Neue Batterieverordnung zum 31.12.2016

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Charon
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Neue Batterieverordnung zum 31.12.2016

Soebend Infos unseres Lieferanten erhalten, wer es noch nicht mitbekommen hat anbei für euch:
Ende 2016 (zum 31.12.2016) tritt eine Änderung in der Batterieverordnung in Kraft. Damit ist dann das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren verboten die die neuen Limits der Inhaltsstoffe (Quecksilber und Cadmium) nicht einhalten.

Bislang gab es Ausnahmeregelungen für z.B. schurlose Elektrowerkzeuge (unsere BMAs wo die SC-Zellen enthalten sind). Das wird sich somit ändern.

Diese Änderung betrifft entsprechend folgende Artikel:

1. Werkzeugakkus (BMA..)
Hier ist das Sortiment bereits bereinigt. Wir haben ausschließlich NIMH Typen im Sortiment.

2. SUB-C Zellen (SC…)
Hier werden alle NICD Zellen auslaufen! Wir versuchen diese durch NIMH Typen zur ersetzen.

3. Knopfzellen (LR….)
Hier wird es aus aktueller Sicht keine Änderungen geben da die Artikel soweit schon die aktuellen Limits einhalten.

Gesetzliche Grundlage ist die Richtlinie 2006/66/EC.
Hier gibt es zb noch mehr Infos:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2015/1 ... riegesetz/

oder halt bei Google:

https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Ric ... %2F66%2FEC


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