Da ich mit Lebensmittel handel, gibt es da irgendeine Regelung wie lange die Haltbar sein müssen um das mit auf zu nehmen :
Ausgeschlossen ist der Widerruf gem. § 312d Abs.4 BGB (vorher § 3 Abs. 2 FernAbsG) bei:
* Waren, die nach speziellen Wünsche des Kunden gefertigt wurden
* Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
* bei Verträgen über verderbliche Ware
* bei Verträgen über Audio- oder Videoaufzeichnungen
* bei Verträgen über Software, soweit diese entsiegelt wurden
* bei Verträgen, die in der Form von Versteigerungen geschlossen wurden
Ab wann zählt das mit der verderblichen Ware ? Gibt da eine Regelung ? Oder ist damit nur Frischware gemeint ? Oder gelten Auch Dosen die ein paar Monate haltbar sind dazu.
Ich find dazu irgendwie nichts
danke im vorraus
Widerruf
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Re: Widerruf
...Leuchtmittel zähler mit Sicherheit nicht zu einer der Warengruppen, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind.
Da hilft nur versiegeln und ggf. Wertersatz abziehen.
Da hilft nur versiegeln und ggf. Wertersatz abziehen.
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Re: Widerruf
...sch.... wo ist meine Brille?
Lebensmittel sind grundsätzlich problematisch, weil selbst viele Konserven nach einem Widerruf nicht mehr verkauft werden dürften (wegen der Manipulationsgefahr). Man muß da wirklich den Einzelfall ansehen.
Man könnte konkret Widerrufe zurückweisen mit Hinweis auf die Manipulationsgefahr und in dem Zusammenhang auf
"Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind"
verweisen.
Lebensmittel sind grundsätzlich problematisch, weil selbst viele Konserven nach einem Widerruf nicht mehr verkauft werden dürften (wegen der Manipulationsgefahr). Man muß da wirklich den Einzelfall ansehen.
Man könnte konkret Widerrufe zurückweisen mit Hinweis auf die Manipulationsgefahr und in dem Zusammenhang auf
"Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind"
verweisen.
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Re: Widerruf
Im Kleiderschrank unter der bunten Krawattensammlung?...sch.... wo ist meine Brille?
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Re: Widerruf
Ich hab eine. Die trage ich nur immer bei den Hochzeiten meiner Kinder. Wird wohl bei einer Benutzung bleiben....das ist ja mein Problem bei etwa 200 bis 250 Krawatten
Re: Widerruf
weite das doch auf den Hochzeitstag, alternativ auf den "Liebling: heute-haben-wir-uns-kennen-gelernt" -Tag aus...und schon gibt es wenigstens zwei Möglichkeiten..Ich hab eine. Die trage ich nur immer bei den Hochzeiten meiner Kinder. Wird wohl bei einer Benutzung bleiben.
Re: Widerruf
Hilfe!! Das fehlt mir noch. Einen Kulturstrick trage ich nur, wenn es unvermeidbar ist - also bei Hochzeiten und Beerdigungen.weite das doch auf den Hochzeitstag, alternativ auf den "Liebling: heute-haben-wir-uns-kennen-gelernt" -Tag aus...und schon gibt es wenigstens zwei Möglichkeiten..
Auf Hochzeiten gehe ich nur, wenn meine Kinder heiraten. Das ist bisher einmal passiert.
Auf meiner eigenen Hochzeit war ich zwar auch, aber das fällt unter Jugendsünden.
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