Moin, wollte Eure Meinung zu dem aktuellen Fall wissen:
1) Kundin bestellt personalisiertes Produkt.
2) Lieferung erfolgt per DHL Paket, Abliefernachweis zeigt unterschrift der Kundin
3) Kundin behauptet, Paket ist nicht angekommen und fragt "Was soll ich tun?"
4) Wir machen eine Kulanzlieferung fertig - produzieren nochmals ein individuelles Produkt und versenden dieses.
5) Kundin meint nach Erhalt der Versandbestätigung, dass sie es nicht haben möchte, in den Laden geht sich dort eines kauft, und ihr Geld wieder haben will.
6) Wir weisen Sie darauf hin, dass das Widerrufsrecht nicht gilt für personalisierte Produkt und somit wir unsere Leistung über die ursprüngliche Lieferung mit einer Kulanzlieferung erbracht haben
7) Kundin kündigt uns an, dass Sie in Urlaub wäre und das Paket eh nicht entgegennehmen könnte und es dann nach ihrem Urlaub zu spät wäre.
Paket kommt zurück - Grund: Annahmeverweigerung (somit war ja doch wieder jemand da, der das Paket annahmeverweigern konnte, Kunde streitet dieses aber ab)
9) Kundin schaltet Ebay ein - will Geld zurück
10) Ebay entscheidet zu unseren Gunsten wegen Abliefernachweis mit Unterschrift der Kundin.
11) Wir teilen Kundin mit, dass Sie die Ersatzlieferung welche Sie annahmeverweigert hat, gerne erhalten kann gegen Zahlung der erneuten Versandkosten - die Rückversandkosten wie auch die Hinversandkosten der Ersatzlieferung würden wir aus Kulanz übernehmen.
12) Kundin droht mit Anwalt, Polizei, Schufa, Kreditreform, Inkasso, Gerichtsvollzieher dem Papst, und alle weiteren wichtigen und unwichtigen Instanzen.
Ich selbst vertrete den Standpunkt, auch wenn es sich nur um 40 EUR handelt, dass wir unsere Leistung erbracht haben und das dann einfach Pech für die Kundin. Entweder Zahlen von erneuten Versandkosten und unsere Kulanzlieferung erhalten, oder eben nicht.
Normal sind wir immer sehr Kulant und hätten dieses unbürokratisch gelöst, wenn die Kundin sich in all ihren Emails unter Kontrolle gehabt hätte, aber beschimpfen lassen muss ich mich auch nicht. Wenn man mir dumm kommt, kann ich dümmer.
Nur mal in die Runde gefragt - was würdet ihr tun?
Andy
Wie würdet Ihr entscheiden?
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- lallekalle
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Re: Wie würdet Ihr entscheiden?
Du sendest ernsthaft Ware ein zweites mal raus, obwohl das erste mal nachweislich(!) geliefert wurde?
Ihr seid ja besser als Amazon. Junge Junge. Ich glaube in das Geschäft steig ich auch ein, scheint sich ja zu lohnen.
Was ihr jetzt tun sollt keine Ahnung, in zukunft würde ich bei Punkt 3 der Kundin schreiben das sie bei der Polizei Anzeige gegen unbekannt stellen sollte wegen Diebstahls und Urkundenfälschung. Du hast alles getan was du tun musst. In 95% der Fälle ist das Thema damit gegessen und du musst dich nicht verarschen lassen.
die Rückversandkosten wie auch die Hinversandkosten der Ersatzlieferung würden wir aus Kulanz übernehmen.
Ihr seid ja besser als Amazon. Junge Junge. Ich glaube in das Geschäft steig ich auch ein, scheint sich ja zu lohnen.
Was ihr jetzt tun sollt keine Ahnung, in zukunft würde ich bei Punkt 3 der Kundin schreiben das sie bei der Polizei Anzeige gegen unbekannt stellen sollte wegen Diebstahls und Urkundenfälschung. Du hast alles getan was du tun musst. In 95% der Fälle ist das Thema damit gegessen und du musst dich nicht verarschen lassen.
Re: Wie würdet Ihr entscheiden?
Wenn du hart bleiben willst, dann würde ich falls noch nicht geschehen letztmalig darauf verweisen das kein Widerrufsrecht besteht und die Möglichkeit besteht die Ware noch einmal zu zusenden. Danach die Kommunikation einstellen, bzw. auf weitere E-mails nur mit einem Verweis auf frühere E-mails antworten. Eine lange Brieffreundschaft hat in solchen Fällen keinen Sinn.
Ich gehe auch davon aus, dass der Grund weshalb sie keine zweite Lieferung will der ist, dass sie die erste bereits erhalten hat.
Ich gehe auch davon aus, dass der Grund weshalb sie keine zweite Lieferung will der ist, dass sie die erste bereits erhalten hat.
Re: Wie würdet Ihr entscheiden?
Genau so sieht es aus.koshop hat geschrieben:
Ich gehe auch davon aus, dass der Grund weshalb sie keine zweite Lieferung will der ist, dass sie die erste bereits erhalten hat.
