Servus,
wenn ich ins Markenregister schaue (https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger), sehe ich, dass es mehrere angemeldete Marken mit dem Namen Flip-Flop u. ä. gibt.
Verstehe ich das richtig, dass "FLIP-FLOP" und "Flip-Flop" als Wortmarke geschützt sind "flip*flop" (mit Stern) jedoch nur als Wort-/Bildmarke und daher von mir für eigenen Schuhen genutzt werden kann?
Ich würde meine Latschen demnach unter "Flip Flop(s)" (ohne Bindestrich) und ggf. auch als "Flip*Flop" anbieten dürfen? Richtig?
Danke!
Nutzung der Marke Flip Flop (und Abwandlungen)
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- SchneiderMusik
- Beiträge: 725
- Registriert: 10. Dez 2009 11:56
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Re: Nutzung der Marke Flip Flop (und Abwandlungen)
Nein, falsch.
Es kommt hier nicht auf die 100%ige Gleichheit des Wortes an.
Wenn es zu Verwechselungen führen kann, ist das schon nicht erlaubt.
Du setzt es ja sogar darauf an, dass man das verwechselt -> gaaanz böse.
Also lieber selber was ausdenken.
Es kommt hier nicht auf die 100%ige Gleichheit des Wortes an.
Wenn es zu Verwechselungen führen kann, ist das schon nicht erlaubt.
Du setzt es ja sogar darauf an, dass man das verwechselt -> gaaanz böse.
Also lieber selber was ausdenken.
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