Wie umgehen mit Mitarbeiterin, die mit Kündigung droht

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regalboy
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Re: Wie umgehen mit Mitarbeiterin, die mit Kündigung droht

FranzderFranke hat geschrieben:... Jetzt verkaufe ich nur noch meine Top Produkte, habe 90 % weniger Retouren, weniger Stress und weniger Arbeit und der Gewinn ist zwar deutlich weniger geworden aber es langt zum Leben.
Eine gute Einstellung, über die sich sicherlich jeder erfolgreiche Unternehmer mal Gedanken macht.

"Ist der ganze Stress den Gewinn wert?"

Dass du da deinen Weg gegangen bist ist eine tolle Sache!


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Aqua-Olli

Re: Wie umgehen mit Mitarbeiterin, die mit Kündigung droht

Ei, die Post ist da. Einladung zum Arbeitsgericht, weil mein Betrieb mehr als 10 Angestellte hat und laut ihrem Anwalt "zweifelsfrei Kündigungsschutz besteht".

Jetzt kann ich am 28. zum 60 km entfernten Arbeitsgericht fahren oder einen Anwalt bezahlen, der das für mich macht.

Ich habe jetzt noch mal genau durchgerechnet. Nach dem Kündigungsschutzgesetz hätte ich mit ihr wohl augenscheinlich 10,25 Mitarbeiter gehabt. Damit ist die Kündigung wohl insgesamt nicht gültig.
Aqua-Olli

Re: Wie umgehen mit Mitarbeiterin, die mit Kündigung droht

Einziger Punkt wäre vielleicht noch meine Ehefrau. Die schafft hier mit mir mit und ist in dieser Berechnung mit 0,5 Arbeitsplätzen enthalten. Sie hat keinen Arbeitsvertrag und erhält pauschal 800 Euro für ihre Hilfe.
Zuletzt geändert von Aqua-Olli am 8. Jul 2016 15:47, insgesamt 1-mal geändert.
wolle
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Re: Wie umgehen mit Mitarbeiterin, die mit Kündigung droht

Aqua-Olli hat geschrieben:Damit ist die Kündigung wohl insgesamt nicht gültig.
Olli, ich weiß, dass du jemand bist, der es immer gerne etwas kompliziert macht. Von daher wirst du das, was ich jetzt schreibe, vielleicht nicht beherzigen. Aber tu dir selbst den Gefallen: Geh zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Du gehst mit zum Prozess, aber lässt ausschließlich ihn reden. Der weiß z.B., dass erstmal die Gegenseite Darlegungs- und beweispflichtig ist, dass du überhaupt mehr als 10 Mitarbeiter hast, und das ist gar nicht so einfach, denn die haben keine Einsicht in deine Verträge. Und der weiß auch, dass die Gegenseite weiß, dass die Alte das nächste mal, wenn du dann 9,95 Mitarbeiter hast, ohne einen Cent Abfindung segelt. Und schlussendlich weiß er auch, dass der gegnerische Anwalt sein Geld mit dem einreichen der Klage sowieso schon verdient hat und er sicher nicht eine Beweisaufnahme über mehrere Termine für 1000 Euro Gebühren machen wird. Also wird dein Anwalt allerhand Brocken in den Raum werfen, die darauf schließen lassen, dass du vielleicht gewinnen würdest, du aber großzügigerweise, und da deine Arbeitszeit sehr kostbar ist, ein Monatsgehalt Abfindung anbietest, wenn der Fall in den nächsten 10 Minuten vom Tisch ist.

Beim Arbeitsgericht zahlt jeder seine eigenen Kosten, d.h. du gehst mit dem Honorar deines Anwalts plus der Abfindung raus. Die Chance auf eine Einigung in etwa in dieser Größenordnung würde ich >95% einschätzen.

P.S. Und hör auf, dir über irgendwelche Berechnungen hin und her ne Platte zu machen. Zeitverschwendung, dazu kommt es eh nicht.
Roemer
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Re: Wie umgehen mit Mitarbeiterin, die mit Kündigung droht

....... wenn man nur bis 10 zählen könnte -> o.k. 10,25 :-)

Jetzt wird geschachert. Fausregel: 1 Monatsgehalt(brutto) Abfindung pro 1 Jahr Betriebszugehörigkeit.
wolle
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Re: Wie umgehen mit Mitarbeiterin, die mit Kündigung droht

Roemer hat geschrieben: Jetzt wird geschachert. Fausregel: 1 Monatsgehalt(brutto) Abfindung pro 1 Jahr Betriebszugehörigkeit.
Ehrlich gesagt ist die Faustregel 0,5 bis maximal 1 Monatsgehalt. Letztes Jahr hatte ich nenn Prozess, da hat der Richter mal nenn gegnerischen Anwalt sowas von abgeputzt, als der den Faktor 1 haben wollte, dass dem die Ohren heute noch glühen dürften. Für Faktor 1 muss man schon ganz ganz miese Karten haben. Der vorliegende Fall klingt eher nach einem "naja, irgendwas muss sie kriegen, gebt ihr halt einen Monatslohn".
wolle
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Re: Wie umgehen mit Mitarbeiterin, die mit Kündigung droht

Wegen Plot-Twist befinden wir uns nun im Rechtsbereich.
Aqua-Olli

Re: Wie umgehen mit Mitarbeiterin, die mit Kündigung droht

Ja, wolle, manchmal mag ich es kompliziert. Eigentlich ist es ganz spannend. Meine Frau, wenn sie denn überhaupt zählt, schlägt mit 0,5 zu Buche. Dann haben wir 10,25 Mitarbeiter.

