieterin also keine Konkurrenz, zumal der Konkurrenzschutz im Untermietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass beide Firmen miteinander "kompatibel" sein müssen. Die Umwandlung des Empfangsbereichs in einen Lagerraum entspricht nicht der Wahrheit. Der Eingangsbereich zu den Räumen ist weitgehend unverändert (Flur von der Eingangstür bis zur Empfangstheke. Schräg gegenüber der Empfangstheke ist der Zugang zum Behandlungsraum der Untermieterin. Bis hierhin ist alles unverändert.

"2. Mein Plakat „Physiotherapie [Name entfernt]“ wurde ohne meine Zustimmung entfernt, obwohl es an dem vertraglich vereinbarten Bereich (§6.1) angebracht war."

Das "Plakat" war ein DIN-A4-Ausdruck, den ich selbst auf eigene Kosten und aus Kulanz für die Physiotherapeutin angefertigt habe und vorübergehend an der EINGANGSTÜR angebracht hatte. Das habe ich entfernt und durch mein eigenes Firmenschild ersetzt, da meine Außenwerbung noch nicht fertiggestellt ist und ich für die Paketdienste einen Hinweis benötigt habe. Laut Untermietvertrag stehen der Untermieterin folgende Werbeflächen zur Verfügung:
"Der Untermieter hat Anspruch auf das Anbringen eines Firmenschildes/Plakates/Prospekte zu Werbezwecken. Dafür wird dem Untermieter folgender Platz angewiesen:

• Fassade über Briefkasten
• Anbringen eines Prospekthalters neben der Eingangstür
• Plakat an der Vorderseite Fensterfront

Größe, Ausführung und Art der Beschriftungen sind zur Genehmigung dem Hauptmieter vorzulegen.

Desweiteren kann der vorhandene Kundenstopper mit einem gemeinschaftlichen Werbeplakat genutzt werden, sofern dies vom Untermieter gewünscht wird."


Sämtliche zugewiesene Flächen wurden seit Beginn des Mietverhältnisses am 1.9.2015 in keiner Weise genutzt. Mit "Vorderseite Fensterfront" sind die 3 Fenster vom Behandlungsraum gemeint, die direkt neben der Eingangstür (Glastür) liegen. Von Werbeflächen an der Eingangstür war nie die Rede (oder gehört eine Glas-Eingangstür zur "Fensterfront"?

"3. Die nach dem Untermietvertrag (§§1.1 und 1.2) genannten zur gemeinsamen Nutzung vorgesehenen Räume sind für mich nur noch äußerst eingeschränkt und keinesfalls in dem vertraglich vereinbarten Umfang nutzbar und zwar aus folgenden Gründen:
a) Der Tresen ist mit einem Computer und großem Bildschirm ausgestattet an dem nur eine Person Platz hat und wohl den ganzen Tag belegt ist. Dadurch ist die vereinbarte Mitnutzung durch mich nicht mehr möglich."

Der Tresen (die Empfangstheke) steht der Untermieterin weiterhin in vollem Umfang zur Verfügung. Die Theke ist L-förmig mit einem Viertelkreis verbunden (ersichtlich auf den Fotos), wobei die kurze Seite des Ls sowie der Viertelkreis zur langen Seite des Ls vollständig frei ist und von mir nicht genutzt wird. Ich nutze lediglich die lange Seite des Ls für meinen Computer (iMac), also eigentlich nur ein Bildschirm. Die Tastatur lege bei Abwesenheit unter den Bildschirm, so dass diese Fläche ebenfalls frei zur Verfügung steht. Ich habe es jetzt nicht ausgemessen, aber ich schätze mal, dass die zur Verfügung stehende Fläche mindestens 50% der Gesamttheke ausmacht. Natürlich kann man hinter dieser Theke nicht zu zweit arbeiten, da der Platz hierfür nicht ausreicht, aber das war ja schon vorher so. Außerdem ist sie ja nie da und selbst wenn, hätte ich kein Problem, meinen Platz kurzfristig für sie zu räumen, wenn sie einen Kunden abkassiert.

