Guten Morgen,
ich habe mal eine Frage zur Gewährleistung bei Verschleißteilen für Autos.
Ich biete alle meine Produkte mit der gesetzlichen Gewährleistung an.
Wie ist das bei Verschleißteilen, z. B. Bremsen, Kupplungen, Lager usw.?
Wenn z. B. innerhalb von 6 Monaten nach Kauf der Kunde ein Verschleißteil reklamiert, muss ich dann Ersatz liefern?
Ich habe gerade so einen Fall, da hat jemand ein Verschleißteil von mir erworben und nach 5 Monaten scheint es schon defekt zu sein. Mir stellt sich bei sowas auch die Frage, wie es genutzt wurde. Da ja jeder Fahrstil zu unterschiedlichen Verschleiß führt. Mal abgesehen davon, ob es fehlerfrei eingebaut wurde. Der Kunde wartet nun auf ein Angebot, da ja alles neu von einer Werkstatt verbaut werden muss.
Hat jemand einen passenden freundlich ausgerichteten Textbaustein für solche Fälle?
Besten Dank.
Kai
Gewährleistung bei Verschleißteilen
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Re: Gewährleistung bei Verschleißteilen
Hi,
Bei Verschleissteilen gilt die gesetzl. GEwährleistungspflicht Unternehmer > Verbraucher auch.
Bei Verschleissteilen gilt die gesetzl. GEwährleistungspflicht Unternehmer > Verbraucher auch.
Re: Gewährleistung bei Verschleißteilen
Hallo Kai.
Du weißt was "Gewährleistung" ist, bzw. wie sie im Gesetz definiert ist ?
Du weißt was "Gewährleistung" ist, bzw. wie sie im Gesetz definiert ist ?
- dance
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Re: Gewährleistung bei Verschleißteilen
Es kommt nicht darauf an, wie lange das Teil hält, sondern ob es mängelfrei zum Zeitpunkt der Verkaufs funktioniert hat.
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Re: Gewährleistung bei Verschleißteilen
Der Artikel wurde im August 2016 von mir gekauft.
Was ich gelesen habe ist, dass Verschleißteile unter die Mängelhaftung fallen. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss das Teil in meinem Fall bei Übergabe im mangelfreien Zustand gewesen sein. Sowie das Verschleiß an Teilen keinen Mangel darstellt. Was der Fall wäre und ich somit keinen Ersatz liefern brauche, verstehe ich es richtig?
Wäre folgender Text rechtlich in Ordnung?
_____
Ihr gekaufter Artikel unterliegt der Sachmängelhaftung. Diese sieht vor, dass Sie einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch haben, wenn der Artikel bei Übergabe bereits fehlerhaft war.
Ihr erworbener Artikel ist dazu ein Verschleißteil. Ein Verschleiß eines Teils stellt hingegen keinen Mangel dar.
Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht bei unsachgemäßer Benutzung des Artikels. Z. B. durch fehlerhaften Einbau, übermäßigen Gebrauch des Artikels. Siehe dazu auch in meinen AGB §7 Haftung für Sach- und Rechtsmängel.
Da Sie schrieben, dass Sie den Artikel nutzen konnten, war der Artikel zum Zeitpunkt der Übergabe in mangelfreien Zustand.
Daher besteht leider kein Anspruch im Sinne der Sachmängelhaftung.
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Was ich gelesen habe ist, dass Verschleißteile unter die Mängelhaftung fallen. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss das Teil in meinem Fall bei Übergabe im mangelfreien Zustand gewesen sein. Sowie das Verschleiß an Teilen keinen Mangel darstellt. Was der Fall wäre und ich somit keinen Ersatz liefern brauche, verstehe ich es richtig?
Sowie: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/g ... e=1#sect_3Mängelhaftung: Diese ist der gesetzliche Anspruch, den man hat, solange er nicht ausgeschlossen ist. Wirkungsweise: Tritt innerhalb der Haftungsfrist ein Fehler auf, der
entweder schon bestand, als die Sache übergeben wurde oder
zumindest schon mehr oder weniger unausweichlich in der Sache angelegt war, als sie übergeben wurde,
dann und nur dann hat man die gesetzlichen Ansprüche. Mängelhaftung soll also nur sicherstellen, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe fehlerfrei ist.
