"Ware" über Online-Shop verschenken

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Stetto
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"Ware" über Online-Shop verschenken

Hi,

vermutlich wird hier am Ende nur ein simples "Ja" stehen, aber fragen möchte ich trotzdem mal. Vielleicht sind ja ein paar Experten hier.

Ich habe ein wenig Trödel, den ich gerne bei Ebay verkaufen möchte. Soweit so gut. Privatverkauf und bla und fertig. Nun sind da sicher aber Teile dabei, die bei Ebay niemand kauft, aber die vielleicht trotzdem jemanden glücklich machen.

Dafür würde ich gerne einen "Shop" aufsetzen, die Artikel dort aber nicht verkaufen, sondern verschenken. Alles was ich los werden will oder muss einfach für 0 Euro einstellen, wer es haben mag oder gebrauchen kann, packt sich den Warenkorb voll.

Das einzige was ich gerne bezahlt hätte, wären natürlich die Versandkosten. Alles andere sind "verschenkte Gratisartikel".

Nun die Gewinnfrage, unterliegt ein solcher "Shop" allen Regeln, Gesetzen und Pflichten? Widerrufsrecht, Garantie, Gewährleistung, Elektrogesetzt, Batterieverordnung, Textilkennzeichnungsgesetz, Verpackungsverordnung und was es sonst noch alles gibt ..


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Nico-2012
Beiträge: 1989
Registriert: 11. Jun 2012 12:15

Re: "Ware" über Online-Shop verschenken

Nette Idee, ist es aber nicht einfacher diese Sachen irgendwie dann bei eBay Kleinanzeigen, über Social Media oder im regionalen Wochenblättchen anzubieten?

Den Shop muss ja auch jemand finden, also sprich Arbeit reingesteckt werden, oder soll das ein längeres Projekt werden?
Andre (KM)
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Re: "Ware" über Online-Shop verschenken

Einen eigenen Online-Shop halte ich dafür bisschen viel Aufwand. Dann lieber in Ebay-Kleinanzeigen & Co eintragen und die Angebote in Facebook in den jeweiligen Gruppen noch teilen.

Zum verschenken findet man dort (fast) immer jemanden.
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Scarabaeus
Beiträge: 1302
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Re: "Ware" über Online-Shop verschenken

Stetto hat geschrieben:Hi,

Dafür würde ich gerne einen "Shop" aufsetzen, die Artikel dort aber nicht verkaufen, sondern verschenken. Alles was ich los werden will oder muss einfach für 0 Euro einstellen, wer es haben mag oder gebrauchen kann, packt sich den Warenkorb voll.

Das einzige was ich gerne bezahlt hätte, wären natürlich die Versandkosten. Alles andere sind "verschenkte Gratisartikel".

Nun die Gewinnfrage, unterliegt ein solcher "Shop" allen Regeln, Gesetzen und Pflichten? Widerrufsrecht, Garantie, Gewährleistung, Elektrogesetzt, Batterieverordnung, Textilkennzeichnungsgesetz, Verpackungsverordnung und was es sonst noch alles gibt ..
Spontan erinnere ich mich an ein Finanzgerichtsurteil (vor ca. 3 - 5 Jahren): Ein Bäcker hat über längere Zeit jeweils am Ende der Verkaufszeit Backwaren an die "Tafel" o.ä. kostenlos abgegeben. Er erhielt dafür keine Spendenquittung (in dem Punkt bin ich mir nicht absolut sicher).

Bewertet mit den üblichen Verkaufspreisen mußte er nachträglich Umsatzsteuer abführen. Also im Nachhinein ein teurer Spaß.

Also: Aufpassen - hier lauert scheinbar/möglicherweise ein steuerliches Problem !

Zwei Auswege:

Verkauf für EUR 0,01 pro Partie.
Ab in die Tonne.

P.S. Der örtliche Lidl hat bisher auch Waren an die "Tafel" abgegeben. Seit Jahresbeginn bekommen Frühaufsteher (= geschätzt die ersten zwanzig Kunden des Tages) ausgelistete Artikel an der Kasse gratis als Zugabe. Und das sind keine MHD-Restläufer. Ich vermute auch steuerliche Probleme...
Sage dem Krokodil erst, daß es häßlich ist, wenn Du den Fluß überquert hast.
new100
Beiträge: 2401
Registriert: 4. Jan 2012 10:52

Re: "Ware" über Online-Shop verschenken

Ganz ehrlich, es ist vielleicht lieb und gut gemeint, nur nehm das zeugs und schmeiss es weg.
Es ist zwar schade, gerade wenn z.B. Dinge dabei sind, die man vielleicht über Jahre sucht und jeder wegwirft.

Nur ehrlich gesagt, interessiert mich das nicht mehr, was andere denken und wollen und suchen.
Über die Jahre habe ich immer wieder gelernt, mir schenkt auch keiner mehr was.

Wenn ich mal anzeigen geschaltet hatte, war "Geschenkt" noch zu teuer.
Das ging sogar soweit, dass Interessenten die Ware nicht abholen konnten und ich soll doch die Ware noch heute liefern, sonst würde sie es nicht nehmen (Es ging um einen 20Zoll Falt TV aus der Anfangszeit)
Oder das Geheule, über die Versandkosten... 4,99€ das muss ja auch billiger gehen.
Ein ewiges hin und her, eine Schreiberei ohne Ende.
Ich verschenkte einen Drucker, dummerweise ging beim Transport die Glasplatte zu Bruch, man drohte mit mit dem Anwalt, (lach) da der abnehmer die Versandkosten gezahlt hatte. Ich meine es ging um 8€
Oder wenn man mehrere Dinge anbietet, sind auch oft welche dabei, die alles abnehmen wollen.. ja ne ist klar und die verschenken es dann weiter.. sorry, da bin ich raus, ich mach das nicht mehr.

Danke.. aber was ich nicht mehr brauche wird in die Ecke gestellt und oft an Bekannte verschenkt oder fliegt weg.
neimles
Beiträge: 2687
Registriert: 26. Mai 2012 13:59

Re: "Ware" über Online-Shop verschenken

ich würd auch über ebay kleinanzeigen gehen, in den anzeigen aber klar formulieren, das du jegliche anfragen mit irgendwelchem gejammer ignorierst, egal ob wegen versandkosten, abholzeiten oder whatever....

dazu eine nette geschichte: wir hatten einen riesen haufen holz vom umbau noch liegen im hof. also als "brennholz zu verschenken" zu willhaben.at (sowas wie ebay kleinanzeigen in österreich).

hat sich auch jemand aus unserem ort gemeldet und für den nächsten tag angekündigt. "aber ich meld mich nochmal wenn wir kommen...."

am nächsten morgen um 06:30 werden wir auf einmal von motorsägengeräusch in unserem hof geweckt....

kein hallo, kein bitte, kein danke, kein "dürfen wir das holz in deinem hof zerkleinern", kein "ist das der haufen den wir mitnehmen können?".

5 minuten später war die aktion beendet und die unguten leute von unserem hof verjagt. der haufen liegt zwar immer noch, aber die kriegen den sicher nicht.....
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