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BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2012, 09:43 
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Ich hab da mal wieder einen Privatgewerblichen auf Ebay. Hab diesem eine Mail geschrieben das er doch bitte ein Gewerbe anmelden soll, oder die Artikel entfernen. Gerade kam dann die Mail:
Zitat:
hast du irgentwelche sorgen du spinner??? oder stehen dir nur die zähne zu eng, da könnte ich dir helfen...


Wie soll ich weiter vorgehen? Anzeige? Ebay? Anwalt?

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"bin da grad selber was am planen dran"


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BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2012, 09:44 
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Abmahnung und fertig

Infos an das FA

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demo hat geschrieben:
Zb wenn man ein Ladenlokal hat droht der Kunde gleich das er zum Konsument geht und den Schiok gleich mitbringt


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BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2012, 09:54 
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Aus Erfahrung und laufender Praxis gibt es nur einen Tipp:

Abmahnung in Auftrag geben. - Gegenüber einem Anwalt wird er bestimmt nicht solche Töne spucken und spätestens wenn der Gerichtsvollzieher die Einstweilige Verfügung zustellt, werden die meisten gaaaanz kleinlaut.

Außer es handelt sich um einen Steuerberater, die wollen alles bis zur letzten Instanz durchgeurteilt haben :-)

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Muss ich trotz Bundestrojaner die Umsatzsteuervoranmeldung nun immer noch selbst abgeben oder nicht?!


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BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2012, 10:03 
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bei solchen Reaktionen -> volles Programm.

Hier auch Strafanzeige wegen Androhung einer Körperverletzung.


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BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2012, 10:07 
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Und denke daran: Da du den Kollegen selbst schon angeschrieben hast, so beginnt spätestens da die Kenntnisnahme. Wichtig zu bedenken, wenn es um die Frist für die Einstweilige Verfügung geht. ("Dringlichkeit")

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BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2012, 10:12 
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mülasu hat geschrieben:
Und denke daran: Da du den Kollegen selbst schon angeschrieben hast, so beginnt spätestens da die Kenntnisnahme. Wichtig zu bedenken, wenn es um die Frist für die Einstweilige Verfügung geht. ("Dringlichkeit")


ist dann ja auch nett von ihm zu antworten. Ist auch eine Art der Eingangsbestätigung.

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Sherlock Holmes Hörspiele von Maritim
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Wir sehen dem Untergang entgegen, doch wir beweinen ihn nicht.


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BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2012, 10:22 
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bocksbox hat geschrieben:
ist dann ja auch nett von ihm zu antworten. Ist auch eine Art der Eingangsbestätigung.

Und macht sich - falls eine EV beantragt werden muss - sehr gut als Begleitdokument.

mülasu hat geschrieben:
Und denke daran: Da du den Kollegen selbst schon angeschrieben hast, so beginnt spätestens da die Kenntnisnahme. Wichtig zu bedenken, wenn es um die Frist für die Einstweilige Verfügung geht. ("Dringlichkeit")

Nicht ganz, es fehlt ja noch die Adresse.

Testkauf machen und Bonitätsauskunft einholen.


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BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2012, 10:34 
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bocksbox hat geschrieben:
ist dann ja auch nett von ihm zu antworten. Ist auch eine Art der Eingangsbestätigung.

1.) Bedenklich weil: Er nimmt keinerlei Bezug auf das Ausgangsschreiben.
2.) Es wurde nichts über den Ton der Ermahnung des TE geschrieben.

Meine Meinung: Der Klügere gibt nach und der Billige hält mir die Geizistgeilmeckerkunden von der Fichte. Mal davon abgesehen, dass schlechte Qualität immer zum Zweitkauf führt :winken:

Bevor du rechtlich vorgehst ist die Bonitätsprüfung (wie Leicos vorgeschlagern hat) eine wichtige Angelegenheit. Die meisten der Typen haben sowiso nix zum pfänden. Am Ende bleiben die Kosten und 30 Jahre Kontrolle beim Abmahner kleben juhu


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BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2012, 10:46 
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... wobei es - je nach schwere der Umsatzeinbußen durch diesen Privatgewerblichen - auch durchaus Sinn machen kann, eine Unterlassung zu erwirken, auch wenn man weiß, dass man dem Geld länger "hinterher rennen" muss.

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BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2012, 11:27 
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mülasu hat geschrieben:
... wobei es - je nach schwere der Umsatzeinbußen durch diesen Privatgewerblichen - auch durchaus Sinn machen kann, eine Unterlassung zu erwirken, auch wenn man weiß, dass man dem Geld länger "hinterher rennen" muss.

Es kann sich auch durchaus rechnen, ganz auf den Kosten sitzen zu bleiben.


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BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2012, 12:26 
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mülasu hat geschrieben:
Und denke daran: Da du den Kollegen selbst schon angeschrieben hast, so beginnt spätestens da die Kenntnisnahme. Wichtig zu bedenken, wenn es um die Frist für die Einstweilige Verfügung geht. ("Dringlichkeit")

Auf was soll denn die EV basieren?