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Re: Wie würdet Ihr entscheiden?
Mal spaßeshalber auf Facebook oder Pinterest geschaut, ob die Gute sich nicht zufällig über ihren (angeblich nicht erhaltenen) Artikel freut?
Wäre nicht die erste Doofnuss, die das hinbekommt.
Ansonsten:
Ein letztes Mal auf das nicht greifende Widerrufsrecht hinweisen, Abholung oder Neuzustellung gegen Übernahme der Versandkosten anbieten, Brieffreundschaft einstellen.
Soll Sie doch (chancenlos) zu ihrem Anwalt rennen, das SEK rufen oder dem obersten Gerichtshof einen Brief schreiben...
Wäre nicht die erste Doofnuss, die das hinbekommt.
Ansonsten:
Ein letztes Mal auf das nicht greifende Widerrufsrecht hinweisen, Abholung oder Neuzustellung gegen Übernahme der Versandkosten anbieten, Brieffreundschaft einstellen.
Soll Sie doch (chancenlos) zu ihrem Anwalt rennen, das SEK rufen oder dem obersten Gerichtshof einen Brief schreiben...
Re: Wie würdet Ihr entscheiden?
Viel besser.. Strafanzeige stellen (gegen Unbekannt).
Es gibt zwei Möglichkeiten:
a) Sie hat die Ware erhalten: Betrug
b) Ein Dritter hat das Paket entwendet: Diebstahl
Die Kandidaten von Variante a machen das nicht nur einmal.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
a) Sie hat die Ware erhalten: Betrug
b) Ein Dritter hat das Paket entwendet: Diebstahl
Die Kandidaten von Variante a machen das nicht nur einmal.
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Re: Wie würdet Ihr entscheiden?
Ach, um Stammkunde oder nicht geht es mir gar nicht - ich will mit der Tante eh nichts mehr zu tun haben.
Strafanzeigen laufen leider in der Regel ins leere. Die laufen ja selbst ins leere, wenn jemand mit einer Eidesstattlichen Versicherung mehrfach gegen Rechnung bestellt und nicht bezahlt. Habe ich ebenfalls alles durch - und mittlerweile absolut kein Vertrauen mehr in die Justiz. Die ganzen Verbrecher bei denen es selbst offensichtlich ist, dass sie betrügen, werden hier nur geschützt.
Achso - kurz noch kleines Update zur Kundin oben: Ich habe wie ursprünglich gedacht, einfach meine letzte Email nochmals kopiert und die Kommunikation eingestellt.
Strafanzeigen laufen leider in der Regel ins leere. Die laufen ja selbst ins leere, wenn jemand mit einer Eidesstattlichen Versicherung mehrfach gegen Rechnung bestellt und nicht bezahlt. Habe ich ebenfalls alles durch - und mittlerweile absolut kein Vertrauen mehr in die Justiz. Die ganzen Verbrecher bei denen es selbst offensichtlich ist, dass sie betrügen, werden hier nur geschützt.
Achso - kurz noch kleines Update zur Kundin oben: Ich habe wie ursprünglich gedacht, einfach meine letzte Email nochmals kopiert und die Kommunikation eingestellt.
Re: Wie würdet Ihr entscheiden?
Jo, so einen hatte ich mal. Hatte behauptet seine Skalare wären tot angekommen. Er hatte sie dann zwei Tage später auf seiner Facebook Seite präsentiert. Manche Leute sind zu Allem fähig.fossi hat geschrieben:Mal spaßeshalber auf Facebook oder Pinterest geschaut, ob die Gute sich nicht zufällig über ihren (angeblich nicht erhaltenen) Artikel freut?
Wäre nicht die erste Doofnuss, die das hinbekommt.
Ansonsten:
Ein letztes Mal auf das nicht greifende Widerrufsrecht hinweisen, Abholung oder Neuzustellung gegen Übernahme der Versandkosten anbieten, Brieffreundschaft einstellen.
Soll Sie doch (chancenlos) zu ihrem Anwalt rennen, das SEK rufen oder dem obersten Gerichtshof einen Brief schreiben...
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Re: Wie würdet Ihr entscheiden?
Kommt mir bekannt vor. Die Kundin wird nun zu einem Anwalt laufen und versuchen, über eine "verspätete Lieferung" vom Kauf zurückzutreten und den Kaufpreis einzufordern. Dabei hat sie die erste Lieferung natürlich erhalten.
Verlange von ihr eine Eidesstattliche Versicherung, das Sie die erste Lieferung nicht erhalten hat - dann löst sich das Problem höchstwahrscheinlich schon auf.
Verlange von ihr eine Eidesstattliche Versicherung, das Sie die erste Lieferung nicht erhalten hat - dann löst sich das Problem höchstwahrscheinlich schon auf.
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"Die Retourquoten sind uns egal" - Robert Gentz, Geschäftsführer Zalando
"Die Länder mit der höchsten Retourenquote sind die profitabelsten" - Ein Zalando-Sprecher
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Re: Wie würdet Ihr entscheiden?
