Untermieterin schickt Mängelrüge

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hkhk
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Vereinbart war eine gemeinschaftliche Nutzung der vorhandenen Räume Ihres Wellness-Studios und meiner Physiotherapiepraxis
und plötzlich hat sie ein Lager vor der Nase?
Dass sowas nicht zu einer Physiotherapie passt, leuchtet doch ein.
Wie würdest DU denn reagieren, wenn DIR das passieren würde?

Ansonsten ist hier genug gesagt.
Was du daraus machst, liegt nun an dir.


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McMillion
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

hkhk hat geschrieben:Vereinbart war eine gemeinschaftliche Nutzung der vorhandenen Räume Ihres Wellness-Studios und meiner Physiotherapiepraxis
Das war die Aussage der Untermieterin. Tatsächlich wurde über die Nutzung überhaupt nichts vereinbart! Nur dass sie einen Raum zum Zweck der Physiotherapie nutzen darf. Zur Nutzung der Hauptmieterin steht überhaupt nichts im Vertrag!
hkhk hat geschrieben:und plötzlich hat sie ein Lager vor der Nase?
Dass sowas nicht zu einer Physiotherapie passt, leuchtet doch ein.
Wo steht, dass das zueinander passen muss? Meine Recherchen haben nur ergeben, dass kein Konkurrent mit rein darf (also z.B. ein weiterer Physiotherapeut). Allerdings war der Konkurrenzschutz im Untermietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen.
hkhk hat geschrieben:Wie würdest DU denn reagieren, wenn DIR das passieren würde?
Ich weiß es nicht, wahrscheinlich würde es mir auch nicht gefallen. Deswegen bin ich ja bemüht, eine akzeptable Lösung herbeizuführen (soweit das eben möglich ist). Aber vorher wollte ich eben wissen, das ich darf und was ich lassen muss. Allerdings helfen mir die bisherigen Beiträge in dieser Art nicht weiter, da sich kein Beitrag auf irgendwelche Paragraphen bezieht und mir klar meine Grenzen aufzeigen. Ich weiß aber, dass man als Mieter auch nicht alles darf, z.B. aufgrund eines undichten Fensters gleich die ganze Miete kürzen oder fristlos kündigen usw.
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knoge
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

McMillion hat geschrieben: natürlich schön zum Wochenende und wir sind am KOCHEN!
Ohne jetzt weiter auf den Sachverhalt einzugehen rate ich nur das alles erst einmal fürs Wochenende beiseite zu legen und nicht vor nächster Woche weiter zu bearbeiten. Wut und Ärger sind schlechte Ratgeber.
Lou mi sa.
roemerhaardesign
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

McMillion hat geschrieben:...... Allerdings helfen mir die bisherigen Beiträge in dieser Art nicht weiter, da sich kein Beitrag auf irgendwelche Paragraphen bezieht und mir klar meine Grenzen aufzeigen. .......
Ich bin immer wieder total erstaunt darüber, dass sich Jemand in einem Forum zweifelsfreie rechtliche Hinweise erhofft. Die Internetgläubigkeit treibt mitunter schon sonderbare Blüten. Was, wenn hier ein User mit absolut überzeugenden Argumenten und Paragraphenwerweisen auftritt und der finale Entscheider diese nicht übernimmt? Sagst Du dem Richter dann im Zweifelsfall: "Aber XXX hat doch eundeutig belegt, dass..." ?

Es gibt IMHO nur 2 Optionen. Fakten schaffen durch Anerkennung und ggfs. Entlassung aus dem Vertrag oder professionellen Rechtsbeistand holen.
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Denken ist wie googeln, nur viel spannender!
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skov
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Gewerbemietrecht ist nun einmal keine eindeutige Sache - da ist vieles, was im Wohnungsmietrecht gilt, ausgehebelt - und Untermietverträge sind noch einmal eine andere Sache.

Allein schon, weil keiner eure genauen Verträge kennt, wird wohl keiner eine rechtlich bindende Aussage für Dich abgeben können.

Fakt ist, Du hast die Mietsache zu Ungunsten der Untermieterin verändert. Auch wenn Du es nicht wahrhaben willst. Für mich wäre es auch ein massiver Unterschied, ob ich mich in Räume einmiete, die zu meinem Gewerbe passen oder in eine "Lagerhalle". Eine Physiotherapie und ein Lagerraum passen für mich auch nicht so wirklich zusammen. Auch wenn Du Dich 10x im Recht wähnst, so einfach ist die Sache nun einmal nicht.

