Meine schönste Mail des Tages :-)

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lallekalle
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Re: Meine schönste Mail des Tages :-)

Herrlich! Guten morgen! Ich bin noch nicht richtig wach, ein Kunde von mir offensichtlich auch noch nicht.

Ein Kunde kontaktiert uns per Whatsapp um seine Namen durchzugeben:

Erster name: Lucas
Zweiter name: Lena
Datum : 11.12.16

Ich: Guten morgen! Danke für das zusenden der Wunschnamen. Bitte teilen Sie uns noch Ihren Namen mit, so dass wir die Bestellung und Ihre Wunschdaten korrekt zuordnen können. Über Whatsapp sehen wir nur die Rufnummer von Ihnen die wir in unserer Warenwirtschaft nicht finden können.

Er: Mein Name ist Lucas

Ich: Haben Sie auch einen Nachnamen? Wenn wir Lucas in unsere Warenwirtschaft eingeben, so bekommen wir 1291 Treffer :-)

Er: Ich habe über Amazon bestellt und nicht mit Nachname.


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fossi
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Re: Meine schönste Mail des Tages :-)

Kundenfrage von gerade eben:

"Hey wäre es möglich dass die Ballons ALLERspätestens am Freitag bei mir sind wenn ich sie jetzt bestelle?"

Musste leider absagen.
Meine Express-Brieftaube ist wegen dem Feiertag ab Donnerstag für ein verlängertes Wochenende weg... :durchdreh:
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Ralf
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Re: Meine schönste Mail des Tages :-)

Zustellung am Freitag sollte doch bei Versand morgen kein Problem sein.
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fussel
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Re: Meine schönste Mail des Tages :-)

Sehe ich auch so.
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fossi
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Re: Meine schönste Mail des Tages :-)

Ich nicht.
Der entsprechende Artikel mit 6,99€ Umsatz ginge per Post-Großbrief raus
und mir ist bekannt, wie die Gelben hier rund um einen Feiertag arbeiten.

Zudem kenne ich dieses "ALLERspätestens..." von meinen Kunden leider zu gut.
Das bedeutet in Etwa soviel wie "wenn es bis mittags nicht da ist, wird die Annahme verweigert".
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fussel
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Re: Meine schönste Mail des Tages :-)

Ich denke, du arbeitest mit GLS? Warum kannst du nicht eine Expresssendung verschicken?
Natürlich nicht für 6,99 Euro.
axu
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Re: Meine schönste Mail des Tages :-)

Gestern eine Amazon 1-Sterne Kundenrezension erhalten. Trotz beleidigender Wortwahl "totaler beschiss" "nicht kaufen" usw.. hatte ich keine Hoffnung auf Löschung, da Amazon bei Produktbewertungen wohl selten etwas unternimmt. Habe es trotzdem vorhin gemeldet und siehe da, soeben wurde mir mitgeteilt, dass die Rezension entfernt wurde. Bin positiv überrascht :daumenhoch:
Andre (KM)
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Re: Meine schönste Mail des Tages :-)

Bei einem Hersteller angefragt, deren Preisliste erhalten...und einen Partnervertrag.

""Der Verkauf der Produkte über Online-Plattformen wie Ebay oder Amazon ist dem Parner verboten, da es sich um absolute Premiumprodukte handelt" engel
Klaus09
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Re: Meine schönste Mail des Tages :-)

Andre (KM) hat geschrieben:Bei einem Hersteller angefragt, deren Preisliste erhalten...und einen Partnervertrag.

""Der Verkauf der Produkte über Online-Plattformen wie Ebay oder Amazon ist dem Parner verboten, da es sich um absolute Premiumprodukte handelt" engel
Tja, dann must Du wohl doch einen Laden auf machen, auf solch ein Premium Segment wirst Du doch nicht verzichten wollen. :twisted:
roemerhaardesign
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Re: Meine schönste Mail des Tages :-)

Klaus09 hat geschrieben:
Andre (KM) hat geschrieben:Bei einem Hersteller angefragt, deren Preisliste erhalten...und einen Partnervertrag.

""Der Verkauf der Produkte über Online-Plattformen wie Ebay oder Amazon ist dem Parner verboten, da es sich um absolute Premiumprodukte handelt" engel
Tja, dann must Du wohl doch einen Laden auf machen, auf solch ein Premium Segment wirst Du doch nicht verzichten wollen. :twisted:
Wir gehen immer wie selbstverstänlich davon aus, dass solch ein Verkaufsverbot, wenn auch nicht rechtens, nachteilig sein muss. Aber Andre betreibt meines Wissens doch auch einen gut besuchten Online-Shop. Wenn es also überprüfbar ist, dass es bei A&E keine Angebote gibt, warum muss das für ihn ein Nachteil sein?

