Übernahme eines Shops - was beachten

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skov
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Übernahme eines Shops - was beachten

Ich werde in Kürze einen schon länger bestehenden Online-Shop übernehmen. Im Grunde sind wir uns über die Modalitäten einig.

Die Verkäuferin hat uns gebeten, den Vertrag zu machen, weil sie keine Zeit hat.... :durchdreh: - naja, mach ich dann gern.

Die Modalitäten sind soweit klar: Wir übernehmen zwei domains von ihr und den bestehenden Onlineshop (Mallux). Wir erhalten also damit auch ihre Kundendaten etc. Weiterhin erhalten wir alle Lieferantenadressen.

Gibt es irgendwelche Punkte, die ich KV unbedingt festhalten muss, außer dem oben genannten.

Also einig sind wir uns über die Kaufpreiszahlung (Höhe und Termin) und die sofortige Übernahme der Kosten für den Shop und die Domain, sobald beides auf uns registriert ist. Das werde ich natürlich im Vertrag formulieren. Was muss noch unbedingt rein?


Liebe Grüße

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Wolkenspiel
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Re: Übernahme eines Shops - was beachten

Eventuelle alte Verbindlichkeiten des vorherigen Besitzers ausschließen?
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Scienceticker
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Re: Übernahme eines Shops - was beachten

Wolkenspiel hat geschrieben:Eventuelle alte Verbindlichkeiten des vorherigen Besitzers ausschließen?
Das war auch mein erster Gedanke. Haftungsansprüche, Schadenersatzforderungen, Gewährleistungen etc. Da können jede Menge Leichen im Keller sein.
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skov
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Re: Übernahme eines Shops - was beachten

Oh, danke, sehr guter Hinweis!
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Re: Übernahme eines Shops - was beachten

evtl. Konkurrenzausschlußklausel.
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Gersdorfer
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Re: Übernahme eines Shops - was beachten

Scienceticker hat geschrieben: Das war auch mein erster Gedanke. Haftungsansprüche, Schadenersatzforderungen, Gewährleistungen etc. Da können jede Menge Leichen im Keller sein.
Ist aber in der Praxis eigentlich halb so wild, zumindest wenn nur der Shop incl. Domains und Kundendaten übernommen wird und nicht die gesamte Firma.....

Wir hatten dies auch mal und da gab es immer einn Textbaustein an Kunden mit Reklamationen dass wir kein Rechtsnachfolger sind und fertig.
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skov
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Re: Übernahme eines Shops - was beachten

Ja, so denke ich das eigentlich auch, aber trotzdem ist es nicht verkehrt, es in den Vertrag mit aufzunehmen, denke ich.
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shoppy39
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Re: Übernahme eines Shops - was beachten

skov hat geschrieben: Weiterhin erhalten wir alle Lieferantenadressen.
Da im Vertrag eventuell noch reinschreiben, das die ehem. Firmeninhaberin, die Lieferantenadressen nicht auch noch an andere Mitbewerber verkauft.

So manche Lieferantenadressen meiner Mitbewerber wäre mir ein 5stelliger Betrag wert
wolle
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Re: Übernahme eines Shops - was beachten

Wenn derjenige ins Handelsregister eingetragen war, dann muss der Haftungsausschluss ins Handelsregister eingetragen werden. Für betriebliche Steuern haftest du im gesetzlichen Umfang, Arbeitnehmer gehen in der Regel per Betriebsübergang auf dich über.
Andre (KM)
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Re: Übernahme eines Shops - was beachten

wolle hat geschrieben:Wenn derjenige ins Handelsregister eingetragen war, dann muss der Haftungsausschluss ins Handelsregister eingetragen werden. Für betriebliche Steuern haftest du im gesetzlichen Umfang, Arbeitnehmer gehen in der Regel per Betriebsübergang auf dich über.
Aber doch nur, wenn eine ganze Firma übernommen wird, nicht nur ein einzelner Shop, oder nicht? Und bislang ist ja von Shop die Rede.
wolle
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Re: Übernahme eines Shops - was beachten