Fehler, die "einfach so", ohne schon in der Sache angelegt gewesen zu sein, nach der Übergabe auftreten, sind niemals von der gesetzlichen Mängelhaftung erfasst - das war übrigens auch früher schon immer so, da hat sich nichts durch "neues EU-Recht" geändert.
Quelle: jurawiki.de
Wäre folgender Text rechtlich in Ordnung?
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Ihr gekaufter Artikel unterliegt der Sachmängelhaftung. Diese sieht vor, dass Sie einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch haben, wenn der Artikel bei Übergabe bereits fehlerhaft war.
Ihr erworbener Artikel ist dazu ein Verschleißteil. Ein Verschleiß eines Teils stellt hingegen keinen Mangel dar.
Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht bei unsachgemäßer Benutzung des Artikels. Z. B. durch fehlerhaften Einbau, übermäßigen Gebrauch des Artikels. Siehe dazu auch in meinen AGB §7 Haftung für Sach- und Rechtsmängel.
Da Sie schrieben, dass Sie den Artikel nutzen konnten, war der Artikel zum Zeitpunkt der Übergabe in mangelfreien Zustand.
Daher besteht leider kein Anspruch im Sinne der Sachmängelhaftung.
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Re: Gewährleistung bei Verschleißteilen
...und hier kommt halt dir sog. beweislastumkehr zum tragen.
normalesweise muss der käufer sein anspruch beweisen.
bei einem verbraucher hat der gesetzgeber leider eine ausnahme eingebaut.
reklamiert ein verbraucher innerhalb der ersten 6 monate, so wird davon ausgegangen, das ein mängelfall vorliegt, ohne das der verbraucher dies beweisen muss.
hier muss jetzt der händler nachweisen, daß kein gewährleistungsfall vorliegt.
in der regel ist das defakto nicht möglich.
selbst wenn du dem kunden eine falsche nutzung nachweisen könntest, hilft das nichts.
präzedenzfall "mindfactory"
normalesweise muss der käufer sein anspruch beweisen.
bei einem verbraucher hat der gesetzgeber leider eine ausnahme eingebaut.
reklamiert ein verbraucher innerhalb der ersten 6 monate, so wird davon ausgegangen, das ein mängelfall vorliegt, ohne das der verbraucher dies beweisen muss.
hier muss jetzt der händler nachweisen, daß kein gewährleistungsfall vorliegt.
in der regel ist das defakto nicht möglich.
selbst wenn du dem kunden eine falsche nutzung nachweisen könntest, hilft das nichts.
präzedenzfall "mindfactory"
- klynekrahm
- Beiträge: 104
- Registriert: 29. Apr 2013 20:50
Re: Gewährleistung bei Verschleißteilen
meikel hat geschrieben:...und hier kommt halt dir sog. beweislastumkehr zum tragen
....
hier muss jetzt der händler nachweisen, daß kein gewährleistungsfall vorliegt.
in der regel ist das defakto nicht möglich.
Wenn der Kunde schreibt, dass es x-Monate problemlos funktioniert hat und erst DANN nicht mehr funktionierte, hat der Kunde doch gleichzeitig selbst den Beweis erbracht, dass der Artikel bei Übergabe in Ordnung war. Oder stehe ich mit der Auffassung alleine da?
Voraussetzung ist natürlich, dass der Artikel MIT dem Defekt nicht funktionsfähig ist. Es demnach also kein versteckter Mangel ist.
