Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Markenregistrierung und würde gerne wissen, in welchem Umfang man damit ein Produkt schützen kann. Mich interessiert, in welchen der folgenden fiktiven Beispielen, man als Hersteller eines Markenproduktes, eine rechtliche Handhabe gegen das Vorgehen des Händlers hat.
1. Ein Händler füllt Waschmittel eines Markenproduktes in eigene kleinere Verpackungen ab, verwendet dabei aber die ursprüngliche Produktbezeichnung/Marke des Herstellers. Er gibt aber an, dass er es selbst abgefüllt hat und die Verpackung beinhaltet auch alle Deklarationspflichten.
2. Gleiches wie bei 1, nur verwendet der Händler in diesem Fall nicht die Marke und keinen anderen Bezug zu dem Hersteller, sondern gibt die Abfüllung als sein eigenes Produkt mit eigener Marke aus.
3. Ein Händler macht das Markenlogo des Herstellers auf einem Gartenstuhl unkenntlich und überklebt es mit seinem eigenen Logo und gibt sich als Hersteller des Artikels aus.
Schutzumfang einer Marke
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Re: Schutzumfang einer Marke
Zu 1 und 2, glaube ich damit wird man Probleme bekommen.
Wenn man das alles machen dürfte, ohne Freigaben des eigentlichen Herstellers, dann hätten wir
bald ein zweites China-Germany.
Wenn man das alles machen dürfte, ohne Freigaben des eigentlichen Herstellers, dann hätten wir
bald ein zweites China-Germany.
Re: Schutzumfang einer Marke
Ist nicht erlaubt.hega hat geschrieben:1. Ein Händler füllt Waschmittel eines Markenproduktes in eigene kleinere Verpackungen ab, verwendet dabei aber die ursprüngliche Produktbezeichnung/Marke des Herstellers. Er gibt aber an, dass er es selbst abgefüllt hat und die Verpackung beinhaltet auch alle Deklarationspflichten.
Mir fällt nichts ein, was dagegen spricht. Muss aber nicht bedeuten, dass es erlaubt ist.hega hat geschrieben:2. Gleiches wie bei 1, nur verwendet der Händler in diesem Fall nicht die Marke und keinen anderen Bezug zu dem Hersteller, sondern gibt die Abfüllung als sein eigenes Produkt mit eigener Marke aus.
Schwierig. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass das nicht sein darf, aber eine Begründung fällt mir dazu nicht ein. Dabei gehe ich davon aus, dass es kein Teil ist, was man schon durch die Gestaltung eindeutig zu einer Marke zuordnen kann und es gibt auch keinen Gebrauchsmusterschutz.hega hat geschrieben:3. Ein Händler macht das Markenlogo des Herstellers auf einem Gartenstuhl unkenntlich und überklebt es mit seinem eigenen Logo und gibt sich als Hersteller des Artikels aus.
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- dance
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Re: Schutzumfang einer Marke
Ein Händler kann imho keines der 3 Dinge machen. Zum Schutzumfang einer Marke gehört auch das (sichtbare) Logo, die Verpackung etc.
Manche Leute kaufen die Marke vielleicht sogar, damit man das Logo sieht. (Ray-Ban, Lacoste...)
Eine Veränderung eines Produktes durch den Händler ist zumindestens ein Mangel und wenn er das Herstellerlogo mit seinem eigenen überklebt, behet er bestimmt eine Markenrechtsverletzung.
Auch das Abfüllen in "andere" kleinere Packungen ist ein Eingriff in die Markenwelt (da wird ja die Originalpackung zerstört).
Das Deklarieren als "eigenes Produkt" geht natürlich auch nicht. Denn deine Rezeptur ((Tensinde, Bleichmittelantiel etc.) wäre ja dann von einem anderen Hersteller geklaut. Der hat bestimmt sein OK nicht dazu gegeben, dass sein Waschnittel unter der Marke "HandSil" verkauft wird.
Wenn du detaillierte Fragen bei einer geplanten Registrierung hast, solltest du diese Details mit dem Anwalt deines Vertrauens besprechen und ggf. entsprechend Dinge (Verpackung, Farbwelt...), schützten lassen.
Manche Leute kaufen die Marke vielleicht sogar, damit man das Logo sieht. (Ray-Ban, Lacoste...)
Eine Veränderung eines Produktes durch den Händler ist zumindestens ein Mangel und wenn er das Herstellerlogo mit seinem eigenen überklebt, behet er bestimmt eine Markenrechtsverletzung.
Auch das Abfüllen in "andere" kleinere Packungen ist ein Eingriff in die Markenwelt (da wird ja die Originalpackung zerstört).
