Urteil im Verfahren gegen Volker Bellendorf & Eva Grieskamp

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Andre (KM)
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Re: Urteil im Verfahren gegen Volker Bellendorf & Eva Griesk

Was lernen wir draus: Betrügen lohnt sich noch richtig. Hauptsache man betrügt nicht den Staat, sondern nur Privatpersonen. Traurig, so ein Urteil.
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dance
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Re: Urteil im Verfahren gegen Volker Bellendorf & Eva Griesk

Ich hasse diese ausgehandelten Urteile. Wie auf einem orientalischen Basar!!
Aber jetzt darf man den Bello doch wenigstens ofiziell Betrüger nennen.
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fossi
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Re: Urteil im Verfahren gegen Volker Bellendorf & Eva Griesk

Bewährungsstrafe + paar lächerliche Euro? Das ist doch ein Witz.

Könnte /-(x) .
Ein Betrüger war er schon vorher und diese Strafe ist einfach nur lächerlich.
Der gehört ein paar Jahre weggesperrt + lebenslanges Internetverbot.

Da ist es wiedermal hin, mein Vertrauen in unseren Rechtsstaat...
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Ralf
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Re: Urteil im Verfahren gegen Volker Bellendorf & Eva Griesk

Ich greife mal ein paar Sätze auf ...
Wie im Verfahren deutlich wurde, fand ein Deal zwischen der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern statt, der dem Gericht sehr viel Arbeit und Zeit erspart hat.
Gerichte versuchen immer, so wenig wie möglich Arbeit mit einem Fall zu haben ...
Von Schadenswiedergutmachung war im Verfahren nicht die Rede.
Ist nach meiner Kenntnis in einem Strafverfahren auch nicht Thema. Kann aber m.E. ggf. strafmindernd berücksichtigt werden.
Herrn Bellendorf zu einer Geldstrafe zu verurteilen, die einem guten Zweck zugeführt wird, aber die Geschädigten in keiner Weise berücksichtigt, finde ich abwegig.
Strafen kommen meines Wissens nie den Geschädigten zu Gute.
Wie viele Geschädigte aus Angst vor Diffamierungen seitens Herrn Bellendorf keine Anzeige gestellt haben, das fragte sich das Gericht nicht.
Das Gericht hält sich an die Fakten. Keine Anzeige = keine Tat.
Mit anderen Worten, man muss nur Geschädigte von einer Anzeige abhalten und dadurch 2 Jahre kein Verfahren haben, dann bekommt man einen strafmindernden Bonus.
Da ist was dran ;)

Angesichts der Vorstrafen halte ich eine Aussetzung zur Bewährung allerdings auch für grenzwertig. Immerhin spart der Staat dabei den Knastaufenthalt ...
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marki
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Re: Urteil im Verfahren gegen Volker Bellendorf & Eva Griesk

Mit der Verurteilung im Strafrecht gilt euer zivilrechtlicher Forderungstitel nun offiziell 30 Jahre oder so. Er darf also lange Zeit nichts mehr beeigentümen, sonst riskiert er eine Vollstreckung. Wenn da nicht die ganzen Lücken im System wären...
Doc Olson
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Re: Urteil im Verfahren gegen Volker Bellendorf & Eva Griesk

1 Fall von Jugendpornografie
Wo kam das denn auf einmal her?
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martin_82
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Re: Urteil im Verfahren gegen Volker Bellendorf & Eva Griesk

3600 Euro /-(x)
Die hätte er sicher gerne gleich in bar bezahlt.
Roemer
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Re: Urteil im Verfahren gegen Volker Bellendorf & Eva Griesk

Der Kläger war offensichtlich mit dem Strafmaß zufrieden, sonst hätte es keinen Deal gegeben.
Da sollte man weniger über den Richter schimpfen.

Es bleibt anderen Geschädigten frei, selber zu klagen und es ohne Deal durchzuziehen.

Der Roemer
Hobbyzubehör
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Re: Urteil im Verfahren gegen Volker Bellendorf & Eva Griesk

Ralf hat geschrieben:
Von Schadenswiedergutmachung war im Verfahren nicht die Rede.
Ist nach meiner Kenntnis in einem Strafverfahren auch nicht Thema. Kann aber m.E. ggf. strafmindernd berücksichtigt werden.
Das stimmt so nicht. Es kann sehr wohl zum Thema gemacht werden. Nur wird es das meist nicht. Ich hatte mal einen Betrüger (ein lächerlicher Fall im Vergleich zu Bellendorf), dem vom AG Traunstein die Wiedergutmachung des Schadens auferlegt wurde. Der nette bayrische Landrichter holte mich in einer kurzen Verhandlungspause extra auf die Seite und fragte mich, ob ich damit einverstanden wäre, dass man dem Betrüger diese Auflage macht. (Natürlich war ich einverstanden!). Bei Nichtbefolgung der Wiedergutmachungsauflage hätte dem Täter eine Knaststrafe gedroht. Oh Wunder, ich erhielt mein Geld! (Komischerweise war das der einzige Fall, bei dem ich je meinen Schaden gezahlt bekam, alle Fälle ohne derartige Auflage hängen heute in Form von nicht vollstreckbaren Mahnbescheiden im Klo).

