Angemessener Stundenlohn Aushilfsfahrer

E-Commerce & Versandhandel - Erfahrungen mit Kunden, Lieferanten, Agenturen, Dienstleistern...
- Diskussionsforum -
sellerforum.de ist das kostenlose E-Commerce Portal für Händler, Existenzgründer, Experten im Onlinehandel.

Im Small Talk geht es um Themen wie das Geld verdienen im Internet mit einem Onlineshop oder auf einem Marktplatz,
aktuelle News und Aktionen im Einzelhandel, Hilfe und Erfahrungen mit Kunden, Lieferanten, Agenturen, Dienstleistern aus dem Bereich des E-Commerce.

Probleme, Meinungen, Erfahrungsberichte aus dem Versandhandel - soweit kein spezielles Unterforum dafür existiert, gehört es in unseren Small Talk.
Benutzeravatar
Hxm
Beiträge: 1433
Registriert: 1. Feb 2012 14:15

Re: Angemessener Stundenlohn Aushilfsfahrer

Dann will ich mal etwas präziser werden. Entschuldigt, hätte ich gleich mal machen sollen.

Also: meine Baumaschinen sind keine Bagger und Kräne, sondern eher Geräte, die hinter einem PKW auf einem Anhänger transportiert werden können. Von einem Knochenjob würde ich jetzt nicht sprechen, alles was 15 kg übersteigt, hat Räder und kann geschoben werden. Ein Frauenjob ist es allerdings auch nicht.

Die Tätigkeit besteht wirklich hauptsächlich im Autofahren. Anschließend noch eine Einweisung am Gerät und ggf. ein Aufbau (jeweils ca. 15-20 Minuten pro Kundenkontakt). Weiterhin, und das ist der Grund, warum ich im Bekanntenkreis gesucht habe, muss häufig vor Ort kassiert werden (Vorkasse der Miete, Mietkaution). Bei einer Doppeltour können da inkl. teilweise recht hoher Mietkautionen auch mal locker zwischen 1000 und 1500 Euro zusammenkommen. Weiterhin stelle ich das Fahrzeug und ermögliche einen vollständigen Zugang zu meinem Lager, in dem in schlechten Wochen Geräte im 5stelligen Wertbereich lagern. Das bedarf eines gewissen Vertrauens zum Mitarbeiter.

Mein Freund arbeitet nicht ausschließlich bei mir, er würde diese Tätigkeit nebenberuflich aufnehmen. Damit entfällt irgendwie die 450 Euro - Regelung. Das war mein Fehler. Das Einkommen wäre also voll lohnsteuerpflichtig. Für ihn ist es lediglich ein kleiner Nebenverdienst, er ist nicht von mir abhängig und ich nicht von ihm. Da wir uns seit der Schulzeit kennen (mehr als 16 Jahre) und er recht nah an meinem Lager wohnt, würde das passen. Streitigkeiten schließe ich da mal aus.

Das Problem derzeit ist: den derzeitigen Gerätepark kann ich selbst ausliefern und verwalten. Allerdings habe ich mehr Anfragen, als ich bedienen kann. Einen großeren Gerätepark kriege ich nicht mehr selbst bedient. Ich möchte mir da wieder etwas mehr Freizeit gönnen und trotzdem erweitern.

Deshalb plane ich erst einmal einen, evtl. später dann noch einen zweiten Helfer ein, damit immer jemand zur Verfügung steht.

Gemeint war für mich hier der Netto-Lohn des Arbeiters. Unter 10 Euro sollte der nicht liegen, oder?


[align=center]Je öfter eine Dummheit wiederholt wird, desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit - Lehman Brothers
---------------------------
Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.[/align]
3 Monate gratis Händlerbund
wolle
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 9468
Registriert: 16. Jan 2008 12:54
Land: Deutschland

Re: Angemessener Stundenlohn Aushilfsfahrer

Hxm hat geschrieben:Mein Freund arbeitet nicht ausschließlich bei mir, er würde diese Tätigkeit nebenberuflich aufnehmen. Damit entfällt irgendwie die 450 Euro - Regelung.
Fehlannahme. Jede Person, egal ob Vorstandsvorsitzender bei Siemens oder Schüler, kann genau einen Minijob haben (bzw. insgesamt 450,00 Euro pro Monat über die Minijob-Geschichte verdienen). Ein Vollzeitjob als Hauptjob steht dem nicht entgegen.
regalboy
Beiträge: 10033
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Angemessener Stundenlohn Aushilfsfahrer