"Der Wartebereich wurde verändert und befindet sich nun zwischen dem Eingangsbereich und dem Tresen. Der Blick meiner Kunden muss sich zwangsläufig auf ein provisorisches, unordentliches und offenstehendes Lager richten. Der Durchgang ist nach meiner Messung nur 1,10m breit. Bei gleichzeitiger Nutzung durch meine Kunden und Kunden der Firma [Name entfernt] ist dies nicht zumutbar. Ich habe auch erhebliche Zweifel, ob dieser Zustand den geltenden Unfallverhütungsvorschriften entspricht. Gegebenenfalls müsste dies behördlich geklärt werden (Brandschutz, Berufsgenossenschaft)."

Der Wartebereich wurde in Richtung der Garderobe (Flurbereich zwischen Eingangstür und Theke) verlegt. Es ist im Untermietvertrag nicht vereinbart, WO dieser Wartebereich zu sein hat. Vor der Theke stehend hat der Kunde freien Blick auf meinen Packplatz und auf ein paar Lagerregale. Selbstverständlich liegt in den Lagerregalen Ware und die Regale, die den Blick auf den Packplatz einschränken sollen, enthalten Kartonagen und Packmaterial, welches jedoch alles sauber und ordentlich aufgeräumt ist. Ist es ein Mangel, wenn ein Kunde auf Verkaufsware blicken muss? Der Durchgang ist nach meinen Messungen nicht 1,10 m breit sondern vorne an der Theke zum Behandlungsraum 1,37 m (so wie vorher auch) und nach hinten Richtung Küche und Toilette 1,24 m. Das sollte selbst für Kunden mit Gehbehinderung ausreichen. Was meint sie mit "Brandschutz" und "Berufsgenossenschaft"? Ist die weich in der Birne?

"c) Auch vor dem Zugang meines alleine genutzten Raumes stehen nun Lagerregale, die mit Kartonagen und anderem Verpackungsmaterial voll bestückt sind. Der Anblick ist sowohl für meine Kunden als auch für mich eine Zumutung."
Ich weiß nicht, ob sie damit den ehemaligen Wartebereich meint, in dem zwei Ikea-Expedit-Regale mit Verkaufsware stehen oder die Abtrennungsregale zum Packtisch, in dem Kartonagen untergebracht sind. Hat ein Untermieter einen Anspruch auf eine "schöne" Aussicht?

"d) Laut Untermietvertrag steht mir eine Gesamtfläche von 36,99 qm zu, davon 21,55 qm an der gemeinsam nutzbaren Fläche. Nach dem Ergebnis meiner Ausmessung ist durch die neue Nutzung der Gemeinschaftsflächen, die mir vertraglich zustehenden Fläche um mehr als 10 % unterschritten. Allein diese Tatsache würde mich zur fristlosen außerordentlichen Kündigung berechtigen."
Dass sie nicht messen kann, hat sie ja mit den 1,10 m eindrücklich bewiesen. Ich werde das nochmal nachmessen und evtl. den Packtisch mit den Regalen weiter nach hinten verschieben, um ihr eine volle Fläche zu gewährleisten. Aber hat sie wirklich ein Recht zur außerordentlichen Kündigung? Nach meiner Recherche steht ihr ggf. eine Mietminderung zu - mehr nicht.

"e) Vereinbart war eine gemeinschaftliche Nutzung der vorhandenen Räume Ihres Wellness-Studios und meiner Physiotherapiepraxis. Diese gemeinsame Nutzung war auch ohne gegenseitige Störung möglich und für beide Seiten wirtschaftlich sinnvoll. Nicht möglich ist jedoch die gemeinsame Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten zwischen einem Büro/Werkstatt/Lagerraum und meiner Physiotherapiepraxis. Alleine die optischen Veränderungen sind eine Zumutung für meine Patienten. Ich habe diesbezüglich auch schon negative Reaktionen zur Kenntnis nehmen müssen. Patienten haben mich um Terminverschiebung gebeten bis wieder ein ansprechender Zustand hergestellt ist und mir den Wechsel zu einer anderen Praxis angedroht, falls sich dies nicht alsbald ändert."