Das Deklarieren als "eigenes Produkt" geht natürlich auch nicht. Denn deine Rezeptur ((Tensinde, Bleichmittelantiel etc.) wäre ja dann von einem anderen Hersteller geklaut. Der hat bestimmt sein OK nicht dazu gegeben, dass sein Waschnittel unter der Marke "HandSil" verkauft wird.
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Re: Schutzumfang einer Marke
Das denke ich nicht, denn dann wären z.B. auch Generika von Medikamenten verboten.dance hat geschrieben: Das Deklarieren als "eigenes Produkt" geht natürlich auch nicht. Denn deine Rezeptur ((Tensinde, Bleichmittelantiel etc.) wäre ja dann von einem anderen Hersteller geklaut. Der hat bestimmt sein OK nicht dazu gegeben, dass sein Waschnittel unter der Marke "HandSil" verkauft wird.
- Scarabaeus
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Re: Schutzumfang einer Marke
Insgesamt völlig einverstanden. Aber beim zitierten Aspekt nicht. Da kommt es dann darauf an, wie er die neue Packung deklariert.dance hat geschrieben:
Auch das Abfüllen in "andere" kleinere Packungen ist ein Eingriff in die Markenwelt (da wird ja die Originalpackung zerstört).
Sage dem Krokodil erst, daß es häßlich ist, wenn Du den Fluß überquert hast.
- dance
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Re: Schutzumfang einer Marke
Nicht ganz. Generika sind wirkungsgleiche Produkte, die sich vom Originalpräparat bezüglich enthaltener Hilfsstoffe und Herstellungstechnologie unterscheiden können. Generika sind keine Originalpillen, die anderes verpackt wurden!hega hat geschrieben:Das denke ich nicht, denn dann wären z.B. auch Generika von Medikamenten verboten.dance hat geschrieben: Das Deklarieren als "eigenes Produkt" geht natürlich auch nicht. Denn deine Rezeptur ((Tensinde, Bleichmittelantiel etc.) wäre ja dann von einem anderen Hersteller geklaut. Der hat bestimmt sein OK nicht dazu gegeben, dass sein Waschnittel unter der Marke "HandSil" verkauft wird.
Zumal auf die Zusammensetzung / Inhalsstoffe des (anders) Waschmittels evtl. sogar noch Schtzrechte bestehen könnten.
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Re: Schutzumfang einer Marke
Dance gut erklärt. Alle 3 gehen meiner Meinung nach gar nicht.
Deshalb ist die Aussage , No-Name-Marken von lidlll und aldlii sind Markenprodukt AY auch falsch, weil es nie das identische Produkt ist.
Man kann seine Marke registrieren und dann von einem Markenhersteller für seine Marke produzieren lassen. Dann bekommt man auch die Registrierung als "Indenverkehrbringer innerhalb der EU".
Hier sind die Zutaten oder INIS oder der Lack am Gartenstuhl nie 100% gleich.
Oder man entscheidet sich, die Markenrechte beim Hersteller zu lassen und er ist dann die verantwortliche Person, für ein Produkt deiner Marke.
Hat auch was mit Produktsicherheit, Rechten usw. zu tun. nicht nur mit dem Eintragen der Marke.
Deshalb ist ja eigentlich die Nutzung von EAN anderer Hersteller als seine Eigenen auch nicht erlaubt.
Von derartigen Gedankenspielen sollte man sich in Zeiten des Internets eigentlich verabschieden.
Deshalb ist die Aussage , No-Name-Marken von lidlll und aldlii sind Markenprodukt AY auch falsch, weil es nie das identische Produkt ist.
Man kann seine Marke registrieren und dann von einem Markenhersteller für seine Marke produzieren lassen. Dann bekommt man auch die Registrierung als "Indenverkehrbringer innerhalb der EU".
Hier sind die Zutaten oder INIS oder der Lack am Gartenstuhl nie 100% gleich.
Oder man entscheidet sich, die Markenrechte beim Hersteller zu lassen und er ist dann die verantwortliche Person, für ein Produkt deiner Marke.
Hat auch was mit Produktsicherheit, Rechten usw. zu tun. nicht nur mit dem Eintragen der Marke.
Deshalb ist ja eigentlich die Nutzung von EAN anderer Hersteller als seine Eigenen auch nicht erlaubt.
Von derartigen Gedankenspielen sollte man sich in Zeiten des Internets eigentlich verabschieden.
