Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

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Aqua-Olli

Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

Hallo!

Mir ist etwas passiert, was ich in den 11 Jahren Online-Verkauf noch nicht erlebt habe. Ein Kunde bestellt Ware mit einer Lieferzeit von 5 Tagen am 26.8.2014. Am 28.8.2014 schickt der Kunde eine unverschämte Mail, wann denn nun endlich seine Ware rausgeht, in einem Tonfall, den ich mir wirklich nicht gefallen lassen möchte. Also storniere ich einfach die Bestellung, schicke ihm eine Stornierungsbestätigung und erstatte sofort sein Geld per Paypal zurück.

Dann setze er mir am 29.8.2014 eine Nachfrist von 7 Tagen zur Lieferung der Ware. Ich dachte darüber nach ihn nun doch zu beliefern, da schreibt er mir heute, am Montag, den 01.09.2014 diese Mail:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts des Fehlens eines jeden Rücklaufs zu meiner u.a. Mail kündige ich nunmehr den mit Ihnen geschlossenen Liefertrag fristlos.

Ich übergebe die Angelegenheit nunmehr meinem Rechtsbeistand.

Höflichst!

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Muss ich da mit irgendwas rechnen? Warum machen die Leute einen solchen Stress?


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xMerchant
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Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

Frag mal Deine AGB, die können Dir das besser sagen als wir. Will sagen: es kommt auf die AGB an, die Du mit dem Kunden vereinbart hast.

Edit: Es hängt davon ab, wie der Vertragsschluss in den AGB geregelt ist.
wolle
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Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

Ist doch sch...egal, meinst du im Ernst, er verklagt dich auf Lieferung von Fischen? Und ist doch super, er hat doch sogar von sich aus gekündigt.
Aqua-Olli

Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

Ja, eben. Ich werde ihm gleich noch einmal schreiben dass ich die Kündigung des Vertrages sehr bedaure und es jetzt zu dem Kaufvertrag keine offenen Forderungen von irgendeiner Seite gibt.
BOM
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Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

Aletrnativ kannst du Ihm auch folgenden Satz schreiben:

"Sehr geehrter Herr xy,

Ihnen würde ich noch nicht einmal eine tiefgefrorene Forelle anvertrauen.

Mit sicherlich nicht freundlichen Grüßen

Olli

Ps.: Ich habe Sie auf Lebenszeit und darüber hinaus bei uns gesperrt."
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Pflanzenshop
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Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

Ich würde dem gar nichts mehr schreiben. Er hat den Vertrag doch gekündigt, sollte überhaupt einer zustande gekommen sein. Damit wäre die Sache für mich erledigt.

p.s. Nicht vergessen, auf die schwarze Liste zu setzen. Der würde von uns in diesem Leben keine Ware mehr bekommen.
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HV-Trade
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Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

Nichts mehr schreiben, warum schreibt ihr immer so viel?

Lass Ihn doch "machen".... soll doch mal Klage einreichen, weil er 3 Fische von Dir nicht bekommen hat applaus

Gruss Florian
JohnGalt
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Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

Aqua-Olli hat geschrieben:Warum machen die Leute einen solchen Stress?
Das hatten wir schon mal in einem anderen Thread. Die Leute erwarten, dass man sie auf dem Laufenden hält. D.h. wenn die Ware nicht innerhalb von 24 Stunden rausgeht, solltest du eine Benachrichtigung schicken, vorzugsweise mit einem geschätzten Lieferdatum.

Aus leidiger Eigenerfahrung kann ich dir sagen: Es ist fast egal was man kommuniziert so lange man es tut.
Aqua-Olli

Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

Wir sind dabei! Es wird täglich besser, aber böse Mails nach 48 Stunden brauch ich trotzdem nicht.
JohnGalt
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Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

Aqua-Olli hat geschrieben:Wir sind dabei! Es wird täglich besser, aber böse Mails nach 48 Stunden brauch ich trotzdem nicht.
Hilft es dir wenn ich sage, dass das vermutlich nicht böse gemeint war? Schriftliche ad hoc-Kommunikation klingt meistens aggressiver als sie gemeint ist.
Aqua-Olli

Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

In der Regel ja, in diesem Fall war der Typ echt schlecht erzogen. Der Herr Architekt hat den blöden Fischhändler so was von oben herab behandelt, und das in mehreren Mails.
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daytrader
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Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

JohnGalt hat geschrieben:
Aqua-Olli hat geschrieben:Wir sind dabei! Es wird täglich besser, aber böse Mails nach 48 Stunden brauch ich trotzdem nicht.
Hilft es dir wenn ich sage, dass das vermutlich nicht böse gemeint war? Schriftliche ad hoc-Kommunikation klingt meistens aggressiver als sie gemeint ist.
Nein mit Anwalt drohen ist überhaupt nicht böse gemeint. Am besten zum Dank und zur Belohnung noch bis zur Halskrause irgendwo hinkriechen.