Der Sinn und Zweck des Mietverhältnisses steht so nicht im Vertrag. Es steht nur drin, dass die Untermieterin die Räume zum Zwecke ihrer Ausübung als Physiotherapeutin nutzen darf. Von der Art der Nutzung des Hauptmieters bzw. weiterer Untermieter steht nichts im Vertrag.

"Ich fordere Sie auf, den Vorraum unverzüglich, jedoch bis spätestens zum Ablauf des 31.5.2016 in den Zustand zu Vertragsbeginn zu versetzen. Konkret bedeutet dies für mich, dass aus dem Vorraum alle Gegenstände zu entfernen sind, die nicht mit dem Betrieb einer Physiotherapie- oder Wellnesspraxis in Verbindung stehen, bzw. von Praxiskunden in Verbindung gebracht werden können."

Gibt es hier nicht irgendwelche Fristen, die einzuhalten sind? Meiner Meinung nach ist eine Frist von 4 Tagen - davon noch unterbrochen von einem Wochenende, also faktisch 2 Tage! nicht zulässig. Zum anderen denke ich nicht, dass sie mich auffordern kann, meine Verkaufsware aus dem Wartebereich zu entfernen, da der besagte Wartebereich zu 50% von beiden Firmen genutzt werden kann.

"Sollten Sie dieser Aufforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, sehe ich mich leider genötigt, den Untermietvertrag außerordentlich zu kündigen. Falls einige meiner Patienten tatsächlich zu einer anderen Praxis wechseln, müsste ich leider auch Schadensersatz geltend machen."
Jetzt wird sie blöd, das lass ich jetzt mal unkommentiert.

So, wie siehts jetzt aus? Brauche ich einen Anwalt? Ich wollte ihr erstmal selbst antworten, indem ich oben aufgeführte Punkte ausheble und evtl. meinen Platzbedarf im Wartebereich wieder etwas zurückbaue. Was kann ich? Was darf ich? Was muss ich?

Ich hoffe auf ein paar konstruktive Vorschläge, in der Zwischenzeit recherchiere ich weiter zu meinen Rechten und Pflichten. Aber in Anbetracht des bevorstehenden Wochenendes hätte ich schon ganz gern einige Anregungen, um mir das Wochenende nicht vollends zu versauen.

Hier noch einige Fotos zur besseren Verständlichkeit:
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Viele Grüße,
McMillion


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Aqua-Olli

Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Mal ehrlich: Das kannst du der echt nicht zumuten. Da kommen Leute zur Massage hin und es sieht aus wie in einem Versandlager. Bring es in Ordnung oder lass sie raus aus dem Vertrag.

Ob sie da jemals anwesend ist oder nicht braucht Dich nicht zu interessieren. Solange sie ihre Miete zahlt. Von mir würdest du aber 50% Mietminderung bekommen.
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kohntext
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

hmja, auf den ersten Blick sieht's so aus, als ob sie "mit Gewalt" aus dem Vertrag rauswollte. Aber ganz Unrecht hat sie auch nicht.

Physiotherapeuten etc. haben eine teilweise seltsam anmutende "Einrichtungsrichtlinie ..." (https://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-a2-02.htm) die zwar von Bundesland zu Bundesland leicht varriert aber im Tenor doch gleich bleibt.

Die erste der Allgemeinen Anforderungen "Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein" denke ich berechtigt sie zur fristlosen Kündigung. Einige weitere Punkte sind m. E. zumindest fraglich.

Erspar Dir den Streß und lass sie aus dem Vertrag. Zeit und Nerven und evtl. Anwaltskosten dürften in keinem Verhältnis zu den Dir entgehenden Mieteinnahmen stehen.
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Cornflake
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Man könnte theoretisch ja ne Abtrennung basteln, aber da sie ja eh nicht mehr lange bleibt
würde ich sie lieber aus dem Vertrag lassen, dann haste auch deine Ruhe und musst
nicht befürchten, dass da das ein- oder andere Teil verschwindet...