Aaaber: Hier wird gerundet. Erst ab 10,5 Mitarbeiter gilt das Kündigungsschutzgesetz. Ich habe schon einen Anwalt am Start, ich bins gespannt.

Und wenn meine Frau nicht zählt, sind wir ohnehin bei 9,75. Warum soll ich der ein Monatsgehalt hinterwerfen. Warum? Absolut keine Lust drauf. Jetzt hat sie das Spiel gestartet, dann wird auch gespielt. Nachweisen lässt sich das ja alles sehr einfach über die Abrechnung der Sozialversicherungen im Juni.
wolle
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Re: Wie umgehen mit Mitarbeiterin, die mit Kündigung droht

Aqua-Olli hat geschrieben:Nachweisen lässt sich das ja alles sehr einfach über die Abrechnung der Sozialversicherungen im Juni.
Du musst überhaupt nichts nachweisen. Nachweispflichtig ist die Gegenseite.
Aqua-Olli hat geschrieben:Warum soll ich der ein Monatsgehalt hinterwerfen. Warum? Absolut keine Lust drauf. Jetzt hat sie das Spiel gestartet, dann wird auch gespielt.
Immer locker bleiben. Vorm Arbeitsgericht läuft alles ein bisschen anders. Man hat einen Gütetermin. Da zeigt man kurz und übersichtlich seine Klauen, und zwar jede Seite. Und dann wird sich geeinigt. Das ist so, und zwar aus gutem Grund. Wenn nämlich in zwei Instanzen aus irgendeinem Grund rauskommt, dass doch Kündigungsschutz bestand (und wenn es nur ist, weil sie zwischenzeitlich auf einmal schwanger ist und aus Vereinfachungsgründen der Schwangerschaftsbeginn im Arbeitsrecht anders gerechnet wird, als das der Frauenarzt tut, und diese Regel ist für Frauen sehr vorteilhaft), zahlst du wegen Annahmeverzug halt mal 30-40 Monatsgehälter nach. Deswegen einigt man sich immer, aber wirklich immer vor dem Arbeitsgericht. Je besser deine Karten, desto billiger wirds für dich. Aber auf 0 zu spielen würde ich dir nicht empfehlen.
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koshop
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Re: Wie umgehen mit Mitarbeiterin, die mit Kündigung droht

Aaaber: Hier wird gerundet. Erst ab 10,5 Mitarbeiter gilt das Kündigungsschutzgesetz. Ich habe schon einen Anwalt am Start, ich bins gespannt.
Also da hab ich starke Zweifel, dass das stimmt. Das Gesetz ist da eigentlich recht eindeutig formuliert, da steht nix von runden, da steht ganz klar "In Betrieben und Verwaltungen, in denen in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt werden(...)"
https://dejure.org/gesetze/KSchG/23.html

Demnach gilt ab 10,25 Mitarbeitern das Kündigungsschutzgesetz.
wolle
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Re: Wie umgehen mit Mitarbeiterin, die mit Kündigung droht

Sag mal Olli, nur interessehalber: Du zählst dich bei den 10 Mann aber nicht etwa mit, oder?
Aqua-Olli

Re: Wie umgehen mit Mitarbeiterin, die mit Kündigung droht

wolle hat geschrieben:Sag mal Olli, nur interessehalber: Du zählst dich bei den 10 Mann aber nicht etwa mit, oder?
Nein.
Ralf
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Re: Wie umgehen mit Mitarbeiterin, die mit Kündigung droht

Die Formulierung im KSchG wegen der Anzahl Mitarbeiter ist eine Ausgeburt des Formulierungswahns von irgendwelchen Sesseslfurzern. So ähnlich hat es vor einigen Wochen eine Arbeitsrichtern am AG Hamburg formuliert, die ein Seminar zum Thema Kündigungen gehalten hat, bei dem ich teilgenommen habe.

Wie auch immer ... bei über 10 gilt es ... da wird nicht gerundet.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
wolle
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Re: Wie umgehen mit Mitarbeiterin, die mit Kündigung droht

Sachmal Olli, wollte deine Frau nicht eh etwas kürzer treten? Wenn die nun plötzlich aufhört und du unter 10 Mitarbeiter fällst, und du die Mitarbeiterin zum 15. ohne Präjudiz der Wirksamkeit der ersten Kündigung nochmal kündigst...