Re: Gewährleistung bei Verschleißteilen
siehe oben...
in den ersten 6 monaten, muss der händler den nachweis erbringen, daß der artikel bei übergabe mangelfrei war.
das ein artikel 4 monate funktionierte und dann vom käufer "ruiniert" wurde, schließt ja nicht aus, daß ein artikel z.b aufgrund eines herstellungsfehlers erst nach 5, 6 oder 10 monaten sowieso ausgefallen wäre.
edit:
es hat dann höchstens den anschein, daß der artikel offensichtlich mangelfrei war.
aber eben das muss der händler nachweisen.
in den ersten 6 monaten, muss der händler den nachweis erbringen, daß der artikel bei übergabe mangelfrei war.
das ein artikel 4 monate funktionierte und dann vom käufer "ruiniert" wurde, schließt ja nicht aus, daß ein artikel z.b aufgrund eines herstellungsfehlers erst nach 5, 6 oder 10 monaten sowieso ausgefallen wäre.
edit:
es hat dann höchstens den anschein, daß der artikel offensichtlich mangelfrei war.
aber eben das muss der händler nachweisen.
- Cornflake
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Re: Gewährleistung bei Verschleißteilen
Kurz und knapp: Der Kunde ist im Recht, hat also Anspruch auf einen Ersatz.
Das defekte Teil würd ich auf jeden Fall aber zurück haben wollen.
Gibt ja auch Spezialisten, die was falsch einbauen und das kann man ggf. nachweisen.
Besonders dann, wenn das ausgetauschte Teil dann auch wieder verreckt.
Aber sowas muss man halt einkalkulieren.
Das defekte Teil würd ich auf jeden Fall aber zurück haben wollen.
Gibt ja auch Spezialisten, die was falsch einbauen und das kann man ggf. nachweisen.
Besonders dann, wenn das ausgetauschte Teil dann auch wieder verreckt.
Aber sowas muss man halt einkalkulieren.
Re: Gewährleistung bei Verschleißteilen
Ich habe jetzt um Nachweis geben, da der Kunde schrieb, dass der Artikel vom Fach eingebaut wurde. (mir ist klar, dass ich es normal nachweisen müsste, aber man kann ja mal nett nachfragen)
Weiterhin habe ich angeboten, den Artikel zurück zu nehmen und durch einen Gutachter überprüfen zu lassen. Sollte dieser zum Schluss kommen, dass ein Materialfehler vorliegt, übernehme ich die Rücksendekosten und liefere eine kostenlose Ersatzlieferung.
Sollte der Gutachter das Gegenteil feststellen, sind die Kosten vom Käufer zu tragen.
So sinngemäß habe ich es gerade abgeschickt.
Mal schauen was zurück kommt. Glücklicherweise kenne ich einen Fachmann dafür, den lasse ich dann mal drüber schauen, falls tatsächlich eine Rücksendung ankommen sollte.
Es ist jetzt kein teurer Artikel, daher würde es nicht weh tun.
Ich danke euch vielmals für eure Hilfe.
Weiterhin habe ich angeboten, den Artikel zurück zu nehmen und durch einen Gutachter überprüfen zu lassen. Sollte dieser zum Schluss kommen, dass ein Materialfehler vorliegt, übernehme ich die Rücksendekosten und liefere eine kostenlose Ersatzlieferung.
Sollte der Gutachter das Gegenteil feststellen, sind die Kosten vom Käufer zu tragen.
So sinngemäß habe ich es gerade abgeschickt.
Mal schauen was zurück kommt. Glücklicherweise kenne ich einen Fachmann dafür, den lasse ich dann mal drüber schauen, falls tatsächlich eine Rücksendung ankommen sollte.
Es ist jetzt kein teurer Artikel, daher würde es nicht weh tun.
Ich danke euch vielmals für eure Hilfe.
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Re: Gewährleistung bei Verschleißteilen
Der Ersatz reicht ja auch nicht. Die Einbaukosten müsstest Du dann ebenfalls tragen.
Re: Gewährleistung bei Verschleißteilen
Bei solchen Sachen würde mich immer interessieren wie es nun ausgegangen ist.
Re: Gewährleistung bei Verschleißteilen
Sehr Interessant.
Denn So einen Käse bekomme ich auch öfter aufgetischt.
Werde das auch mal so abwickeln.
Denn So einen Käse bekomme ich auch öfter aufgetischt.
Werde das auch mal so abwickeln.
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