Bei uns hat eine Kundin mit Samstag-Expresszustellung bestellt und per Kreditkarte gezahlt.
Am Samstag war sie nicht zu Hause (es gab niemanden der das Paket entgegennehmen konnte) und nun geht es an uns zurück.
Sind wir gesetzlich verpflichtet die Expresskosten zu tragen und ihr den vollen Betrag zurück zu erstatten?
Samstagsexpress - wer zahlt den Versand bei Nichtannahme?
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Re: Samstagsexpress - wer zahlt den Versand bei Nichtannahme
Wie sind die Expresskosten auf der Rechnung ausgewiesen? Zusätzlich zu den Versandkosten als einzelner Posten oder einfach auf die Versandkosten draufgerechnet?
Re: Samstagsexpress - wer zahlt den Versand bei Nichtannahme
die Expresskosten werden als Versandkosten ausgewiesen
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Re: Samstagsexpress - wer zahlt den Versand bei Nichtannahme
http://www.it-recht-kanzlei.de/hinsende ... bschnitt_6
Grade gefunden, dachte bisher die Kosten könne man dem Käufer aufdrücken wenn man die Expresskosten als sperate Kosten/Artikelposition auf der Rechnung deklariert, aber ich bezweifle grade, das man das so leicht umgehen kann.
Aber warte vielleicht noch ein paar mehr Antworten ab, bin mir grade selber relativ unsicher wie man sowas handhaben muss (rechtlich wasserfest).
NEUE Rechtslage: http://www.it-recht-kanzlei.de/hinsende ... 02014.html
Grade gefunden, dachte bisher die Kosten könne man dem Käufer aufdrücken wenn man die Expresskosten als sperate Kosten/Artikelposition auf der Rechnung deklariert, aber ich bezweifle grade, das man das so leicht umgehen kann.
Aber warte vielleicht noch ein paar mehr Antworten ab, bin mir grade selber relativ unsicher wie man sowas handhaben muss (rechtlich wasserfest).
NEUE Rechtslage: http://www.it-recht-kanzlei.de/hinsende ... 02014.html
Zuletzt geändert von Ralf am 26. Apr 2015 14:33, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link zur neuen Rechtslage hinzugefügt
Grund: Link zur neuen Rechtslage hinzugefügt
Re: Samstagsexpress - wer zahlt den Versand bei Nichtannahme
was für'n Sch****
Wir bleiben jetzt auf 29 Euro Expressversand und den Rücksendekosten sitzen!
Wir bleiben jetzt auf 29 Euro Expressversand und den Rücksendekosten sitzen!
Re: Samstagsexpress - wer zahlt den Versand bei Nichtannahme
Das ist ein alter Beitrag und bildet die frühere Rechtslage ab. Darauf wird zu Beginn des Beitrags auch überaus deutlich hingewiesen. Hier ist die aktuelle Fassung: http://www.it-recht-kanzlei.de/hinsende ... 02014.htmlmiezekatze hat geschrieben:http://www.it-recht-kanzlei.de/hinsende ... bschnitt_6
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
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Re: Samstagsexpress - wer zahlt den Versand bei Nichtannahme
Ich hab mich auf das Thema konzentriertRalf hat geschrieben: Darauf wird zu Beginn des Beitrags auch überaus deutlich hingewiesen. Hier ist die aktuelle Fassung: http://www.it-recht-kanzlei.de/hinsende ... 02014.html
War das erste ergebnis bei google und dann ziemlich schnell den Link zu "extrakosten" gefunden und nunja...
Dann ist ja alles gut, Danke für die Berichtigung.
edit: evtl könntest deinen link in meinen post reineditieren? oder zumindest reineditieren das das veraltet ist. Kann ich selber nichtmehr tun
Re: Samstagsexpress - wer zahlt den Versand bei Nichtannahme
Richtig. Nichtzustellbarkeit und auch Annahmeverweigerung sind kein Widerruf.degraf hat geschrieben:Das ist doch sowieso kein Widerruf?
Ich würde den Käufer bitten, die Kosten für die Rücksendung und erneute Zusendung zu begleichen, damit eine erneute Zusendung erfolgen kann.
Wenn dann als Reaktion der Widerruf kommt, zusätzliche Expresskosten und Rücksendekosten (sofern auf den Käufer per WRB umgelegt) von der Erstattung abziehen.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Re: Samstagsexpress - wer zahlt den Versand bei Nichtannahme
Was wenn der Kunde nun aber seinen Widerruf formell nicht erklärt? Wenn die Sendung einfach nicht zugestellt werden kann. Beispielsweise aufgrund Abwesenheit und die Sendung dann zurück geht.Ralf hat geschrieben:Richtig. Nichtzustellbarkeit und auch Annahmeverweigerung sind kein Widerruf.degraf hat geschrieben:Das ist doch sowieso kein Widerruf?
Ich würde den Käufer bitten, die Kosten für die Rücksendung und erneute Zusendung zu begleichen, damit eine erneute Zusendung erfolgen kann.
Wenn dann als Reaktion der Widerruf kommt, zusätzliche Expresskosten und Rücksendekosten (sofern auf den Käufer per WRB umgelegt) von der Erstattung abziehen.
Für so einen Fall suche ich noch die Grundlage für die Forderung über die Rücksendekosten.
Re: Samstagsexpress - wer zahlt den Versand bei Nichtannahme
Ich habe da was im Hinterkopf mit Annahmeverzug, jetzt aber keine Zeit, um das näher zu betrachten.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Re: Samstagsexpress - wer zahlt den Versand bei Nichtannahme
Genau. ich weiß aber nicht, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Such mal nach Annahmeverzug im Forum, vielleicht ergibt sich daraus ja was.fussel hat geschrieben:Du meinst § 293 und § 304 BGB?
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Re: Samstagsexpress - wer zahlt den Versand bei Nichtannahme
Annahmeverzug ist sicher möglich, wenngleich schwieriger und nicht so sicher wie wenn man einen erklärten Widerruf des Kunden hat. Ich habe nämlich gerade aktuell so einen Fall wo die Sendung zurück kam und der Kunde bislang nicht reagierte. Und ich habe keine Lust die Rücksendekosten dieser Speditionssendung zu tragen. Für mein Verständnis ist so eine Annahmeverweigerung bzw. nicht Ermöglichung der Zustellung der Sendung dann auch keine Aufhebung des Kaufvertrages. Und da wie gesagt ein erklärter Widerruf die Sache ein einfacher macht, griff ich zu einer kleinen List. Ich schrieb dem Kunden folgende Mail:
Kurze Zeit später hatte ich schriftlich meinen Widerruf und somit jetzt ganz einfach meine Basis zum Eintreiben der Rücksendekosten. Mit Annahmeverzug wäre das schwieriger.Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
über die Kosten der Rücksendung haben wir Sie in unserer Mail vom 08.06.2015 bereits informiert. Ungeachtet dessen besteht noch weiterhin rechtlich der von Ihnen mit uns geschlossene Kaufvertrag über den Artikel xxx. Sofern Sie diesen noch immer haben möchten, erwarten wir von Ihnen eine Zahlung in Höhe von xx,xx Euro.
Sofern Sie diesen Hintergrund nicht haben möchten, genügt es, wenn Sie uns kurz per Mail Ihren Widerruf erklären. Solange dies nicht geschieht, besteht für beide Parteien der Kaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten.
Wie möchten Sie sich entscheiden?
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