Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

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lallekalle
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

@Wuehler:

Ich habe noch eine andere, kleine Anmerkung:

Du solltest bei Deinen Produkten auch auf die Abführung und begleichung der Urheberrechtsabgaben achten - gemäß §54ff UHG. Dieses besagt, dass der Importeur der Ware dazu verpflichtet ist, die sogenannten GEMA-Gebühren abzuführen.

Dieses ist z.B. bei Speicherkarten (du verkaufst eine), Rohlingen, Externen Festplatten, Scannern, Druckern u.s.w der Fall.

Bei Deiner Speicherkarte macht dieses 1.95 EUR aus die abgeführt werden müssen.

Nur mal so als kleine Info am Rande, falls Deine Speicherkarten auch aus dem Ausland nach Deutschland versendet werden (hier zählt der Warenfluss) und Du keine Bestätigung von Deinem Lieferanten hast, dass er als Deutscher Inverkehrbringer die Urheberrechtsabgaben in Deutschland abgeführt hat.


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wolle
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Jetzt hör doch mal auf mit dem Miesmachen. Schlimmstes Forum EVER.
HV-Trade
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

....lasst den Janek mal machen, der "hat nen Plan". Ich hoffe er berichtet dann im Spätherbst wie das so gelaufen ist, und wir lernen alle von dem "Online - Einkaufs - Verkaufs - Nebenbei - Experten" :winken:


Gruss Florian
wolle
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

http://www.sellerforum.de/spielwiese-of ... ml#p558570

Viel Spass, sowas mit Hilfe von Amazon zu prüfen :-).
Sis
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Wuehler hat geschrieben:Ihr dreht euch meine Aussagen auch gerne so wie es euch in den Kram passt.

Das mit dem "schlimmsten Forum" bezog sich auf Kommentare, die einfach völlig sinnlos sind und mich einfach als Depp da stehen lassen.

Ich wollte lediglich wissen ob Amazon theoretisch in der Pflicht wäre die Abgabe zu bezahlen.

Nun ist dem wohl so.

Und wenn es nun zur Abmahnung kommt dann wird es sicher auch möglich sein, von Amazon die Unterlagen zu erhalten.
Sämtliche Rechnungen habe ich nun mal vorzuweisen.
Und wieso sollte die Abgabe auch zweimal bezahlt werden.

Wäre völliger Quatsch.

Dann soll sich ein Anwalt um die Sache kümmern.

Vielen Dank für die die helfen wollten.
Das habt ihr getan :)


SOrry

Nach dem Kommentar würde ich mich nicht mehr wundern wenn Du demnächst Post vom BundesUmweltamt kommt ...weil dich jemand ange :shit: hat

GRuss
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Wolkenspiel
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Dieser Thread gibt Aufschluss darüber, wie Preisdumper arbeiten, die denken, sie sind schlauer als die anderen. Sehr interessant. Wäre schön, wenn das nicht gelöscht wird, sobald dem TE klar wird, was er hier alles preisgibt.
wolle
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Ich sach mal so: Ich vermute, 95% der Teilnehmer hier haben so oder so ähnlich angefangen. Ich glaube nicht, dass die Wohnzimmerhändler 2005 sich für irgendwelche gesetzlichen Regelungen interessiert haben. Aber der Kölner Dom wurde auch ohne Arbeitsschutz gebaut. War halt eine andere Zeit, das funktioniert heute halt nicht mehr. Und genau so wenig kann man mit Methoden von 2005 2017 einen Markteintritt als Onlinehändler machen. Betrifft übrigens die meisten anderen Branchen auch, das Klima ist für Existenzgründe in den letzten Jahren viel rauer geworden.
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Wolkenspiel
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

wolle hat geschrieben:Ich sach mal so: Ich vermute, 95% der Teilnehmer hier haben so oder so ähnlich angefangen. Ich glaube nicht, dass die Wohnzimmerhändler 2005 sich für irgendwelche gesetzlichen Regelungen interessiert haben.
Mag sein, aber die haben das nicht in den Fachforen herumgekräht und versucht, von ihren korrekt arbeitenden Mitbewerbern die Absolution dafür zu erhalten.
ilt
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Tja, das Gründerdilemma. Wüsste man vorher, was da alles an Dingen auf einen zukommt, dann würde man wahrscheinlich nicht anfangen ;-).

