Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

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Ralf
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

wolle hat geschrieben:Du kaufst die Dinger bei Amazon und verkaufst sie dann weiter?
So habe ich es verstanden und finde das auch nicht ungewöhnlich. Amazon macht auf ausländischen Plattformen schon mal Preise, die für deutsche Verhältnisse extrem günstig sind. Kann sich also lohnen.

Seine Frage läuft ja darauf hinaus, dass Amazon zu ihm als "Verbraucher" nach D liefert und Amazon daher die Verpflichtungen erfüllt haben müsste.


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wolle
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Ralf hat geschrieben:
wolle hat geschrieben:Du kaufst die Dinger bei Amazon und verkaufst sie dann weiter?
So habe ich es verstanden und finde das auch nicht ungewöhnlich. Amazon macht auf ausländischen Plattformen schon mal Preise, die für deutsche Verhältnisse extrem günstig sind. Kann sich also lohnen.

Seine Frage läuft ja darauf hinaus, dass Amazon zu ihm als "Verbraucher" nach D liefert und Amazon daher die Verpflichtungen erfüllt haben müsste.
Deswegen frag ich ihn ja, ob das wirklich so ist. Die Firma, deren Namen ich nicht nennen mag :-y und mit deren Waren er handelt, verkauft m.W.n. überall in Europa zum selben Preis. Von daher wüsst ich gern, ob er es so meint wie er sagt.
shoppy39
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Meine Vermutung:

Wuehler kauft bei einem EU-Händler. Und der EU-Händler kauft von Amazon wahrscheinlich alle Retouren oder Ladenhüter LKW-Weise auf.

Da wohl das meiste Amazon selbst als Verkäufer auf Amazon.de verkauft, ist die Meinung von Wuehler wohl, das es schon lizenziert sein muss. Ist ja nicht ganz so falsch der Gedanke, aber wahrscheinlich nicht anwendbar.

Die Lizenzierung wird aber Amazon wohl eher den Vendor-Händler in Verantwortung geben.
Wuehler
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Ralf hat geschrieben:
wolle hat geschrieben:Du kaufst die Dinger bei Amazon und verkaufst sie dann weiter?
So habe ich es verstanden und finde das auch nicht ungewöhnlich. Amazon macht auf ausländischen Plattformen schon mal Preise, die für deutsche Verhältnisse extrem günstig sind. Kann sich also lohnen.

Seine Frage läuft ja darauf hinaus, dass Amazon zu ihm als "Verbraucher" nach D liefert und Amazon daher die Verpflichtungen erfüllt haben müsste.
Genau so ist es.

Deswegen die Frage. Amazon weiß nicht das ich weiter verkaufe.
Somit müssen die die Kosten für Verpackung und Elektrogesetz bereits tragen.

So meine Auffassung
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Scarabaeus
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Wuehler hat geschrieben:...

Deswegen die Frage. Amazon weiß nicht das ich weiter verkaufe.
Somit müssen die die Kosten für Verpackung und Elektrogesetz bereits tragen.

So meine Auffassung...
Und nun stell' Dir vor, Du sollst das gegenüber der kontrollierenden Behörde nachweisen. Oder besser noch: Ganz allgemein nachweisen, daß die entsprechenden Abgaben entrichtet wurden. Vielleicht weil Du eine Abmahnung vom Wettbewerb bekommst.

Versetz Dich kurz in die Rolle eines normalen Beamten bzw. Richter (= weder besonders wohlwollend noch besonders kritisch) - wie lautet dann die Aufforderung: Wo ist der Nachweis ?

Der Nachweis könnte ja sein, eine entsprechende Bestätigung von Deinem Lieferanten. Hast Du die ? Offenbar doch nicht.

Deine Überlegungen mögen logisch sein usw. - sind aber nicht gerichtsfest !

Schreib doch einfach Deinen Lieferanten an und bitte um eine entsprechende Bestätigung.
Sage dem Krokodil erst, daß es häßlich ist, wenn Du den Fluß überquert hast.
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Charon
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Du bist aber Nachweispflichtig, somit solltest Du Dich schon mal auf Anfragen von Mitbewerbern oder Behörden vertraut machen. Und jetzt versuch mal die Nachweise von Amazon zu bekommen...