Fossi, dafür hast Du kein Attribut?VIPLASER hat geschrieben:2) Lieferung erfolgt per DHL Paket, Abliefernachweis zeigt unterschrift der Kundin
3) Kundin behauptet, Paket ist nicht angekommen und fragt "Was soll ich tun?"
4) Wir machen eine Kulanzlieferung fertig - produzieren nochmals ein individuelles Produkt und versenden dieses.
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- lallekalle
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Re: Wie würdet Ihr entscheiden?
Kurzes Update: Kundin teilte mir heute morgen mit, dass Sie nun zum Anwalt geht, und zusätzlich bei der Polizei Strafanzeige gegen mich stellen wird. Ich habe die Kommunikation eingestellt und antworte auch nicht mehr auf die Email.
Einer Klage sehe ich gelassen entgegen.
Einer Klage sehe ich gelassen entgegen.
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Re: Wie würdet Ihr entscheiden?
Was hast Du wg. der ersten Sendung unternommen ?
Wenn die Post den Schaden regulieren soll, forschen die ja schon aktiv nach und der Zusteller steht im Zweifel bei der vor der Tür und kann ihr nachweisen, dass er das Paket gegen Unterschrift AN SIE ausgehändigt hat !
Wenn die Post den Schaden regulieren soll, forschen die ja schon aktiv nach und der Zusteller steht im Zweifel bei der vor der Tür und kann ihr nachweisen, dass er das Paket gegen Unterschrift AN SIE ausgehändigt hat !
Die Arbeit läuft Dir nicht davon, wenn Du Deinem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht, bis Du mit der Arbeit fertig bist. Chinesisches Sprichwort
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Re: Wie würdet Ihr entscheiden?
Wird es eh nicht geben.VIPLASER hat geschrieben:Einer Klage sehe ich gelassen entgegen.
Re: Wie würdet Ihr entscheiden?
Dies wirkt aber nur bei rechtlich unerfahrenen Personen:Verkäuferperformance hat geschrieben:Verlange von ihr eine Eidesstattliche Versicherung, das Sie die erste Lieferung nicht erhalten hat - dann löst sich das Problem höchstwahrscheinlich schon auf.
Eine Versicherung an Eides statt muss vor einer dazu legitimierten Behörde erfolgen.
Re: Wie würdet Ihr entscheiden?
Falsch. Nur gegenüber einer Behörde / Gericht hat es strafrechtliche Folgen, wenn sich herausstellt, dass gelogen wurde. Eine Abgabe ist trotzdem möglich.hgf hat geschrieben:Dies wirkt aber nur bei rechtlich unerfahrenen Personen:Verkäuferperformance hat geschrieben:Verlange von ihr eine Eidesstattliche Versicherung, das Sie die erste Lieferung nicht erhalten hat - dann löst sich das Problem höchstwahrscheinlich schon auf.
Eine Versicherung an Eides statt muss vor einer dazu legitimierten Behörde erfolgen.
Re: Wie würdet Ihr entscheiden?
FALSCH.Baam hat geschrieben:Falsch. Nur gegenüber einer Behörde / Gericht hat es strafrechtliche Folgen, wenn sich herausstellt, dass gelogen wurde. Eine Abgabe ist trotzdem möglich.hgf hat geschrieben:Dies wirkt aber nur bei rechtlich unerfahrenen Personen:Verkäuferperformance hat geschrieben:Verlange von ihr eine Eidesstattliche Versicherung, das Sie die erste Lieferung nicht erhalten hat - dann löst sich das Problem höchstwahrscheinlich schon auf.
Eine Versicherung an Eides statt muss vor einer dazu legitimierten Behörde erfolgen.
Die Abgabe einer Versicherung an Eides statt gegenüber Dritten UND nicht legitimierten Behörden ist völlig irrelevant und ist eben KEINE Versicherung an Eides statt!
Selbstverständlich darf jederman diese Wortfolge verwenden. Dies hat die selbe Relevanz wie ein im Namen des Volkes, du hast unrecht.
hgf
Re: Wie würdet Ihr entscheiden?
Es ist eine Versicherung, die man nennen kann wie man will. Man kann auch schreiben: "Isch schwöre bei meine Mutta". Es entstehen bei der Abgabe eben keine weiteren rechtlichen Folgen, auch wenn bewusst gelogen wurde.
Trotzdem hat so ein Schreiben durchaus eine Relevanz. Aber eben keine größere Relevanz, als ein ganz normales Schreiben in dem der Kunde bestätigt, dass er die Ware nicht erhalten hat.
Aber ist wohl jetzt nur noch eine Debatte um die Wortwahl. Daher bin ich jetzt raus
Trotzdem hat so ein Schreiben durchaus eine Relevanz. Aber eben keine größere Relevanz, als ein ganz normales Schreiben in dem der Kunde bestätigt, dass er die Ware nicht erhalten hat.
Aber ist wohl jetzt nur noch eine Debatte um die Wortwahl. Daher bin ich jetzt raus
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