https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 67571.html
Ich lach' mich schlapp!!!
Das ist nur der Anfang:
Betreff: Presseanfrage: Bestätigung der Rechtmäßigkeit urheberrechtlich geschützter Inhalte
Datum: Thu, 8 Dec 2016 22:52:44 +0100
Von: Joerg Heidrich
An: Poststelle@lg.justiz.hamburg.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beabsichtigen, im Rahmen unserer redaktionellen Berichterstattung für heise online Hyperlinks auf Ihre Online-Präsenz zu setzen. Ihr Haus hat jüngst entschieden, dass sich der Linksetzer vorab durch Nachforschungen zu vergewissern hat, ob der verlinkte Inhalt rechtmäßig zugänglich gemacht wurde.
Ich darf Sie daher bitten, uns schriftlich verbindlich zu bestätigen, dass sämtliche der im Rahmen Ihrer Webpräsenz verwendeten urheberrechtlich geschützten Inhalte in keiner Form und an keiner Stelle gegen die Vorgaben des Urheberrechts oder verwandter Gesetze verstoßen. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns diese verbindliche Erklärung schriftlich zukommen lassen. Dies gilt insbesondere für das Angebot unter http://justiz.hamburg.de/gerichte/landgericht-hamburg/ sowie sämtlichen Unterseiten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Erklärung für die zeitkritische Berichterstattung sehr zeitnah benötigen. Daher muss uns diese verbindliche Erklärung spätestens bis morgen, Freitag, 12 Uhr, vorliegen.
Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation und Hilfe. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Joerg Heidrich