http://dejure.org/gesetze/StGB/56b.html

Allerdings sind Großstadtrichter mit diesen Auflagen sehr, sehr sparsam - nach meinen Erfahrungen. Dort wird wohl immer davon ausgegangen, dass der Verurteilte nicht leistungsfähig sei. Was natürlich meist ein Witz ist.
Strafen kommen meines Wissens nie den Geschädigten zu Gute.
Siehe oben.
Roemer hat geschrieben:Der Kläger war offensichtlich mit dem Strafmaß zufrieden, sonst hätte es keinen Deal gegeben.
Nein. Der Kläger ist im Strafverfahren der Staat. Ggf. hätte eine evtl. vorhandene Nebenklägerin das Recht, so einen Deal zu verhindern. Ohne Nebenkläger zu sein hat der Geschädigte jedoch normalerweise keine Möglichkeit, das zu beeinflussen.
Cvperclaudia
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Re: Urteil im Verfahren gegen Volker Bellendorf & Eva Griesk

Richtig, das wollte ich eben schreiben. Der Richter hat sehr wohl die Möglichkeit hier Bewährungsauflagen auszusprechen. Habe ich ebenfalls hier in Bayern, Regensburg erlebt. Ich bin mit der Bitte an den Richter herangetreten ob sowas möglich wäre. Klar! Und ebenso war dann das Geld innerhalb paar Tage da
Ralf
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Re: Urteil im Verfahren gegen Volker Bellendorf & Eva Griesk

Hobbyzubehör hat geschrieben:http://dejure.org/gesetze/StGB/56b.html
Danke. Dort steht auch:
(2) Das Gericht kann dem Verurteilten auferlegen,

1. nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen,
2. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen, wenn dies im Hinblick auf die Tat und die Persönlichkeit des Täters angebracht ist,
3. sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen oder
4. einen Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen.

Eine Auflage nach Satz 1 Nr. 2 bis 4 soll das Gericht nur erteilen, soweit die Erfüllung der Auflage einer Wiedergutmachung des Schadens nicht entgegensteht.
Dann ist bei jemand, der die Finger gehoben hat, eine Geldstrafe m.E. unzulässig, weil der dann nicht mehr den verursachten Schaden wiedergutmachen kann.

Auch die Aussetzung selbst widerspricht dem Gesetz:
(1) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.
(2) Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. Bei der Entscheidung ist namentlich auch das Bemühen des Verurteilten, den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, zu berücksichtigen.
Vielleicht stehen die "besonderen Gründe" ja in der Urteilsbegründung. Und vielleicht auch, warum die Aussetzung trotz fehlender Wiedergutmachung erfolgt ist.

Ist das nicht schon Rechtsbeugung?
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Cvperclaudia
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Re: Urteil im Verfahren gegen Volker Bellendorf & Eva Griesk

Das Urteil kommt einer Verhöhnung der Opfer gleich. Ich stimme Fossi hier absolut zu, auch ist es für die Menschen die sich an die Gesetze nur schwer zu verstehen wie hier eine Bewährungsstrafe ausgesprochen werden konnte. Bewährung setzt voraus, dass der Verurteilte sich bewähren möchte. Bellendorf möchte alles, aber sich nicht als ordentlicher Bürger bewähren.

Daher ... Ich hatte aufgrund der Vielzahl der Opfer (auch wenn es dann letztlich nur 9 waren die den Mut oder die Lust hatten gerichtlich vorzugehen) und der verhöhnenden Art und Gleichgültigkeit von Volker Bellendorf auf 3 Jahre gehofft, in Bayern hätten sie ihn weggesperrt und den Schlüssel eingeschmolzen. Immerhin ist er ja in der Tat ein Gewohnheitskrimineller mit einem langen Vorstrafenregister.

Mein Tipp war dann 2 Jahre ohne, so sind es 19 Monate - aber auf Bewährung geworden.

Vielleicht überlegt es sich ein Geschädigter noch und zeigt den Volker an, dann ist Schicht im Schacht. Wenn er es nicht wegen seinem Geld machen möchte, eventuell dann aber das endlich mal Gerechtigkeit in einen Gerichtssaal kommt.

