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BeitragVerfasst: Di 15. Mai 2012, 08:22 
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vollstrom hat geschrieben:
dance hat geschrieben:
Wenn du abmahnen willst, dann Testkauf über ein dem Verkäuffer unbekannten account
Und per Vorkasse zahlen und als VWZ "für sexuelle Dienste" angeben. Dann gibt's nicht nur Saures vom Anwalt, sondern auch vom Ehepartner. :-D


Das ist fein, das merke ich mir applaus

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BeitragVerfasst: Di 15. Mai 2012, 08:32 
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@Hxm bist du dir da sicher? Das wäre doch hochgradig unlogisch?


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BeitragVerfasst: Mi 16. Mai 2012, 08:06 
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Ja, bin ich. Bedrohung siehe hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bedrohung

Wichtig ist in dem Fall das Tatbestandsmerkmal "Verbrechen", welches explizit genannt ist.

Dem entgegen steht das Vergehen (auch eine Straftat, aber eine minder schwere) http://de.wikipedia.org/wiki/Vergehen

Hierzu zählen Körperverletzungen. Entscheident ist die Strafandrohung im StGB. Steht dort: mindestens ein Jahr oder Geldstrafe, ist es ein Verbrechen und du solltest es besser nicht androhen (zumindest nicht straffrei). Ist die Strafandrohung unter einem Jahr, kannst du diese Straftat relativ straffrei einfach mal androhen...

"Ich komm vorbei und hau dir was auf die Fresse" ist somit, für den Laien meist unverständlich, straffrei zu äußern.

Eine Strafanzeige wird im vorliegenden Fall also nichts bringen, da aus meiner Sicht keine Straftat vorliegt. Also hilft nur die andere Schiene

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BeitragVerfasst: Mi 16. Mai 2012, 09:02 
Wir haben schon eine feine Gesetzgebung.

Sage ich zu einem "ich bring Dich um", kann ich nicht belangt werden. Zeige ich ihm einen Vogel, ist das strafbar.
Sage ich "Ich hau Dir alle Zähne aus dem Maul", ist das vermutlich auch strafbar, weil ich mich in beleidigender und ehrverletzender Weise über seinen Mund geäußert habe.
Straffrei dagegen bleibt der Satz "Ich hau Dir alle Zähne aus der Körperöffnung, die meiner Meinung nach wie eine Hackfresse aussieht". Das ist dann freie Meinungsäußerung.

Ich fordere die sofortige Eigenständigkeit Bayerns unter einem neuen König und die Wiedereinführung des könglich bayrischen Amtsgerichtes.


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BeitragVerfasst: Mi 16. Mai 2012, 09:12 
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Ich würd mal behaupten, die Lösung liegt darin, dass es eine Nötigung ist, denn derjenige will ja offenbar eine Unterlassung einer Handlung damit herbeiführen. Dass jemand zum Spass sagt "ich hau dir die Fresse ein", das ist ja doch eher selten. Zumal ich behaupte, dass der Verlust sämtlicher Zähne schon eine schwere Körperverletzung darstellt :-).


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BeitragVerfasst: Mi 16. Mai 2012, 09:21 
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vollstrom hat geschrieben:
Wir haben schon eine feine Gesetzgebung.

Sage ich zu einem "ich bring Dich um", kann ich nicht belangt werden.


Doch. Denn zwischen Fresse hauen und umbringen ist noch ein Unterschied.

Zitat:
Entscheident ist die Strafandrohung im StGB. Steht dort: mindestens ein Jahr oder Geldstrafe, ist es ein Verbrechen und du solltest es besser nicht androhen (zumindest nicht straffrei).
[/quote]


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BeitragVerfasst: Mi 16. Mai 2012, 10:29 
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wolle hat geschrieben:
Ich würd mal behaupten, die Lösung liegt darin, dass es eine Nötigung ist, denn derjenige will ja offenbar eine Unterlassung einer Handlung damit herbeiführen. Dass jemand zum Spass sagt "ich hau dir die Fresse ein", das ist ja doch eher selten. Zumal ich behaupte, dass der Verlust sämtlicher Zähne schon eine schwere Körperverletzung darstellt :-).