Wenn mich auf der Straße jemand bedroht ist das vermutlich auch garnicht böse gemeint.
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dance
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Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

die Frage bezüglich der Lieferung ist, sorry- aber ich muss es o deutlich sagen, ziemlich naiv.

Was sagen doch deine AGB im Shop??

Wenn du bis zu deiner eigenmächtigen Stornierung den Kauf nicht bestätigt hast, dann liegt kein binderden Vertrag vor.
Hast du bestätigt, besteht ein Vertrag, den du nicht einfach stornieren (=auflösen) kannst.


Wenn er nicht nur auf Getöse macht, kann folgendes passieren:
Der Architekt kauft die Fische irgendwo anders teurer ein und stellt dir die Differenz in Rechnung. (wenn Vertrag besteht)
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daytrader
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Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

dance hat geschrieben: Wenn er nicht nur auf Getöse macht, kann folgendes passieren:
Der Architekt kauft die Fische irgendwo anders teurer ein und stellt dir die Differenz in Rechnung.
Der Kunde hat selber fristlos gekündigt. Einhaltungen irgendwelcher halbwegs akzeptablen Fristen....Fehlanzeige. Der Kauf ist nichtmal eine Woche her. Dazwischen lag noch ein WE.

Seine selbst gesetzte Frist von 7 Tagen hat der Käufer nichtmal eingehalten, sondern bereits nach 3 Tagen fristlos gekündigt....

Zum Zeitpunkt der Kündigung durch den Kunden, war der Verkäufer noch nichtmal in Verzug. Käufer lediglich zu blöd zum lesen!

Was will Anwalt/Gericht da machen???? Den Käufer zum Leseunterricht verdonnern?
Aqua-Olli

Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

Der Kunde erhält eine automatisierte Bestellbestätigung. Klar, wie wohl in jedem Shop.

Aber da der Architekt ohnehin den Vertrag gekündigt hat, ist der jetzt nicht wirklich das Problem. Aber grundsätzlich:

Kunde kauft z.B. 2 gepunktete Flugforellen, ich habe nur noch 2 Stück und die erliegen 3 Stunden vor dem Versand ihren Kopfschmerzen und sind nicht mehr auftreibbar. Was wäre die Konsequenz? Würde ich dann in die Leibeigenschaft des Kunden übergehen? Sowas kann bei lebender Ware ja letztendlich immer passieren!! Nromal darf der Kaufvertrag erst mit dem Versand der Ware Gültigkeit bekommen.

In meinen AGB steht derzeit das:

2.3 Der Verkäufer wird den Zugang des Angebots des Kunden unverzüglich auf elektronischem Wege (Fax oder E-Mail) bestätigen. Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden durch eine schriftliche (Brief) oder elektronisch übermittelte (Fax oder E-Mail) Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zwei Tagen annehmen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen.
xMerchant
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Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

Deine AGB sind ziemlich ambitioniert.

Als Architekt, der beruflich oft mehr mit rechtlichen Dingen zu tun hat, als mancher Anwalt, hat er sie vermutlich vor dem Kauf gelesen. Da Du innerhalb 2 Tagen !!!! liefern willst (wie willst Du das überhaupt machen? Geht z.B. über das WE überhaupt nicht) und er nach 2 Tagen noch keine Versandbestätigung hatte, war für ihn klar, dass Du nicht liefern wirst. Dass da bei einem Architekten (50% davon sind eh Choleriker, hatte mit denen früher beruflich zu tun) der Kragen platz, ist wohl klar. Der sieht in Dir vermutlich jetzt einen der vielen Online-Betrüger. Erst verkaufen, dann nicht liefern können.

