Wesentliche Merkmale eines Artikels (OLG Düsseldorf)

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Patrick
Beiträge: 710
Registriert: 17. Jun 2011 14:47

Wesentliche Merkmale eines Artikels (OLG Düsseldorf)

Finde ich ganz interessant, weil konkretisiert wurde, was die "wesentlichen Merkmale" eines Artikels sind:
Zur umfassenden Information der Verbraucher zählen für das OLG Düsseldorf ebenso alle wesentlichen Merkmale einer Ware. Wenn der Händler sich dabei auf die allernotwendigsten Informationen beschränkt, reicht das nicht aus. Es genügt auch nicht, Bezeichnungen zu verwenden, die dem Kunden nicht auf Anhieb verständlich sind, sondern eine weitergehende Recherche erfordern. Alle relevanten Erläuterungen zur angebotenen Ware müssen auf der Website des Versandhändlers aufgeführt sein. Der Verbraucher muss vor seiner Bestellung umfängliche Informationen über Art der Ware erhalten. Dazu gehören beim Beispiel bei Sonnenschirmen insbesondere „das Material, die Farbe und die Stoffbeschaffenheit“ des angebotenen Produkts. Bei der Stoffbeschaffenheit ist es zum Beispiel für einen potentiellen Käufer für die Kaufentscheidung wichtig, ob der Stoff des Sonnenschirms eine UV-Beschichtung aufweist.
https://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerb ... bsatz.html

auch
sondern es seien auch die Merkmale von Stoffklasse 5 zu nennen, also die Materialzusammensetzung sowie auch z.B. der UV-Schutz, oder auch die Dichte des Stoffs anhand des Gewichts in g/m2 usw. Es genüge indes nicht, wenn der Verbraucher sich diese Informationen erst im Internet heraussuchen müsste.
http://www.dr-schenk.net/aktuelles/news ... ndkos.html

Es geht übrigens um Sonnenschirme...


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FCAlex
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Registriert: 13. Mai 2011 06:17

Re: Wesentliche Merkmale eines Artikels (OLG Düsseldorf)

Und das liest sich der Verbraucher genauso gewissenhaft durch wie die AGB und die WRB.
Sollte man mal bei Ebay einführen mit Checkbox: "Hiermit erkläre ich, dass ich die Artikelbeschreibung zur Kenntniss genommen, gelesen und verstanden habe." :D

Bin persönlich der Meinung, dass das Wesentliche reicht und wenn ich es ganz genau wissen muss (möchte), dann kann man vor dem Kauf auch einfach mal nachfragen.
Aber besser ist es natürlich als Verbraucher vollkommen unnütze Informationen durchlesen zu müssen, um das Wichtige zu überlesen.

Neulich bei Otto nach Schuhen gesucht: Da stand bei 80% der Schuhe "Material: Sonstiges Material". Frei nach dem Motto "Hauptsache irgendwas geschrieben". Dabei hätte mich es in dem Fall sogar wirkich interessiert, was für ein Material es ist. Im Zweifel halt einfach fragen oder nicht kaufen, fertig!

Da braucht man doch als Verbraucher doch keine Gerichtsurteile für. Ein Funken Menschenverstand würde reichen. Aber um Verbraucherrbelange geht es bei dem rechtlichen Quatsch wohl ohnehin nur sekundär.
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