Gewerblicher widerruft und droht.

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daytrader
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Gewerblicher widerruft und droht.

Hallo,

woran kann man rechtsgültig einen gewerblichen Kunden von einem Privat Käufer unterscheiden? Wir alle kennen es, ständig Rechnungsanforderungen, weil man alles absetzen möchte. Lehnt man aber einen Widerruf ab, weil gewerblich, dann haben plötzlich alle privat gekauft und nur aus Bequemlichkeit die Firma als Lieferadresse angegeben....

Fall:

Widerrufsbelehrung sagt, dass diese für private Verbraucher gilt. Käufer widerruft Bestellung durch Einsendung. Diese lehne ich ab, da Rechnungsanschrift eine Firma ist. Abweichende Lieferadresse nicht angegeben. Er beteuert privat gekauft zu haben und sich nur ins Büro hat liefern lassen. Auf meinen Einwand, dann private Rechnungsadresse und abweichende Lieferadresse lässt er nicht gelten und droht mit Anwalt. Ich stelle die Kommunikation ein.

Heute Einschreiben mit Rückantwort mit Fristsetzung, dann Anwalt. Chance?


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Wolkenspiel
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Re: Gewerblicher widerruft und droht.

Das kann man ja nur beurteilen, wenn man weiß, was gekauft wurde und wie die Firma heißt, über die abgerechnet wurde.
Ich lasse private Sachen auch in die Firma liefern und bin oft zu faul, eine andere Rechnungsadresse anzugeben.
blitec_de
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Re: Gewerblicher widerruft und droht.

Was hat er denn gekauft?

Und das hier hilft dir sicher auch weiter
https://www.it-recht-kanzlei.de/wann-is ... ucher.html
Bürobedarf für Gewerbekunden --> https://www.blitec.de
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daytrader
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Re: Gewerblicher widerruft und droht.

Er hat etwas fürs Aquarium gekauft. Das Aquarium kann sowohl in der Firma, etwa im Empfang, stehen oder auch privat zu Hause. Das weiß ich ja nicht. Ich muss doch eine Möglichkeit zur Prüfung haben. Kann ja schlecht die Steuererklärung anfordern.

Das Problem habe ich grundsätzlich. Weiss gerade nicht, ob schon jemals einer bei einem Widerruf in so einem Fall zugegeben hat, dass es für die Firma wäre. Gleichzeitig muss ich aber mehrmals pro Woche Amazon Rechnungsanforderungen von Firmen beantworten.
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Wolkenspiel
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Re: Gewerblicher widerruft und droht.

Da kannst Du nix machen.
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fussel
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Re: Gewerblicher widerruft und droht.

Entscheidend ist, was für ein Unternehmen der Kunde betreibt und um was für eine Lieferung es sich handelt. Nur weil du in eine Firma lieferst, ist das Widerrufsrecht nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Beispiel: Kunde (Elektrikerfirma) bestellt rosa Schlüpfer. Widerrufsrecht besteht.
Gleicher Kunde bestellt 50m Stromkabel. Kein Widerrufsrecht.


Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:
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fussel
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Re: Gewerblicher widerruft und droht.

daytrader hat geschrieben:Er hat etwas fürs Aquarium gekauft.
Keine Chance.
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daytrader
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Re: Gewerblicher widerruft und droht.

Also habe ich nur eine Chance wenn direkt ein Aquaristik Händler kauft.

Alle anderen dürfen es zwar steuerlich anrechnen lassen, fallen aber in der WRB unter privat, da der Schwerpunkt der Firma woanders liegt, richtig?

Bsp. Ich betreue in einer Augenarzt Praxis ein Korallenriffaquarium, wird zu 100% steuerlich abgesetzt. Würde er nun online bei mir bestellen, dann müsste ich alles zurücknehmen, da sein Schwerpunkt die Patienten sind!?
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Wolkenspiel
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Re: Gewerblicher widerruft und droht.

Was hat denn die steuerliche Absetzbarkeit mit Deinem WRR zu tun? Nix. Wer was steuerlich absetzt, geht Dich doch im Prinzip gar nix an.
Wenn einer Wasserkocher verkauft, meinst Du, der macht bei jedem Widerruf rum, nur weil ein Wasserkocher quasi in jeder Firma einsetzbar ist? Erstatte, bevor Du hier noch Mahbescheids- oder Anwaltskosten aufgebrummt bekommst.
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koshop
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Re: Gewerblicher widerruft und droht.

Kommt darauf an. Normal hast du bei Produkten die sowohl privat als auch gewerblich genutzt werden können nahezu keine Chance mehr den Widerruf abzulehnen.

Da gibts ein BGH Urteil dazu:

http://shopbetreiber-blog.de/2009/09/30 ... etkaeufen/

Wäre allerdings möglich das das nur für natürliche Personen gilt. Anders könnte es höchstens noch aussehen wenn z.B. auf eine UG oder GmbH bestellt wurde. Dann ist ja die juristische Person der Vertragspartner und die kann ja nix privat nutzen.
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daytrader
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Re: Gewerblicher widerruft und droht.