Ok, die Sache mit dem Schadenersatz klingt erst mal nach Ärger, aber das müsste sie auch
beweisen können.

Problematisch ist halt, dass sie da vor vollendete Tatsachen gestellt wurde, beim
nächsten mal sowas besser vorher abklären (am besten schriftlich).
Zuletzt geändert von Cornflake am 27. Mai 2016 12:24, insgesamt 1-mal geändert.
McMillion
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Sie will mit Sicherheit mit Gewalt aus dem Vertrag raus. Sie hat allerdings zu keinem Zeitpunkt mal nachgefragt, ob es evtl. eine Möglichkeit gäbe, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Da ich den Raum zumindest kurzfristig noch nicht benötige, möchte ich auf die Mieteinnahmen von 355,- EUR monatlich aber auf keinen Fall verzichten. Zumal ich kein "Schuldeingeständnis" abliefern möchte. Wenn ich irgendwo einen Fehler gemacht habe, korrigiere ich diesen selbstverständlich, aber sie sucht ja förmlich nach Gründen. Und die sind zu den größten Teilen auch noch unhaltbar.

Die "Einrichtungsrichtlinie" ist ihr Problem, SIE hat die Physiotherapiepraxis. Das ist nicht mein Problem. Theoretisch könnte ich sie ja sogar beim Physiotherapeuten-Verband oder welchem Aufsichtsamt auch immer "anschwärzen", da SIE ja die Richtlinien nicht erfüllt. Allerdings behandelt sie ausschließlich Patienten mit Privatrezept bzw. Selbstzahler. Da weiß ich nicht, ob da andere Dinge gelten. Der Praxisraum an sich ist räumlich getrennt vom Rest und durch eine abschließbare Tür separiert. Dass ihr hier jedoch ein Recht auf eine fristlose Kündigung zusteht? Wie kommst Du auf sowas? Wir haben ihr die Räume doch nicht zugewiesen, SIE hat sie doch so akzeptiert. Ich muss mich doch als Vermieter nicht um die rechtlichen Aspekte meines Mieters kümmern?

Ich sehe nicht ein, dass ich mich von ihr verarschen lasse, bloß weil ihre Praxis nicht läuft und sie die Miete nicht mehr zahlen möchte.

Also, wie wäre die korrekte Erwiderung zu so einer Mängelrüge? "Hiermit widersprechen wir Ihrer Mängelrüge" und dann die berichtigten Punkte aufzählen?
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hkhk
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

"Das Vertragsverhältnis zur Untermieterin (Physiotherapie) besteht noch bis zum 31.8.2016"

Und du gehts da rein und veränderst die EInrichtung?
Na dir würde ich ganz anders kommen als nur mit einer Mängelrüge!
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McMillion
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Wie seid Ihr denn drauf? Sie ist Untermieterin EINES Raumes und darf TEILE der anderen Räume (Eingangsbereich, Theke, Küche, Toilette) zu 50% mitnutzen. Ihr Behandlungsraum bleibt selbstverständlich unangetastet, da komm ich nicht mal rein, weil sie den Schlüssel mitgenommen hat. Was ich mit meinem Teil der Räume mache, ist ja wohl meine Sache! So lange ich keine Müllsäcke überall rumstehen habe und alles sauber und ordentlich aufgeräumt ist, mache ich hier nichts verbotenes.
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skov
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Du willst also wegen € 1.065,00 jetzt tatsächlich noch eine Welle schlagen?

Für eine Physio-Praxis finde ich den Anblick auch nicht wirklich prickelig und ich kann sie voll und ganz verstehen. Dass sie die Gründe jetzt vorschiebt, ist blöd, aber durchaus legitim.

Du hättest sie einfach nicht vor vollendete Tatsachen stellen dürfen, sondern sie in die ganze Geschichte mit einbeziehen müssen.

Aber so, wie es aussieht, bist Du auch ein wenig auf Krawall gebürstet - da ist natürlich kein Rat, der Dir nicht zusagt, willkommen :wink:
Liebe Grüße

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wolle
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Also jetzt mal im Ernst, du kannst doch da nicht noch irgendeine Zahlung erwarten. Ruf Sie an, triff dich mit ihr und beende das zum 31.5.
HV-Trade
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

..... wie immer: reden hilft!