Theoretisch wäre Amazon der Erstinverkehrbringer, die Strafe zahlst Du aber hier in Deutschland erst einmal, wenn die Anfrage auf dich drauf zu kommt. Du bist dann berechtigt diese von Amazon nach zu fordern, aber das wird ein harter Kampf der sicherlich darauf hinausläuft das Amazon sagt: Warum, Du bist Gewerblicher Wiederverkäufer, warum hast Du nicht registriert....

Wir lassen uns das von Deutschen Lieferanten entsprechend bei der ersten Lieferung bestätigen und Nachweise vorlegen. Die Strafe ist nicht ohne!
Sis
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Wuehler hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben:
wolle hat geschrieben:Du kaufst die Dinger bei Amazon und verkaufst sie dann weiter?
So habe ich es verstanden und finde das auch nicht ungewöhnlich. Amazon macht auf ausländischen Plattformen schon mal Preise, die für deutsche Verhältnisse extrem günstig sind. Kann sich also lohnen.

Seine Frage läuft ja darauf hinaus, dass Amazon zu ihm als "Verbraucher" nach D liefert und Amazon daher die Verpflichtungen erfüllt haben müsste.
Genau so ist es.

Deswegen die Frage. Amazon weiß nicht das ich weiter verkaufe.
Somit müssen die die Kosten für Verpackung und Elektrogesetz bereits tragen.

So meine Auffassung


Da Du gewerblich tätig bist, bist Du verpflichtet den Nachweis einer in DE gültigen WEEE zu erbringen, egal ob es Deine eigene ist oder die Deines EULieferanten.

Das Du die Wäre in der EU einkaufst (deiner Auffassung nach als Privatperson) interessiert die EAR, Den Abmahner und andere genausoviel der berühmte Sack Reis.

Ama DE ist meines Wissens gelistet mit div. Kategorien.

Auch Du kannst Dir dies nicht so drehen, wie Du es gerne möchtest
. Machen wir ein Spiel, dies nennt sich Abmahnung, ein Rechtsstreit geht zu Deinen Gunsten weil du Endverbraucher bist, und die Ware wird als Privatkauf anerkannt. Nunja der nächste Schritt wäre dann eine Anzeige beim Finanzamt wegen Steuerhinterziehung...........

Manche Spiele sind echt doof, nicht wahr?
wolle
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Sis hat geschrieben:. Machen wir ein Spiel, dies nennt sich Abmahnung, ein Rechtsstreit geht zu Deinen Gunsten weil du Endverbraucher bist, und die Ware wird als Privatkauf anerkannt. Nunja der nächste Schritt wäre dann eine Anzeige beim Finanzamt wegen Steuerhinterziehung...........
Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.
In welchen Fällen kann ich Altgeräte bei Amazon zur Entsorgung zurückgeben?
Sie können in folgenden Fällen Elektro- oder Elektronikaltgeräte bei Amazon zur Entsorgung zurückgeben:

Wenn Sie auf http://www.amazon.de ein Elektro- oder Elektronikgerät bei Amazon.de (und nicht bei einem Drittverkäufer) kaufen, das der WEEE-Gesetzgebung (EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte) unterliegt und an eine Adresse in Deutschland geliefert werden soll, können Sie ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, bei Amazon zurückgeben (zum Beispiel können Sie Ihre alte Mikrowelle beim Kauf einer neuen Mikrowelle zurückgeben).
Sie können ferner Altgeräte unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts bei Amazon.de zurückgeben, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25cm sind.
Für die internationalen Lieferungen sagt Amazon nix. Eine Nachweisführung wird dir nicht gelingen. Die Argumentation, dass Amazon ja nicht wissen kann, dass du gewerblich bist und es damit lizensiert haben musst, wird dir vermutlich nicht helfen, zumal ich mir vorstellen kann, dass diese ausländische Landesgesellschaft dir auch (vermutlich mangels Pflicht) eine solche Bestätigung nicht ausstellen wird.
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Hörfreak
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Moin Wuehler

es wird zwar zwecklos sein, aber ich schreibs mal ganz simpel für Dumme:

Du bist Importeur eines Elektrogerätes nach D (Erstinverkehrbringer) und Wiederverkäufer -> Du musst dich bei der Stiftung EAR registrieren, direkt oder über einen Dienstleister.

