Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

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gsxrracer

Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Hallo

Es kommt gelegendlich vor das lange nach einem Kauf eine neue Rechnung angefordert wird, zu 99% heist es immer "mir fehlt die Rechnung".
Die Rechnung ist aber immer zu Lieferung dabei gewesen!

Sendet Ihr immer die Rechnung ohne wenn und aber ein weiteres mal, oder ab wann stellt Ihr keine erneute Rechnung mehr aus?
zB wenn der Kauf über 1 jahr getätigt wurde?

Im Ladengeschäft kann ich doch auch nicht nach belieben lange nach Kauf eine Rechnung verlangen, der Onlinehändler muss sich aber oft sagen lassen, "haben Sie doch sowieso gespeichert"

beste Grüsse


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fossi
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Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Ich sende sowas meist einfach nochmal neu per Mail raus (was ja auch kein Problem ist).

Bei Papierrechnung verlange ich 2€ Aufwandsgebühr für neuen Druck und Versand.
In unseren Paketen liegt immer eine Rechnung bei: wenn der Kunde die verschlampt ist es ja nicht mein Problem.
---
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movieman
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Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Eine neue Rechnung (Korrektur z.B. bei Lieferanschrift) gibt's bei uns nur nachdem die alte im Original zugesandt wurde. Nicht dass jemand zweimal Vorsteuer abzieht und wir irgendwann eins auf den Deckel bekommen. Änderungen führen wir auch nur dann durch, wenn das Wirtschaftsjahr in der Buchhaltung noch nicht abgeschlossen ist.

Ersatzrechnungen senden ich per eMail als PDF. Dann ist in der Rechnung aber ein fetter Vermerk "Rechnungskopie" zu finden. Gedruckt verlange ich (wie Fossi) ebenfalls eine Aufwandspauschale von 2,00 EUR.

Auch wir legen jeder Sendung eine Originalrechnung bei. Wer die verdödelt kann eben im Zweifelsfall keine Vorsteuer abziehen.
Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.
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dance
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Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

...kann schon vorkommen, dass die Rechnung irgendwie verschlampt wurde. Hab ich kein Stress mit.
Das Ausstellen einer Kopie ist eine Dienstleistung für meine Kunden. Allerdings kostenpflichtig.
RG kommt dann per Post, da ich meine Rechnungen nicht mit einer digitale Signatur versehen kann.
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gegangen

Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

...kann schon vorkommen, dass die Rechnung irgendwie verschlampt wurde.
Ich verschicke an größere Firmen jede Rechnung per Post. Bei Versand mit der Ware würde die es vom Wareneingang nie bis zur Buchhaltung schaffen.
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Pflanzenshop
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Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Neuerdings häufen sich bei uns die Fälle, bei denen ein Kunde etwas kauft und weder aus Rechnungs- noch Lieferanschrift hervorgeht, dass es ein B2B Geschäft ist.

2 Tage nachdem die Ware beim Kunden ist, kommt plötzlich die Bitte nach einer Änderung der Rechnungsanschrift auf einen Firmennamen. Ich gehe davon aus, dass dadurch einfach nur die Widerspruchsmöglichkeit offen gehalten werden soll, bis die Ware begutachtet ist.

Etwas link, aber da wir meistens gegen offene Rechnung versenden und auch Firmenkunden eine Rückgabe einräumen eigentlich kein Problem. Wir warten aber mit der Änderung, bis das Geld eingegangen ist. ;-)
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piddelpum
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Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Ich ändere alles und schick auch 3 mal eine Rechnung. Würde auch wahlweise auf Tine- oder Laser drucken, wenn der Kunde das wünscht.

Ich gehe natürlich das Risiko ein, dass der Kunde zufrieden ist und öfters kauft. Das nehme ich aber in Kauf...
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tanny
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Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Ich gehe natürlich das Risiko ein, dass der Kunde zufrieden ist und öfters kauft. Das nehme ich aber in Kauf...
Du bist aber ein ganz ein harter Hund... wegrenn
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Dog-Toy (R.I.P.)
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Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Verlust - ja... dann neu, aber Änderung irgendwelcher Daten nachträglich... und dann neu verschicken - nein, nur gegen Vorlage der Papierrechnung (wir schicken die auch mit). Eben wegen Vorsteuerbetrug....
Aber das kommt bei uns so gut wie nie vor. Wobei ich mich wunder, wie lang die Leute Rechnungen aufbewahren.... (keine geschäftlichen)
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piddelpum
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Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Du bist aber nicht dafür verantwortlich, ob Deine Kunden Betrug begehen oder nicht.