Andre (KM) hat geschrieben:
wolle hat geschrieben:Wenn derjenige ins Handelsregister eingetragen war, dann muss der Haftungsausschluss ins Handelsregister eingetragen werden. Für betriebliche Steuern haftest du im gesetzlichen Umfang, Arbeitnehmer gehen in der Regel per Betriebsübergang auf dich über.
Aber doch nur, wenn eine ganze Firma übernommen wird, nicht nur ein einzelner Shop, oder nicht? Und bislang ist ja von Shop die Rede.
Was man tut, und was man glaubt zu tun, sind oft unterschiedliche Dinge. Gerade bei diesem Thema unterliegt nicht alles der Disposition der Vertragsparteien. Das Thema ist für ein Forum wesentlich zu komplex, wenn man denn ins Detail gehen möchte, da die Begrifflichkeiten in den Rechtbereichen unterschiedlich definiert sind. Teilweise hängt es am Handelsnamen, teilweise am wesentlichen Betriebsvermögen. Es hat jedenfalls seinen Grund, warum man solche Transaktionen mit Firmen in Schieflage in der Regel erst nach einer Insolvenzeröffnung macht.

Wenn skov diese Themen als Risikokomplex ausschließt, ist das ok, aber man sollte es wissen.
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skov
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Re: Übernahme eines Shops - was beachten

Nene, kein Eintrag ins Handelsregister, keine Angestellten - genau so eine Einzelkämpferin wie ich....

Es geht wirklich nur um die Domain und den Online-Shop, der dahinter hängt, den ich quasi dann so, per Übergabe der Login-Daten übernehmen werde.

Natürlich wird der Shop (Mallux) ordnungsgemäß auf mich übertragen, aber mehr hängt da nicht hinter. Ich übernehme auch einen Teil des Warenbestandes, aber das ist nicht includiert, das läuft über eine Extra-Rechnung. Also eigentlich nichts "großartiges", aber das macht man halt nicht jeden Tag und da möchte ich nichts vergessen. Und da hier nun einmal das geballte Fachwissen zu Hause ist, frage ich natürlich auch hier.
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Re: Übernahme eines Shops - was beachten

Ich bin in solchen Dingen ein echter Schisser ;-) Ohne fachanwaltliche Beratung, nur auf Zuruf der Forumskollegen, wäre mir sowas zu heikel.
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Denken ist wie googeln, nur viel spannender!
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dance
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Re: Übernahme eines Shops - was beachten

-- Zugangsdaten (admin) zur Shop-Datenbank, Domains etc. (Hoster)
-- bezahlen erst nach erfolgten Domainübertrag incl. auth-Code bzw. Eintagung von deinem Namen bei DENIC
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Re: Übernahme eines Shops - was beachten

@skov

nur so aus Interesse, welches Produktsortiment wäre der neue Shop? Auch wieder Tierbeadarf?
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fussel
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Re: Übernahme eines Shops - was beachten

skov kauft sämtliche Konkurrenz auf und übernimmt die Weltherrschaft. :D
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skov
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Re: Übernahme eines Shops - was beachten

Ich lasse es euch wissen, wenn ich Zooplus übernehme *grins*

Ja, ich bleibe in meiner Branche, aber hier handelt es sich um eine Nische. Es gibt in der Art eigentlich nur noch eine Mitbewerberin. Die Verkäuferin war lange Zeit meine Großhändlerin, ich habe mich aber irgend wann von ihren Produkten getrennt, weil die Leute halt einfach bei ihr gekauft und nicht bei mir. Bei mir nur, wenn sie ausverkauft war. Und da es sich teilweise um verderbliche Produkte handelt, konnte ich dann doch recht viel entsorgen. Aber da sind ein paar Produkte mit echtem Alleinstellungsmerkmal dabei. Insofern ergänzt sich das sehr gut mit meinem Shop.

Die Domain existiert seit 14 Jahren und sie ist bei google immer noch sehr gut gelistet, obwohl sie jetzt bald ein Jahr kaum noch was macht. Das muss ich natürlich erstmal wieder aufbauen, aber ich bin da sehr zuversichtlich, dass das was wird.
Liebe Grüße

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