Alternativ musst DU nachweisen können, dass die Abgaben in D bereits vom Verkäufer getätigt wurden bzw. dass der ausländische Verkäufer in D durch einen Bevollmächtigen vertreten ist. Bei B2B eher nicht die Regel, sondern Sache des Importeurs. Bei Verkauf an Endkunden müsste der VK über einen Bevollmächtigten in D vertreten sein. Ist das nicht der Fall, kann er dafür belangt werden. Ein Endkunde muss sich darum keinen Kopf machen, aber Du bist kein Endkunde, sondern handelst gewerblich. Damit obliegt es Deiner Verantwortung, diesbezüglich rechtssicher für Klarheit zu sorgen.

Weiter zum Thema: Schon das reine Ausstellen im Verkaufsraum, oder auch nur das Verschenken, macht Dich als Hersteller / Importeur registrierungs- und abgabepflichtig. Das zum Verkauf Anbieten eines von Dir importierten Gerätes erst recht. Die Registrierung muss zwingend VOR dem ersten Verkauf bzw. Anbieten erfolgen.

Das Alles wird Dir nicht gefallen, aber ich denke, es wird auch Deinen Mitbewerbern nicht gefallen, dass Du Dir die Kosten dafür sparen willst, um mit Billigangeboten zu glänzen.

Wenn Dein Geschäftsmodell nur läuft, indem Du so agierst, Dich um gesetzliche geregelte Abgaben drückst und dadurch billig anbieten kannst, gehörst Du vom Markt genommen. Du schadest allen anderen Kaufleuten, die korrekt handeln und brav zahlen. Warum sollte man sich das gefallen lassen?

Zu Deinem Glück bist Du nicht mein direkter Konkurrent.

BTW, Deine Postings zeugen auch davon, dass Du nicht gern hörst, was Dir nicht in den Kram passt - vor Allem, wenn es Geld kosten würde, die Regeln einzuhalten.
Schlimmste Forum wo ich bisher war...
Weil Dir die Antworten nicht gefallen? Willkommen in der Realität. Das Form ist auch keine Vollkaskoversicherung in Rechtsdingen, und niemand hat hier ein Bringpflicht. Wenn Dir Leute hier antworten, dann tun sie das freiwillig und es kostet ihre Zeit. Könnte man mal drüber sinnieren.

Alle verbleibenden WEEE-relevanten Fragen zum Import von E-Geräten kann man im WWW erschöpfend beantwortet bekommen, wenn man sich die Mühe macht, die entsprechenden Gesetze zu lesen. Das haben Andere ja auch schon geschafft, geht also.
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Technokrat
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Hörfreak hat geschrieben:es wird zwar zwecklos sein, aber ich schreibs mal ganz simpel für Dumme:

Du bist Importeur eines Elektrogerätes nach D (Erstinverkehrbringer) und Wiederverkäufer
Besonders freundlich würde ich das jetzt nun auch nicht nennen, und wenn er nen Nachweis von Amazon bekommt, ist doch alles ok :) aetsch wegrenn
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Hörfreak
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Technokrat hat geschrieben:...

Besonders freundlich würde ich das jetzt nun auch nicht nennen, und wenn er nen Nachweis von Amazon bekommt, ist doch alles ok :) aetsch wegrenn
Nicht besonders freundlich hat sich der TE schon einige Male gezeigt, wenn ihm Antworten nicht passten.
Hier wird man nur noch blöd gemacht.
Da hilft wohl nur noch eine Nickänderung.

Schlimmste Forum wo ich bisher war...
Ich habe trotzdem versucht, den Sachverhalt klar und verständlich darzulegen, oder nicht? Und ja, wenn Ama als Verkäufer aus dem EU-Ausland die Dinge hier NACHWEISLICH ordentlich registriert und dafür zahlt, ist erst Mal Alles OK für den TE. Zumindest Bis zum nächsten Thema, in das er sich nicht selbst einlesen mag.

