REACH-/CLP-Verordnung: Kennzeichnung im Shop, Frist 1.6.2017

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Benutzeravatar
Xantiva
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 4048
Registriert: 22. Okt 2010 17:52
Land: Deutschland
Firmenname: Xantiva.de
Branche: Entwickler, aber auch selber Seller!
Kontaktdaten:

Re: REACH-/CLP-Verordnung: Kennzeichnung im Shop, Frist 1.6.

Zu Not kann man sich die entstandenen Kosten durch das Abmahnen von Wettbewerbern ja wieder rein holen.

engel :-y


3 Monate gratis Händlerbund
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6592
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: REACH-/CLP-Verordnung: Kennzeichnung im Shop, Frist 1.6.

Ich hab das Gefühl wenn man bei solchen Kontrollen einmal auf der Liste ist, dann kommen die ständig. Vor vier Jahren kam bei uns zum erstenmal einer vom Gesundheitsamt und hat Produkte zur Prüfung mitgenommen. Seitdem kommt der jedes Jahr einmal. Wobei der eigentlich nicht uns kontrolliert, da wir kein Hersteller sind sondern wir sind nur der Lieferant für kostenfreie "Proben". Da werden gerne Produkte im Warenwert von mehreren hundert Euro mitgenommen die wir natürlich nicht ersetzt bekommen.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10647
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: REACH-/CLP-Verordnung: Kennzeichnung im Shop, Frist 1.6.

Alles etwas verwirrend. In meiner Branche habe ich bislang keinen Hersteller gefunden der Sicherheitsdatenblätter anbietet. In Papierform habe ich eh noch nie etwas bekommen.

Aber immerhin haben einige schon aktuelle Piktogramme auf der Verkaufsverpackung juhu

Da die amtlichen Mitteilungen teilweise bis zu 1355 Seiten umfassen.....noch mal zum Verständnis.

1. Die Sicherheitsdatenblätter brauche ich im Shop nur anzubieten, wenn ich an gewerbliche Kunden verkaufe? Richtig? (Kann man hier nicht irgendwo klein die AGB ein bauen, dass man nur an private liefert....wenn die Firmen trotzdem bestellen...kann man ja nichts dafür :-y

2. Die Piktogramme mit Hinweisen müssen immer rein, egal ob privat oder Gewerblich? Richtig?

3. Ebay und vor allem Amazon bereitet mir Kopfzerbrechen. Wieder Futter für Abmahner.
Benutzeravatar
Wolkenspiel
Beiträge: 10879
Registriert: 21. Sep 2011 07:13

Re: REACH-/CLP-Verordnung: Kennzeichnung im Shop, Frist 1.6.

@koshop: Das ist ganz normal, bei mir kommen die zweimal jährlich. Der Sinn dessen ist der, dass auch Du als Händler in der Verantwortung bist. Gibt es Beanstandungen, kann auch Dir eine Strafe auferlegt werden. Die Hersteller werden separat auch nochmal kontrolliert, da musst Du Dir keine Sorgen machen.
Benutzeravatar
Wolkenspiel
Beiträge: 10879
Registriert: 21. Sep 2011 07:13

Re: REACH-/CLP-Verordnung: Kennzeichnung im Shop, Frist 1.6.

daytrader hat geschrieben: 1. Die Sicherheitsdatenblätter brauche ich im Shop nur anzubieten, wenn ich an gewerbliche Kunden verkaufe? Richtig? (Kann man hier nicht irgendwo klein die AGB ein bauen, dass man nur an private liefert....wenn die Firmen trotzdem bestellen...kann man ja nichts dafür :-y
Würde ich Dir nicht empfehlen. Denn Du darfst ja sowieso nur Produkte verkaufen, für die es SDB gibt. Speicher sie einfach ab, dann kannst Du sie Kunden auf Nachfrage senden oder den Behörden vorzeigen.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10647
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: REACH-/CLP-Verordnung: Kennzeichnung im Shop, Frist 1.6.

Wolkenspiel hat geschrieben:
daytrader hat geschrieben: 1. Die Sicherheitsdatenblätter brauche ich im Shop nur anzubieten, wenn ich an gewerbliche Kunden verkaufe? Richtig? (Kann man hier nicht irgendwo klein die AGB ein bauen, dass man nur an private liefert....wenn die Firmen trotzdem bestellen...kann man ja nichts dafür :-y
Würde ich Dir nicht empfehlen. Denn Du darfst ja sowieso nur Produkte verkaufen, für die es SDB gibt. Speicher sie einfach ab, dann kannst Du sie Kunden auf Nachfrage senden oder den Behörden vorzeigen.
Nochmal zum Verständnis....zu jedem Produkt auf dessen Verpackung ist, muss es auch ein SDB geben!? Ich hatte vorhin mit einem Hersteller gesprochen (2-Mann "Firma/Hersteller")der meinte, man hätte sowas nicht. Die Warnhinweise wären nur für den Kunden zum Hinweis um Vorsicht walten zu lassen....
Benutzeravatar
Wolkenspiel
Beiträge: 10879
Registriert: 21. Sep 2011 07:13

Re: REACH-/CLP-Verordnung: Kennzeichnung im Shop, Frist 1.6.

