OLG Köln: Prüfpflicht des Händlers bei CE-Kennzeichnung

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OLG Köln: Prüfpflicht des Händlers bei CE-Kennzeichnung

Ein aktuelles Urteil, welche manche Händler hier betreffen sollte.
Händler haben in Bezug auf die CE-Kennzeichnung nur eine beschränkte Überprüfungspflicht.
Dieser Meinung ist zumindest das Oberlandesgericht Köln (Urt. v. 28.07.2017, Az. 6 U 193/16).

Geklagt wurde in diesem Fall gegen einen Händler, der LED-Lampen vertreibt. Der Kläger hatte mittels eines Testkaufs festgestellt, dass sich auf der Fassung der Lampe keine CE-Kennzeichnung befand, sehr wohl aber auf der Verpackung. Er nahm den Beklagten daraufhin auf Unterlassung in Anspruch. Jener war der Meinung, dass er lediglich das „Ob“ der Energiekennzeichnung überprüfen müsse.
Richtige Anbringung nicht zu prüfen

Nachdem das Landgericht Aachen die Klage erstinstanzlich abgewiesen hatte, hat nun auch die Berufung vor dem OLG Köln keinen Erfolg. Nach Auffassung der Kölner Richter sei der Händler nicht verpflichtet, den richtigen Anbringungsort der CE-Kennzeichnung zu überprüfen, sodass der Beklagte selbst weder gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), noch gegen andere gesetzliche Vorschriften verstoßen habe.
Quelle: http://versandhandelsrecht.de/2017/08/k ... ichnungen/


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