Auf Anhieb kann ich den zumindest nicht erkennen. Insbesondere dann nicht, wenn der Hersteller am Markt gut eingeführt ist.
wolle
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Re: Meine schönste Mail des Tages :-)

roemerhaardesign hat geschrieben:Wir gehen immer wie selbstverstänlich davon aus, dass solch ein Verkaufsverbot, wenn auch nicht rechtens, nachteilig sein muss. Aber Andre betreibt meines Wissens doch auch einen gut besuchten Online-Shop. Wenn es also überprüfbar ist, dass es bei A&E keine Angebote gibt, warum muss das für ihn ein Nachteil sein?
Es ist zunächst mal in der Regel eine relativ schwere Straftat aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität, in die man ggf. mit reingezogen wird. Es verletzt ein wesentliches Schutzziel aus unserem Handelsrecht und sorgt zu Lasten von Verbrauchern für höhere Preise. Man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass das schon in Ordnung ist, solange es einem selbst nützt, aber ehrlicherweise muss man dann sagen, dass man in 98% der Lebensituationen durch solche Regeln bevorteilt wird, weil man nämlich in allen Bereichen, in denen man Verbraucher ist, fleißig von solchen Regeln und ihrer Einhaltung profitiert. Die Garantie von bestimmten Margen ist nunmal ein Verstoß gegen geltendes Wirtschaftsrecht.

Abgesehen davon halte ich es auch für nicht hilfreich, sowas zu machen. Wer als Hersteller oder Großhändler entsprechende Qualität fördern will, hat auch heute schon im Einklang mit dem Recht zahlreiche Möglichkeiten für Rabattsstaffeln, im Rahmen von Qualitätskontrollen mit bestimmten Zielvereinbarungen etc. Wenn man will, kann man den Vorteil des Fachhandels für Verbraucher schon adequat vergüten, ohne sich strafbar zu machen.
roemerhaardesign
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Re: Meine schönste Mail des Tages :-)

wolle hat geschrieben:
roemerhaardesign hat geschrieben:Wir gehen immer wie selbstverstänlich davon aus, dass solch ein Verkaufsverbot, wenn auch nicht rechtens, nachteilig sein muss. Aber Andre betreibt meines Wissens doch auch einen gut besuchten Online-Shop. Wenn es also überprüfbar ist, dass es bei A&E keine Angebote gibt, warum muss das für ihn ein Nachteil sein?
Es ist zunächst mal in der Regel eine relativ schwere Straftat aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität, in die man ggf. mit reingezogen wird. Es verletzt ein wesentliches Schutzziel aus unserem Handelsrecht und sorgt zu Lasten von Verbrauchern für höhere Preise. Man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass das schon in Ordnung ist, solange es einem selbst nützt, aber ehrlicherweise muss man dann sagen, dass man in 98% der Lebensituationen durch solche Regeln bevorteilt wird, weil man nämlich in allen Bereichen, in denen man Verbraucher ist, fleißig von solchen Regeln und ihrer Einhaltung profitiert. Die Garantie von bestimmten Margen ist nunmal ein Verstoß gegen geltendes Wirtschaftsrecht.

Abgesehen davon halte ich es auch für nicht hilfreich, sowas zu machen. Wer als Hersteller oder Großhändler entsprechende Qualität fördern will, hat auch heute schon im Einklang mit dem Recht zahlreiche Möglichkeiten für Rabattsstaffeln, im Rahmen von Qualitätskontrollen mit bestimmten Zielvereinbarungen etc. Wenn man will, kann man den Vorteil des Fachhandels für Verbraucher schon adequat vergüten, ohne sich strafbar zu machen.
Du hast Dir jetzt viel Mühe gemacht, mir die rechtliche Situation zu erklären. Aber ich habe ja nicht umsonst "wenn auch nicht rechtens" geschrieben. Und damit, nicht auf Plattformen zu verkaufen, mache ich mich als Anbieter ja zunächst einmal nicht strafbar. Der Wettbewerb ist im Übrigen durch Online-Shops in der Regel trotzdem hinreichend gewährleistet. Zumindest in unserer Branche. Von einem Preiskartell war ja nicht die Rede.