Natürlich muss es zu jedem Gefahrstoff oder einem Produkt, dass ein Gefahrstoffzeichen trägt, auch ein SDB geben. Der Hersteller kann sowas zur Verfügung stellen. Wenn nicht, läuft irgendwo etwas ganz gehörig schief. Es mag sein, dass einige es für zu aufwändig halten, solche Dokumente zur Verfügung zu stellen, aber es muss sie definitiv geben.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10647
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: REACH-/CLP-Verordnung: Kennzeichnung im Shop, Frist 1.6.

Antwort eines Europa Distributors (Sitz in Deutschland) auf meien Anforderung der SDB. Er ist in ganz Europa die einzige Bezugsquelle für hunderte Produkte meiner Branche.
Hallo daytrader,

da ist noch nichts da - die wissen alle Bescheid, aber es scheint sich derzeit keiner wirklich drum zu kümmern...
Benutzeravatar
Wolkenspiel
Beiträge: 10879
Registriert: 21. Sep 2011 07:13

Re: REACH-/CLP-Verordnung: Kennzeichnung im Shop, Frist 1.6.

Ja, man kann es sich auch einfach machen als Großhändler und dann abwarten. Man kann aber an Deiner Stelle den Großhüändlern auch auf den Nerv gehen, damit drohen, dass das Amt sich zur Kontrolle angesagt hat, dass bei Fehlen der Unterlagen hohe Geldstrafen drohen und dass man diese dann an den Großhändler weiter leitet, denn ER ist dafür verantwortlich, die Sachen einzutreiben.
So habe ich es auch letztens gemacht, als mir jemand bestimmte, vorgeschriebene Zertifikate nicht liefern wollte. Zum Schluss habe ich damit gedroht, das Amt auch zu ihnen zu schicken, dann würden die Zertifikate schon kommen. Und so hat es dann auch funktioniert.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10647
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: REACH-/CLP-Verordnung: Kennzeichnung im Shop, Frist 1.6.

Wolkenspiel hat geschrieben:Ja, man kann es sich auch einfach machen als Großhändler und dann abwarten. Man kann aber an Deiner Stelle den Großhüändlern auch auf den Nerv gehen, damit drohen, dass das Amt sich zur Kontrolle angesagt hat, dass bei Fehlen der Unterlagen hohe Geldstrafen drohen und dass man diese dann an den Großhändler weiter leitet, denn ER ist dafür verantwortlich, die Sachen einzutreiben.
So habe ich es auch letztens gemacht, als mir jemand bestimmte, vorgeschriebene Zertifikate nicht liefern wollte. Zum Schluss habe ich damit gedroht, das Amt auch zu ihnen zu schicken, dann würden die Zertifikate schon kommen. Und so hat es dann auch funktioniert.
Und ihr seit nach der Drohung ihm das Amt auf den Hals zu hetzen noch Geschäftspartner ? :popcorn:
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10647
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: REACH-/CLP-Verordnung: Kennzeichnung im Shop, Frist 1.6.

Xantiva hat geschrieben:Für den Lack wird es vermutlich schon eine entsprechende Einstufung geben, aber vermutlich ziehen sich alle auf diese Ausnahme zurück ...
https://echa.europa.eu/de/regulations/clp/labelling hat geschrieben: Ausnahmen bei kleinen Packungen

Die CLP-Verordnung sieht bestimmte Ausnahmen für Stoffe und Gemische in kleinen Verpackungen (normalerweise weniger als 125 ml) bzw. in Verpackungen, die schwer zu kennzeichnen sind, vor. Aufgrund dieser Ausnahmen muss der Lieferant die Gefahrenhinweise und/oder die Sicherheitshinweise oder Piktogramme, die normalerweise aufgrund der CLP-Verordnung erforderlich sind, nicht auf dem Kennzeichnungsetikett anbringen.
Gilt das nur für die Verpackung oder auch für die Online Kennzeichnung :gruebel:
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10647
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: REACH-/CLP-Verordnung: Kennzeichnung im Shop, Frist 1.6.

Ich habe nun tatsächlich von einem (dt.) Hersteller SDB erhalten juhu Alle ausnahmslos in englischer Sprache. Lasst mich raten, dass ist sicher wieder nicht richtig!?
hgf
Beiträge: 154
Registriert: 25. Feb 2012 08:04
Land: Deutschland
Wohnort: Am Ammersee

Re: REACH-/CLP-Verordnung: Kennzeichnung im Shop, Frist 1.6.

daytrader hat geschrieben:Ich habe nun tatsächlich von einem (dt.) Hersteller SDB erhalten juhu Alle ausnahmslos in englischer Sprache. Lasst mich raten, dass ist sicher wieder nicht richtig!?
Wolkenspiel hat geschrieben:Doch, das ist o.k.
Gemäß Artikel 31 Absatz 5 der REACH-Verordnung muss ein Sicherheitsdatenblatt in einer Amtssprache des Mitgliedstaates/der Mitgliedstaaten vorgelegt werden, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird.

hgf
Benutzeravatar
Wolkenspiel
Beiträge: 10879
Registriert: 21. Sep 2011 07:13

Re: REACH-/CLP-Verordnung: Kennzeichnung im Shop, Frist 1.6.

