Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen
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Tel: 0381-448998-0
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Ihr Newsletter von internet-rostock.de
Rostock, den 25.06.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde von internetrecht-rostock.de,
liebe Kollegen,
anliegend geben wir Ihnen unseren aktuellen Newsletter zur Kenntnis.
Alles wird gut: Neues Widerrufsrecht kommt in Gesetzesform, 14 Tage-Widerrufsfrist bei eBay!
Das aktuelle Widerrufsrecht, dass der Gesetzgeber in Form einer Verordnung zum 01.04.2008 hat in Kraft treten lassen, stellt nur eine Übergangsregelung dar. Von Abmahnsicherheit kann nicht die Rede sein, da die aktuelle Widerrufsbelehrung nur in Form einer Verordnung existiert, die durch jedes Gericht infrage gestellt werden kann. Der Gesetzgeber hatte schon damals angekündigt, eine Widerrufsbelehrung als Gesetz auf den Weg bringen zu wollen. Nunmehr ist es soweit:
In dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie beabsichtigt der Gesetzgeber nunmehr auch die Frage des Widerrufsrechtes ein für alle Mal endgültig rechtssicher zu klären.
Der Gesetzgeber hat diesmal seine Hausaufgaben gemacht: Nicht nur, dass durch das neue Widerrufsrecht in Gesetzesform dieses auch nicht mehr abgemahnt werden kann, auch der eBay-Problematik hat man sich angenommen: Wenn das Gesetz in Kraft tritt, hiervon ist im Sommer nächsten Jahres auszugehen, beträgt die Widerrufsfrist bei eBay, wie in Internetshops auch zwei Wochen. Zudem kann ein Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme geltend gemacht werden.
Gerade die Zwei-Wochen-Frist dürfte für eBay-Verkäufer eine wirklich gute Nachricht sein. Da das Gesetz auf jeden Fall vor der Sommerpause des nächsten Jahres in Kraft treten soll, ist davon auszugehen, dass dies somit Mitte 2009 der Fall sein wird.
(Anmerkung jessikaxxl
Achtung - noch gilt alles wie bislang - also noch keine Änderungen durchführen!)
Wir werden Sie aktuell informieren. Nähere Informationen finden Sie unter
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=185" target="_blank" target="_blank" target="_blank
Widerrufsrecht und 40,00 €-Klausel: Im Gesetz steht mehr
Bei vielen Internet-Händlern hat sich die Einsicht festgesetzt, dass bei sämtlichen Waren, die der Verbraucher im Rahmen des Widerrufsrechtes zurücksendet und mehr als 40,00 € wert sind, die Kosten der Rücksendung zu tragen hat. Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Wenn beispielsweise der Verbraucher den Kaufpreis noch nicht gezahlt hat, beispielsweise bei einem Kauf auf Rechnung, hat auch der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen: Dies wird oftmals übersehen.
http://news.internetrecht-rostock.de/?A=183" target="_blank" target="_blank" target="_blank
Schwarzsurfen mit offenem Wlan ist strafbar:
Wer ein offenes Wlan nutzt, um schwarz im Internet zu surfen, macht sich strafbar. Diese Tatsache ist nur wenigen bekannt. Hintergrund wird sein, dass man sich schon relativ auffällig anstellen muss, um überhaupt erwischt zu werden. Einen erwischten Täter hat das Amtsgericht Wuppertal verurteilt, und hierbei interessante Rechtsausführungen gemacht. Besonders bitter für den Täter: sein Notebook wurde eingezogen.
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Aktualisiert: Unsere Gegnerliste
Wie immer aktualisiert unsere Gegnerliste. Wer mahnt zur Zeit ab?
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Fragen?
Sollten Sie zu unserem Newsletter noch Fragen haben, senden Sie uns bitte eine Mail an rostock@internetrecht-rostock.de" target="_blank" target="_blank" target="_blank. Verwenden Sie bitte nicht die Absender-Adresse dieses Newsletters.
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Wichtige Neuigkeiten
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Re: Wichtige Neuigkeiten
Wertersatz zulässig ?
Widerrufsfrist 2 Wochen bei Ebay ??
Abmahnsichere Widerrufserklärung ???
Ja ist denn heut schon Weihnachten? Das liest sich zu schön um wahr zu sein.
Wahrscheinlich wird die Anwaltslobby noch kräftig am Gesetzestext feilen, damit die Einnahmequellen nicht ganz versiegen.
Widerrufsfrist 2 Wochen bei Ebay ??
Abmahnsichere Widerrufserklärung ???
Ja ist denn heut schon Weihnachten? Das liest sich zu schön um wahr zu sein.
Wahrscheinlich wird die Anwaltslobby noch kräftig am Gesetzestext feilen, damit die Einnahmequellen nicht ganz versiegen.
Re: Wichtige Neuigkeiten
Dauert ja auch noch ein Jahr...
MH17 - wer warum schoss. Sehr faktenreich !
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Re: Wichtige Neuigkeiten
Na mal nicht so pessimistisch. Wenn dass mal keine tollen Neuigkeiten sind. Dennoch frage auch ich mich: "Warum muss das noch ein Jahr dauern?"
