Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

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Aqua-Olli

Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

So hält es der Wettbewerb:

Der Kaufvertrag über den oder die von Ihnen ausgewählten Artikel wird geschlossen, durch Zustellung der Auftragsbestätigung Email innerhalb von 5 Werktagen oder bei sofortiger Lieferbarkeit durch Zusendung der bestellten Ware.


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koshop
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Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

Muss ich da mit irgendwas rechnen? Warum machen die Leute einen solchen Stress?
Gehen wir mal davon aus, daß ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist.

Er hat dir eine Frist von 7 Tagen gesetzt. An die ist er dann aber auch selbst gebunden. Nach Ablauf wärst du ihn Verzug mit deiner Leistung gewesen. Vor Ablauf der 7 Tage hat er aber nun selbst den Vertrag gekündigt. Was will er denn da noch für Rechte geltend machen?

Persönlich würde ich empfehlen den "Tonfall" von E-mails generell zu ignorieren, zumindest wenn nicht gerade Beleidigungen drinstehen. Am besten man gewöhnt sich für seine Antworten einen freundlichen Schreibstiel an, den man konsequent durchhält auch wenn der Gesprächspartner pampig ist. Häufig kommt der sich dann irgendwann selber doof vor. Die Kunst ist, solche E-mails so zu beantworten, daß der Kunde sich aufgrund seiner Mail dann selber wie ein Arsch vorkommt.
Als Architekt, der beruflich oft mehr mit rechtlichen Dingen zu tun hat, als mancher Anwalt, hat er sie vermutlich vor dem Kauf gelesen.
Dann hat er die AGB aber genauso wenig verstanden wie du. Da steht nicht drin, daß er innerhalb von zwei Tagen liefert. Da steht drin, daß es drei Möglichkeiten der Auftragsbestätigung gibt die innerhalb von 2 Tagen erfolgen. Entweder per Brief, auf elektronischem Weg, oder durch Lieferung.

Die Lieferzeit kann also durchaus länger sein, solange er dann per Brief oder auf elektronischem Weg eine Bestätigung rausschickt.

Allerdings wird meines Wissens nach in der Rechtsprechung eine Aufforderung zur Zahlung eigentlich generell als AB gewertet. D.h. bei Vorkasse ist der Vertrag normalerweise grundsätzlich dann geschlossen wenn man den Kunden zur Zahlung aufgefordert hat.
Aqua-Olli

Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

Der Gesetzgeber muss einem aber auch vernünftige Fristen ermöglich. Manchmal ist eine Bestätigung oder ein Versand innerhalb von 2 Tagen gar nicht möglich. Hach, ist jetzt in den vielen Jahren einmal vorgekommen und hat sich dann noch selbst zerschossen.

Sinnvoller Weise würde ich die Frist ja auch gerne auf logische und angemessene 5 Tage hochsetzen, aber dann kommt einer und mahnt mich ab. Man ist ja quasi zu so einem Unsinn gezwungen.

Der Architekt hat sichererererer bezahlt, übrigens.

Wie sollte es aber bei meiner Vorbestell-Ware funktionieren? Der Kunde bestellt die Tiere vor, mit etwas Glück schickt der Züchter die mit und ich kann sie an den Kunden ausliefern. Mit Pech dann aber auch nicht.
wolle
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Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

Jetzt mach es doch nicht so kompliziert. Storniert isses und fertig. Auf was soll er denn klagen?
roemerhaardesign
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Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

Aqua-Olli hat geschrieben: Der Architekt hat sichererererer bezahlt, übrigens.
Ich kann mich täuschen, meine mich aber zu erinnern, dass seit Einführung der neuen Verbraucherschutz-Richtlinien bei einer Direktzahlung (PP,KK, SÜ) der Vertrag mit der Zahlung zustande kommt.

Eas das für deine konrete Situation bedeutet, vermag ich nicht zu sagen.
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dance
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Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

Aqua-Olli hat geschrieben:Der Gesetzgeber muss einem aber auch vernünftige Fristen ermöglich. Manchmal ist eine Bestätigung oder ein Versand innerhalb von 2 Tagen gar nicht möglich. Hach, ist jetzt in den vielen Jahren einmal vorgekommen und hat sich dann noch selbst zerschossen.
Du kannst nicht innerhalb von 2 Werktagen eine Bestellung bestätigen ? :shock:
Aqua-Olli hat geschrieben: Wie sollte es aber bei meiner Vorbestell-Ware funktionieren? Der Kunde bestellt die Tiere vor, mit etwas Glück schickt der Züchter die mit und ich kann sie an den Kunden ausliefern. Mit Pech dann aber auch nicht.
Woher soll der Kunde wissen, dass du die Lebendware nicht vorrätig hast und er nur mit Glück die Ware erhält, wenn die Lieferkette funktioniert? Kunden haben da aber inzwischen eine ganz andere Erwartungshaltung.
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Aqua-Olli

Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

Es ist in der Tat so, dass ich Sonntags vielleicht mal keine Zeit habe irgendwas zu bestätigen. Und das müsste ich tun, wenn der Kunde Freitags bestellt. Oder an Weihnachten, der Kunde bestellt Heilig Abend und ich müsste spätestens am 2. Feiertag bestätigen. Daher: ja, es kann vorkommen, dass ich nicht binnen 2 Tagen bestätigen kann. Denn es sind Tage gemeint, nicht Werktage. Mit Tanzschläppchen wird das vielleicht automatisch funktionieren, mit Fischen nur bedingt.

