jago24 ist insolvent - Informationspflichten?

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hkhk
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jago24 ist insolvent - Informationspflichten?

jago24 ist angeblich insolvent. Der eBay Account jago24online ist bereits dicht.
jago24-germany ist zwar noch aktiv aber ohne Angebote.
Vermutlich gibt es noch weitere jago accounts auf eBay.

Der eigene Shop läuft noch, Man kann Waren in den Warenkorb legen und auch bezahlen.
Einen Hinwes dort auf das Insolvenzverfahren aber habe ich nicht gefunden.
Müsste so etwas nicht dem potentiellen Kunden mitgeteilt werden? Der Kauf stellt so ja schließlich ein Risiko dar.
In einigen negativen eBay Bewertungen bei jago24online wird jedenfalls behauptet "Geld weg".

Auf Amazon ist jago24 auch noch aktiv:
https://www.amazon.de/s?merchant=A28726 ... lThrough=1


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fonprofi
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Re: jago24 ist insolvent - Informationspflichten?

sollte man jago kennen?
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Nico-2012
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Re: jago24 ist insolvent - Informationspflichten?

fonprofi hat geschrieben:sollte man jago kennen?
Muss man nicht unbedingt kennen, aber mit einen Umsatz von über 100 Millionen durchaus kein kleiner Fisch.

Von der Insolvenz hab ich schon vor ca. 2 Wochen gelesen, aber welche Informationspflichten es gibt bin ich gerade überfragt.
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fonprofi
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Re: jago24 ist insolvent - Informationspflichten?

seltsam... ich bewege mich 12+Stunden am Tag durchs Internet, aber noch nie davon gehört bzw. von einer Firma aus http://www.jago-ag.de/ueber-uns/geschichte/ ...
wolle
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Re: jago24 ist insolvent - Informationspflichten?

hkhk hat geschrieben:Müsste so etwas nicht dem potentiellen Kunden mitgeteilt werden? Der Kauf stellt so ja schließlich ein Risiko dar.
In einigen negativen eBay Bewertungen bei jago24online wird jedenfalls behauptet "Geld weg".
Forderungen vor der Insolvenz gehen in die Quote. Forderungen, die danach entstehen, sind ganz normale Forderungen, die laufend bedient werden müssen. Ist ja eigentlich auch logisch, dass es so ist, sonst würde jede Insolvenz das augenblickliche Ende des Geschäftsbetriebs bedeuten, und das könnte nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.

Von daher kann man vereinfacht sagen, dass der Handel mit einer insolventen Gesellschaft nicht risikobehafteter ist als der Handel mit einer "normalen" Firma.
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hkhk
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Re: jago24 ist insolvent - Informationspflichten?

und wenn sich dann während des laufenden Insolvenzverfahrens herausstellt, dass ein Fortbestehen nicht möglich ist? Dann hat man wieder Pech gehabt? Oder sichert der Insolvenverwalter das in irgendeiner Form ab?
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Re: jago24 ist insolvent - Informationspflichten?

hkhk hat geschrieben:und wenn sich dann während des laufenden Insolvenzverfahrens herausstellt, dass ein Fortbestehen nicht möglich ist? Dann hat man wieder Pech gehabt? Oder sichert der Insolvenverwalter das in irgendeiner Form ab?
Nochmal: Forderungen, die danach begründet werden, fließen nicht in die Quote. Was du meinst, ist eine Masseunzulänglichkeit, und die ist extrem selten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Masseunzu ... nglichkeit
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hkhk
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Re: jago24 ist insolvent - Informationspflichten?

ok. die Käufe per Vorauszahlung während des Insolvenzverfahrens werden womöglich bedient. Wenn sich dann aber herausstellt, dass die Firma nicht überleben kann und dicht gemacht wird?
Und nochmal: wer garantiert, dass diese Forderungen bedient werden KÖNNEN?