Ansonsten schließe ich mich der Aversion gegen Preisdumper an.
Wuehler
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

VIPLASER hat geschrieben:@Wuehler:

Ich habe noch eine andere, kleine Anmerkung:

Du solltest bei Deinen Produkten auch auf die Abführung und begleichung der Urheberrechtsabgaben achten - gemäß §54ff UHG. Dieses besagt, dass der Importeur der Ware dazu verpflichtet ist, die sogenannten GEMA-Gebühren abzuführen.

Dieses ist z.B. bei Speicherkarten (du verkaufst eine), Rohlingen, Externen Festplatten, Scannern, Druckern u.s.w der Fall.

Bei Deiner Speicherkarte macht dieses 1.95 EUR aus die abgeführt werden müssen.

Nur mal so als kleine Info am Rande, falls Deine Speicherkarten auch aus dem Ausland nach Deutschland versendet werden (hier zählt der Warenfluss) und Du keine Bestätigung von Deinem Lieferanten hast, dass er als Deutscher Inverkehrbringer die Urheberrechtsabgaben in Deutschland abgeführt hat.
Bei meinen Produkten ist es im Moment ausschließlich eines was ich von einem Ausländischen Händler habe. Dies werde ich zukünftig aber noch überdenken und ausschließlich in Deutschland einkaufen.

Und ich bin immer noch davon überzeugt, dass ich dafür die Elektroschrottabgabe nicht zahlen muss, da diese bereits bezahlt wurde bzw bezahlt werden musste.

Frage wäre nun wirklich, was passiert in dem Falle der Abmahnung. Bekomme ich die benötigten schriftlichen Unterlagen von Amazon. Aber da bin ich gespannt wenn es soweit ist.
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lallekalle
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Wuehler hat geschrieben: Frage wäre nun wirklich, was passiert in dem Falle der Abmahnung. Bekomme ich die benötigten schriftlichen Unterlagen von Amazon. Aber da bin ich gespannt wenn es soweit ist.
Warum fragst Du nicht einfach Amazon?

Kannst denen ja sagen, dass Dir ein Hersteller von Dir eine Bestätigung benötigt bezüglich WEEE und den ganzen Kram und sie dir den zukommen lassen sollen. Dann weisst du bescheid, was passiert und wie Du Dich auf Deinen Lieferanten lassen kannst.
Wuehler
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

VIPLASER hat geschrieben:
Wuehler hat geschrieben: Frage wäre nun wirklich, was passiert in dem Falle der Abmahnung. Bekomme ich die benötigten schriftlichen Unterlagen von Amazon. Aber da bin ich gespannt wenn es soweit ist.
Warum fragst Du nicht einfach Amazon?

Kannst denen ja sagen, dass Dir ein Hersteller von Dir eine Bestätigung benötigt bezüglich WEEE und den ganzen Kram und sie dir den zukommen lassen sollen. Dann weisst du bescheid, was passiert und wie Du Dich auf Deinen Lieferanten lassen kannst.
Das werde ich tun, danke.
Wuehler
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

HV-Trade hat geschrieben:Und, Antwort bekommen? applaus
Jep, Antwort und Bestätigung bekommen.

Also lag ich mit meiner Vermutung doch richtig.
Sis
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Wuehler hat geschrieben:
HV-Trade hat geschrieben:Und, Antwort bekommen? applaus
Jep, Antwort und Bestätigung bekommen.

Also lag ich mit meiner Vermutung doch richtig.
Das du Endkunde bist? Noe


Das, wenn dein Lieferant/Händler in DE gelistet bist Du keine Weee benötigst - stand schon in der ersten Antwort und würde Dir mehrmals probiert klarzumachen, dies hat aber m. E: nichts mit Endkunde zu tun, sondern mit siehe 1. Antwort
HV-Trade
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

.... stell mal ein!

Hast Du im Leben nicht von Ama bekommen.... aetsch
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