Das kannst Du ja versuchen, zu bekommen. Ich müsste jetzt mal die Kilometer Datenblätter nachschauen, die wir so gehortet haben, aber ich glaube nicht, dass die alle in Deutsch sind. Ich schaue aber später mal nach.

Edit: erste Stichprobe meiner Analysenzertifikate: die meisten sind auf Deutsch, manche haben aber nur deutsche Überschriften, der Rest ist in Englisch. Das hat den Grund, dass viele Lieferanten die Datenblätter von den Herstellern übernehmen und dann ihre Absenderdaten übertragen, die Überschrift angleichen und den Rest so belassen. Das ist absolut üblich, weil kein Händler möchte, dass der Kunde den Hersteller einsehen kann (also in meiner Branche, wenn es um Rohstoffe geht).
Ich habe gerade ein großes Audit hinter mir und meine Zertifikate wurden nicht bemängelt. In einem Bereich, wo man froh sein kann, überhaupt solche Datenblätter zu bekommen, ist es unrealistisch, darauf zu pochen, diese auch in deutsch zu erhalten. Und das wissen auch die Ämter, vielleicht kann Xantiva da mal seine Amtsfrau fragen, die gerade bei ihm war, was sie dazu sagt.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10647
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: REACH-/CLP-Verordnung: Kennzeichnung im Shop, Frist 1.6.

Ich werde mal höflich mit Angabe des Artikels nach Dt. Zertifikaten anfragen. Da ich aber von einigen schon gehört habe, der einzige zu sein, der überhaupt nach SDB fragt, mache ich mich damit sicher wieder unheimlich beliebt.
roemerhaardesign
Beiträge: 1980
Registriert: 22. Jun 2014 00:55

Re: REACH-/CLP-Verordnung: Kennzeichnung im Shop, Frist 1.6.

Der weltgrößte Hersteller (zumindest behaupten sie das) für kosmetische Produkte schreibt mir gerade:
„Leider können wir Ihnen keine Sicherheitsdatenblätter für die einzelnen Produkte ausstellen, da kosmetische Mittel in der REACH-Verordnung von den Vorschriften zu Sicherheitsdatenblättern ausgenommen sind. Für den gewerblichen Umgang mit kosmetischen Mitteln gibt es seit 1999 Gruppenmerkblätter, welche Sie auf der Internetseite des Industrieverbands Körperpflege und Waschmittel finden.

Unter folgendem Link finden Sie mehr Informationen zu dieser Regulierung:

http://www.ikw.org/schoenheitspflege/th ... 9d68b1de3/

Die Datenbank mit den Gruppenmerkblättern finden Sie auf folgendem Link:

http://gmb.ikw.org/

Diese Gruppenmerkblätter enthalten alle relevanten Informationen um die Anforderungen der Berufsgenossenschaft zu erfüllen. „
Hilft vielleicht Jemandem weiter.

Auf die Kennzeichnungspflicht mit Gefahrgutsymbolen hat das natürlich keinen Einfluß, denke ich.
_________________

Denken ist wie googeln, nur viel spannender!
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10647
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: REACH-/CLP-Verordnung: Kennzeichnung im Shop, Frist 1.6.

Fragen über Fragen...

Hersteller bietet ein Komplett Set an: Darin sind etliche Produkte verpackt in einer schönen Verkaufsverpackung. Auf der Verkaufsverpackung des Komplett Sets sind keine Sicherheitshinweise und Piktogramme.....dafür aber auf jeden einzelnen Artikel darin.

Ich nehme an wie bei der Grundpreisverordnung sind Bundles ausgenommen? Andernfalls gebe es wohl eine Produktbeschreibung die man zig fach scrollen muss, voller Hinweise.
hgf
Beiträge: 154
Registriert: 25. Feb 2012 08:04
Land: Deutschland
Wohnort: Am Ammersee

Re: REACH-/CLP-Verordnung: Kennzeichnung im Shop, Frist 1.6.

Wolkenspiel hat geschrieben:Edit: erste Stichprobe meiner Analysenzertifikate: die meisten sind auf Deutsch, manche haben aber nur deutsche Überschriften, der Rest ist in Englisch.
Es geht hier nicht um Analysenzertifikate, sondern um Sicherheitsdatenblätter.

Bei GC/MS-Analysen ist die Sprache ohnehin irrelevant, da ist das Problem eher die Verwendung der zahllosen synonymen Begriffe für die einzelnen Chemotypen und diese sind wiederum abhängig von den in den diversen Laboren verwendeten Bibliotheken.

Und ja, unsere Sicherheitsdatenblätter sind - wenn wir Glück haben - in englischer Sprache abgefasst, zumeist aber in Französisch oder Spanisch.

Ein Hersteller bietet seine MSDSs jetzt sogar dreisprachig - und Überraschung - die dritte Sprache ist nicht spanisch, sondern deutsch.

hgf
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information