vollstrom hat geschrieben:
Zeige ich ihm einen Vogel, ist das strafbar.
Meiner Meinung nach nur im Straßenverkehr.
Dort gelten (zu Recht) wohl härtere Regeln, auch ein "Ich hau Dir auf die Fresse" kann bei entsprechenden Zeugen schnell zum Führerscheinverlust, Punkten, Geldstrafe und unter Umständen zur MPU führen.
wolle hat geschrieben:
Zumal ich behaupte, dass der Verlust sämtlicher Zähne schon eine schwere Körperverletzung darstellt

.
Wenn man es genau betrachtet, ging es nur um die Abstände
zwischen den Zähnen.

Hxm hat geschrieben:
Die Nötigung sehe ich auch nicht.
Dachte ich auch zuerst dran, in diesem Fall stimmt es aber wohl tatsächlich.
Zur Nötigung gehören immer das "Erschrecken" und die "Angst".
Das wird beim reinen Lesen einer Email schwer nachweisbar sein.
Auge in Auge, mit passender Körperhaltung und Gestikulierung wäre es sicherlich Nötigung.