Mitarbeiterin mit Burnout krank, wie verhalten

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fossi
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Re: Mitarbeiterin mit Burnout krank, wie verhalten

Oder er hat das Thema schon wieder vergessen und ist mir einer seiner vielen neuen Geschäftsveränderungsideen beschäftigt...


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collection23
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Re: Mitarbeiterin mit Burnout krank, wie verhalten

Stand nicht weiter vorne, dass er bis Ende Dezember warten wollte?
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hoebag
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Re: Mitarbeiterin mit Burnout krank, wie verhalten

harryzwo hat geschrieben: Manchesmal ist es vielleicht besser man schweigt in der Öffentlichkeit ?
:daumenhoch:
Aqua-Olli

Re: Mitarbeiterin mit Burnout krank, wie verhalten

Es gibt keine neuen Infos. Der Vater hat mir nicht Bescheid zum Thema Rückkehr oder nicht geben können/dürfen, keine Ahnung. Ich habe bis jetzt noch nicht reagiert. Ich habe darauf bis jetzt verzichtet weil der Vater mir sagte, dass es ihr noch immer sehr schlecht geht und sie noch immer in der Klinik ist. Einen Ersatz habe ich schon eingestellt, aber vielleicht kann ich sie ja noch zusätzlich brauchen. Ich gebe noch mal 4 Wochen Verlängerung bis Ende Januar für eine Info. Aber dann muss was kommen.
Aqua-Olli

Re: Mitarbeiterin mit Burnout krank, wie verhalten

Für alle die es interessiert: Am 19.12. wurde die Dame aus der Klinik entlassen. Bis heute habe ich nichts gehört, keine Krankmeldung nichts. Wir haben letzte Woche angerufen, angeblich war sie nicht da. Es erfolgte auch kein Rückruf. Ich muss ja auch irgendwie jetzt mal planen. 4 Monate sind um, morgen geht die Kündigung raus. Ich danke ihr darin für die vielen guten Leistungen, wünsche ihr eine baldige Genesung und biete ihr darin auch ggf. eine Wiedereinstellung an. Habe ich vom Anwalt schreiben lassen.
wolle
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Re: Mitarbeiterin mit Burnout krank, wie verhalten

Genau so hab ich mir das gedacht. Loyalität der Mitarbeiterin gegenüber dir=Null. Naja, dann darfst du jetzt für ein paar Monate den Urlaub auszahlen. War abzusehen.
boden-piloten
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Re: Mitarbeiterin mit Burnout krank, wie verhalten

Wir haben dich ja gewarnt! Fehlende Krankmeldungen führen bei mir zur Abmahnung. Geht auch nicht.
Roemer
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Re: Mitarbeiterin mit Burnout krank, wie verhalten

Aqua-Olli hat geschrieben: Ich danke ihr darin für die vielen guten Leistungen, wünsche ihr eine baldige Genesung und biete ihr darin auch ggf. eine Wiedereinstellung an. Habe ich vom Anwalt schreiben lassen.
Das war jetzt aber kein Fachanwalt f. Arbeitsrecht, oder ? Dusseliger gehts ja net.
Hoffentlich steht wenigstens der Hinweis drin, daß sie sich direkt bei der AfA meldet. Sonst läufst Du auch noch Gefahr schadensersatzpflichtig zu werden, falls sie es nicht macht und gesperrt wird.

Der Roemer
Aqua-Olli

Re: Mitarbeiterin mit Burnout krank, wie verhalten

Doch, von einem Fachwanwalt.

http://www.ra-wildemann.de/3.html

Wieso sollte ich sie darauf hinweisen dass Sie sich bei der Afa melden muss? Das ist doch nicht meine Aufgabe. Sie ist entlassen zum 31.03.

Wenn Sie wieder arbeiten möchte kann sie sich bei mir melden und ich werde ihre Anfrage wohlwollen prüfen. Fertig.
Roemer
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Re: Mitarbeiterin mit Burnout krank, wie verhalten

Die Hinweispflicht gibt es seit 2003 !

http://www.ihk-schleswig-holstein.de/re ... blatt.html

Mit dem Schadensersatzanspruch lag ich allerdings falsch. Den hat das BAG 2005 wieder gestrichen.
regenbogen
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Re: Mitarbeiterin mit Burnout krank, wie verhalten

Aqua-Olli hat geschrieben: Wieso sollte ich sie darauf hinweisen dass Sie sich bei der Afa melden muss?
Sollte bzw. muss in jeder Kündigung obligatorisch erwähnt werden.