P.S. Komm bitte nicht auf die Idee, sowas zu tun, ohne vorher mit deinem Anwalt zu sprechen. Das hier ist ein Internetforum ;)
Rantanplan
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Re: Wie umgehen mit Mitarbeiterin, die mit Kündigung droht

Der Gedanke ist mir auch gekommen. Aber könnte es nicht sogar sein, dass Ollis Frau schon zum Zeitpunkt der Künidgung nicht mehr da war? Die versehentliche fälschlich erstellte Abrechnung kann ja korrigiert werden.... Und Beweispflichtig ist ja die Gegenseite.
Aqua-Olli

Re: Wie umgehen mit Mitarbeiterin, die mit Kündigung droht

Der gegnerische Anwalt bemängelt auch dass ich keinen Kündigungsgrund angegeben habe und nicht sozialverträglich vorgegangen bin. Die entlassene Mitarbeiterin sei nachweislich arm. Soll ich deswegen gute Leute entlassen? Ich habe sie gefeuert weil sie sich nicht benommen hat und ihre Arbeitsleistung miserabel war. Was für ein Mist.
foot

Re: Wie umgehen mit Mitarbeiterin, die mit Kündigung droht

Aqua-Olli hat geschrieben:Einziger Punkt wäre vielleicht noch meine Ehefrau. Die schafft hier mit mir mit und ist in dieser Berechnung mit 0,5 Arbeitsplätzen enthalten. Sie hat keinen Arbeitsvertrag und erhält pauschal 800 Euro für ihre Hilfe.
Etwas zum Lesen, wie ich finde gut zusammengestellt.

http://www.ra-wittig.de/ratgeber/ratgeb ... utzgesetz/

Beschäftigst du echt 10 Vollzeitkräfte mit mehr als 30 Stunden ?
Ralf
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Re: Wie umgehen mit Mitarbeiterin, die mit Kündigung droht

Aqua-Olli hat geschrieben:Der gegnerische Anwalt bemängelt auch dass ich keinen Kündigungsgrund angegeben habe
Musst du in der Kündigung auch nicht angeben.
Aqua-Olli hat geschrieben: und nicht sozialverträglich vorgegangen bin. Die entlassene Mitarbeiterin sei nachweislich arm. Soll ich deswegen gute Leute entlassen? Ich habe sie gefeuert weil sie sich nicht benommen hat und ihre Arbeitsleistung miserabel war. Was für ein Mist.
Wenn das KSchG nicht gilt, kannst du das ja auch machen. Aber genau das wird ja bestritten.

Du machst dir viel zu viele Gedanken danach. Das macht man vor der Kündigung. Für den Streit danach ist ein Anwalt die richtige Wahl.

Edit: Vielleicht machst du mal eine Aufstellung, wie viele Mitarbeiter bis zu 20 Stunden, wie viele bis zu 30 Stunden und wie viele über 30 Stunden arbeiten. Und zwar mit Zeitverlauf über die letzten 12 Monate (also mit Zu- und Abgängen).

Was deine Frau angeht, solltest du ganz vorsichtig sein. Auf welcher rechtlichen Basis arbeitet die denn und erhält dafür Geld? Wenn das nicht sauber läuft, kann man dir da ganz schön was am Zeug flicken.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
wolle
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Re: Wie umgehen mit Mitarbeiterin, die mit Kündigung droht

Aqua-Olli hat geschrieben:Der gegnerische Anwalt bemängelt auch dass ich keinen Kündigungsgrund angegeben habe und nicht sozialverträglich vorgegangen bin. Die entlassene Mitarbeiterin sei nachweislich arm. Soll ich deswegen gute Leute entlassen? Ich habe sie gefeuert weil sie sich nicht benommen hat und ihre Arbeitsleistung miserabel war. Was für ein Mist.
Ich weiß nicht, ob das jetzt nur so dahingeschrieben war oder ob das ernstliche Äußerungen sind. Wenn du das jetzt nicht juristisch differenzieren kannst, dann lass das am besten komplett den Anwalt machen. Das Arbeitsrecht ist kein Wunschkonzert und so leicht geht das nicht. Deine Ausgangslage ist für den aktuellen Fall ja gut, aber in komplizierteren Fällen gehst du mit so einem Halbwissen unter.
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hkhk
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Re: Wie umgehen mit Mitarbeiterin, die mit Kündigung droht

wolle hat geschrieben:
Roemer hat geschrieben: Jetzt wird geschachert. Fausregel: 1 Monatsgehalt(brutto) Abfindung pro 1 Jahr Betriebszugehörigkeit.
Ehrlich gesagt ist die Faustregel 0,5 bis maximal 1 Monatsgehalt. Letztes Jahr hatte ich nenn Prozess, da hat der Richter mal nenn gegnerischen Anwalt sowas von abgeputzt, als der den Faktor 1 haben wollte, dass dem die Ohren heute noch glühen dürften. Für Faktor 1 muss man schon ganz ganz miese Karten haben. Der vorliegende Fall klingt eher nach einem "naja, irgendwas muss sie kriegen, gebt ihr halt einen Monatslohn".
Der Faktor 0,5 bis 1,0 ist abhängig von der Zugehörigkeit zum Betrieb und ist wohl erst bei ca. 30 Jahren bei 1,0. Genaue Zahlen habe ich nun nicht im Kopf, auch weiß ich nicht, ob das bei 0,5 anfängt oder bei noch weniger.

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