Wat ein durcheinander, warum hast Du nicht im Vorfeld mit Deiner Mieterin geredet?


Gruss Florian
Aqua-Olli

Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Aber mit deinem Klebeband und Lagerregalen, das geht wirklich nicht. Das ist eine Zumutung, die macht sich ja lächerlich.

Wenn du jetzt eine Fußpflege, eine Parfümerie, ein Nagelstudion oder sonstwas drin betreiben würdest, OK, aber ein Versandlager?

Und das war für die Dame ja auch nicht absehbar. Ich an ihrer Stelle hätte davon Fotos gemacht, meine Sachen rausgeräumt, fristlos gekündigt und die Mietzahlungen mit dem Tag der Veränderung eingestellt. Vielleicht hätte ich Dir noch eine Rechnung über die Umzugskosten geschickt.
roemerhaardesign
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

McMillion hat geschrieben:Wie seid Ihr denn drauf?
Du willst keine Meinungen lesen, sondern den Bauch gepinselt bekommen. - Dumm gelaufen.
_________________

Denken ist wie googeln, nur viel spannender!
Sis
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Hmmmm ja

sorry, aber die HauptMieterin, welche die Räume angemietet hat, hat ja wohl einen Mietvertrag zum Zwecke des Betreibens eines Wellnessstudios?! Steht das somit IN deM Mietvertrag zwischen Hauptmieterin und Vermieter? Gibt es eine Genehmigung zur Änderungsnutzung des Gewerbes?seitens Gewerbeamt? Seitens Vermieter ? gEnehmigung Zur Untervermietung?Seitens Vermieter?


Bezgl. Berufsgenossenschaft und Brandschutz, USW. für ein Karton-, Versandlager gelten u.U. andere Vorschriften.




........nicht das Dich das noch was kostet!
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Wolkenspiel
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Sis hat geschrieben: Bezgl. Berufsgenossenschaft und Brandschutz, USW. für ein Karton-, Versandlager gelten u.U. andere Vorschriften.
Kirche im Dorf lassen. Die BG wird nur tätig, wenn es Angestellte gibt. Das ist hier nicht der Fall.
McMillion
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Dummer Kommentar!

Es gibt Rechte und Pflichten - zum einen für einen Vermieter, zum anderen für den Mieter. Falls ich Fehler gemacht habe, bin ich bereit diese zu korrigieren. Ich habe anhand einem möglichst detaillierten Sachverhalt zu erklären versucht, was ich von der Untermieterin vorgeworfen bekomme und was aus meiner Sicht dagegen steht. Meiner Meinung nach habe ich alle Argumente der Untermieterin widerlegt. Der einzige Punkt, über den man streiten könnte, wäre die Optik. In diesem Punkt bin ich gerade dabei, einige Veränderungen durchzuführen (die beiden Regale im Wartebereich kommen weg, die Rückwand des Packtisches wird mit einem der beiden Regale "verkleidet", die restlichen Regale werden in meiner Abwesenheit durch eine einfache Sichtschutz-Ausführung verdeckt. Alles weitere hat die Untermieterin nicht zu interessieren. Alle weiteren Punkte von ihr sind nichtig, da nicht der Wahrheit entsprechend (Durchgang von 1,10 m, unerlaubtes Entfernen des "Plakates" an der Tür, eingeschränkte Nutzbarkeit der Theke, fehlende Quadratmeter...) Alles erfunden und von mir nachweisbar per Nachmessungen / Mietvertrag belegbar.

