Gewerbeanmeldung

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meikel
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Registriert: 6. Aug 2013 20:14

Gewerbeanmeldung

Hallo Zusammen.

Ich hätte da eine Frage:

Ein Einzelunternehmer gibt ja eine Gewerbeanmeldung ab, in der dann auch die vorgesehene Tätigkeit mehr oder weniger genau bezeichnet wird.

Wie ist das bei einer juristischen Person ?

Ist dort der HR-Eintrag gleichzeitig die Gewerbeanmeldung oder muss eine solche, dann eben als juristische Person, zusätzlich auch eine Gewerbeanmeldung abgeben ?


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koshop
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Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Gewerbeanmeldung

Du musst trotzdem das Gewerbe anmelden.
meikel
Beiträge: 194
Registriert: 6. Aug 2013 20:14

Re: Gewerbeanmeldung

Danke.

Ich war mir nicht sicher, da im HR ja auch ein Geschäftsgegenstand bezeichnet wird.
sw-mobile-shop
Beiträge: 96
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Re: Gewerbeanmeldung

Eine GmbH wird erst mal als GmbH in Gründung angemeldet mit dem Geschäftsgegenstand in welchem diese tätig ist. Wenn dann die Handelsregisteranmeldung erfolgt ist und alles abgeschlossen und eingetragen ist, muss das Gewerbe umgemeldet werden auf die GmbH, also sozusagen doppelt das Ganze.
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