Wobei das Brutto = Netto Prinzip nur für einen 450,- Euro Job angewendet werden darf.
Benutzeravatar
Hxm
Beiträge: 1433
Registriert: 1. Feb 2012 14:15

Re: Angemessener Stundenlohn Aushilfsfahrer

Ahh, sehr interessant. Das war mir noch gar nicht bekannt. Ich plane die Geschäftserweiterung für Anfang 2014, dieses Jahr will ich die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung noch einhalten und davon 2014 noch profitieren. Dann werde ich 2015 in die Regelbesteuerung wechseln müssen. Ab 01.01. nächsten Jahres werde ich zudem einen Steuerberater mit ins Boot holen. Der hätte mir das dann sicher auch erzählt :)

Ist für die Planungen aber auf jeden Fall interessant.

Ich möchte meinen Kumpel halt auch nicht als Partner mit in die Firma nehmen, um jedem Streit aus dem Weg zu gehen. Er soll/möchte dann halt 1-2 Touren die Woche fahren (vorzugsweise die Ferntouren im Umkreis 80-150 km). Das bringt Stunden, lohnt sich für ihn dann auch und entlastet mich doch erheblich.

Die gewerblichen Kunden und Kunden hier im Umfeld holen die Geräte häufig selbst ab bzw. lohnt da stundenmäßig auch die Lieferung für ihn nicht so sehr (das mache ich also besser selbst).
Der Vorteil der entfallenden Ferntouren wäre für mich auch (neben mehr Zeit), dass ich meine Präsenz am Firmensitz erhöhen würde (und die Terminplanung mit abholenden Kunden etwas einfacher würde).

Mir schwebten halt 15 Euro als Angebot vor (welches ich noch nicht gemacht habe), die Tendenz hier geht ja jedoch eher zu weniger? Was haltet ihr von 12,50 Euro?
[align=center]Je öfter eine Dummheit wiederholt wird, desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit - Lehman Brothers
---------------------------
Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.[/align]
regalboy
Beiträge: 10033
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Angemessener Stundenlohn Aushilfsfahrer

Nun netto oder brutto?

12,50 nach Steuern fände ich sehr angemessen.
Benutzeravatar
Hxm
Beiträge: 1433
Registriert: 1. Feb 2012 14:15

Re: Angemessener Stundenlohn Aushilfsfahrer

Netto.
[align=center]Je öfter eine Dummheit wiederholt wird, desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit - Lehman Brothers
---------------------------
Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.[/align]
Benutzeravatar
Boo
Beiträge: 2436
Registriert: 25. Okt 2012 09:41
Land: Deutschland

Re: Angemessener Stundenlohn Aushilfsfahrer

Also ca. 15,90 EUR brutto
Benutzeravatar
degraf
Beiträge: 14453
Registriert: 21. Sep 2009 12:18
Land: Deutschland

Re: Angemessener Stundenlohn Aushilfsfahrer

10 Euro netto.
Das auch nur, weil durch die Abrechnungen vor Ort eine gewisse Verantwortung gefragt ist.
Und natürlich ein entsprechendes Auftreten beim Kunden.

Freundschaftsgrad, Alter, Soziale Umstände unberücksichtigt.
wolle
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 9468
Registriert: 16. Jan 2008 12:54
Land: Deutschland

Re: Angemessener Stundenlohn Aushilfsfahrer

regalboy hat geschrieben:Wobei das Brutto = Netto Prinzip nur für einen 450,- Euro Job angewendet werden darf.
Niemand hindert einen daran, eine Nettolohnvereinbarung zu treffen. Falls keine Lohnsteuer anfällt, sinds dann pi mal Daumen halt 32% oder so Sozialabgaben bei nemm Minijob und ein paar % drüber bei nemm Midijob. Nicht der riesige Unterschied.
Benutzeravatar
Hxm
Beiträge: 1433
Registriert: 1. Feb 2012 14:15

Re: Angemessener Stundenlohn Aushilfsfahrer

Ok, ich werde dann mit 12,50 Euro netto einsteigen und dann mal sehen, wie es sich entwickelt.