Wenn Du unbedingt tätig werden willst, dann schreibe ihr (aber erst Montag!) all das, was Du hier so explizit aufgeführt hast und warte ihre Reaktion ab. Du hast das ja Deiner Meinung nach alles schlüssig begründet. Also, wo liegt Dein Problem. Dann sollte sie ja einsehen müssen, dass Du Dich im Recht wähnst.

Über den weiteren Fortgang halte uns dann aber auch informiert ;-)

Und das alles wegen 1.000 Euro.... - auch, wenn ich es bestimmt nicht üppig habe - das wäre es mir jetzt echt nicht wert. Zumal ich nicht sehe, dass Du Dich uneingeschränkt im Recht befindest - und ich bin ja mit meiner Meinung, im Gegensatz zu Dir, hier weiß Gott nicht allein...
Liebe Grüße

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pernio
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Hallo McMillion,

du wolltest ja qualifizierte Antworten zu diesem Thema. Ich habe eine Zeitlang in der Filialexpansion gearbeitet und so einige Mietverträge abgeschlossen.

Bei einem Gewerbemietvertrag kann ich viele Dinge vereinbaren, die bei einem Wohnungsmietvertrag nicht möglich sind. Daher ist es auch schwierig § zu nennen, da man hier in der Regel nur drauf zugreift, wenn der Sachverhalt sehr unklar ist.

Nach deinen Aussagen finde ich schon einige Punkte, die nicht richtig abgelaufen sind.

Ich mache es daher sehr kurz.

Steht im Untermietvertag zum Punkt der Räumlichkeiten zur gemeinsamen Nutzung, dass die Untermieterin den Eingangs-Warte- und Lagerbereich mitbenutzen kann, oder steht dort nur Eingangs-Wartebereich.

Sollte es letzteres sein, sieh zu, dass du schleunigst deine Regale dort entfernst.

Gemeinsame Nutzung heißt auch nicht, dass der eine Vertragspartner einen Teil für sich alleine in Anspruch nimmt und schon mal gar nicht abtrennt.
Gruß Pernio
McMillion
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Hallo Pernio,

vielen Dank für Deine Antwort. Auszug aus dem Untermietvertrag:
"1.2 Folgende Räume und Flächen werden gemeinsam benutzt:
Eingangs-/Wartebereich:
Garderobe, Theke, Sitzplatz (2 Sessel und Tisch), Beleuchtung, Drucker


Sanitär-Räume inkl. Schränken, Regalen
Küche: Küchenschränke, Mikrowelle, Kühlschrank, Gläser, Geschirr


Putzutensilien: Staubsauger, Putzeimer"


Wir haben den Eingangs-Wartebereich nun nahezu originalgetreu wieder hergestellt, zumindest vom Platzbedarf her. Alle Regale haben wir rückseitig verkleidet und es ist nun vom Eingangsbereich fast nichts mehr von einem Lager zu sehen. Fotos folgen am Wochenende. Damit dürfte ich ihr sämtlichen Wind aus den Segeln genommen haben.
Rantanplan
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Dir ist aber schon klar, dass Du oder Dein Vermieter eine Nutzungsänderung biem Bauordnungsamt VOR Änderung der Nutzung durchfürhen musst? Der Hinweis der Mieterin bezüglich des Brandschutzes war meiner Meinung nach daher gar nicht mal verkehrt.
Wenn die Mieterin sich beim o. g. Amt beschwert, dann wird Dir die Nutzung mit großer Wahrscheinlichkeit untersagt werden. Ein gerichtliche Auseinandersetzung würde ich an Deiner Stelle verhindern, Du würdest bestimmt den kürzeren ziehen.
McMillion
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Eine Nutzungsänderungsgenehmigung ist in diesen Räumen nicht notwendig, das war damals schon so, als meine Frau ihr Wellnessstudio gestartet hat. Ist alles mit dem Vermieter/Behörden geklärt.