Für mich ist es unfassbar wie man einem Bellendorf eine positive Prognose ausstellen darf, wenn man die Akte kennt (ich kenne sie nur zum Teil und bereits da stellt man sich neben Fossi und /-(x) )

Ob das Rechtsbeugung ist? Kann ich nicht sagen. Was ich sagen kann: Wir haben auf Wunsch des Gerichtes ein Schreiben an den Richter versendet, indem wir darauf hingewiesen haben das weder Reue zu erwarten ist, noch eine Schadenswiedergutmachung erfolgt ist. Ich bat in dem Schreiben darum im Horrorfall einer für schier nicht zu erwarteten Bewährung genau diese Schadenswiedergutmachung als Bewährungsauflage zu erlassen.

Das sah der werte Herr Richter wie auch die Schöffen anders. Ich gebe zu: Enttäuschung und Wut sind schon da. Da stellt sich bei mir die Frage: Was ist aus unserem Deutschland geworden? Betrüger kaufen im Shop ein, zahlen nicht, ALLE Anzeigen meinerseits wurden eingestellt.
Ein Alltagskrimineller Bellendorf ergaunert mehrere 10.000 Euro und erhält eine läppische Bewährung.
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Da Vinci
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Re: Urteil im Verfahren gegen Volker Bellendorf & Eva Griesk

Cvperclaudia hat geschrieben:Vielleicht überlegt es sich ein Geschädigter noch und zeigt den Volker an, dann ist Schicht im Schacht. Wenn er es nicht wegen seinem Geld machen möchte, eventuell dann aber das endlich mal Gerechtigkeit in einen Gerichtssaal kommt.
Wenn jetzt noch ein Geschädigter den Volker anzeigt, ändert das den Urteil? Müsste nicht Volker in eine neue Scheiße treten damit die Bewährung aufgehoben wird?
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fossi
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Re: Urteil im Verfahren gegen Volker Bellendorf & Eva Griesk

Cvperclaudia hat geschrieben: Ein Alltagskrimineller Bellendorf ergaunert mehrere 10.000 Euro und erhält eine läppische Bewährung.
Dabei zählt nicht nur das ergaunerte Geld.
Zig Firmen ist ein nicht unerheblicher Schaden durch seine Vorgänge entstanden.
Meine strafrechtlichen Sachen wurden eingestellt "da es ja schwerwiegendere Fälle gibt", wobei wir alleine bei mir von einem mittleren 4-stelligen Betrag + verdammt viel Arbeitszeit reden, die da zivilrechtlich draufgingen.

Eigentlich war die ganze Sache für mich schon gegessen, aber das jetzige Urteil ist für Geschädigte definitiv ein Schlag in den Nacken!
Er selber wird sich vermutlich kaputtlachen und zukünftig in seinem neuen Modellbauhobby Leute über den Tisch ziehen: natürlich nicht selber, schließlich findet man immer "gute Freunde", die dann ihren Kopf und Namen dafür hinhalten...
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WDR2Junkie
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Re: Urteil im Verfahren gegen Volker Bellendorf & Eva Griesk

Da Vinci hat geschrieben:
Cvperclaudia hat geschrieben:Vielleicht überlegt es sich ein Geschädigter noch und zeigt den Volker an, dann ist Schicht im Schacht. Wenn er es nicht wegen seinem Geld machen möchte, eventuell dann aber das endlich mal Gerechtigkeit in einen Gerichtssaal kommt.
Wenn jetzt noch ein Geschädigter den Volker anzeigt, ändert das den Urteil? Müsste nicht Volker in eine neue Scheiße treten damit die Bewährung aufgehoben wird?
Am Urteil ändert sich nichts, aber das neue Verfahren wird keine Bewährung mehr zulassen.
wolle
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Re: Urteil im Verfahren gegen Volker Bellendorf & Eva Griesk

Da Vinci hat geschrieben:
Cvperclaudia hat geschrieben:Vielleicht überlegt es sich ein Geschädigter noch und zeigt den Volker an, dann ist Schicht im Schacht. Wenn er es nicht wegen seinem Geld machen möchte, eventuell dann aber das endlich mal Gerechtigkeit in einen Gerichtssaal kommt.
Wenn jetzt noch ein Geschädigter den Volker anzeigt, ändert das den Urteil? Müsste nicht Volker in eine neue Scheiße treten damit die Bewährung aufgehoben wird?
So isses. Alles andere widerspräche ja auch jeglicher Logik.
derHändler
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Re: Urteil im Verfahren gegen Volker Bellendorf & Eva Griesk

Ich mache mal den Advocatus Diaboli und versuche die Seite des Gerichts zu erklären und warum das Urteil nicht sooooo furchtbar ist.