Re: Wichtige Neuigkeiten
Ein Jahr ist doch für ein Gesetzgebungsverfahren ziemlich gut. EU Gesetze brauchen meist 5 Jahre. Unter 1 Jahr von Entwurf bis Inkrafttreten hört man nur selten...
MH17 - wer warum schoss. Sehr faktenreich !
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Re: Wichtige Neuigkeiten
Liegt wohl daran, das ein Großteil der abgeordneten Anwälte sind. Eine Krähe ... *hust hust*fussel hat geschrieben:Dennoch frage auch ich mich: "Warum muss das noch ein Jahr dauern?"
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Re: Wichtige Neuigkeiten
Ich dachte erst heute ist der 1. April, habe aber auf den Kalender geschaut, stimmt nicht.
Da muss man aber jetzt noch abwarten was die EU wieder so einfällt bis dahin, da ist doch auch was im Busch mit E-Commerce und länderübergreifenden Bestellungen und und und...
Da muss man aber jetzt noch abwarten was die EU wieder so einfällt bis dahin, da ist doch auch was im Busch mit E-Commerce und länderübergreifenden Bestellungen und und und...
Gruß Stefan
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Re: Wichtige Neuigkeiten
Also wenn die EU mitmischen dürfte, sähe es wohl für deutsche Verbraucher düster aus.... oder? Gibts eigentlich irgendwo eine Seite, wo zusammengefasst ist, was in welchem Land gilt?
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Re: Wichtige Neuigkeiten
...das liegt nicht an der EU, denn die Belgier schaffen die Widerrufsbelehrung mit einem einzigen Satz.
Die dortige Belehrung aus Art. 79 des Gesetzes über die Handelspraktiken sowie die Aufklärung und den Schutz der Verbraucher hat Gesetzesrang und lautet:
Das deutsche Problem heißt Zypries & Co - Leute, die das Wort Praxis allenfalls als willkürliche Zusammenballung übrig gebliebener Buchstaben ansehen.
Die dortige Belehrung aus Art. 79 des Gesetzes über die Handelspraktiken sowie die Aufklärung und den Schutz der Verbraucher hat Gesetzesrang und lautet:
Die Klausel entspricht den EU-Bestimmungen."Der Verbraucher hat während … Werktagen ab dem Tag nach Lieferung der Ware oder Abschluss des Dienstvertrags das Recht, dem Verkäufer ohne Angabe von Gründen zu notifizieren, dass er auf den Kauf verzichtet, ohne dass er dadurch zur Leistung einer Vertragsstrafe verpflichtet ist." (Diese Klausel wird durch die Anzahl Werktage ergänzt, die nicht unter sieben liegen darf.)
Das deutsche Problem heißt Zypries & Co - Leute, die das Wort Praxis allenfalls als willkürliche Zusammenballung übrig gebliebener Buchstaben ansehen.
- navisys*de
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Re: Wichtige Neuigkeiten
Die EU wird in nicht allzu langer Zeit mitmischenAlso wenn die EU mitmischen dürfte, sähe es wohl für deutsche Verbraucher düster aus.... oder? Gibts eigentlich irgendwo eine Seite, wo zusammengefasst ist, was in welchem Land gilt?
http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/429/181866/" target="_blank
Warscheinlich können wir uns dann gleich nachdem nächstes Jahr das aktuelle WR Gesetzesstatus hat auf die nächsten EU-bedingten Änderungen gefasst machen die dann erstmal wieder so schlecht umgesetzt sind, dass es die Abmahnungen nur so hagelt. Bei EU-einheitlichem Recht können dann eventuell auch noch Abmahner aus anderen EU-Ländern dazukommen.
Dann dauerts wieder 5 Jahre bis der ganze Käse halbwegs rechtssicher ist.
Gruß Thomas
Re: Wichtige Neuigkeiten
Es soll doch auch nicht langweilig werden oder? Einfach so Geld mit Handeln von Ware verdienen... tz tz.Dann dauerts wieder 5 Jahre bis der ganze Käse halbwegs rechtssicher ist
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Re: Wichtige Neuigkeiten
Vielleicht kommt ja auch das ganz grossen endlich. Kunden können kaufen -> 14 Tage lang zurück schicken -> Kosten trägt der Käufer -> fertig.
Gruß Stefan
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Re: Wichtige Neuigkeiten
Wunschdenken... ich wünsche mir... daaaaas... DEUTSCHLAND am Sonntag gewinnt.
Ich befürchte aber, das wird ziemlich schwierig.
Aber Wünsche sollen ja auch ab und zu mal in Erfüllung gehen.
Ich befürchte aber, das wird ziemlich schwierig.
Aber Wünsche sollen ja auch ab und zu mal in Erfüllung gehen.
- office-care
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Re: Wichtige Neuigkeiten
dieser Wunsch geht sicher leichter in Erfüllung als dass eine vernünftig Rücktrittsregel kommt und Gesetz wird.
Re: Wichtige Neuigkeiten
war wohl Nix mit dem Wunsch beim Fussball
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