Mehr als 4-5 Stunden die Woche werden da vermutlich auch nicht zusammenkommen. Zusätzlich werde ich in einen Lieferwagen und diverse neue Geräte investieren müssen.

Mal sehen, was meine Bank dazu sagt engel
[align=center]Je öfter eine Dummheit wiederholt wird, desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit - Lehman Brothers
---------------------------
Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.[/align]
HPB
Beiträge: 2986
Registriert: 15. Nov 2010 08:43
Land: Deutschland

Re: Angemessener Stundenlohn Aushilfsfahrer

Hxm hat geschrieben:... Bei einer Doppeltour können da inkl. teilweise recht hoher Mietkautionen auch mal locker zwischen 1000 und 1500 Euro zusammenkommen. Weiterhin stelle ich das Fahrzeug und ermögliche einen vollständigen Zugang zu meinem Lager, in dem in schlechten Wochen Geräte im 5stelligen Wertbereich lagern. Das bedarf eines gewissen Vertrauens zum Mitarbeiter.
-------------
... Allerdings habe ich mehr Anfragen, als ich bedienen kann.
-------------
... dieses Jahr will ich die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung noch einhalten und davon 2014 noch profitieren. Dann werde ich 2015 in die Regelbesteuerung wechseln müssen.
Versteh mich nicht falsch, ich will hier nichts unterstellen, aber irgendwie passt das alles nicht so richtig zusammen.
Ich hätte nicht gedacht, dass man einen Baumaschinenverleih als Kleinunternehmer betreiben kann. Diese Regelung versperrt dir doch den Zugang zu Bauunternehmern und selbständigen Handwerkern.

Zum eigentlichen Thema:
Wenn dein Helfer fest angestellt werden soll, brauchst du dir über sein Netto nur wenig Gedanken machen. Wenn du ihm 12,50 netto geben willst und er ist ledig und ohne Kinder kostet dich das wesentlich mehr, als bei einem Familienvater. Bei einer Festanstellung in Vollzeit würde ich einen Stundenlohn von etwa 18,- brutto für angemessen erachten. Was dabei netto raus kommt ist einzig und alleine die Sache des Arbeitnehmers. Für einen Ausgleich der unterschiedlichen Steuerklassen bist du nicht zuständig.
Bei einem 450,- €-Jobber verkürzt ein höherer Stundenlohn seine Arbeitszeit. Bei 10,-€/Std. kann dein Mann mal gerade 45 Stunden im Monat arbeiten. Also nur mal ein Viertel der Zeit, die ein Vollzeitbeschäftigter leisten sollte. Du könntest also durchaus einer Vollzeitkraft 1800,-€ zahlen und kämst auf ein vergleichbares Verhältnis wie beim 450,-€-Job. Wenn es mehr als 45 Stunden werden, wird es illegal. Zudem musst dir Gedanken über einen Ausgleich machen, der aber nicht offiziell gezahlt werden kann.
Benutzeravatar
Hxm
Beiträge: 1433
Registriert: 1. Feb 2012 14:15

Re: Angemessener Stundenlohn Aushilfsfahrer

HPB hat geschrieben:Versteh mich nicht falsch, ich will hier nichts unterstellen, aber irgendwie passt das alles nicht so richtig zusammen.
Ich hätte nicht gedacht, dass man einen Baumaschinenverleih als Kleinunternehmer betreiben kann. Diese Regelung versperrt dir doch den Zugang zu Bauunternehmern und selbständigen Handwerkern.
Doch, geht. Ich habe im Verleihgeschäft 19% Wettbewerbsvorteil, den ich voll an meine gewerblichen Kunden weitergebe. Somit ist es für den Gewerbekunden egal. Ich habe allerdings hier auch nur einen überschaubaren Kundenstamm, der eine gewisse Grundauslastung sichert.
Bis auf eine Ausnahme sind das alles kleinere Unternehmen, bei denen ich mit den Chefs mittlerweile per "du" bin. Das passt schon.