Wolkenspiel hat geschrieben:Was hat denn die steuerliche Absetzbarkeit mit Deinem WRR zu tun? Nix. Wer was steuerlich absetzt, geht Dich doch im Prinzip gar nix an.
Ein privater Aquarianer kann sein Hobby nicht steuerlich absetzen. Wenn er absetzt, ist er also gewerblich und nutzt es auch dafür. So zumindest meine Gedankengänge. Wenn eine Firma ein Aquarium im Warteraum stehen hat, dann sicher nicht weil der Chef zuhause keinen Platz hat.

Bestellt wurde auf eine GmbH in der er der Geschäftsführer ist.

Nun ja werde ich halt zurücknehmen.
Investor
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Re: Gewerblicher widerruft und droht.

Selbst wenn es zur Branche passt ist es wohl sehr schwierig/unmöglich, wenn nicht gleich grössere Mengen gekauft werden.
Viele Grüße,
Christian
Andre (KM)
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Re: Gewerblicher widerruft und droht.

Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie (!) eine abweichende Lieferadresse angegeben.

Wenn ich weiß ich bin die Woche zu Hause, dann bestelle ich nach Hause.
Sonst immer in die Firma.

Gruß,
André
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daytrader
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Re: Gewerblicher widerruft und droht.

Ich weiß ja das ich keine Chance habe. Die Urteile sind da auch relativ eindeutig.

Aber in meinen Augen widerspricht es sich dennoch. Das Widerrufsrecht wurde für private Verbraucher gemacht. So steht es überall. Wenn jemand Ausstattung für seine Firma kauft, dann braucht er das Zeug nicht privat.

Und die Zahlung vom PP Account der Gmbh? Hätte er es behalten, wäre das doch garantiert als Geschäftsausgabe gebucht.In meinen Augen ist da wenig privat. Er nutzt es lediglich nicht zum Wiederverkauf. Aber gehe das Risiko dennoch nicht ein.
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fussel
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Re: Gewerblicher widerruft und droht.

Ich denke, wenn du es nachweisen kannst, wasserdicht nachweisen kannst, dann wäre die Ablehnung des Widerrufs okay.
Bei deinem Beispiel mit der Betreuung der Praxis könnte ich mir das schon vorstellen. Wenn der Arzt online bei dir kauft und du es bei ihm in der Praxis einbaust.
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Wolkenspiel
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Re: Gewerblicher widerruft und droht.

daytrader hat geschrieben: Und die Zahlung vom PP Account der Gmbh? Hätte er es behalten, wäre das doch garantiert als Geschäftsausgabe gebucht.
Nochmal: das spielt für Dich keine Rolle und ist völlig unerheblich. Alleine auch nur der Hauch der Möglichkeit, dass er es privat nutzt, versperrt Dir die Möglichkeit, den Widerruf abzulehnen.
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koshop
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Re: Gewerblicher widerruft und droht.

Um da eine Chance zu haben müsstest du schon irgendwas in der Hand haben. Z.B. einen öffentlichen Post auf Facebook wo er schreibt: Habe heute für mein gewerblich genutztes Aquarium bei Händler XY folgendes Produkt bestellt...

Die Chancen darauf sind wohl relativ gering.
Ralf
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Re: Gewerblicher widerruft und droht.

fussel hat geschrieben:Beispiel: Kunde (Elektrikerfirma) bestellt rosa Schlüpfer. Widerrufsrecht besteht.
Gleicher Kunde bestellt 50m Stromkabel. Kein Widerrufsrecht.
Und wenn der das Kabel für seinen privaten Haushalt benötigt?

Wie schon geschrieben wurde, müsste man halt als Verkäufer nachweisen können, dass der Kauf nicht für den ausschließlich privaten Bereich erfolgt ist. Dürfte bei Sachen, die auch von privat in der gekauften Menge bestellt werden können, kaum möglich sein.

Ich finde es auch immer wieder lustig, wenn Kunden bei uns unbedingt eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt haben wollen ...
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
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fussel
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Re: Gewerblicher widerruft und droht.

Ralf hat geschrieben:Und wenn der das Kabel für seinen privaten Haushalt benötigt?
So ein wenn kann oder könnte man immer konstruieren. Nur wie wahrscheinlich ist das? Und da würde ich es drauf ankommen lassen.
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koshop
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Re: Gewerblicher widerruft und droht.

Käufer widerruft Bestellung durch Einsendung.
Hat er kommentarlos zurückgeschickt? Dann hättest du ihn auflaufen lassen und die 14 Tage Frist ablaufen lassen können. Der Widerruf muss ja seit 2014 "erklärt" werden.
http://www.it-recht-kanzlei.de/kommenta ... schnitt_22
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