Seite 2 von 2

Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Verfasst: 3. Jul 2008 07:24
von skov
piddelpum hat geschrieben:
Ernsthaft beschwert hat sich darüber bislang noch niemand, nicht mal
größere Firmen und Behörden.
Dass Ihr nicht die Möglichkeit habt die Rechnung zu editieren, kann ich ehrlich gesagt kaum glauben. Insofern ist der Änderungsaufwand sicher niedriger als der Aufwand dem Kunden die Verweigerung nett und freundlich zu erklären.
Was ist daran so schwer zu glauben? Sowas ist eigentlich selbstverständlich. Mein System lässt auch keine Änderungen zu an Rechnungen, die bereits in die Buchhaltung übertragen wurden. Ich könnte nicht mal eine Hausnummer ändern. Ein System, das Ändererungen in bereits gebuchten Rechnungen zulässt, wäre mir doch ein wenig suspekt.

Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Verfasst: 3. Jul 2008 07:45
von sidec
piddelpum hat geschrieben:Dass Ihr nicht die Möglichkeit habt die Rechnung zu editieren, kann ich ehrlich gesagt kaum glauben. Insofern ist der Änderungsaufwand sicher niedriger als der Aufwand dem Kunden die Verweigerung nett und freundlich zu erklären.
Eine normale WaWi - nicht so etwas wie Afterbuy oder Dreamrobot - lässt tatsächlich keine Änderungen mehr zu, nicht mal vom Lieferschein. In dem Moment, wo der Lieferschein gedruckt wurde, ist er ein unveränderliches Dokument geworden. Man kann das nur verhindern, indem man einen Bildschirmabdruck macht, aber sobald der Lieferschein zur Rechnung weiter geführt wird, wird er ebenfalls unveränderlich. Und das Gleiche gilt auch für Rechnungen.

Daher können wir Rechnungen auch nicht mehr nachträglich ändern, sondern müssen diese dann stornieren und mit neuer Rechnungsnummer neu schreiben. Da der ganze Vorgang dann auch noch in die Buchhaltungslisten aufgenommen werden muss, ist der Aufwand tatsächlich so groß, dass Kundenwünschen in dieser Richtung nur in Ausnahmefällen entsprochen wird.

Ich habe mit mittlerweile drei verschiedenen WaWis arbeiten müssen (in einer Firma) und bei keiner einzigen waren nachträgliche Rechnungsänderungen möglich.

Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Verfasst: 3. Jul 2008 09:25
von Dog-Toy (R.I.P.)
Das ist es ja. Das gehört einerseits zu den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung. Firmen, die Rechnungen geändert haben wollen, schicken die falschen Rechnungen zurück und bekommen eine Neue Rechnung - oft über den Weg mit der Gutschrift. Wir reden hier ja auch nicht, wie es in Afterbuy oder Dreamrobot möglich ist, die Rechnungen zu ändern, sondern über Buchhaltung und wie es richtig ist. Weder Afterbuy, noch Dreamrobot sind Buchhaltungsprogramme!

Stell Dir vor, ein Prüfer schickt mehrere Belege, die dein Sachbearbeiter nicht zuornden kann, weil Sie nicht in der Buchführung auftauchen (Rechnungsnummern und andere Adressen).
und Schwubs sind wir im §§-Dschungel....
Der §§ der beschreibt, das es Geld kosten könnte, wenn man zu großzügig ist, mit der Rechnungserstellung.... findest Du im Umsatzsteuergesetz unter dem Namen: § 14 c Umsatzsteuergesetz... danach schuldet nämlich derjenige, der eine Rechnung ausstellt die Steuer, die unberechtigt ausgewiesen wurde.... von daher sollte es Dir nicht egal sein, wie dein Kunde mit seinen Rechnungen umgeht und Du nicht 2* eine Rechnung mit verschiedenen Adressen ausstellen.... (dann greift nämlich § 14c Abs. 2 UStG) -
(und aus dem Grund lassen vernünftige Buchhaltungsprogramme auch keine nachträgliche Änderung mehr zu)...

Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Verfasst: 3. Jul 2008 10:14
von piddelpum
Ich bin ja immer gerne bereits zuzugeben, wenn ich daneben lag. OK, ich lag daneben und es ist also tatsächlich nicht so einfach.

Wie auch immer: Interessiert den Kunden trotzdem nicht und so bleibt es dabei, dass man da an der falschen Stelle knausert.

Aber: Als Restpostenverkäufer auf Ebay würde ich natülrich auch was für eine neue REchnung nehmen. Aber für alle Shops mit Stammkundennotwendigkeit und Fachhändlercharacter empfehle ich dringend da großzügig zu sein.