Und - dass Ama den preislichen Wettbewerb fördert , gehört ja wohl spätestens seit Aufhebung der Preisparität in das Land der Legenden. Nirgendwo kauft man so teuer ein, wie dort. Beispiel? Meine Tochter braucht gerade für ihre Studentenbude einen kleinen Esstisch mit 2 Stühlen. Bei Ama 139,-€.
Im Online Shop des Anbieters 124,-€ und einen 5,-€ Newsletter Gutschein gab es auch noch.

Amazon ist für Menschen, die es schnell und einfach brauchen. Du schreibst ja selbst, dass das für dich die Hauptbeweggründe sind sehr oft dort zu kaufen. Nicht dort zu verkaufen, sich ansonsten aber dem Markt ztu stellen, ist also für den Händler weder strafbar noch eine Schande.
wolle
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Re: Meine schönste Mail des Tages :-)

Wir sind nicht im Rechtsforum und wollen da vermutlich auch nicht hin, aber ganz so entspannt würde ich mich da als Händler nicht zurücklehnen nach dem Motto "hat alles nix mit mir zu tun".

Und ja, wenn man sich mal davon frei macht, dass etwas eine Straftat ist, dann kann man einiges vor sich selbst moralisch rechtfertigen. Aber das sollte halt auch nicht unbedingt der Maßstab sein, nach dem man handelt. Wenn ich davon überzeugt bin, dass ich ja nicht doof bin und vorausschauend fahre, dann mag ich zur Überzeugung kommen, dass ich auch mit 1 Promille noch ziemlich sicher Auto fahren kann. Trotzdem ist man gut beraten, es nicht zu tun und es ist auch gut, dass der Staat sich nicht dafür interessiert, was ich so meine.

Im konkreten Fall ist es eine Beschränkung des Wettbewerbs. Wenn euch euer größter Hersteller morgen schreibt, dass man sich aus diesem Internet zurückzieht, dann würdet ihr sicher auch Kopf stehen, auch wenn die ganzen kleinen Friseurklitschen vermutlich fleißig Beifall spenden, weil der Teufel vom Markt verschwindet.
roemerhaardesign
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Re: Meine schönste Mail des Tages :-)

wolle hat geschrieben: Im konkreten Fall ist es eine Beschränkung des Wettbewerbs.
Da gibt es ja keine zwei Meinungen. Darüber, ob diese dem Kunden schadet aber schon. Von solchen Randerscheinungen wie Plagiaten ganz abgesehen.
Da wäre ich sofort bei dir, würde ein Händler aufgrund seiner Preisgestaltung ausgeschlossen.
wolle hat geschrieben: Wenn euch euer größter Hersteller morgen schreibt, dass man sich aus diesem Internet zurückzieht, dann würdet ihr sicher auch Kopf stehen, auch wenn die ganzen kleinen Friseurklitschen vermutlich fleißig Beifall spenden, weil der Teufel vom Markt verschwindet.
Nein, wir würden definitv nicht Kopf stehen. Wir haben nämlich immer Wert darauf gelegt, parallel zum Online-Geschäft auch den lokalen Verkauf zu stärken. Ja ich weiss, das ist sowas von vor-vor-gestern. Hat uns aber zu Kunden verholfen, die auch schon mal 25-30km fahren, weil sie wissen, wir bieten die Produkte nicht nur an, wir haben sie idR. auch lagernd. Einen zusätzlichen "same day" Lieferservice zu installieren, würde 3-4Tage dauern. Das steht ohnehin auf der Agenda.

Würde dieser Anbieter also am 1.6. vom Online-Markt verschwinden, würden die Online-Kunden zum Teil auf andere Hersteller umstellen. Die führen wir auch. Das wäre uns also egal. Ein nicht unerheblicher Teil aber, würde "seinen" Produkten die Treue halten.
Die reinen Online-Anbieter für diese Produkte würden quasi über Nacht verschwinden. Du baust dir nämlich nicht mal eben einen lokalen Handel auf. Und die Friseure, die den Verkauf seit jeher halbherzig betreiben - also fast alle - sind schon vom Kopf her weder geeignet, noch dazu in der Lage, in einem angemessenen Zeitraum zu reagieren. Wir würden das Ganze also zumindest gelassen sehen :kaffeesmily

Wir Online-Händler denken ja gerne, wir seien das Maß der Dinge. Aber würde unser größter Online-Wettbewerber neben einer zweistelligen Zahl von Salons, in einer deutschen Metropole, auch ebensoviele Verkaufsstellen betreiben, wenn Offline so richtig tot wäre?

