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BeitragVerfasst: Di 15. Mai 2012, 13:48 
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Hallo,
weiss jemand, wie es mit Altersbeschränkungen beim Verkauf von Taschenmessern aussieht? Gibt es da bestimmte Klingenlängen, oder so?

Gruß
Roland

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...und ich dachte immer, als Onlinehändler lebe ich ruhiger!

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BeitragVerfasst: Di 15. Mai 2012, 14:25 
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Beim Verkauf gibt es keine Altersbeschränkung, da Taschenmesser / Messer unter Werkzeug laufen. Lediglich das mitführen von Messern ist gesetzlich geregelt (Verboten: Klingenlänge über 12cm, Einhandmesser (Klinge mit einer Hand ausklapp- und feststellbar) sowie Messer mit starrer Klinge).

Was du noch bedenken musst ist die Tatsache das bis zum vollendetem 18. Lebensjahr die Eltern jederzeit den Kauf rückgängig machen können. Also bestellt ein 12-jähriger (beschränkt geschäftsfähig = Vertrag schwebend unwirksam) bei dir ein Taschenmesser, können die Eltern 5 Jahre später das Messer zurücksenden bei voller Kostenerstattung (was dir bei anderen Produkten natürlich auch passieren kann aber die Wahrscheinlichkeit bei Messern in meinen Augen wesendlich höher liegt)

_________________
Mit freundlichen Grüßen

Oliver Elsen
Lettershop, Konfektionierungen, Fulfillment und mehr!
E-Mail: elsen@merkur-psg.de
http://www.merkur-psg.de
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BeitragVerfasst: Di 15. Mai 2012, 14:47 
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MLog hat geschrieben:

Was du noch bedenken musst ist die Tatsache das bis zum vollendetem 18. Lebensjahr die Eltern jederzeit den Kauf rückgängig machen können. Also bestellt ein 12-jähriger (beschränkt geschäftsfähig = Vertrag schwebend unwirksam) bei dir ein Taschenmesser, können die Eltern 5 Jahre später das Messer zurücksenden bei voller Kostenerstattung (was dir bei anderen Produkten natürlich auch passieren kann aber die Wahrscheinlichkeit bei Messern in meinen Augen wesendlich höher liegt)


Wenn das Kind das mit dem Taschengeld kauft und es keine Diskrepanz zum Warenwert gibt (z. B. Zeitschrift für 3,- Euro, Schweizer Taschenmesser für 15,- Euro), so fällt dies noch unter den Taschengeldparagraph und bedarf keiner Zustimmung.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__110.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph


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BeitragVerfasst: Di 15. Mai 2012, 15:42 
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Und bitte auch bedenken, dass einige Messer unter das Waffengesetz fallen. Bei diesen ist bereits der Besitz verboten.


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BeitragVerfasst: Di 15. Mai 2012, 15:53 
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Woody-HH hat geschrieben:
Und bitte auch bedenken, dass einige Messer unter das Waffengesetz fallen. Bei diesen ist bereits der Besitz verboten.


Wie z. B. Springmesser / Automatikmesser und Buterflymesser.

Da aber nicht nur der Besitz, sondern auch der Handel verboten sind wird der TE sie wohl nicht so einfach einkaufen können.
Aber natürlich: Augen auf beim Auslandskauf.


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BeitragVerfasst: Di 15. Mai 2012, 20:09 
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Danke, ihr habt mir sehr geholfen. Geht um normale Messer, keine Kriegswaffen :)

Gruß
Roland

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