offenbar unwahre Vermögensauskunft

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Kaluna
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offenbar unwahre Vermögensauskunft

Hallo zusammen,

ich habe bei einem Schuldner titulierte Forderungen und gerade die aktuelle Vermögensauskunft des Gerichtsvollziehers bekommen. Dort gibt der Schuldner an, dass der Geschäftsbetrieb eingestellt ist. Dies scheint nicht zu stimmen - die Firmenwebseite weist nichts derartiges aus und lt. dem Facebook-Profil waren dieses Jahr bereits Tätigkeiten und finden auch noch statt.

Weiss jemand, ob und wie man am besten gegen solche falschen Vermögensauskünfte vorgehen kann, sollte sie sich tatsächlich als falsch bestätigen? Und hat irgendwer von euch ne Empfehlung für einen guten Anwalt/Inkasso whatever, der solche Vorgänge gut bearbeitet und nicht nur im Schrank verstauben lässt?

Danke euch


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foot

Re: offenbar unwahre Vermögensauskunft

Strafanzeige was sonst ?

Anwalt hm ? Kommt ja darauf an, wo das Gericht liegt, welches zuständig ist.
wolle
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Re: offenbar unwahre Vermögensauskunft

Ich würde zunächst mal bei dem Gerichtsvollzieher anrufen. Ich bin da kein Experte, aber es handelt sich ja um eine eidestattliche Versicherung, d.h. wenn man absichtlich falsche Auskünfte gibt, ist das eine Straftat. Bzgl. der richtigen Strategie, wie du an dein Geld kommst, würde ich denken, dass der Gerichtsvollzieher dein erster Ansprechpartner ist. Sollte der dann trotzdem nicht vollstrecken (können), würde ich das der Staatsanwaltschaft schicken.
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Kaluna
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Re: offenbar unwahre Vermögensauskunft

Gerichtsvollzieher ist ne gute Idee - danke Wolle :daumenhoch: - daran hätt ich jetzt zuletzt gedacht. Dann schau ich mal, dass ich den nächste Woche mal anrufe und parallel herausfinde, ob die tatsächlich noch aktiv sind.
foot

Re: offenbar unwahre Vermögensauskunft

Na da bin ich ja mal gespannt, ob der dir eine Auskunft gibt.

Nach Datenschutzrecht ist das nämlich nicht zulässig.

Und das wird auch nichts nützen, da du deine Behauptung erstmal beweisen musst.

Vielleicht gibt es ja mittlerweile Miss oder Mister jun., die das weiterführen.

Ich bin immer wieder erstaunt, wieviel Zeit man sich doch für solche Dinge nimmt.
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Kaluna
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Re: offenbar unwahre Vermögensauskunft

foot hat geschrieben:Ich bin immer wieder erstaunt, wieviel Zeit man sich doch für solche Dinge nimmt.
Die Aussage versteh ich jetzt grad nicht. Kloppst du deine Forderungen in die Tonne weil dir die Zeit für einige Telefonate zu viel ist? Am Ende mahnst du nicht einmal an? Oder lässt sie nicht titulieren?
norwayfishing

Re: offenbar unwahre Vermögensauskunft

Kaluna hat geschrieben:
foot hat geschrieben:Ich bin immer wieder erstaunt, wieviel Zeit man sich doch für solche Dinge nimmt.
Die Aussage versteh ich jetzt grad nicht. Kloppst du deine Forderungen in die Tonne weil dir die Zeit für einige Telefonate zu viel ist? Am Ende mahnst du nicht einmal an? Oder lässt sie nicht titulieren?
Die wenigsten hier geben dem Kunden ein Zahlungsziel auf eigenes Risiko. Und diejenigen die es tun rechnen einen Aufschlag für die zu Erwartenden Ausfälle wie man das genauso bei anderen Zahlungsarten für die Gebühren tut. Und das wäre dann halt einer dieser kalkulierten Ausfälle.

Spricht natürlich nichts dagegenen dass du dein Geld versuchst via Inkasso doch noch zu kriegen, wenn aber schon der Executor unverrichteter Dinge abgezogen ist würde ich das nur weiter verfolgen wenn die Summe entsprechend hoch ist, und damit meine ich nicht 150 EUR.
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Kaluna
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Re: offenbar unwahre Vermögensauskunft

Da bin ich absolut bei dir, norwayfishing. Das wird hier genauso gemacht. Allerdings gebe ich, auch wenn der Ausfall einkalkuliert ist und die Summe entsprechend hoch, die Forderung nicht "einfach so" verloren.