Vollzeit will ich niemanden anstellen, der würde Däumchen drehen. Und (siehe Kleinunternehmer), wenn ich 1800 Euro Umsatz im Monat erwirtschaften würde, wäre ich kein Kleinunternehmer mehr :)
Es wird eher bei 150-200 Euro Zahlung bleiben (aufgrund der geringen Stundenanzahl).
Ich habe Anfang des Jahres erst ordentlich investiert, jetzt möchte ich erst einmal etwas Ruhe haben und führe nebenbei Statistik über meine Absagen an Kunden aufgrund Gerätemangels. Dann werde ich nächstes Jahr den nächsten Schritt gehen. Das geht nur mit etwas Hilfe, die es evtl. auch ermöglicht, zwei Kunden zur gleichen Zeit zu bedienen.

Derzeit ist es z.B. so, dass ich Montag teilweise 4 Kundentermine haben könnte, die ich nach der Arbeit noch erledige müsste. Ist da eine Ferntour dabei, muss ich mindestens 2 davon auf Dienstag legen. Nötig wären eigentlich nur 2 "Liefertage" pro Woche, den Rest der Zeit hätte ich Freizeit. Durch die Ferntouren werden es dann aber teilweise 3-4 Tage, das wird mir zu viel.

Im nächsten Jahr ist das Ziel dann Umsatzsteigerung durch Erweiterung des Geräteparks bei gleichzeitiger Reduzierung des Zeitaufwandes für mich. Wir spannend, ob mir das so gelingt. applaus

Ein kleiner Versandhandel schwebt mir ja auch immer noch vor....
[align=center]Je öfter eine Dummheit wiederholt wird, desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit - Lehman Brothers
---------------------------
Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.[/align]
wolle
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 9468
Registriert: 16. Jan 2008 12:54
Land: Deutschland

Re: Angemessener Stundenlohn Aushilfsfahrer

Also wenn du hauptsächlich Gewerbekunden hast, dann lass mal von einem Steuerberater checken, ob es sinnvoll ist, was du da machst. Die Maschinen fallen ja nicht vom Himmel und du musst sie vermutlich auch mit Vorsteuer kaufen, die du nicht ziehen kannst?
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2703
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Angemessener Stundenlohn Aushilfsfahrer

Es gibt auch keine "19% Wettbewerbsvorteil". Es sei denn, Deine Kunden ziehen Vorsteuer, obwohl sie es nicht dürfen ;-)

Der Roemer
wterlinden
Beiträge: 125
Registriert: 2. Nov 2007 15:18
Land: Deutschland
Wohnort: Moers

Eben

Gewerbliche Kunden intereasiert der Bruttopreis nicht.

Sie achten ausschliesslich auf den Nettopreis.
Und der wäre in dem Fall gleich - wer nicht Kleinunternehmer ist rechnet zwar die Ust obendrauf, das ist aber für den Bauunternehmer ein durchlaufender Posten ergo uninteressant.


Aaaber Dich kosten die Geräte im Einkauf 19% mehr als Deine Wettbewerber, da du IMHO die 19% selber ja auch nicht absetzen kannst im Gegensatz zu Deinem Wettbewerber

unterwegs geschrieben...
Gruss, Willy
Benutzeravatar
Hxm
Beiträge: 1433
Registriert: 1. Feb 2012 14:15

Re: Angemessener Stundenlohn Aushilfsfahrer

Ich habe hauptsächlich private Kunden, und die interessiert nur, was unterm Strich steht. Da ich die Geräte nur einmal anschaffe und dann vermiete, ist die Vorsteuer bei der Anschaffung für mich von nachrangiger Bedeutung.

Wenn ich für 100 Euro statt 119 Euro vermieten kann und damit die gleiche Einnahme für meine Kasse generiere, habe ich im Vermietgeschäft 19% Vorteil als Kleinunternehmer im Privatkundengeschäft. Wüsste nicht, warum das nicht so sein sollte. :gruebel:

Selbst bei meinen gewerblichen Kunden ist es ja so, dass sie auch die fiktiven 100 Euro bezahlen. Ob sie nun 100 Euro zahlen, indem sie die Vorsteuer abziehen, oder gleich nur 100 Euro bezahlen, sollte hier auch egal sein...