Aber vielleicht findet sich ja ein besseres Forum, in dem man ihn an die Hand nimmt und direkt und einfach zum schnellen Reichtum führt... :roll:
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Technokrat
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Alles gut, der TE versucht eben eine Lücke zu finden. Das finde ich nicht dumm, sondern völlig legitim.
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Hörfreak
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Technokrat hat geschrieben:Alles gut, der TE versucht eben eine Lücke zu finden. Das finde ich nicht dumm, sondern völlig legitim.
Lücke finden ist ja OK, aber wer nur auf Dumpingpreise setzt, auf vielen Gebieten völlig frei von Grundwissen ist und sich hier Alles vom Forum vorbeten lassen will, der macht sich eben nicht uneingeschränkt beliebt. Na ja, wir werden sehen, wie weit das Ganze gedeiht.

Gute N8

Kai
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Wuehler
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Ihr dreht euch meine Aussagen auch gerne so wie es euch in den Kram passt.

Das mit dem "schlimmsten Forum" bezog sich auf Kommentare, die einfach völlig sinnlos sind und mich einfach als Depp da stehen lassen.

Ich wollte lediglich wissen ob Amazon theoretisch in der Pflicht wäre die Abgabe zu bezahlen.

Nun ist dem wohl so.

Und wenn es nun zur Abmahnung kommt dann wird es sicher auch möglich sein, von Amazon die Unterlagen zu erhalten.
Sämtliche Rechnungen habe ich nun mal vorzuweisen.
Und wieso sollte die Abgabe auch zweimal bezahlt werden.

Wäre völliger Quatsch.

Dann soll sich ein Anwalt um die Sache kümmern.

Vielen Dank für die die helfen wollten.
Das habt ihr getan :)
wolle
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Deine Quintessenz aus dem Thread ist wirklich, dass du das so mache kannst? Bist du mit Donald Trump verwandt?
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knoge
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Eigentlich ist es ganz eindeutig. Du kaufst Ware aus dem Ausland mit der Absicht sie wieder zu veräußern D.h. du bist Importeur.
http://www.elektrogesetz.de/
Importeure, die Elektro- oder Elektronikgeräte im Anwendungsbereich des Elektrogesetzes nach Deutschland einführen und hier erstmalig in Verkehr bringen, werden nach dem Gesetz wie Hersteller behandelt, d.h. sie müssen die Gerätearten und Marken bei der Gemeinsamen Stelle registrieren, bevor sie angeboten und vertrieben werden dürfen. Weitere Anforderungen sind u.a. die Pflicht zur Garantiestellung (B2C) und zur Teilnahme am öffentlichen Rücknahmesystem (B2C).
Lou mi sa.
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Charon
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Omg, nicht Dein Ernst.... :durchdreh: :durchdreh: :durchdreh:

Ich wünsch Dir noch viel Spaß in Deinem Leben, solche Leute wie dich brauch keiner auf dem Markt. Aber das wird sich schnell regulieren wenn Du die ersten Anfragen bekommst und die Strafzahlungen. Hoffe mal das kein Mitbewerber hier mitgelesen hat oder gar Mitarbeiter der EAR aetsch

Positiv ist: Solche Leute braucht das Forum, sonst wird es hier echt langweilig applaus
ilt
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Wuehler hat geschrieben:Dann soll sich ein Anwalt um die Sache kümmern.
Der ist in Deiner Marge einkalkuliert?
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dance
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Wuehler hat geschrieben: .....Und wenn es nun zur Abmahnung kommt dann wird es sicher auch möglich sein, von Amazon die Unterlagen zu erhalten....
Da hast du aber einen schönen Traum. A.. wird nen Teufel tun.
Warum sollte das A.. tun? Wenn du Privatkäufer bist, dann ist es irrelevant, wenn Du Händler bist und die Ware verkaufst, musst du dich registrieren lassen.

Es gibt eine Menge Regeln / Vorgaben / Gesetze. Ob man die als Händler jetzt sinnvoll, übertrieben, teuer findet oder nicht: Ein guter Gewerbetreibender hält sich daran im Sinne der Kunden, des ordentlichen Geschäftsbetrieb und einer gewissen Fairness im Wettbewerb und sucht nicht andauernd nach Schlupflöchern.
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SchneiderMusik
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Re: Elektrogesetz und Urheberrecht bei Einfuhr von Waren

Ich habe einen ähnlichen Fall, ich bestelle in DE bei einem Großhändler und die Lieferung kommt aus BE oder UK.
Rechnung kommt aus BE.
Dann ist doch das auch Import, oder?
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