Ohne jetzt doch ins rechtliche abdriften zu wollen, noch Eines. Hat ein Hersteller keine marktbeherrschende Stellung, ist er in der Wahl seiner Kunden imho ohnehin frei. Die Begründung der Nichtbelieferung erübrigt sich also.

PS: Wir müssen nichts moralisch rechtfertigen. Wir bieten ausschließlich Dienstleistungen und Produkte an, die der Kunde bei hunderten von Wettbewerbern zu den unterschiedlichsten Preisen, auch deutlich günstiger, erwerben kann. Und das meistens auch tut :daumenhoch:
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Mankra
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Re: Meine schönste Mail des Tages :-)

Andre (KM) hat geschrieben:Bei einem Hersteller angefragt, deren Preisliste erhalten...und einen Partnervertrag.

""Der Verkauf der Produkte über Online-Plattformen wie Ebay oder Amazon ist dem Parner verboten, da es sich um absolute Premiumprodukte handelt" engel
Unabhängig von der rechtlichen Seite:
Gibt es etwas Besseres, als ein Sortiment, welches nicht bei A und E verrissen wird?
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Re: Meine schönste Mail des Tages :-)

Mankra hat geschrieben:
Andre (KM) hat geschrieben:Bei einem Hersteller angefragt, deren Preisliste erhalten...und einen Partnervertrag.

""Der Verkauf der Produkte über Online-Plattformen wie Ebay oder Amazon ist dem Parner verboten, da es sich um absolute Premiumprodukte handelt" engel
Unabhängig von der rechtlichen Seite:
Gibt es etwas Besseres, als ein Sortiment, welches nicht bei A und E verrissen wird?
Theorie und Praxis. Auf A + E wird die Ware dennoch teilweise unter Preislisten-EK verramscht. Wie üblich halt. Wundert mich nicht, ist ja quasi bei allen Handelsprodukten so. Ist nur ein Spiel mit dem Feuer aus Sicht des Herstellers, einen Vertrag aufzusetzen, der solche rechtswidrige Klauseln enthält.
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Re: Meine schönste Mail des Tages :-)

Antwort eines Kunden auf Versandbestätigung:

:gruebel:
Der Tag, bevor ich wusste nicht, ob 02 drückt der falsche Befehlszeile-Code zu kaufen, so dass ich storniert gehen 1 Code und die von unbekannten deutschen verursachte Zerstörung so annullierte ich den 02-Code. Sie schickt mir einfach weg, und Code 01 ist für mich nicht zurückerstattet.
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Kaluna
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Re: Meine schönste Mail des Tages :-)

Gamer hat geschrieben:Antwort eines Kunden auf Versandbestätigung:

:gruebel:
Der Tag, bevor ich wusste nicht, ob 02 drückt der falsche Befehlszeile-Code zu kaufen, so dass ich storniert gehen 1 Code und die von unbekannten deutschen verursachte Zerstörung so annullierte ich den 02-Code. Sie schickt mir einfach weg, und Code 01 ist für mich nicht zurückerstattet.
Google Übersetzer sind einfach ne lustige Sache :-y applaus
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Re: Meine schönste Mail des Tages :-)

Kaluna hat geschrieben:
Gamer hat geschrieben:Antwort eines Kunden auf Versandbestätigung:

:gruebel:
Der Tag, bevor ich wusste nicht, ob 02 drückt der falsche Befehlszeile-Code zu kaufen, so dass ich storniert gehen 1 Code und die von unbekannten deutschen verursachte Zerstörung so annullierte ich den 02-Code. Sie schickt mir einfach weg, und Code 01 ist für mich nicht zurückerstattet.
Google Übersetzer sind einfach ne lustige Sache :-y applaus
Rätsel des Tages: welche Ursprungssprache ??? juhu
Die Arbeit läuft Dir nicht davon, wenn Du Deinem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht, bis Du mit der Arbeit fertig bist. Chinesisches Sprichwort

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Re: Meine schönste Mail des Tages :-)

buysellonline hat geschrieben:Rätsel des Tages: welche Ursprungssprache ??? juhu
Ich weiß es, ich weiß es juhu
Da Dog, bevoa i wusste ned, ob 02 druggt da falsche Befehlszeile-Code zua kaffn, so dass i stoaniad gengan 1 Code und de vo unbekanndn deitschn vaursachte Zastörung so onulliade i den 02-Code. Sie schickt ma oafach weg, und Code 01 is fia mi ned zuaruggerstodet.
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