Und wir haben nun wohl festgestellt, dass das Ändern und Kopieren erlaubt ist, wenn auch mit entsprechenden Vermerken bzw Gutschriften. Das war ja immer klar.

Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Verfasst: 3. Jul 2008 11:28
von sidec
piddelpum hat geschrieben:...
Wie auch immer: Interessiert den Kunden trotzdem nicht und so bleibt es dabei, dass man da an der falschen Stelle knausert.

Aber: Als Restpostenverkäufer auf Ebay würde ich natülrich auch was für eine neue REchnung nehmen. Aber für alle Shops mit Stammkundennotwendigkeit und Fachhändlercharacter empfehle ich dringend da großzügig zu sein.

Und wir haben nun wohl festgestellt, dass das Ändern und Kopieren erlaubt ist, wenn auch mit entsprechenden Vermerken bzw Gutschriften. Das war ja immer klar.
Also es ist jedesmal ein Affentanz, wenn eine Rechnung z.B. auf einen anderen Firmennamen umgeschrieben werden muss, es ist ja nicht so, dass da nur die Sekretärin eine Rechnung storniert und neu anlegt - möglicherweise müssen die Seriennummern auch noch neu angelegt werden -, sondern dann muss Storno und neue Rechnung in der Buchhaltungsliste erfasst werden, geht monatlich ins Steuerbüro, wird zusätzlich gebucht usw. Wenn man die Kosten dafür genau durchrechnet, würden nicht mal die 5 Euros reichen...

Wir machen das kostenlos, ja, aber nur ganz selten und wenn der Grund nachvollziehbar ist, jedenfalls nicht mal eben so aus Jux und Dollerei.

Hat man dagegen seine Rechnung verbaselt, ist das ganz was anderes, dann erhält der Kunde unsere Rechnung mit Kopievermerk, natürlich auch kostenlos. Eine weitere Originalrechnung gibt es nicht mehr, denn wie der Name schon sagt, kann es nur ein Original geben und das hatte der Kunde. Auch der Lieferant hat kein Original, sondern nur ein Kopie des Originals. Steht übrigens auch im Gesetz, dass der Händler auf allen weiteren Ausfertigungen einer Rechnung den Kopievermerk haben muss (Bei WaWis wird jeder weitere Ausdruck automatisch mit dem Kopievermerk versehen).

Da ich selber hin und wieder bei eBay einkaufe - meistens bei großen Händlern, bin ich schon oft entsetzt gewesen, was mir da an Rechnungen zugemutet worden ist und ich möchte nicht wissen, wie es dort in der Buchhaltung aussieht. Und leider scheinen nicht wenige über die Gesetze zur Rechnungslegung rein gar nicht Bescheid zu wissen.

Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Verfasst: 20. Sep 2008 18:07
von Vio
Ich brauch mal eure Hilfe...

Vor einer Woche habe ich ein Buch an eine Adresse in Deutschland verschickt. Nun schreibt mir jemand auf Englisch (hä?) eine Mail, er hätte sich bei der Rechnungsadresse vertan und bittet mich, eine Rechnung auf die von ihm in der Mail mitgeteilten Adresse auszustellen - selbe Stadt, andere Straße, keine Personenanschrift, sondern ein Verein.

Kann da irgendeine Mauschelei hinterstecken?
Ich bin etwas mißtrauisch, weil die Mail in englischer Sprache kam (deutsche Adresse, deutscher Käufername, Buch auf Deutsch), er anstelle "invoice" das Wort "bill" verwendet hat und eben weil kein Personenname genannt wird.

Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Verfasst: 20. Sep 2008 19:14
von dance
Vio hat geschrieben:Ich brauch mal eure Hilfe...
Vor einer Woche habe ich ein Buch an eine Adresse in Deutschland verschickt. Nun schreibt mir jemand auf Englisch (hä?) eine Mail, er hätte sich bei der Rechnungsadresse vertan und bittet mich, eine Rechnung auf die von ihm in der Mail mitgeteilten Adresse auszustellen - selbe Stadt, andere Straße, keine Personenanschrift, sondern ein Verein.
Kann da irgendeine Mauschelei hinterstecken?
Ich bin etwas mißtrauisch, weil die Mail in englischer Sprache kam (deutsche Adresse, deutscher Käufername, Buch auf Deutsch), er anstelle "invoice" das Wort "bill" verwendet hat und eben weil kein Personenname genannt wird.
Genau, was im thread schon besprochen wurde: bestellt privat wg. Widerrufsrecht. Jetzt wo das Buch okay zu sein scheint, will der e.V. eine Rechnung, die er (besser) verbuchen kann.
Die Antworten, wie verschiedene Seller diese Situation handhaben, findest Du auch hier im thread.

Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Verfasst: 20. Sep 2008 20:13
von Vio
Also eher unwahrscheinlich, dass da irgendeine obskure Sache hinter steckt?
Bin wohl zu argwöhnisch.

Den Thread hatte ich vorher nochmal durchgelesen und mir die entsprechenden Anregugen rausgezogen. Es ging mir jetzt nur um die Frage, ob das eine Art von Abzocke, Betrug o.ä. sein könnte, der mit meinen Papieren abgezogen werden soll. Scheint nicht so zu sein - Danke für die Reaktion.

Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Verfasst: 21. Sep 2008 09:29
von schwedenhoerbi
Puh, Was für ein Glück, dass ich zu 99,9% Endkunden habe die die Rechnung aus steuerlicher Sicht nicht interessiert.
Ich verschicke Rechnungen immer nur per Mail. Das ist nicht verboten. Wenn der Kunde nachträglich daran herumändert ist das nicht mein Problem.
Ca. 1x im Jahr fragt jemand nach einer Papierrechnung. Die schicke ich ihm dann zu.

Gruß

Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Verfasst: 21. Sep 2008 10:47
von wolle
Ich hab auch mit erstaunen hier gelesen, dass einige ne Rechnungskopie nur gegen Geld verschicken. Mir wär´s wesentlich zuviel Arbeit, noch ne Email zu schreiben, zur Überweisung von 2 Euro aufzufordern, den OP zu überwachen etc.

Wenn ein Lieferant bei mir Geld für ne Rechnungskopie haben wollte, würde er auch sofort zum Exlieferanten werden. Hat aber auch noch nie einer probiert.

Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Verfasst: 21. Sep 2008 11:14
von gegangen
Ich hab auch mit erstaunen hier gelesen, dass einige ne Rechnungskopie nur gegen Geld verschicken.
Ist mir schlecht.
Da gibt es Verkäufer, die mit aller Gewalt Geld wegwerfen:
- versandkostenfreie Lieferung ab (zu wenig) Euro
- 3 zum Preis von 2
- Dumpingpreise, weil's die Konkurrenz auch macht
- Experimente mit Plattformen, die keinen Pfifferling wert sind
- usw., usw.

Es wird alles für Kundenwerbung und Kundenbindung getan. Aber Geld für eine Rechnung verlangen?

Bei mir ist es Tagesgeschäft, dass ich Rechnungen neu ausstelle. Es ist Tagesgeschäft, dass Kunden nach der ersten Mahnung anrufen, weil Ihnen keine Rechnung vorliegt. Es ist (fast) normal, dass der Chef bestellt, die "GmbH" vergisst und die Buchhalterin eine neue, korrekte Rechnung haben will.
Meist reicht es, wenn ich die Rechnungen per Fax oder E-Mail schicke, machmal nicht. Die gehen dann kostenlos per Post raus. Das ist Kundenservice.

Ich stelle seit Jahren fest, dass Verkäufer zwar mosernd, aber doch je teure Aktion von eBay schlucken. Wenn's dann um solche Kleinigkeiten geht, wird man kleinlich? Schon merkwürdig?

Keine Buchung ohne Beleg. Wie werden die Einnahmen für eine neue Rechnung verbucht? Wird eine neue Rechnung erstellt?
Der Aufwand für die Verbuchung der Einnahme steht in keinem Verhältnis zu der Einnahme.

Geiz ist nicht geil.

Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Verfasst: 21. Sep 2008 12:00
von schwedenhoerbi
Vollstrom hat geschrieben: Ich stelle seit Jahren fest, dass Verkäufer zwar mosernd, aber doch je teure Aktion von eBay schlucken. Wenn's dann um solche Kleinigkeiten geht, wird man kleinlich? Schon merkwürdig?
Oben buckeln, unten treten.
Vielen Leuten gefällt es "Macht" auf andere auszuüben.
Ebay übt "Macht" auf die Verkäufer aus, viele Verkäufer buckeln.
Nach unten wird "Macht" ausgeübt indem z.B. von Kunden Geld für Kleinigkeiten abgeknöpft wird.
"Du musst machen was ich will". Das gefällt vielen.

Beides wird irgendwann Schiffbruch erleiden. Ebay ist aktuell dabei gegen die Wand zu fahren. Ich bin sicher solche kleinlichen Verkäufer sind auch diejenigen die sich am schlechtesten dauerhaft am Markt behaupten.

Gruß
Sven