Vielleicht reden wir aneinander vorbei? Ich wollte ausdrücken, dass man das in so einem Fall nicht extra als Einzelfall deklarieren muss, damit es als Ausnahme anzusehen ist.faulix hat geschrieben:Das mit der Ausnahme habe ich doch mit "dass diese Prämie einmalig ist" gesagt.Ralf hat geschrieben:Quatsch - sofern das eine Ausnahme bleibt. Wenn so etwas regelmäßig passiert, könnte daraus durchaus ein Anspruch erwachsen (also ein Anspruch, wenn ein Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht gewährt wird).faulix hat geschrieben:Ganz wichtig ist, dass du sagen musst, dass diese Prämie einmalig ist, sonst wird es eine betriebliche Übung und andere MA haben auch Anspruch darauf.
Ich bin seit einigen Jahren Betriebsrat und halte deine Aussage für sehr gewagt.faulix hat geschrieben:Ich weiß nicht was der Hintergrund von manchen Mitgliedern hier ist, ich zumindest studiere Wirtschaftsingenieurwesen und habe dabei Vorlesungen für kollektives und individuelles Arbeitsrecht bei einem Professor, der auch Abteilungsleiter der Rechtsabteilung der IG Metall Südhessen ist. Ich bin mir daher ziemlich sicher, dass meine Aussage korrekt ist.
In der Praxis kommen viele Sachen vor. Wäre schön, wenn du einen vegleichbaren Fall belegen könntest.faulix hat geschrieben:In der Praxis bedeutet dies tatsächlich, dass ein einmaliges Einwilligen ausreicht um den Anschein zu erwecken, dass diese Möglichkeit immer besteht. In der Praxis haben wohl auch schon zahlreiche Gerichte für AN geurteilt.
Natürlich kann man sich zusätzlich absichern, was ich allerdings in diesem Fall - so wie ihn ihn verstehe - für überflüssig halte.faulix hat geschrieben:Das muss natürlich nicht der Fall sein und ist immer einzelfallabhängig, aber man kann es mit dem Satz "Das ist aber eine Ausnahme." ziemlich einfach verhindern.
Zumindest war meine Annahme, dass es sich um eine Verschiebung handelt, schon mal richtig.