Moin Wuehler
es wird zwar zwecklos sein, aber ich schreibs mal ganz simpel für Dumme:
Du bist Importeur eines Elektrogerätes nach D (Erstinverkehrbringer) und Wiederverkäufer -> Du musst dich bei der Stiftung EAR registrieren, direkt oder über einen Dienstleister.
Alternativ musst DU nachweisen können, dass die Abgaben in D bereits vom Verkäufer getätigt wurden bzw. dass der ausländische Verkäufer in D durch einen Bevollmächtigen vertreten ist. Bei B2B eher nicht die Regel, sondern Sache des Importeurs. Bei Verkauf an Endkunden müsste der VK über einen Bevollmächtigten in D vertreten sein. Ist das nicht der Fall, kann er dafür belangt werden. Ein Endkunde muss sich darum keinen Kopf machen, aber Du bist kein Endkunde, sondern handelst gewerblich. Damit obliegt es Deiner Verantwortung, diesbezüglich rechtssicher für Klarheit zu sorgen.
Weiter zum Thema: Schon das reine Ausstellen im Verkaufsraum, oder auch nur das Verschenken, macht Dich als Hersteller / Importeur registrierungs- und abgabepflichtig. Das zum Verkauf Anbieten eines von Dir importierten Gerätes erst recht. Die Registrierung muss zwingend VOR dem ersten Verkauf bzw. Anbieten erfolgen.
Das Alles wird Dir nicht gefallen, aber ich denke, es wird auch Deinen Mitbewerbern nicht gefallen, dass Du Dir die Kosten dafür sparen willst, um mit Billigangeboten zu glänzen.
Wenn Dein Geschäftsmodell nur läuft, indem Du so agierst, Dich um gesetzliche geregelte Abgaben drückst und dadurch billig anbieten kannst, gehörst Du vom Markt genommen. Du schadest allen anderen Kaufleuten, die korrekt handeln und brav zahlen. Warum sollte man sich das gefallen lassen?
Zu Deinem Glück bist Du nicht mein direkter Konkurrent.
BTW, Deine Postings zeugen auch davon, dass Du nicht gern hörst, was Dir nicht in den Kram passt - vor Allem, wenn es Geld kosten würde, die Regeln einzuhalten.
Schlimmste Forum wo ich bisher war...
Weil Dir die Antworten nicht gefallen? Willkommen in der Realität. Das Form ist auch keine Vollkaskoversicherung in Rechtsdingen, und niemand hat hier ein Bringpflicht. Wenn Dir Leute hier antworten, dann tun sie das freiwillig und es kostet
ihre Zeit. Könnte man mal drüber sinnieren.
Alle verbleibenden WEEE-relevanten Fragen zum Import von E-Geräten kann man im WWW erschöpfend beantwortet bekommen, wenn man sich die Mühe macht, die entsprechenden Gesetze zu lesen. Das haben Andere ja auch schon geschafft, geht also.