Das wichtigste:
1) Er hat gestanden. Dafür MUSS man einen ordentlichen Rabatt einräumen. Warum?
Es geht vor Gericht nicht (nur) um Einzelfallgerechtigkeit. Der Staat legitimiert sein Gewaltmonopol auch damit, dass er Sicherheit für alle Bürger gewährleisten will. Es geht also darum was hinten rauskommt.

NUR die Sicherheit, dass ein Geständnis ordentlich Rabatt bringt, also sexy ist, ermutigt viele, viele Angeklagte zu einem Geständnis.

Was hat das für Folgen?
Viele, viele Straftaten können dadurch überhaupt einer Strafe zugeführt werden. Wäre es nicht so, würde keiner gestehen und viele Anklagen würden mit einem Freispruch enden.
Viele Anklagen bedeuten belastende Aussagen für Zeugen (z.B. sexueller Missbrauch) und zudem ist jeder Zeuge eine potentielle Gefahr. Wenn den ein guter Anwalt zerlegt, dann fällt die Anklage zusammen.

Exemplarisch vor allem beim hier vorgeworfenen Betrug. Betrug liegt vor, nur weil ein Schaden entstanden ist. Man müsste Bello sicher beweisen können, dass er schon VOR dem Start seiner GmbH / Pro Forum usw vorhatte, die Leute über den Tisch zu ziehen, sprich nicht zu liefern.

Das ist extrem schwer !

Ihr kennt das auch alle. Wer will Euch schon beweisen, was in Eurem Kopf vorging, als Ihr ein Ebay Angebot angelegt habt. Wenn Ihr zu viel verkauft, oder die Ware vernichtet wird und Ihr gleichzeitig in finanzielle Probleme kommt, dann steht Ihr auch vor Gericht. Aber wenn nicht bewiesen werden kann, dass Ihr die Absicht (!) hattet die Kunden zu betrügen, kommt Ihr frei.

Ich würde noch nicht mal selber sagen, dass ich zweifelsfrei übereugt bin, dass Bello betrügen wollte (im strafrechtlichen Sinn). Oder anders gesagt: Es ist nicht strafbar sich zu überschätzen und dann zu versagen.

Zu letzt: Es ist nur Geld.
Es wurde keiner verletzt, keiner vergewaltigt, keiner ermordet.

Strafmildernd wirkt zudem sicher auch, dass er nicht in einer Reihe betrügt. Die Straftaten lagen zum Teil schon lange zurück. Für ein Gericht (nicht uns natürlich) muss es so aussehen, als wäre er kein notorischer Betrüger. Er hat es halt "schon wieder" getan.

Deshalb und das ist der Vorteil und deshalb hat das Gericht das auch gemacht, wurde so eine lange Bewährung verhängt. Die ist eigentlich ungewöhnlich hoch.

Das zeigt für mich deutlich: Das Gericht hat mit Bauchschmerzen und Fäusten in der Tasche gerade noch mal Bewährung verhängt.
Das bedeutet aber auch, dass eine einschlägige neue (!) Straftat zum Widerruf der Bewährung führen würde. Der nächste sitzt. Und das ist kein Gerede. Bewährungsverstöße hab ich selbst schon erlebt und da wurden die Knasttüren aufgemacht (als Schöffe, aka piddelpum).

Positiver Ausblick: Recht zu Anfang hatten wir auch mal einen älteren Angeklagten (auch einschlägig) auf Bewährung rausgelassen mit 5 Jahren Bewährungszeit. Das hat auch funktioniert und mit Mitte / Ende Siebzig hat es sich dann auch mal bei dem Typ mit Straftaten.

Ich würde also die Hoffnung bei Bello nicht aufgeben.
derHändler
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Re: Urteil im Verfahren gegen Volker Bellendorf & Eva Griesk

Im obigen Post ist ein Fehler unterlaufen:
Betrug liegt vor, nur weil ein Schaden entstanden ist.
Richtig muss es heißen: Betrug liegt NICHT vor, nur weil ein Schaden entstanden ist.
Die Redaktion bittet diesen Fehler zu entschuldigen. :D
marki
Beiträge: 275
Registriert: 9. Feb 2013 22:13

Re: Urteil im Verfahren gegen Volker Bellendorf & Eva Griesk

derHändler hat geschrieben: Ihr kennt das auch alle. Wer will Euch schon beweisen, was in Eurem Kopf vorging, als Ihr ein Ebay Angebot angelegt habt.
derHändler hat geschrieben: Betrug liegt NICHT vor, nur weil ein Schaden entstanden ist.
Jop. Wenn man sich in jenem Feld gut auskennt, lassen sich etliche StGB-Paragrafen aushebeln (oder jemanden absichtlich Reintunken). Möchte an dieser Stelle aber keine Anleitung geben. Wer die Anekdoten aus meiner Ausbildungszeit hören möchte, muss mich mal nach dem zwoten Bierchen fragen saufen
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