Die Wahrscheinlichkeit, dass so was bei einem Insolvenzverfahren eintritt, ist bestimmt deutlich >0.
Zwar hat man in so einem Fall womöglich die Ware. Reklamationen / Gewährleistungsansprüche sind dann aber wohl passé.

Daher fände ich einen Hinweis auf das Insolvenzverfahren (inkl. was das bedeutet) aus Verbrauchersicht schon nötig.

Ich kann mich auch dunkel erinnern, dass auch PayPal bei Insolvenz den Käuferschutz nicht bedient hat (kann mich aber irren - hab das nur irgendwie so im Gedächtnis)
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Re: jago24 ist insolvent - Informationspflichten?

hkhk hat geschrieben:Und nochmal: wer garantiert, dass diese Forderungen bedient werden KÖNNEN?
Wer garantiert denn bei einer Nicht-insolventen Firma dafür? Der Staat?
hkhk hat geschrieben:Die Wahrscheinlichkeit, dass so was bei einem Insolvenzverfahren eintritt, ist bestimmt deutlich >0.
Zwar hat man in so einem Fall womöglich die Ware. Reklamationen / Gewährleistungsansprüche sind dann aber wohl passé.
Nochmal: Ansprüche nach der Insolvenz sind priviligiert. Dazu gehören selbstverständlich auch Gewährleistungsansprüche.
hkhk hat geschrieben:Daher fände ich einen Hinweis auf das Insolvenzverfahren (inkl. was das bedeutet) aus Verbrauchersicht schon nötig.
Ja und schlaue Menschen im Deutschen Bundestag haben sich auch viele Gedanken um das Thema gemacht und sind zu dem Schluss gekommen, dass eine Masseunzulänglichkeit ähnlich wahrscheinlich wie eine Insolvenz ist und somit die nachteiligen Folgen einer Informationspflicht den Mehrwert für den Verbraucher deutlich überwiegen würden.

Einen Verbraucher muss es nicht interessieren, ob die Firma insolvent ist oder nicht, wenn er zu diesem Zeitpunkt erstmalig Geschäfte mit ihr macht. Seine Forderungen sind in beiden Fällen ähnlich gut gesichert.
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Boo
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Re: jago24 ist insolvent - Informationspflichten?

Wolle:

Wenn die Firma abgewickelt wird, hat es sich mit Gewährleistungsansprüchen. Ich kenne das aus der Automobilbranche. Da wurden insolvente Autohäuser nur mit Neufirmierung übernommen, um Gewährleistungsansprüche abzuwehren. Ich verstehe an dieser Stelle deine Naivität nicht.
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Re: jago24 ist insolvent - Informationspflichten?

Das ist ein bisschen anstrengend, weil ihr alle die Grundlagen nicht lest, die ich in dem Fall sogar verlinkt habe.

Boo hat geschrieben:ch kenne das aus der Automobilbranche. Da wurden insolvente Autohäuser nur mit Neufirmierung übernommen, um Gewährleistungsansprüche abzuwehren.
Du meinst: Du kaufst ein Auto bei Autohaus A GmbH. Die A GmbH geht insolvent. Der Geschäftsbetrieb wird an die neue Autohaus B GmbH verkauft. Du hast Pech, denn deine Ansprüche gegen A gehen in die Quote.

Hier verhält es sich aber anders:
Die A GmbH geht pleite. Danach kaufst du etwas bei der A GmbH. Der Geschäftsbetrieb der A GmbH wird an die B GmbH veräußert. Der Verkaufserlös wird vorrangig dazu genutzt, deine Gewährleistungsansprüche gegen die A GmbH zu decken. Nur wenn nach der Befriedigung aller Verbindlichkeiten aus der Zeit nach der Insolvenz was übrig bleibt, bekommen die Gläubiger vor der Insolvenz Geld.