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BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2012, 12:38 
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RE-D hat geschrieben:
mülasu hat geschrieben:
Und denke daran: Da du den Kollegen selbst schon angeschrieben hast, so beginnt spätestens da die Kenntnisnahme. Wichtig zu bedenken, wenn es um die Frist für die Einstweilige Verfügung geht. ("Dringlichkeit")

Auf was soll denn die EV basieren?

Fehlende WRB.

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Ich: "Facebook ist doch nur ein einziger, riesiger Stammtisch"
Sie: "Du hast doch nicht wirklich geglaubt, dass sich dort die Schlaumeier treffen, oder?"


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BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2012, 12:46 
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degraf hat geschrieben:
RE-D hat geschrieben:
mülasu hat geschrieben:
Und denke daran: Da du den Kollegen selbst schon angeschrieben hast, so beginnt spätestens da die Kenntnisnahme. Wichtig zu bedenken, wenn es um die Frist für die Einstweilige Verfügung geht. ("Dringlichkeit")

Auf was soll denn die EV basieren?

Fehlende WRB.
Dafür muss es aber eindeutig sein, dass es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt. Was sich natürlich über die Vielzahl der Angebote ableiten lässt. Müsste aber stets im Einzelfall geklärt werden.


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BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2012, 13:07 
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degraf hat geschrieben:
RE-D hat geschrieben:
mülasu hat geschrieben:
Und denke daran: Da du den Kollegen selbst schon angeschrieben hast, so beginnt spätestens da die Kenntnisnahme. Wichtig zu bedenken, wenn es um die Frist für die Einstweilige Verfügung geht. ("Dringlichkeit")

Auf was soll denn die EV basieren?

Fehlende WRB.


Reicht auch viel allgemeiner:

"es zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen über Waren aus dem Sortiment ______ mit privaten Endverbrauchern auf dem Onlinemarktplatz eBay als privater Verkäufer aufzutreten oder den Eindruck zu erwecken, privater Verkäufer zu sein, wie unter dem Mitgliedsnamen ______ und bei der Artikelnummer ______ geschehen."

Streitwert liegt idR. bei angenehmen 10.000 - 15.000 EUR

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BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2012, 13:16 
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Noch besser ;)

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Ich: "Facebook ist doch nur ein einziger, riesiger Stammtisch"
Sie: "Du hast doch nicht wirklich geglaubt, dass sich dort die Schlaumeier treffen, oder?"


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BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2012, 14:47 
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sauermilch hat geschrieben:
bocksbox hat geschrieben:
ist dann ja auch nett von ihm zu antworten. Ist auch eine Art der Eingangsbestätigung.

1.) Bedenklich weil: Er nimmt keinerlei Bezug auf das Ausgangsschreiben.
2.) Es wurde nichts über den Ton der Ermahnung des TE geschrieben.

Meine Meinung: Der Klügere gibt nach und der Billige hält mir die Geizistgeilmeckerkunden von der Fichte. Mal davon abgesehen, dass schlechte Qualität immer zum Zweitkauf führt :winken:

Bevor du rechtlich vorgehst ist die Bonitätsprüfung (wie Leicos vorgeschlagern hat) eine wichtige Angelegenheit. Die meisten der Typen haben sowiso nix zum pfänden. Am Ende bleiben die Kosten und 30 Jahre Kontrolle beim Abmahner kleben juhu


Hab ihm nur geschrieben das ich nichts gegen Konkurrenz habe, diese aber bitte mit den gleichen Nachteilen an den Start gehen sollte. Also Gewerbe anmelden und mit den dazugehörigen Gesetzen leben.

Mehr nicht.

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BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2012, 15:40 
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So dummdreist wie der Typ ist, hoffe ich das du mit voller Härte gegen den vorgehst.
Anzeige und Abmahnung, anders begriefen solche Tpyn es nicht.


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BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2012, 16:58 
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Nichts mehr selber schreiben! Jedes Wort kann dich in Teufels Küche bringen.
Wenn du abmahnen willst, dann Testkauf über ein dem Verkäuffer unbekannten account
Das Forenmitglied jessikaxxl weiß, wie des dann weiter geht. Eilt aber, da du bereits Kontakt mit dem Anbieter aufgenommen hast.

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Seit 2003 Online-Fachversand für Ballettbedarf und für Trainingsmusik für den Ballettunterricht


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BeitragVerfasst: Mo 14. Mai 2012, 18:16 
dance hat geschrieben:
Wenn du abmahnen willst, dann Testkauf über ein dem Verkäuffer unbekannten account
Und per Vorkasse zahlen und als VWZ "für sexuelle Dienste" angeben. Dann gibt's nicht nur Saures vom Anwalt, sondern auch vom Ehepartner. :-D


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BeitragVerfasst: Di 15. Mai 2012, 06:39 
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hkhk hat geschrieben:
Hier auch Strafanzeige wegen Androhung einer Körperverletzung.


Das zumindest geht nicht. Bedrohung ist immer die Androhung eines Verbrechens, was das Vergehen Körperverletzung nicht darstellt. Eine Androhung einer Körperverletzung ist somit nicht strafrechtlich relevant.

Bei den anderen Tipps stimme ich zu. Wer so reagiert, muss sich nicht wundern. :)

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Je öfter eine Dummheit wiederholt wird, desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit
- Leman Brothers -


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