Bestimmung der Fahrzeugseite (links/rechts) - Grundlage?

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roman
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Bestimmung der Fahrzeugseite (links/rechts) - Grundlage?

Jeder der auch nur ein bisschen was damit zu tun hat weiß, dass die Seite eines Fahrzeugs im Regelfall immer in Fahrtrichtung bestimmt wird (oder vereinfacht gesagt: Das Fahrzeug wird von hinten angesehen).

Daher ist bei Autos die LINKE Seite die FAHRER-Seite (sofern der Fahrer dort sitzt wo er in den meisten Ländern hingehört ;-) ).

Gibt's dafür irgendeine Norm, ein internationales Abkommen etc. wo das geregelt ist?
Oder ist das bloß eine Usance die sich halt irgendwann so durchgesetzt hat?


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jupp
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Re: Bestimmung der Fahrzeugseite (links/rechts) - Grundlage?

Also selbst bei Flugzeugen spricht man von "Flugrichtung (also in Richtung Cockpit)"

http://rover.ebay.com/rover/1/707-53477 ... =824&kw=lg juhu
Seidenwald AG
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Re: Bestimmung der Fahrzeugseite (links/rechts) - Grundlage?

Sagt einem das denn nicht der gesunde Menschenverstand?

Wenn ich z.B. von DEINER linken Hand und DEINEM rechten Bein spreche ist doch auch jedem klar, das das NICHT abhängig davon ist, in welche Richtung ICH gerade schaue...

Vermutlich habe ich die Frage falsch verstanden..... eine entsprechende Norm kenne ich leider nicht.

Kleine Ergänzung.... bei Pferden ist es übrigens auch so.....die linke oder rechte Seite wird immer in Blickrichtung des Pferdes angegeben.

[wilde-theorie-aufstell].... vielleicht hängt das davon ab, ob das bezeichnete Ding eine definierte Seite hat, die VORNE ist.
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Olbi
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Re: Bestimmung der Fahrzeugseite (links/rechts) - Grundlage?

Darüber gibt es kein Abkommen oder ähnliches, es wird hergeleitet.

Die Fahrtrichtung ergibt sich, gemäß technischer Definition, aus der Richtung, in der sich angetriebene oder gezogen Fahrzeuge vorzugsweise konstruktiv bewegen.
wolle
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Re: Bestimmung der Fahrzeugseite (links/rechts) - Grundlage?

Der Hintergrund der Frage würde mich ja doch interessieren :)

Bei Schiffen ist es ja bekanntlich so:
https://de.wikipedia.org/wiki/Backbord_und_Steuerbord

Aber es hat sich wohl niemand erbarmt, das mal in ne DIN reinzuschreiben :D
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jupp
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Re: Bestimmung der Fahrzeugseite (links/rechts) - Grundlage?

Beim Googlen bin ich über Gerichtsurteile gestolpert. Hier wurde zwar nicht explizit darüber entschieden, was beim PKW rechts und links ist. Wenn aber in einer Urteilsverkündung die Rede ist von "[...] aus dem – in Fahrtrichtung des Klägers gesehen – links liegenden [...]" denke ich, ist das schon eine ordentliche Grundlage für dein Vorhaben?

http://openjur.de/u/752544.html
roman
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Re: Bestimmung der Fahrzeugseite (links/rechts) - Grundlage?

Seidenwald AG hat geschrieben:Sagt einem das denn nicht der gesunde Menschenverstand?
Konsumenten machen es, leider, öfters auch so:

Braucht er eine Heckleuchte, stellt er sich HINTER das Fahrzeug, und entscheidet dann über links/rechts (=korrekt).
Braucht er allerdings einen Front-Scheinwerfer, stellt er sich VOR das Fahrzeug und entscheidet so (=falsch).

Dass es ein Großteil der Bevölkerung richtig versteht und es hier einen weitgehenden Konsens gibt, daran zweifle ich eh nicht.
Mich hat einfach nur interessiert ob es dazu auch eine rechtliche bzw. normierte Grundlage gibt.

Wäre ja gelacht wenn wir dazu keine DIN-Norm, ÖNORM, oder EN-Norm hätten :-)
REC
Beiträge: 61
Registriert: 18. Aug 2014 09:29

Re: Bestimmung der Fahrzeugseite (links/rechts) - Grundlage?

Es gibt eine SAE Richtlinie/Veröffentlichung wo die Richtungs- und Seitenangaben festgegelegt werden. Zudem ergibt es aus dem Koordinatensystem für in der ebene bewegte Körper. Ist eigentlich alles festgelegt. Entweder Fahrzeugtechnik studieren oder mal bei Tüv/Dekra nachfragen. An die SAE-Sachen kommt man leider wie bei den ISO´s nicht so leicht ran. Da machen zu viele die Hand auf.
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