Markenanmeldung, Widerspruch und dann Löschung

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pernio
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Markenanmeldung, Widerspruch und dann Löschung

Hallo in die Runde,

ich habe da eine kleine Frage, auf die ich leider noch keine Antwort gefunden habe.

Folgendes Szenario:

Ich melde eine Marke beim DPMA an. (Noch kein geschäftliches Handeln mit dem Namen)
Während der Widerpsruchsfrist wird dann Widerspruch von einem anderem Markeninhaber gestellt.
Das DPMA löscht meine Marke bzw. trägt diese nicht ein.

Wars das, oder kommen noch Kosten hierfür auf mich zu? (Ausgenommen der Anmeldegebühr)


Gruß Pernio
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lima-shop
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Re: Markenanmeldung, Widerspruch und dann Löschung

Soweit mir bekannt fallen für die Löschung keine weiteren Gebühren an.
Man bekommt halt die Gebühren für die Eintragung nicht mehr zurück, auch schon ärgerlich genug :wink:
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Wolkenspiel
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Re: Markenanmeldung, Widerspruch und dann Löschung

Deswegen macht man ja vorher auch eine umfangreiche Recherche über einen Anwalt, der mit diesem Themenbereich vertraut ist.
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pernio
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Re: Markenanmeldung, Widerspruch und dann Löschung

Wolkenspiel hat geschrieben:Deswegen macht man ja vorher auch eine umfangreiche Recherche über einen Anwalt, der mit diesem Themenbereich vertraut ist.
Ich hab ja schon recherchiert und habe einen Markeninhaber gefunden, der höchstwahrscheinlich Einspruch einlegt. Plan A kostet 290 Euro und wenn es keinen Widerspruch gibt, wäre es perfekt!
Für Plan B wird es garantiert keinen haltbaren Widerspruch geben. Und wenn es beim Widerspruch keine weiteren Kosten geben wird außer eben der Gebühr, kostet es maxiaml 580 Euro.
Daher ja die Frage.
Gruß Pernio
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Wolkenspiel
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Re: Markenanmeldung, Widerspruch und dann Löschung

Selbst wenn er keinen Einspruch gegen die Eintragung erhebt, kann er später jederzeit die Marke angreifen und löschen lassen. Wieso willst Du eine Marke registrieren, wenn Du keinen Anspruch darauf hast? Du lebst ja dann in ständiger Ungewissheit. Du baust Dir evtl. etwas auf, was dann im Angriffsfalle wie ein Kartenhaus zusammen bricht.
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Technokrat
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Re: Markenanmeldung, Widerspruch und dann Löschung

Ich finde das auch ein wenig risikoreich. Du könntest im Register schauen, wer die Marke eintragen hat lassen. Ob das ein Anwalt oder der Markeninhaber selbst war. Wenn es "nur" der Markeninhaber war, könnte es zumindest sein, dass der schläft. Der könnte aber auch jederzeit aufwachen.

Wenn es ein Anwallt war kann man zumindest davon ausgehen, dass die Marke überwacht wird.

Beim Widerspruch kommt es meiner Einschätzung nach auch darauf an, wer diesen einlegt. Wenn es der Markeninhaber selbst ist, werden wahrscheinlich keine weiteren Forderungen kommen, wenn derjenige aber einen Anwalt bemüht, meine ich, dass er die Kosten dafür weitergeben kann.
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pernio
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Re: Markenanmeldung, Widerspruch und dann Löschung

Der vermeintliche Gegner hat den Namen mit einem Zusatz eintragen lassen und legt ab und zu Widerspruch ein. Dies auch über einen Anwalt.

Als Beispiel: Ich habe die Marke (Bayern) und der Markengegener: (FC Bayern) legt wiederpruch wegen Verwechslungsgefahr ein.

Es ist auch ein Name mit Doppelbedeutung, wobei ich mich im Gegensatz zum Markengegener auf die andere Bedeutung beziehe. Dies ist bei einer reinen Wortmarke natürlich nicht ganz so leicht zu unterscheiden.

Als Wort/Bildmarke ist es von mir schon eingetragen und hier ist auch der Bezug eindeutig zu erkennen.
Möchte aber auch die Wortmarke haben. Und sollte dies so nicht funktionieren gibt es noch Plan B.

Der eventuelle Gegner hat meine Branche auch nicht als Kerngeschäft. Verkauft aber auch wie der FC Bayern Fanartikel und dabei sind auch Artikel die meine Branche betreffen.
Gruß Pernio
wolle
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Re: Markenanmeldung, Widerspruch und dann Löschung

Analogien helfen dir im Markenrecht selten weiter. Du musst schon den konkreten Fall benennen, das erhöht die Chance, dass irgendjemand was richtiges dazu sagt. Von dem, was du hier jetzt so geschrieben hast, würde ich sagen, dass du dir das Geld sparen kannst.
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pernio
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Re: Markenanmeldung, Widerspruch und dann Löschung

Man weiß ja noch nicht ob es einen Widerspruch geben wird. Sowas weiß ein Anwalt vorab ja auch nicht. Die Frage lautete ja nur, ob der Versuch es einzutragen teurer werden kann als die 300 Euro für Gebühren.

Für 300 Euro kaufe ich mir gern das Lotterielos mit einer Gewinnchance von 10%. Bei 3000 würde ich es lieber lassen.

Die Frage bezog sich nur darauf, ob es wie im oben genannten Szenario eventuell noch zusätzliche Kosten geben kann oder nicht. Es liegt noch kein Rechtsstreit vor und es würde ja auch keinen geben, da ich den Widerspruch ja hinnehmen würde.

Ich wollte mir der knappen Frage auch vermeiden, dass ein Thema wieder weit ausschweift.

Das Grundszeanrio ist doch eindeutig. Dabei dürfte es doch egal sein, um welchen Namen in welcher Klasse es sich handelt.

Ich kann die Frage ja auch ganz konkret stellen:

1) Ich melde den Namen "Apple" in der Nizza-Kategorie Computer und Mobiltelefone an.
2) Apple legt hierzu widerspruch ein.
3) Das DPMA löscht daraufhin meine Anmeldung.
ENDE

Sonst noch Kosten außer der Anmeldegebühr?
Gruß Pernio
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RA Peter Kraus
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Re: Markenanmeldung, Widerspruch und dann Löschung

Im Widerspruchsverfahren vor dem DPMA entstehen in aller Regel keine Kosten für den betroffenen Markenanmelder - nicht einmal dann, wenn der Widerspruchsführer einen Anwalt beauftragt. Denn anders als z.B. in einem normalen Zivilprozess gilt hier nicht die Regel, dass der Verlierer zahlt.

Allerdings kann der Widerspruchsführer parallel auch eine anwaltliche Abmahnung aussprechen oder er kann statt des Widerspruchs eine Löschungsklage erheben. Das kann dann schon einige tausend Euro kosten. Wird meist nicht gemacht, ist aber nicht ausgeschlossen.

Im Übrigen kann ich nur Wolle zustimmen: weitere abstrakte Diskussionen um vermeintlich analoge Fälle a la "es ist ungefähr so wie im Beispiel ..." wären hier im Thread nicht sinnvoll.
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