Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?

E-Commerce & Versandhandel - Erfahrungen mit Kunden, Lieferanten, Agenturen, Dienstleistern...
- Diskussionsforum -
sellerforum.de ist das kostenlose E-Commerce Portal für Händler, Existenzgründer, Experten im Onlinehandel.

Im Small Talk geht es um Themen wie das Geld verdienen im Internet mit einem Onlineshop oder auf einem Marktplatz,
aktuelle News und Aktionen im Einzelhandel, Hilfe und Erfahrungen mit Kunden, Lieferanten, Agenturen, Dienstleistern aus dem Bereich des E-Commerce.

Probleme, Meinungen, Erfahrungsberichte aus dem Versandhandel - soweit kein spezielles Unterforum dafür existiert, gehört es in unseren Small Talk.
Antworten
JohnnyVenkman
Beiträge: 39
Registriert: 14. Mai 2016 16:02

Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?

Ein Widerrufsrecht wie man es kennt gibt es ja zwischen Unternehmen so nicht, außer es ist explizit vertraglich vereinbart. Meine Frage ist, was denn so üblich ist. Du bist Lieferant und belieferst deine Händler, gibt man da üblicherweise ein Widerrufsrecht?


3 Monate gratis Händlerbund
miezekatze
Beiträge: 3858
Registriert: 3. Jan 2011 11:48

Re: Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?

Absolut unüblich.

Wir hatten mal Ware die wir nicht wollten, wo der Lieferant uns sagte das sie gut laufen würde und wenn nicht nehme er sie zurück. Das ist aber auch das höchste der Gefühle normalerweise.
roman
Beiträge: 7152
Registriert: 23. Nov 2009 19:51
Land: Oesterreich
Branche: Autoteile

Re: Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?

Wenn der kaufende Unternehmer selbst quasi Endverbraucher ist, ist es nicht ganz üblich (Büroartikelhändler etc.).

Wenn der kaufende Unternehmer aber Waren zum Wiederverkauf kauft, ist es schon sehr unüblich.

Am ehesten kenne ich es noch für Ladengeschäfte. Da gibt's Großhändler die stellen Dir irgendein Display hin, und was nach einiger Zeit nicht verkauft ist, holen die dann wieder ab oder tauschen es auf andere Ware um.
Benutzeravatar
dance
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 5660
Registriert: 5. Okt 2007 21:35
Land: Deutschland
Branche: Onlinehändler - Unternehmensberater (2001-2021)
Wohnort: Augsburg

Re: Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?

Das Widerrufsrecht ist ein Schutzrecht für Max Mustermann und Lisel Müller (Verbraucherrecht).
Nix für Kaufleute. Da gilt ertsmal: pacta sunt servanda.
2001 - 2021 Onlinehändler u. Unternehmensberater - jetzt Privatier u. begeisterter RC-Regatta Segler
regalboy
Beiträge: 10027
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?

Und wenn es auch nicht rechtlich zwingend ist tut man sich seinen Händlern und Firmen-Endkunden gegenüber gut, das Widerrufsrecht nicht 100% auszuschließen, bzw. im Falle des Falles kulant zu sein.
Benutzeravatar
Woody-HH
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2622
Registriert: 29. Mär 2010 19:14
Land: Deutschland

Re: Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?

Ich nehme B2B Ware zurück. Gegen eine "Wiedereinlagerungsgebühr".
Erich
Beiträge: 155
Registriert: 17. Mär 2015 15:33

Re: Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?

roman hat geschrieben: ... ist es nicht ganz üblich
.....ist es schon sehr unüblich.
:gruebel:


Ist es nun nicht üblich oder unüblich?
wegrenn
roman
Beiträge: 7152
Registriert: 23. Nov 2009 19:51
Land: Oesterreich
Branche: Autoteile

Re: Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?

@Erich

Hast mich erwischt.
Beim 1. gehört ein un- dazu.
Benutzeravatar
Eat The Rich
Beiträge: 1160
Registriert: 13. Nov 2014 00:42

Re: Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?

Woody-HH hat geschrieben:Ich nehme B2B Ware zurück. Gegen eine "Wiedereinlagerungsgebühr".
dito
auch 'ne blinde Katze findet mal ne tote Maus!
Benutzeravatar
Cornflake
Beiträge: 868
Registriert: 30. Mär 2010 19:28
Land: Deutschland
Firmenname: Gatek GmbH
Branche: Server gebraucht und neu
Wohnort: Eisingen

Re: Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?

Ferengi Erwerbsregel Nr. 1: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag :-y
Disturbed
Beiträge: 111
Registriert: 17. Mai 2015 00:18

Re: Kein Widerrufsrecht im B2B Bereich üblich?

Bei meinen Großhändlern ist da eine sehr große Kulanz ohne Rechtsanspruch üblich. 1 -2 Jahre lang nehmen die alles zurück. Aber nur wenn es OVP und absulut neuwertig ist. Und noch im aktuellen Sortiment geführt wird. Aber das macht dann unter dem Strich auch maximal 0,5 % des Jahresumsatzes aus - und wir sprechen hier von langjährigen Geschäftsbeziehungen. Da ist so ein Entgegenkommen dann halt die beste Art der Kontaktpflege. In den ersten zwei Jahren hätte ich mich nicht mal getraut, danach zu fragen ;-)
Antworten

Zurück zu „Small Talk - Allgemeine eCommerce & Händlerthemen“

  • Information