Re: Schutzumfang einer Marke
Wieso lehnt ihr 1) alle so strikt ab? Ich wüsste nicht dass es grundsätzlich verboten ist Teilmengen zu verkaufen. Ich denke hier zb an Meterware, wieso soll man nicht "10m Shimano Angelschnur" verkaufen dürfen die man von einer 1000m Großspule entnimmt?
- Scarabaeus
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Re: Schutzumfang einer Marke
Na, bitte schön - alle !?!
Sage dem Krokodil erst, daß es häßlich ist, wenn Du den Fluß überquert hast.
Re: Schutzumfang einer Marke
Weil du nur Produkte, die der Art nach lose oder von der Rolle sind verkaufen darfst, die für diese Art Verkauf zugelassen sind.norwayfishing hat geschrieben:Wieso lehnt ihr 1) alle so strikt ab? Ich wüsste nicht dass es grundsätzlich verboten ist Teilmengen zu verkaufen. Ich denke hier zb an Meterware, wieso soll man nicht "10m Shimano Angelschnur" verkaufen dürfen die man von einer 1000m Großspule entnimmt?
Ich wäre jedenfalls not amused, wenn jemand unsere Creme in seine eigenen Kübel füllt und ohne unsere Zustimmung verkaufen würde.
Mal davon abgesehen, das es bei den meisten Produkten neben Markenrechten, noch eine ganze Reihe von Gesetze und Verordnungen gibt, die dem Ansinnen entgegenstehen.
Re: Schutzumfang einer Marke
Wenn ich Händler bin der Nivea Cremes in 500g Originalbehälter verkauft dann wäre ich mir keines Gesetzbruches bewusst wenn ich diese in neutralen Dosen/Becher in 100g Portionen geteilt als Teilmenge verkaufe. Ich hätte auch keine Bedenken ein neutrales Label "100g Nivea Hastdunichtgesehen" auf diese von mir/uns um/ab-gefüllten Döschen zu kleben. Hast du eine Quelle zum Gegenteil? Ist nicht mein Fachgebiet, aber es würd mich schon stark wundern.foot hat geschrieben:Weil du nur Produkte, die der Art nach lose oder von der Rolle sind verkaufen darfst, die für diese Art Verkauf zugelassen sind.norwayfishing hat geschrieben:Wieso lehnt ihr 1) alle so strikt ab? Ich wüsste nicht dass es grundsätzlich verboten ist Teilmengen zu verkaufen. Ich denke hier zb an Meterware, wieso soll man nicht "10m Shimano Angelschnur" verkaufen dürfen die man von einer 1000m Großspule entnimmt?
Ich wäre jedenfalls not amused, wenn jemand unsere Creme in seine eigenen Kübel füllt und ohne unsere Zustimmung verkaufen würde.
Mal davon abgesehen, das es bei den meisten Produkten neben Markenrechten, noch eine ganze Reihe von Gesetze und Verordnungen gibt, die dem Ansinnen entgegenstehen.
Das gleiche wie oben beschrieben machen wir beispielsweise mit Schmierfett, das wird in 5kg Kübel gekauft, und von uns in kleine Plastiktiegel zu je 50g abgefüllt und so verkauft, mit nem Aufkleber "50g Schmierfett MARKENNAME"
Hatte dein Posting zuerst anders verstanden, sorryScarabaeus hat geschrieben:Na, bitte schön - alle !?!
- Wolkenspiel
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Re: Schutzumfang einer Marke
Verboten. Das regelt die europäische Kosmetikverordnung. Nach dem Weiterverarbeiten (in einem selbstverständlich vom Amt abgenommenen Produktionsraum) bist Du Hersteller, musst dich dementsprechend auf die Verpackung schreiben mit allen gesetzlich geforderten Angaben (und das kannst Du nicht, weil Du keine Mikrobio hast und kein MHD festlegen kannst). Und wenn Du dann keine Sicherheitsbewertung für die Rezeptur hast (die Dir ein Gutachter gegen Bereitstellung der Rezeptur und den erforderlichen Analysenzertifikaten für die Rohstoffe ausfertigt) und das Produkt in Brüssel notifiziert hast (und das kannst Du ohne Sib nicht) und Deine Creme wird irgendwo bei einer Kontrolle vom Vet-Amt rausgefischt, bist Du dran. Und solltest Du die Creme auch noch an Händler verscherbeln und diese werden kontrolliert, sind die ebenfalls dran. Anzeige und Geldstrafe. Und wenn es ganz dicke kommt, folgt noch ein Schufaeintrag.norwayfishing hat geschrieben: Wenn ich Händler bin der Nivea Cremes in 500g Originalbehälter verkauft dann wäre ich mir keines Gesetzbruches bewusst wenn ich diese in neutralen Dosen/Becher in 100g Portionen geteilt als Teilmenge verkaufe. Ich hätte auch keine Bedenken ein neutrales Label "100g Nivea Hastdunichtgesehen" auf diese von mir/uns um/ab-gefüllten Döschen zu kleben.