Wie Deine Lieferzeitangabe 5 Tage zum Vertragsschluss 2 Tage passt, musst Du wissen. Wie sich das rechtlich auswirkt, muss Dir ein Anwalt sagen.

Hast Du jemals Deine eigenen AGB gelesen und verstanden?
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Da Vinci
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Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

Aqua-Olli hat geschrieben:Warum machen die Leute einen solchen Stress?
Olli, Du musst locker bleiben. Ich gebe Dir ein Tipp. Stelle dir jeden Tag folgende Frage:
"Wann kommt das Arschloch des Tages?". Und wenn die Begegnung stattgefunden hat ist dein Ärger nicht mehr so groß, denn Du hast ja darauf gewartet.
JohnGalt
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Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

daytrader hat geschrieben:Nein mit Anwalt drohen ist überhaupt nicht böse gemeint.
Nein, das ist leider bei vielen Händlern tatsächlich die einzige Möglichkeit von Ablage P in Ablage C(hef) zu wandern. Das Kommunikationsverhalten haben viele Leute auf eBay und mit großen Dienstleistungsmolochen (Bahn, anyone?) so bitter gelernt und der Rest hat von Tante Erna gehört, dass man "bestimmt" sein muss. Trotzdem richtet sich das nicht gegen den Händler persönlich.
daytrader hat geschrieben:Am besten zum Dank und zur Belohnung noch bis zur Halskrause irgendwo hinkriechen.
Das ist übrigens einer der Gründe warum ich nur beim großen A kaufe. Dort sitzen halbwegs befähigte Drohnen im customer support, die von ihrem Chef die klare Ansage haben kulant zu sein. Meine Erfahrungen mit kleineren Händlern dagegen war fast durchweg davon geprägt, dass man entweder organisatorische Defizite hatte (z.B. keine Infos über Lieferzeit) oder sich aber eigentlich zu schade war, Dienstleister zu sein. Letzteres war insbesondere mit Onlinehändlern so, die sich als Hobbyisten ihrem eigenen Sortiment betätigten, warum auch immer.
Aqua-Olli

Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

xMerchant hat geschrieben:Deine AGB sind ziemlich ambitioniert.

Als Architekt, der beruflich oft mehr mit rechtlichen Dingen zu tun hat, als mancher Anwalt, hat er sie vermutlich vor dem Kauf gelesen. Da Du innerhalb 2 Tagen !!!! liefern willst (wie willst Du das überhaupt machen? Geht z.B. über das WE überhaupt nicht) und er nach 2 Tagen noch keine Versandbestätigung hatte, war für ihn klar, dass Du nicht liefern wirst. Dass da bei einem Architekten (50% davon sind eh Choleriker, hatte mit denen früher beruflich zu tun) der Kragen platz, ist wohl klar. Der sieht in Dir vermutlich jetzt einen der vielen Online-Betrüger. Erst verkaufen, dann nicht liefern können.

Wie Deine Lieferzeitangabe 5 Tage zum Vertragsschluss 2 Tage passt, musst Du wissen. Wie sich das rechtlich auswirkt, muss Dir ein Anwalt sagen.

Hast Du jemals Deine eigenen AGB gelesen und verstanden?
Um ganz ehrlich zu sein, ich hatte mich auf die Richtigkeit und Sinnhaftigkeit meiner anwaltlich erstellten AGB verlassen. Vermutlich war auch der Architekt der Erste, der das überhaupt gelesen hat. Ich muss da noch mal einen Anwalt ranlassen. Denn längere Fristen als 2 Tage bis zur Vertragsbestätigung sind wohl nicht zulässig.

http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/ ... -viel.html
Zuletzt geändert von Aqua-Olli am 1. Sep 2014 18:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bin ich zur Lieferung verpflichtet?

Aqua-Olli hat geschrieben:Der Kunde erhält eine automatisierte Bestellbestätigung. Klar, wie wohl in jedem Shop.
...

Nromal darf der Kaufvertrag erst mit dem Versand der Ware Gültigkeit bekommen.
Mit der Bestätigung kommt doch der Kaufvertrag zustande.

Wir wurden bei Rakuten mehrfach darauf hingewiesen, daß eine Stornierung tatsächlich problematisch sein kann. Sei es, daß (wie von dance erwähnt) Differenzversandkosten zu tragen sind, oder gar ein Schadenersatz drohen kann.
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