Beim Widerruf z.B. darfst Du auch nicht auf die Rechnung bestehen. Dort könnte der KUnde genauso die Rechnung einbuchen. Oder wieder mit Deinen Argumenten, müsstest Du dann beim Widerruf einen Nachweis verlangen, dass die Rechnung nicht zur Vorsteuer angemeldet wurde. Das ist erkennbar unsinn...:)

Du musst eine Gutschrift erstellen und die dem Kunden im Zweifel andienen. Dazu dann ggf. die neue Rechnung. Ob der Kunde dann korrekt aus- und wieder einbucht muss Dich nicht interessieren...
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Dog-Toy (R.I.P.)
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Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Das stimmt so nicht wirklich....
Wenn ich mehrere Rechnungen mit identischen Rechnungsnummern (etc.) und verschiedenen Rechnungsempfängern (einmal Frima einmal Privat) rausschicke, wird mir das Finanzamt wohl zu recht die Buchhaltung auseinanderpflücken....
In der "Online-Rechnung" sind dann ja die letzten - stimmigen Daten drin.... aber die Papierrechnung mit den alten Daten müßte zurück.
Bzw. Gutschrift für die alte Rechnung und eine NEUE Rechnung mit neuer Rechnungsnummer.... aber einfach Adresse ändern und neu rausschicken, das geht nicht.
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piddelpum
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Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Hm, wie ist denn das anders zu verstehen?
Du musst eine Gutschrift erstellen und die dem Kunden im Zweifel andienen. Dazu dann ggf. die neue Rechnung. Ob der Kunde dann korrekt aus- und wieder einbucht muss Dich nicht interessieren...
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Ramrod
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Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

warum sollte das Finanzamt dir was anhaben wollen, wenn Du eine Rechnung korrigierst?
Das ist doch nicht dein Problem, in wiefern der Kunde das Finanzamt bescheisst.
Solange Du die gleiche Rechnungsnummer verwendest bist Du doch raus aus der Sache.
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piddelpum
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Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Mir fällt meine alte Arbeitnehmertätigkeit ein im Hotelfach. In dem Stadthotel mit 750 Betten in dem ich war, haben wir am Tag wohl ca. 150 mal Rechnungen geändert. Viele natürlich wenn der Gast auscheckt. Das geht noch.

Viiiiiiiiel kommen aber von den Buchhaltungen der Firmen wieder zurück, weil die genaue Bezeichnung drauf muss wie "Deutsche Telekom Logistic GmbH, LDK 150 ZU Nord 34 D, blabla Str...usw"

Das kann also so falsch nicht sein...
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Ramrod
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Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

sehe ich auch so, solange Du die gleiche Rechnungsnummer und Datum verwendest, ist es dem Kunden sein Problem ob er das Finanzamt bescheissen will.
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MrsBribsy
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Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Zur korrigierten Rechnung bekommt der Kunde eine "Rechnungsänderungsmitteilung". Also einen Kurzbrief in dem steht was an der Rechnung geändert wurde. Dann kann auch die Rechnungsnummer bleiben.
Und wenn mal jemand vom FA nachfragt kann ich den Brief vorlegen.
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Ramrod
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Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

wiso sollte ich mir als Händler darüber Gedanken machen inwiefern der Kunde das FA bescheisst, wenn er eine Rechnungsänderung wünscht, dann bekommt er die auch. Was er mit der alten Rechnung macht, geht mich ab dem Moment Nix mehr an. Wenn er meint er müsste damit das FA bescheissen, dann hat er halt Pech gehabt, die Rechnungsnummer sowie Datum bleiben ja das gleiche. Somit bin ich aus dem Schneider. Also ich rede hier übrigens über Rechnungen die nicht älter als 3 Monate sind.
Man möge mich eines besseren belehren, aber als ich meine Lehre zum Industriekaufmann gemacht habe, war soetwas Tagesordnung, das ein Kunde dann doch mal eben 2 Lieferungen zusammengefasst haben möchte und die Rechnungsstellung doch an eine andere Abteilung gehen sollte usw.
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salienttrade

Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

In unserem System ist gebucht gleichbedeutend mit nicht mehr änderbar. Wenn ein
Kunde nicht in der Lage ist, seinen Firmennamen korrekt bei der Bestellung anzugeben,
ist das wohl eher sein Problem. Wir ändern jedenfalls keine Rechnung nachträglich,
da der Aufwand (Gutschrift, ggf. neuen Deb anlegen, neue Rechnung erstellen etc.)
schlicht zu hoch ist. Ernsthaft beschwert hat sich darüber bislang noch niemand, nicht mal
größere Firmen und Behörden. Wenn man den Kunden das plausibel und freundlich erklärt,
ist die Sache schnell vom Tisch und sie bestellen trotzdem wieder. Also warum unnötig Aufwand betreiben ...

Rechnungskopien mit deutlichem Kopievermerk gibt es bei uns aber gratis und auch gerne auf dem Postwege.

Es gibt übrigens auch Kunden, die nicht in der Lage sind den Straßennamen
korrekt zu schreiben, in der sie selber wohnen ... ;-)
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piddelpum
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Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Ernsthaft beschwert hat sich darüber bislang noch niemand, nicht mal
größere Firmen und Behörden.
Dass Ihr nicht die Möglichkeit habt die Rechnung zu editieren, kann ich ehrlich gesagt kaum glauben. Insofern ist der Änderungsaufwand sicher niedriger als der Aufwand dem Kunden die Verweigerung nett und freundlich zu erklären.
Wenn man den Kunden das plausibel und freundlich erklärt,
ist die Sache schnell vom Tisch und sie bestellen trotzdem wieder.
Wenn ich bei einem Verkäufer nicht mehr bestelle, dann beschwere ich mich nicht noch zusätzlich, sondern wähle künftig einfach einen anderen.

Beispiel: Früher hab ich mal Kartons bei Electra GmbH oder sowas bestellt. Die hatten eine Sondergröße zu günstigen Preisen. Haben die Rechnung dann irgendwo in das Paket geworfen (in einem XXXXL Karton natürlich, weil in diesem ja Kartonage geliefert wurde). Die Rechnung hat dann naturgemäß nicht immer den Weg vom Lager ins Büro geschafft bzw war meiner Meinung das letzte Mal einfach nicht dabei.
Anruf -> neue Rechnung = 5 Euro, auch per Mail.
Folge -> nie wieder bestellt.

Anderes Beispiel: Ich bestelle eigentlich immer bei Blickfang-essen.de meine Versandmaterialien wie Lupo usw. Warum?
Die haben sogar manchmal etwas auf Backorder und man muss 1-2 Tage warten, bis der Rest kommt.
Aber da kann ich auf Rechnung bestellen und bekomme auch die Rechnung mal ein zweites mal. Wenn ich mal vergesse zu bezahlen, dann kommen nicht gleich 8 Euro Mahnkosten drauf.

Einfach entspannt einkaufen. Gutes Gefühl, bleibt im Gedächtnis. Beim nächsten Mal gerne wieder.

Darum geht's. Nicht um "Rechnungsänderungen dauern 3 Minuten, meine Zeit kostet 149 Euro / Stunde = 7,49 pro Änderung zzgl. 55 Cent Porto = 8 Euro"
So rechnen Ministerialbeamte die ein Fernabsatzgesetz erfinden wie wir es kennen. Unternehmer sollten (fast) alles aus Kundensicht sehen > "denken vom Markt her".
Die ersten Zeilen:
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regalboy
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Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Aufforderung nach Ausstellung einer neuen Rechnung

Ich wundere mich auch, dass es offensichtlich hier die Mehrzahl an Sellern gibt, die die Rechnungen ändern können, da das Finanzamt das doch strickt verboten hat!?!

Bzw. dass man zwar Rechnungen (z.B. durch Zusatzvermerke) "ändern" darf, die ursprüngliche Rechnung jedoch 100 % so bleiben muss wie sie erstmalig erstellt wurde...
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