Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?
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- Beiträge: 39
- Registriert: 14. Mai 2016 16:02
Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?
Ein Widerrufsrecht wie man es kennt gibt es ja zwischen Unternehmen so nicht, außer es ist explizit vertraglich vereinbart. Meine Frage ist, was denn so üblich ist. Du bist Lieferant und belieferst deine Händler, gibt man da üblicherweise ein Widerrufsrecht?
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- Beiträge: 3858
- Registriert: 3. Jan 2011 11:48
Re: Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?
Absolut unüblich.
Wir hatten mal Ware die wir nicht wollten, wo der Lieferant uns sagte das sie gut laufen würde und wenn nicht nehme er sie zurück. Das ist aber auch das höchste der Gefühle normalerweise.
Wir hatten mal Ware die wir nicht wollten, wo der Lieferant uns sagte das sie gut laufen würde und wenn nicht nehme er sie zurück. Das ist aber auch das höchste der Gefühle normalerweise.
Re: Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?
Wenn der kaufende Unternehmer selbst quasi Endverbraucher ist, ist es nicht ganz üblich (Büroartikelhändler etc.).
Wenn der kaufende Unternehmer aber Waren zum Wiederverkauf kauft, ist es schon sehr unüblich.
Am ehesten kenne ich es noch für Ladengeschäfte. Da gibt's Großhändler die stellen Dir irgendein Display hin, und was nach einiger Zeit nicht verkauft ist, holen die dann wieder ab oder tauschen es auf andere Ware um.
Wenn der kaufende Unternehmer aber Waren zum Wiederverkauf kauft, ist es schon sehr unüblich.
Am ehesten kenne ich es noch für Ladengeschäfte. Da gibt's Großhändler die stellen Dir irgendein Display hin, und was nach einiger Zeit nicht verkauft ist, holen die dann wieder ab oder tauschen es auf andere Ware um.
- dance
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Re: Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?
Das Widerrufsrecht ist ein Schutzrecht für Max Mustermann und Lisel Müller (Verbraucherrecht).
Nix für Kaufleute. Da gilt ertsmal: pacta sunt servanda.
Nix für Kaufleute. Da gilt ertsmal: pacta sunt servanda.
2001 - 2021 Onlinehändler u. Unternehmensberater - jetzt Privatier u. begeisterter RC-Regatta Segler
Re: Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?
Und wenn es auch nicht rechtlich zwingend ist tut man sich seinen Händlern und Firmen-Endkunden gegenüber gut, das Widerrufsrecht nicht 100% auszuschließen, bzw. im Falle des Falles kulant zu sein.
Re: Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?
Ich nehme B2B Ware zurück. Gegen eine "Wiedereinlagerungsgebühr".
Re: Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?
roman hat geschrieben: ... ist es nicht ganz üblich
.....ist es schon sehr unüblich.
Ist es nun nicht üblich oder unüblich?
Re: Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?
@Erich
Hast mich erwischt.
Beim 1. gehört ein un- dazu.
Hast mich erwischt.
Beim 1. gehört ein un- dazu.
- Eat The Rich
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Re: Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?
ditoWoody-HH hat geschrieben:Ich nehme B2B Ware zurück. Gegen eine "Wiedereinlagerungsgebühr".
auch 'ne blinde Katze findet mal ne tote Maus!
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Re: Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?
Ferengi Erwerbsregel Nr. 1: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag
Re: Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?
Bei meinen Großhändlern ist da eine sehr große Kulanz ohne Rechtsanspruch üblich. 1 -2 Jahre lang nehmen die alles zurück. Aber nur wenn es OVP und absulut neuwertig ist. Und noch im aktuellen Sortiment geführt wird. Aber das macht dann unter dem Strich auch maximal 0,5 % des Jahresumsatzes aus - und wir sprechen hier von langjährigen Geschäftsbeziehungen. Da ist so ein Entgegenkommen dann halt die beste Art der Kontaktpflege. In den ersten zwei Jahren hätte ich mich nicht mal getraut, danach zu fragen
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