Wir haben gestern ein "wenig" gebastelt und ich bin erstaunt, was ein paar Vorhänge ausmachen (siehe Fotos). Es könnte sich auch um Physiotherapie-Kabinen handeln, wie sie in der Branche üblich sind. Alle anderen Punkte ihrer Mängelrüge haben wir stichhaltig widerlegt. Somit dürfte sie nun Ruhe geben. Da sie ohnehin nie da ist (ich bin seit 17.5. in diesen Räumen, jeden Tag von 8.00 -ca. 21.00 Uhr, weil eben am Anfang noch etwas mehr zu tun ist und ich sie seitdem noch kein einziges Mal angetroffen habe, geschweige denn mit ihren Kunden), sehe ich der Situation nun gelassen entgegen. Danke für Eure Anregungen.
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Rantanplan
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

McMillion hat geschrieben:Eine Nutzungsänderungsgenehmigung ist in diesen Räumen nicht notwendig, das war damals schon so, als meine Frau ihr Wellnessstudio gestartet hat. Ist alles mit dem Vermieter/Behörden geklärt.
Das kann ich nicht glauben, das würde ich mir schriftlich geben lassen. Falschauskünfte habe ich vom Bauamt schön öfters erhalten. Entweder, weil an der falschen Stelle gefragt, oder der Sachbearbeiter hatte keine Ahnung. Das hilft Dir allerdings auch nicht weiter, wenn denen es dann doch mal auffällt.
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KaterManfred
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Frage am Rande: ist die Nutzungsänderungsgenehmigung gegenüber der Behörde nicht Sache des des Vermieters? Und muss jede Änderung angezeigt werden, sofern es keine Umwidmung von Wohn- in Gewerberaum ist?
~~~~~~~~~~
Grüßle vom Kater
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Die Untermieterin wird zwar nicht auf die Idee kommen, jetzt doch noch was zu bezahlen (ein Lager ist halt auch mit ein bisschen Kosmetik kein Wellnessbereich), aber immerhin hat McMillion eine schöne Wochenendbeschäftigung gehabt.

@KaterManfred

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Cornflake
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Das Kind ist leider schon im Brunnen, die Sache mit der Abtrennung
hätte man ganz am Anfang schon machen sollen.

Also rein vom Gefühl her seh ich das schon so wie du, aber auch wenn sie
nie da ist würde ich an ihrer Stelle vielleicht ähnlich reagieren. Und ich bin
da wohl mit dieser Meinung nicht alleine...

Mein Tip: Versuch dich zu einigen, sei etwas kulant, vielleicht kriegst
Du dann wenigstens einen Teil der Miete noch. Sich da jetzt noch groß rein
zu steigern halte ich für Zeitverschwendung, auch wenn der Verlust der
Miete weh tut.
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pernio
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

Hallo,

bei einer gemeinschaftlichen Nutzung darf ich gar nichts abtrennen. Wenn man dort Regale aufstellen möchte, ist dies mit allen Betroffenen abzuklären. Wo das Regal hinkommt und wieviele Fächer jedem zustehen.

Bei einer gemeinsamen Gartennutzung kann ich auch nicht zu einer Hälfte einen Zaun ziehen, wenn 2 Parteien den Garten nutzen dürfen. Platt gesagt, wenn dort eine Schaukel steht, darf auch jeder mal schaukeln.
Gruß Pernio
Rantanplan
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

KaterManfred hat geschrieben:Frage am Rande: ist die Nutzungsänderungsgenehmigung gegenüber der Behörde nicht Sache des des Vermieters? Und muss jede Änderung angezeigt werden, sofern es keine Umwidmung von Wohn- in Gewerberaum ist?
Das ist vom Mietvertrag abhängig, aber es interessiert die Behörden beim Nutzungsverbot eh nicht. Und der Mietvertrag ist ja wohl auch nicht über Räumlichkeiten für einen Onlinehandel geschlossen.
McMillion
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Re: Untermieterin schickt Mängelrüge

ok, ok. Ich glaube, ich erkenne jetzt das Missverständnis. Die Abtrennung war ja schon vorher da! Es ist eine Gewerbeeinheit, in der die Physiotherapeutin einen separaten Raum angemietet hat. Darüber hinaus hat sie einen Anteil von 50% an gemeinschaftlich genutzten Flächen angemietet (Küche, WC, Waschraum, Wartereich, Thekenbereich). Der Teil, den ich mit meinen Regalen abgeteilt habe, war vorher schon abgeteilt und wurde ausschließlich von meiner Frau und ihrem Wellness-Studio genutzt. Die Untermieterin hatte hier keinen Zutritt. Der Raum der Physioterapeutin sowie die gemeinschaftlich genutzten Flächen sind nun somit unverändert so wie im Ursprungszustand. Nur die Art der Abtrennung ist eine andere. Da ich diese Abtrennung mit Vorhängen verkleidet habe, was durchaus auch Physio-Kabinen sein könnten, sehe ich hier keinerlei Einschränkungen oder Beeinträchtigungen für die Untermieterin.
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