Woher der Kunde wissen soll dass ich die Vorbestell-Ware nicht vorrätig habe? Ganz einfach: Es steht dort. Die Sachen, die ich nicht vorrätig habe, kann der Kunde VORBESTELLEN. Die Auslieferung erfolgt dann bei Lieferung an mich. Aber ich kann einen solchen Kaufvertrag nicht binnen 2 Tagen bestätigen, eigentlich. Dazu muss ich manchmal mit Menschen in Indonesien, Thailand, Kongo oder sonstwo komunizieren, das kann dauern. Aber ich werde am Freitag mit meinem Anwalt darüber sprechen. Mich jetzt dafür zu rechtfertigen warum ich u.U. nicht jede Bestellung binnen 2 Tagen bestätigen kann führt ja zu nichts, wird wohl noch mehr Händlern so gehen. Und da ich mit Ware handel, die im schlimmsten Fall sterben kann und ich dann vielleicht die gar nicht mehr liefern kann, und darum geht es ja hier im Grundsatz, ist das Ganze schon recht prolematisch.
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degraf
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Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

Aqua-Olli hat geschrieben: Kunde kauft z.B. 2 gepunktete Flugforellen, ich habe nur noch 2 Stück und die erliegen 3 Stunden vor dem Versand ihren Kopfschmerzen und sind nicht mehr auftreibbar.
degraf hat geschrieben:Ich würde in folgende Richtung denken:
Aufgrund jahrelanger Erfahrung kannst Du doch eine gewisse Prozentzahl ausmachen, die bei Dir kaputt geht.
Z.b. Fisch XY: 20% verreckt bereits bei uns.
Also wird nur, mit Reserve, 70% des Bestands eingestellt.
http://www.sellerforum.de/small-talk-al ... 6-s20.html
Aber solche Anmerkungen werden ignoriert.
Stattdessen werden noch mehr Threads eröffnet.

Bitte nicht böse nehmen Aqua-Olli, ich denke Du hast keine Zeit?
Aqua-Olli

Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

Die Bestände können nicht erfasst werden. Und wenn ein Becken krank ist, ist es komplett krank und manchmal sieht man es erst beim Packen. Dann kommen noch die Dinge wie Geschlechterauswahl dazu etc. Mit meinen Tieren ist eine Bestandsführung einfach nicht möglich. Aber hier ging es ursprünglich doch um eine rechtliche Frage, nicht um meine Bestandsführung.

Und diesen Thread habe ich doch aus einem ganzen anderen Grund eröffnet. Was schreibst du da @degraf? Mir ging es hier nur um die Beantwortung einer rechtlichen Frage.

Ich kann eigentlich in 2 Tagen nicht immer bestätigen. Punkt! Bis jetzt hat kein Hahn danach gekräht, deswegen meine Frage nach der rechtlich korrekten Darstellung - die es zwar gibt, aber die auf mein Sortiment scheinbar nicht anwendbar ist weil 2 Tage zu kurz sind, wenn man alle Eventualitäten einschließt.
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degraf
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Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

Aqua-Olli hat geschrieben:Was schreibst du da @degraf?
Entschuldigung für meine ehrlichen Worte.
Mir ging es hier nur um die Beantwortung einer rechtlichen Frage.
Die sich ja mal eine direkte Folge hier von ist:
degraf hat geschrieben:Ím Grunde genommen geht es doch um ein Grundproblem:
Es wird Ware verkauft, die nicht auf Lager ist.
Wenn das nicht geändert, wie Du erwähntest, oder zumindest ausreichend kommuniziert werden kann, ist eine rechtlich einwandfreie Gestaltung nun mal nicht möglich.

Und zu deiner konkreten rechtlichen Frage:
Die wurde hier bereits direkt am Anfang geklärt und die hat dein Kunde ja schon klar gestellt.
kündige ich nunmehr den mit Ihnen geschlossenen Liefertrag fristlos.
Ich werde ihm gleich noch einmal schreiben dass ich die Kündigung des Vertrages sehr bedaure und es jetzt zu dem Kaufvertrag keine offenen Forderungen von irgendeiner Seite gibt.
Mehr ist da auch nicht zu machen.
Nur das "Bedauern" würde ich vielleicht noch weg lassen.
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