Re: Schutzumfang einer Marke
Okay dann war halt ein Kosmetikprodukt ein schlechtes Beispiel wenn es hier so strenge Richtlinien gibt. Es ging mir darum dass ich bezweifle dass man Grundsätzlich keine Teilmengen verkaufen darf. Bleiben wir zb beim Beispiel des THreaderstellers - Waschmittel oder bei dem von mir genannten Beispiel - Angelschnur. Hier wird gelabelte Meterware bis zum Umfallen verkauft.
oT: Wieso zur Hölle ist Kosmetik so strikt gereget, als wärs ein gesundheitsrelevantes Medizinprodukt?
oT: Wieso zur Hölle ist Kosmetik so strikt gereget, als wärs ein gesundheitsrelevantes Medizinprodukt?
- Wolkenspiel
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Re: Schutzumfang einer Marke
Weil es gesundheitsrelevant IST. Du darfst alles essen, aber es noch lange nicht auf Deine Haut schmieren.
Und bei Waschmittel geht das mit Sicherheit auch nicht, denn auch hier geht es um Allergien und gesetzlich vorgegebene Gefahrstoffdeklarationen und Notifizierungen in Brüssel (früher regionale Giftnotrufzentralen). Einmal weiter verarbeitet, kann alles mögliche hinzugefügt sein, die Inverkehrbringer-Erlaubnis wird auch hier ungültig werden.
Und bei Waschmittel geht das mit Sicherheit auch nicht, denn auch hier geht es um Allergien und gesetzlich vorgegebene Gefahrstoffdeklarationen und Notifizierungen in Brüssel (früher regionale Giftnotrufzentralen). Einmal weiter verarbeitet, kann alles mögliche hinzugefügt sein, die Inverkehrbringer-Erlaubnis wird auch hier ungültig werden.
Re: Schutzumfang einer Marke
Die Frage vom TE zielte aber nicht auf die rechtliche Situation der Kosmetikverodnung ab, sondern ob es markenrechtlich erlaubt ist Teilmengen zu verkaufen.
Wieso diskutiere ich eigentlich mit dir
Wieso diskutiere ich eigentlich mit dir
- Wolkenspiel
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Re: Schutzumfang einer Marke
Es gibt wahrscheinlich für fast jede Produktwelt spezifische Anforderungen, die aufgrund von Gesetzen, europäischen Vorgaben oder Deklarationspflichten zustande kommen. Einen Kinderautositz, dem man eine neue Polsterung verpasst hat, kann man mit Sicherheit auch nicht als TÜV geprüft weiter verkaufen, nur weil der Hersteller dieses Label erhalten hat. Jede Veränderung eines Produkts zieht u.U. einen Rattenschwanz hinter sich her, den derjenige, der die Veränderung tätigt (und eine Teilmenge abzweigen und neu verpacken ist nichts anderes als eine Veränderung des Produktes und evt. sogar seiner Eigenschaften) kann dies überhaupt nicht absehen. Das Markenrecht fließt in diese Thematik mit rein und man kann beides nicht trennen.
Du diskutierst mit mir, weil Du dachtest, mal wieder etwas besser zu wissen. Jetzt ist dem nicht so, jetzt ärgerst Du Dich über die Diskussion. Es ist ganz einfach.
Du diskutierst mit mir, weil Du dachtest, mal wieder etwas besser zu wissen. Jetzt ist dem nicht so, jetzt ärgerst Du Dich über die Diskussion. Es ist ganz einfach.
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Re: Schutzumfang einer Marke
Andre (KM) hat geschrieben:Ach norwayfishing, wieder Auslauf in der Trollfabrik?
Wunderbarer Beitrag !
Es geht ursprünglich um eine Fragestellung zum Markenrecht. Und nicht um das Regelwerk von Kosmetik- oder MoProArtikeln oder sonst was.
Insofern sind alle marktsegmentspezifischen Regelungen irrelevant, da immer unterstellt werden muß, daß die drei ursprünglichen Szenarien unter Einhaltung aller solchen Bedingungen realisiert werden. Also idealtypisch.
Das Problem ist, sich mit dem Thema abstrakt auseinanderzusetzen. Konkretisierungen anhand von Beispielen führt vom eigentlichen Thema ab.
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