Auch deshalb dauern Insolvenzen so lange. In der Regel kann man als Gläubiger jetzt noch locker ein Kind zeugen und es wird bereits lesen können, bevor diese Insolvenz abgewickelt ist.
Boo hat geschrieben:Ich verstehe an dieser Stelle deine Naivität nicht.
Das ist nicht Naiv, sondern Rechtskenntnis. Und irgendwo ist es auch logisch. Wären Gläubiger, deren Anspruch sich nach der Insolvenz begründet, so schlecht geschützt, dann wäre das enorm nachteilig, da sich kein an sich operativ profitabler Geschäftsbetrieb fortführen und werterhalten lassen würde. Die Vorstellung, dass der Gesetzgeber hunderte Jahre nach den ersten Insolvenzen so blöd sein soll, das nicht zu checken, würde ich dann eher als naiv bezeichnen.
Wenn die Firma abgewickelt wird, hat es sich mit Gewährleistungsansprüchen.
Nur nochmal so nebenbei und ergänzend: Man kann in Deutschland keine Firma abwickeln, gegen die noch Ansprüche bestehen, ob mit oder ohne Insolvenz. Das Registergericht wird die Firma erst löschen, wenn ein Liquidator bescheinigt, dass keine Ansprüche mehr vorhanden sind.
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Boo
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Re: jago24 ist insolvent - Informationspflichten?

wolle hat geschrieben:Die A GmbH geht pleite. Danach kaufst du etwas bei der A GmbH. Der Geschäftsbetrieb der A GmbH wird an die B GmbH veräußert. Der Verkaufserlös wird vorrangig dazu genutzt, deine Gewährleistungsansprüche gegen die A GmbH zu decken. Nur wenn nach der Befriedigung aller Verbindlichkeiten aus der Zeit nach der Insolvenz was übrig bleibt, bekommen die Gläubiger vor der Insolvenz Geld.

Auch deshalb dauern Insolvenzen so lange. In der Regel kann man als Gläubiger jetzt noch locker ein Kind zeugen und es wird bereits lesen können, bevor diese Insolvenz abgewickelt ist.
Komisch, ich kenne aber dutzende Fälle, wo es genauso gelaufen ist. Du kennst das doch: 1 Gesetzbuch als Vorlage und hinter dem Anwalt eine Bücherwand mit Auslegungen zu diesem einem Gesetzbuch.

Im Normalfall ist der Geschäftsbetrieb noch den symbolischen Euro Wert. Ende der Fahnenstange. Ich bin raus. feiertag. Ich weiß woe überlegen du bist und erkenne das hiermit neidlos an.
wolle
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Re: jago24 ist insolvent - Informationspflichten?

Boo hat geschrieben:Komisch, ich kenne aber dutzende Fälle, wo es genauso gelaufen ist. Du kennst das doch: 1 Gesetzbuch als Vorlage und hinter dem Anwalt eine Bücherwand mit Auslegungen zu diesem einem Gesetzbuch.
Oder doch eher: Ein Laie, der ein paar Sachen falsch verstanden hat und zehn andere, die es nachplappern?
Boo hat geschrieben:Im Normalfall ist der Geschäftsbetrieb noch den symbolischen Euro Wert.
Ne, so läuft das halt in einer Insolvenz nicht. Extra für dich nochmal https://de.wikipedia.org/wiki/Masseverbindlichkeit
Das Konzept der Masseverbindlichkeit ist notwendig, weil zur Fortführung der Geschäfte und der Durchführung des Insolvenzverfahrens meist neue Verbindlichkeiten eingegangen werden müssen. Kein Gläubiger wäre dazu bereit, wenn er anderen Insolvenzgläubigern gleichgestellt und seine Forderungen anschließend nur anteilig (oder gar nicht) befriedigt würden, wie in Insolvenzverfahren üblich. Solche Verbindlichkeiten sind daher Masseverbindlichkeiten, so dass die „neuen“ Gläubiger Vorrang vor anderen Insolvenzgläubigern genießen.
Boo hat geschrieben:Ich bin raus. feiertag. Ich weiß woe überlegen du bist und erkenne das hiermit neidlos an.
Bist du jetzt beleidigt, weil du Unrecht hattest? :lol: :lol: :lol:
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