Die Nötigung sehe ich auch nicht. Und die schwere Körperverletzung (wenn es denn eine wäre) ist als Qualifizierung der einfachen Körperverletzung m.E. ebenfalls nicht als Verbrechen zu bewerten.

Die Androhung eines Mordes dagegen erfüllt den Tatbestand der Bedrohung sehr wohl.

Interessanter wird es bei: "Alta, ich stech dich ab". Ist dies die Androhung eines Tötungsdeliktes oder einer gefährlichen Körperverletzung, weil nicht klar ist, ob an- oder abgestochen werden soll. Bedrohung vs. strafrechtlich nicht relevates Verhalten....aber die Entscheidung wird dann durch die Staatsanwaltschaft oder letztendlich das Gericht getroffen. :durchdreh:

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BeitragVerfasst: Mi 16. Mai 2012, 10:41 
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Möglicherweise ist die Androhung einer Körperverletzung tatsächlich strafrechtlich nicht relevant. Das heißt aber nicht, dass es keine juristischen Möglichkeiten des Schutzes gibt.

http://dejure.org/gesetze/GewSchG/1.html
Wie in (2) aufgeführt, gibt es z.B. die Möglichkeit dem Bedroher bestimmte Aufenthaltsorte in der Nähe des Bedrohten zu untersagen.

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BeitragVerfasst: Mi 16. Mai 2012, 10:45 
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vollstrom hat geschrieben:
Zeige ich ihm einen Vogel, ist das strafbar.

Meiner Meinung nach nur im Straßenverkehr.
Dort gelten (zu Recht) wohl härtere Regeln, auch ein "Ich hau Dir auf die Fresse" kann bei entsprechenden Zeugen schnell zum Führerscheinverlust, Punkten, Geldstrafe und unter Umständen zur MPU führen.

wolle hat geschrieben:
Zumal ich behaupte, dass der Verlust sämtlicher Zähne schon eine schwere Körperverletzung darstellt :-).

Wenn man es genau betrachtet, ging es nur um die Abstände zwischen den Zähnen. :lol:

Hxm hat geschrieben:
Die Nötigung sehe ich auch nicht.

Dachte ich auch zuerst dran, in diesem Fall stimmt es aber wohl tatsächlich.
Zur Nötigung gehören immer das "Erschrecken" und die "Angst".
Das wird beim reinen Lesen einer Email schwer nachweisbar sein.
Auge in Auge, mit passender Körperhaltung und Gestikulierung wäre es sicherlich Nötigung.

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BeitragVerfasst: Mi 16. Mai 2012, 18:23 
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Hxm hat geschrieben:
wolle hat geschrieben:
....

Interessanter wird es bei: "Alta, ich stech dich ab". Ist dies die Androhung eines Tötungsdeliktes oder einer gefährlichen Körperverletzung, weil nicht klar ist, ob an- oder abgestochen werden soll. Bedrohung vs. strafrechtlich nicht relevates Verhalten....aber die Entscheidung wird dann durch die Staatsanwaltschaft oder letztendlich das Gericht getroffen. :durchdreh:


Wenn er sagt "Alta, ich stech dich ab", dann ist es ein Abstechen.

Sagt er "Alta, ich stech dich an", dann ist es ein Anstechen.


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BeitragVerfasst: Mi 16. Mai 2012, 20:32 
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Eben nicht, da kommt es auf den Vorsatz beim Täter an. Aber für ne Anzeige dürfte es trotzdem reichen...das entscheidet sich erst auf höherer Ebene. So, Jura-Kurs für Einsteiger ist jetzt zu Ende, ich habe keine Lust mehr aetsch

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BeitragVerfasst: Mi 16. Mai 2012, 22:26 
Hxm hat geschrieben:
Eben nicht, da kommt es auf den Vorsatz beim Täter an.
Sehe ich anders. Wenn der sagt "ich stech Dich ab", sticht aber nur an, mangelt es entweder an Treffsicherheit, was nicht unbedingt strafbar ist oder es ist eine arglistige Täuschung bei der vermutlich nur §123 BGB zu Anwendung kommt.


wegrenn


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