Egal, die Diskussion geht in die falsche Richtung.
[align=center]Je öfter eine Dummheit wiederholt wird, desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit - Lehman Brothers
---------------------------
Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.[/align]
HPB
Beiträge: 2986
Registriert: 15. Nov 2010 08:43
Land: Deutschland

Re: Angemessener Stundenlohn Aushilfsfahrer

Hxm hat geschrieben:Selbst bei meinen gewerblichen Kunden ist es ja so, dass sie auch die fiktiven 100 Euro bezahlen. Ob sie nun 100 Euro zahlen, indem sie die Vorsteuer abziehen, oder gleich nur 100 Euro bezahlen, sollte hier auch egal sein.
Mir scheint, dass du diesbezüglich aber trotzdem ein paar Tipps brauchen könntest. Es sind ja nicht nur die Geräte, bei denen du die Vorsteuer zurück bekämst, sondern für alle betrieblichen Ausgaben. Wenn deine Kleinunternehmerregelung wegfällt, müsstest du bei deiner Rechnung alle Preise um mindestens 19% erhöhen. Ob deine Privatkunden das verstehen, bezweifle ich und bei den gewerblichen Kunden bin ich sicher, dass sie es nicht verstehen werden.
Benutzeravatar
Hxm
Beiträge: 1433
Registriert: 1. Feb 2012 14:15

Re: Angemessener Stundenlohn Aushilfsfahrer

Ich habe das mit Bedacht so gewählt und fahre damit bisher ziemlich gut. Meine Privatkunden brauchen meine Geräte nun nicht unbedingt mehrfach, von daher mache ich mir da mal keine Sorgen.
Der einzige Grund, aus der Kleinunternehmerregelung herauszugehen, wäre ein zu hoher Umsatz. Ich hätte dadurch eigentlich fast nur Nachteile.
[align=center]Je öfter eine Dummheit wiederholt wird, desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit - Lehman Brothers
---------------------------
Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.[/align]
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2703
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Angemessener Stundenlohn Aushilfsfahrer

Ich stelle mal zwei Aussagen gegenüber. Die entscheidenden Wörter von mir im Fettdruck:
Hxm hat geschrieben: Doch, geht. Ich habe im Verleihgeschäft 19% Wettbewerbsvorteil, den ich voll an meine gewerblichen Kunden weitergebe...
Bis auf eine Ausnahme sind das alles kleinere Unternehmen, bei denen ich mit den Chefs mittlerweile per "du" bin. Das passt schon.
Hxm hat geschrieben:Ich habe hauptsächlich private Kunden, und die interessiert nur, was unterm Strich steht. ......
Wenn ich für 100 Euro statt 119 Euro vermieten kann .... habe ich im Vermietgeschäft 19% Vorteil als Kleinunternehmer im Privatkundengeschäft
Bevor Du investierst und einen kostspieligen Steuerberater ins Boot holst, schau lieber zunächst noch einmal nach, ob Du nun nur kleinere Unternehmen oder hauptsächlich private Kunden hast. ;-))))

Der Roemer
Benutzeravatar
Hxm
Beiträge: 1433
Registriert: 1. Feb 2012 14:15

Re: Angemessener Stundenlohn Aushilfsfahrer

Ich schreibe dann: den ich an meine auch vorhandenen gewerblichen Kunden voll weitergebe.

Eigentlich bin ich gar nicht gewerblich tätig, ich schreibe hier nur zum Zeitvertreib und um mich wichtig zu machen wirren Kram ins Forum. :durchdreh:

Wird mir eigentlich schon wieder blöd hier, wer etwas zum Thema beitragen möchte, ist herzlich eingeladen, dies zu tun. Eure Antworten haben mir sehr geholfen.

Wer Wortklauberei betreiben möchte oder mir irgendwas unterstellen will, soll dafür ein extra Thema aufmachen oder mir ne PN schreiben.

Gruß
[align=center]Je öfter eine Dummheit wiederholt wird, desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit - Lehman Brothers
---------------------------
Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.[/align]
Gesperrt

Zurück zu „Small Talk - Allgemeine eCommerce & Händlerthemen“

  • Information