Und foots Post las sich, als wenn er jedweden Aufwand wegen einer offenen Forderung für zu hohen Aufwand hält.
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AEHagen
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Re: offenbar unwahre Vermögensauskunft

foot hat geschrieben: Ich bin immer wieder erstaunt, wieviel Zeit man sich doch für solche Dinge nimmt.
Ich persönlich finde die Art einiger Händler einfach die Sachen unterm Tisch fallen zu lassen nicht korrekt. Das sorgt dafür, dass die Kunden das dann bei anderen Händlern wieder versuchen werden - bis die dann bei nem Kollegen sind, dessen Zündschnur etwas kleiner ist, als die der anderen...
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Re: offenbar unwahre Vermögensauskunft

Kaluna hat geschrieben:Da bin ich absolut bei dir, norwayfishing. Das wird hier genauso gemacht. Allerdings gebe ich, auch wenn der Ausfall einkalkuliert ist und die Summe entsprechend hoch, die Forderung nicht "einfach so" verloren.
Führt bei mir letztlich zur Strafanzeige, das brachte bisher immer mehr als das vorgeschaltete Inkasso.
(die Summe ist dafür egal)
Viele Grüße,
Christian
norwayfishing

Re: offenbar unwahre Vermögensauskunft

Strafanzeige gegen jmd der eine EV abgegeben hat?
Investor
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Re: offenbar unwahre Vermögensauskunft

norwayfishing hat geschrieben:Strafanzeige gegen jmd der eine EV abgegeben hat?
Gegen jemand der auch im Inkasso nicht bezahlt hat. Was der abgegeben hat oder nicht interessiert mich nicht.
Viele Grüße,
Christian
foot

Re: offenbar unwahre Vermögensauskunft

Sorry das ich mich erst jetzt wieder melde.

Wir machen alles auf eigene Rechnung und das seit Jahren.

Und ja, wir verfolgen jede 5 € und sind immer wieder erstaunt, wie gut das funktioniert.

Wer will schon für 5 € einen Eintrag in die Schufa. Über die Boniauskunft kann man eh nur die faulsten Tomaten auslesen.

Sicher kann man nicht alle in einen Topf werfen und eine Kalkulation sollte diese Nerven auch berücksichtigen, die man dabei verliert.

Wie im ersten Beitrag geschrieben Anzeige, alle anderen Dinge, wie GV anrufen usw. sind reine Zeit und Nervenverschwendung. Ob der unwahre Behauptungen angibt oder so muss man beweisen können und da reicht ein Onlinauftritt nicht als Beweis, könnte nur deinen Verdacht auf einen Betrug begründen.

Geld sieht man von dem auch in 30 Jahren vielleicht trotzdem nicht und jeder Gang des GV verbrennt nur unnötig Bares.

Anzeige wegen Betrug und die Sache laufen lassen. Meistens haben die Kanditaten schon eine ganze Latte und das ein oder andere Gericht hat dann doch einmal die Nase voll, von den Kleinbetrügern, die das als Hobby betreiben und sich dann auf taub stellen oder eine schlechte Kindheit, böse Pillen oder eine geistige Umnachtung als immer gleichen Grund benennen.

Unsere Erfahrung aus 2016 haben gezeigt, das jetzt doch wieder vermehrt die Staatanwaltschaften aktiv werden und wer weiß, vielleicht kann man sich an ein offenes Verfahren anhängen.

Haben jetzt auch wieder eine Kanditatin, die jeden Monat brav 40,- € abzahlt an den GV.

Zu den Geschädigten zählt an Pos. 2 Ämazone :lol: und wir sind jetzt auch an den Zahlplan angehängt worden.

Schon alleine für meinen inneren Schweinehund hat sich die Sache also gelohnt.

Unsere Ausfallrate 2016 liegt bei 0,0001 %, unsere Erfolgsquote ZE, Mahnung, Mahnbescheid, Anzeige ist also sehr hoch. macht die Buchhaltung nebenbei.

Zahlungsziel ist bei uns sofort nach Erhalt, oder anders ausgedrückt, nach BGB 7 Tage nach Lieferung. Warten bis Widerruf ? :gruebel: Erste ZE nach 14 Tagen.

Eine Angabe des Zahlungsziels kann bei einem Verfahren schon von Bedeutung sein.

Schönen Abend in die Runde.
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Kaluna
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Re: offenbar unwahre Vermögensauskunft

norwayfishing hat geschrieben:Strafanzeige gegen jmd der eine EV abgegeben hat?
Was hat denn die Strafanzeige mit einer EV zu tun. Wenn ich ne EV abgegeben habe, unterliege ich keiner Gesetzgebung mehr? Interessante Idee...

@foot: danke dir für die ausführliche Info - deinen ersten Post hatte ich vollkommen anders verstanden.
wolle
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Re: offenbar unwahre Vermögensauskunft

foot hat geschrieben:Eine Angabe des Zahlungsziels kann bei einem Verfahren schon von Bedeutung sein.
Ist ja nicht ganz unwichtig: Von entscheidender Bedeutung kann oftmals schon die Benennung eines Zahlungsziels nach dem Kalender sein. Also nicht "zahlbar binnen einer Woche", sondern "zahlbar bis zum xx.xx.2017".

Und dann ist auch der Satz: "Bitte beachten Sie, dass Sie 30 Tage nach Fälligkeit dieser Rechnung von Gesetzes wegen in Zahlungsverzug geraten, ohne dass hierfür eine Mahnung erforderlich ist." gegenüber Vebrauchern zentral, weil du dann nicht mehr separat den Zugang einer Mahnung nachweisen musst, um im gerichtlichen Verfahren die Kosten der Rechtsverfolgung mit geltend machen zu können.
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