Aber ich würde sie nicht kündigen, sondern Ihr eine schrittweise Wiedereingliederung anbieten. Somit kannst Du wenigstens einen Teil der bisher entstandenen Kosten wieder wettmachen.

Immer unter der Prämisse, dass Sie Dir jederzeit ausfallen oder die Maßnahme auch beenden kann. Du musst also auf sie verzichten können und Ihren Ausfall zu jeder Zeit mit einkalkulieren. Ich habe das mit einem Langzeiterkrankten gemacht und das hat sich unterm Strich gelohnt. Der Mitarbeiter hat die Gelegenheit sich schrittweise in den Arbeitsalltag einzugliedern und Du hast jemanden für 2, später 4 bzw. 6 Stunden täglich, den Du nicht anlernen brauchst. Bei meinem MA ging das unglaubliche 14 Monate. Er ist seit Januar wieder voll dabei. Bis auf 5 Wochen Reha war er aber tatsächlich da und hat täglich gearbeitet. Sicher, hat auch den Nachteil, dass er dieses Jahr trotzdem für 2 Monate ausfällt, weil der ganze Urlaub sich angesammelt hat. Aber im Resultat habe ich ein dickes Plus, einen sehr dankbaren und nun hoffentlich auch einen fitten, gesunden MA.
wolle
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Re: Mitarbeiterin mit Burnout krank, wie verhalten

boden-piloten hat geschrieben:Wir haben dich ja gewarnt! Fehlende Krankmeldungen führen bei mir zur Abmahnung. Geht auch nicht.
So einfach würde ich es mir nicht machen. Die eine Hälfte hat ihn gewarnt. Die andere Hälfte hat erklärt, dass sie zwar keine Mitarbeiter hat, aber mit größtem Verständnis und maximal sozialverträglich auf sowas reagieren würde, so sie denn Mitarbeiter hätte. Des Weiteren würden sie sich schämen, überhaupt auf so einen Gedanken zu kommen und das Wohl einer Mitarbeiterin, die es nichtmal für nötig hält, ihren Brötchengeber zu informieren, selbstverständlich jederzeit über das eigene zu stellen.
Aqua-Olli

Re: Mitarbeiterin mit Burnout krank, wie verhalten

Genau das was Wolle schreibt waren auch meine Gedanken. Ich habe jetzt den für mich am sinnvollsten erscheinenden Mittelweg gewählt. Wiedereingliederung wäre natürlich auch möglich gewesen, aber dazu wäre eine Kommunikation notwendig gewesen, die ja nicht stattfindet. Ich habe hier auch keine 200 Mann Firma, die jemanden ewig durchschleifen oder Arbeitsplätze freihalten kann. 4 Monate absolut keine Info, irgendwann muss Schluß sein. Wenn der Hinweis auf die Afa notwenig ist, wird es der Anwalt sicher mit reingeschrieben haben. Der haftet ja für das was er macht. Habe das Schreiben aber jetzt nicht zur Hand.
wolle
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Re: Mitarbeiterin mit Burnout krank, wie verhalten

Aqua-Olli hat geschrieben:Genau das was Wolle schreibt waren auch meine Gedanken.
Ja, nur hast du dich von anderen beeinflussen lassen, die verkündet haben, wie moralisch verpflichtet du bist, dein Geld zum Fenster rauszuschmeissen. Olli, ich mag ja keine ungefragten Tippgeber, aber in deinem Fall mach ich ne Ausnahme: Denk mal an dich. Du hast dich jetzt hier wieder in was reinquatschen lassen von Leuten, denen du es sowieso nicht recht machen kannst. Machs doch zuerstmal dir recht, und wenn du anderen was gutes tun willst, dann spende. Du bist zuerst dir und deinen loyalen Mitarbeitern verpflichtet. Alles andere kommt danach.
Aqua-Olli hat geschrieben:Wiedereingliederung wäre natürlich auch möglich gewesen, aber dazu wäre eine Kommunikation notwendig gewesen, die ja nicht stattfindet.
Auch hier gilt wieder: zerbrich dir nicht den Kopf anderer Leute. Es erscheint mir nicht so, dass sie keine Familie hat, die das hätte regeln können. Wenn es denen total egal ist, dann sollte es dir kein Kopfzerbrechen bereiten.
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