Wort/Bildmarke nachträglich ändern bzw. Kategorie erweitern?

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Jupp26
Beiträge: 407
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Wort/Bildmarke nachträglich ändern bzw. Kategorie erweitern?

Hey Leute,

Frage zur Wort-/Bildmarke wie oben kurz erwähnt.

Ich habe mir vor 1 ½ Jahren das Wort "VR Brille" als Wort-/Bildmarke schützen lassen, als ich damals die Marke beim DPMA eingereicht hatte, haben die noch keine Kategorien für Virtuelle Realitäten gehabt und diese sind dann vor der fertigen Anmeldung vom DPMA zur verfügung gestellt worden.

Kann ich diese Klassen nachträglich auf meine Marke eintragen lassen?

Ich habe die Marke auf folgende spezifikationen momentan eingetragen:

3D-Brillen; Brillen; Brillen [Augengläser]; Brillen [Optik]; Brillen für den Augenschutz; Brillen für Schutzzwecke; Brillen zum Augenschutz; Brillenaufbewahrungsetuis; Brillenbeutel; Brillenbänder; Brillenbügel; Brillenetuis; Brillenfassungen; Brillenfassungen und -gestelle; Brillenfassungen, -gestelle; Brillengestelle; Brillengestelle aus Metall oder aus einer Kombination aus Metall und Kunststoff; Brillengestelle aus Metall und aus synthetischem Material; Brillengläser; Brillenketten; Brillenkordeln; Brillenschnüre; Brillenschutzschirme; Bügel für Brillen;
Computerprogramme für Spiele; Computersoftware für Spiele; Computersoftware zur Durchführung von Spielen; DVD-Spieler, DVD-Player; Etuis für Brillen; Etuis für Brillen und Sonnenbrillen; Etuis zur Aufbewahrung von Brillen; Gestelle für Brillen; Gestelle für Brillen und Sonnenbrillen; Gläser für Brillen; Kettchen für Brillen; Korrigierende Brillen und Kontaktlinsen; Lose Brillengestelle; Nasenauflagen für Brillenerzeugnisse; Optische Brillen; Polarisierende Brillen; Programme für elektronische Spiele; Seitenschutzschilde für Brillen; Software für elektronische Spiele; Software für Spiele auf Videogeräten; Speicherkarten mit integrierten Schaltkreisen zum Spielen elektronischer Musikinstrumente; Spiele-Software; Spielesoftware zur Verwendung mit Computern; Teile für Brillen; Verschreibungspflichtige Brillen

Die Frage ist halt in wie weit "Virtuelle Realität" in diesem Schutzumfang mit drinnen wären, aber das geht schon wieder ins Recht rein glaube ich hier im Forum.

Würdet Ihr an meiner Stelle einen ganz neuen Antrag stellen und direkt diese Klassen von der Virtuellen Realität bevorzugen, da ich auch gern ein anders und dezenteres Logo hätte, das andere war schnell was fürs Logo hergestellt ohne viel zu überlegen engel


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RA Peter Kraus
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Re: Wort/Bildmarke nachträglich ändern bzw. Kategorie erweit

Jupp26 als Nicht-Plus-Mitglied wird das hier im Rechtsbereich nicht lesen können. Also, falls sich sonst noch jemand für die Antwort interessiert: bitte Hand heben.
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RA Peter Kraus
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Re: Wort/Bildmarke nachträglich ändern bzw. Kategorie erweit

Man kann das Produktverzeichnis nachträglich nicht erweitern, sondern nur beschränken.

Auch das Markenbild (Logo) kann man nachträglich nicht verändern.

Wenn man also zusätzliche Produkte aufnehmen möchte oder einen Schutz für eine anderes Bildelement (Logo) benötigt, dann muss man eine neue Marke anmelden - was vollständig neue Amtsgebühren auslöst und außerdem dazu führt, dass die neue Marke einen späteren Anmeldetag hat, damit einen schlechteren Zeitrang gegenüber eventuellen fremden verwechselbaren Zeichen hat (Marken, Firmen u.a.).

Im Übrigen ist nicht

"das Wort ´VR Brille´ als Wort-/Bildmarke geschützt",

sondern der Schutz gilt nur für das Gesamtzeichen, also alle Wortelemente und Bildelemente zusammen. Es gibt keinen Schutz für einzelne Elemente eines solchen Kombinationszeichens. Bei der bloßen Bezeichnung "VR-Brille" kommt noch hinzu, dass sie im Berich der Virtuellen Realität (VR) schutzunfähig sein dürfte, jedenfalls für solche Brillen und deren Zubehör, denn insoweit ist sie glatt beschreibend und freihaltebedürftig. Eine reine Wortmarke "VR-Brille" würde wohl mit dieser Begründung vom Patentamt abgelehnt werden.

Konkret heißt das, dass man gegen einen Nachahmer nur dann vorgehen sollte, wenn der tatsächlich so dreist ist, nicht nur das Wort "VR-Brille" zu verwenden, sondern auch die Grafik nachzuahmen - eher ein seltener Fall. Sonst kann das - vor allem in Punkto Kosten - schnell zu einem bösen Bumerang werden.

Ausführlicher erkläre ich das in meinem (kostenlosen) PDF-Ratgeber, den man hier als Mail bestellen kann:

http://www.markenanwalt.net/ratgeber_ma ... eldung.htm
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