Ich freue mich über weitere (qualifizierte) Beiträge. "Na dir würde ich ganz anders kommen als nur mit einer Mängelrüge!" erachte ich weder für qualifiziert noch für hilfreich, da sich mir hier die Rechtsgrundlage entzieht. Bei einer Mietflächen-Abweichung von mehr als 10% z.B. kann die Mieterin lediglich eine Mietminderung geltend machen, keinesfalls darf sie hierdurch fristlos kündigen! Falls für Gewerberäume andere Gesetze gelten, bin ich natürlich für Berichtigungen dankbar.
McMillion
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Sis hat geschrieben:Hmmmm ja

sorry, aber die HauptMieterin, welche die Räume angemietet hat, hat ja wohl einen Mietvertrag zum Zwecke des Betreibens eines Wellnessstudios?! Steht das somit IN deM Mietvertrag zwischen Hauptmieterin und Vermieter? Gibt es eine Genehmigung zur Änderungsnutzung des Gewerbes?seitens Gewerbeamt? Seitens Vermieter ? gEnehmigung Zur Untervermietung?Seitens Vermieter?
Bezgl. Berufsgenossenschaft und Brandschutz, USW. für ein Karton-, Versandlager gelten u.U. andere Vorschriften.
Die Nutzung der Räume bzw. aktuell die Veränderung der Nutzung steht im Mietvertrag mit dem Eigentümer und ist abgesegnet. Auch die Genehmigung zur Untervermietung besteht von Seiten des Vermieters. Nach Ablauf des Hauptmietvertrags mit meiner Frau habe ich die Möglichkeit, den Mietvertrag für eine weitere Nutzung neu anzumieten, alles mit dem Eigentümer vereinbart.
wolle
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

McMillion hat geschrieben:Ich freue mich über weitere (qualifizierte) Beiträge. "Na dir würde ich ganz anders kommen als nur mit einer Mängelrüge!" erachte ich weder für qualifiziert noch für hilfreich, da sich mir hier die Rechtsgrundlage entzieht.
Was sollen dir denn Kommentare bringen, die deine Auffassung bestätigen? Du bist nach der Ansicht vieler hier auf dem Holzweg und hast den Gebrauchswert für die Untermieterin auf null gesenkt. Es ist auch nicht so, dass man sich aussuchen könnte, wann man eine vertragsgemäße Nutzung wieder herstellt, gerade bei einer so kurzen Restlaufzeit nicht. Eine vernünftige Lösung kann nur in der Auflösung des Vertrags bestehen, so jedenfalls meine Meinung. Für alles weitere wirst du hier vermutlich keine Fürsprecher finden.
McMillion
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Gebrauchswert auf Null gesenkt??? Sie kann alles weiterhin so machen wie bisher! Die Theke ist frei, der Wartebereich steht ihr zur Verfügung, ihr Praxis-Raum ist ohnehin unangetastet. Der einzige Unterschied ist der Blick auf ein oder zwei Regale, den ich auch noch etwas kaschieren werde, das allein rechtfertigt noch lange keine fristlose Kündigung, zumal die Regale ordentlich eingeräumt sind. Entschuldigung, aber bei den bisherigen Kommentaren sehe ich keinerlei Rechtsgrundlage, es ist auch im Untermietvertrag nichts vereinbart, was das Aussehen oder die Tätigkeit in den Räumen einschränkt.

Nochmal zur Klarstellung: Ihr Praxisraum befindet sich im vorderen Bereich gegenüber der Theke und nicht hinten an den Regalen vorbei, da ist lediglich die Toilette und hinten die kleine Teeküche, wo Kunden ohnehin nichts verloren haben.
Zuletzt geändert von McMillion am 27. Mai 2016 13:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Ey das sieht aus wie auf einem Bahnhofsvorplatz. Das musst du doch auch sehen? Und wenn nicht, dann kannst du es dir sicherlich nochmal von einem freundlichen Amtsrichter erklären lassen, wenn du Zahlungsklage erheben solltest. Das ist dann allerdings nicht ganz billig.
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Wolkenspiel
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Willst Du Dich echt wegen 1000 Öcken monatelang rumstreiten, evtl. noch über einen Anwalt? Da kommt doch nix bei rum.
Mir wäre da auch der Kamm geschwollen, wenn ich das gesehen hätte, ohne Vorankündigung. Und natürlich nutzt sie die Gelegenheit, das würde jeder tun.
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