Es gibt Dinge, die gibts ja bekanntlich nicht - und wenn sie einem dann doch widerfahren, fragt man sich schon, ob man selbst bescheuert ist - oder wie im nachfolgenden Fall – andere Beteiligte nicht ganz frisch im Kopf sind.
Nun aber von Anfang an:
Wie eventuell bekannt ist, gab es vor Kurzem einen EUR 100.-- Gutschein von ebay für die „Umstände mit der Passwortänderung“. Auch ich bekam diesen Gutschein - einzulösen mit PayPal, gültig bis einschließlich 03.07.14. Soweit so gut.
Am 03.07. nun machte ich mich auf die Suche bei ebay nach einem nützlichen Artikel getreu dem Motto - "Spar Dich reich!" Da ich ja zum Glück wieder eine bezaubernde Frau gefunden habe, verzichtete ich gerne auf diverse Angebote von Eierkochern (!) und dachte mir: "Kauf` doch etwas, wo wir beide daran Spaß haben!" - Und Ihr könnt` mir glauben - da habe ich ganz schnell was gefunden!
Nun nahm die Kuriosität ihren Lauf:
- Artikel mit Sofortkaufen ausgewählt
- bezahle mit Paypal und dem Gutscheincode
- Bestätigung von ebay - alles gut denke ich....
Keine 5 Minuten später:
- Verkäufer öffnet einen Fall - ich als Käufer hätte kein Interesse mehr an dem Kauf
- Unverschämtheit - ich antworte sofort auf den Fall und bestehe auf Lieferung
- ebay schließt den Fall
- Verkäufer zahlt den Kaufpreis auf mein PP-Konto zurück
- PayPal bucht den Kaufpreis (da mit Gutschein bezahlt) zu ebay zurück
- Email von Verkäufer trudelt ein ...." Entschuldigung, Fehlbestand, kann nicht liefern bla bla..."
Noch etwas angefressen denke ich mir, "Kollege - um Dich kümmere ich mich später" , jetzt brauche ich erst mal einen anderen Verkäufer und/oder anderen Artikel.
Auch das war kein Problem. An Haushaltsgeräten hatte ich ja aktuell keinen Bedarf und so war schnell ein ähnliches Produkt von einem anderen Verkäufer gefunden, welches wiederum sehr viel Spaß für meine Frau ( und natürlich auch für mich ) versprach.
Ich klicke auf Sofortkaufen und will mit PayPal bezahlen - suche meinen Gutscheincode und siehe da: Der ist weg!
Sicher ein Cache-Problem - denke ich mir - merke mir den Artikel, schließe alle Browserfenster und starte den Rechner neu. Nach dem Hochfahren wieder zu ebay, eingeloggt und....
Kein Gutschein
Jetzt bin ich wirklich angefressen.... was tun... keine Ware...kein Gutschein, das klingt so gar nicht nach Spaß! Telefon - genau, das ist die Lösung! Ich schraube mich etwas runter und rufe bei ebay an.
Muss auch nicht lange in der Warteschlange ausharren und bekomme einen netten Herrn dran.
Ich beginne mit meiner Erzählung - ( Gutschein - Artikel gekauft - Fall vom Verkäufer geöffnet ..... usw.)
Schon nach dem dritten Anlauf und gefühlten 20 Minuten ( und ich habe wirklich sehr langsam und sehr deutlich gesprochen ) hat es der gute Mann verstanden.
"Ja" sagt er, "das ist ja eine Riesenungerechtigkeit" und er bewundere mich, dass ich so ruhig bleibe….
Da die Sache "etwas kompliziert ist" und er den Gutschein nicht wieder aktivieren kann/darf, gibt er die Sache weiter und ich bekäme "umgehend" eine Nachricht.
Ich bedanke mich, das Gespräch wird beendet und ich warte. Ich warte und warte und nichts passiert. Rund 6 Sunden später habe ich dann genug von der Warterei und greife zum Telefon...
Ein anderer ebay - Mitarbeiter ist nun dran und ich beginne von vorne mit meiner Erzählung.
Dieser Herr ist wohl ein VIO - Trinker und begreift zu meiner Verwunderung das Problem sofort. Toll! - Aber helfen kann er mir leider auch nicht. "Er schildere „kurz“ die Sache einem Kollegen der hierfür seiner Meinung nach zuständig sei und bitte mich, in der Leitung zu bleiben. "
Gut denke ich - und warte. Und warte und warte.... Knapp 4 Minuten (gefühlt 4 Stunden ) später meldet sich dann dieser Kollege:
"Guten Tag, mein Kollege hat mir Ihr Anliegen geschildert - aber wenn ich ehrlich sein soll, so ganz habe ich es nicht verstanden." - Ich denke unweigerlich an die VIO - Werbung und beginne von vorne.
Nach einer gefühlten Ewigkeit hat es dann auch dieser Mitarbeiter verstanden und - welch Überraschung - er kann den Gutschein auch nicht reaktivieren. "Ich gebe den Fall an die richtige Abteilung weiter, Sie erhalten binnen 48h eine Nachricht. Die Angelegenheit wird zu Ihrer Zufriedenheit geregelt!"
Nun, die 48h sind inzwischen längst verstrichen. Passiert ist nichts. Gar nichts. Keine Mail, kein Anruf, kein Gutschein, keine Ware. Ergo - kein Spaß.
Es bleibt allein die Hoffnung, dass der Bedarf an Haushaltsgeräten nicht steigen wird…
In diesem Sinne
Helle
Von ebay und Verkaufer geneppt
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- Wolkenspiel
- Beiträge: 10879
- Registriert: 21. Sep 2011 07:13
Re: Von ebay und Verkaufer geneppt
Das ist sehr interessant und unglaublich und völlig nervig - vielen Dank für die anschauliche Schilderung. Was mich aber am meisten wurmt: Wieso habe ICH keinen Gutschein bekommen?
Re: Von ebay und Verkaufer geneppt
In den Bedingungen zu den Gutscheinen steht aber doch deutlich, dass der Gutschein nur EINMAL gilt und daher auch bei Storno des Verkaufs er nicht noch einmal eingesetzt werden kann.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Von ebay und Verkaufer geneppt
.... auch keinen Gutschein bekommen, aber wenn ich das so lese... möchte ich auch keinen Gutschein bekommen
Gruss Florian
Gruss Florian
Re: Von ebay und Verkaufer geneppt
Der Händler ist meines Wissens nach zur Lieferung verpflichtet. Das ginge bis zur gerichtlichen Schadenersatzforderung, wenn man so möchte. Aber der Gutschein ist dann trotzdem schon weg, dank Storno
Zuletzt geändert von marki am 6. Jul 2014 13:52, insgesamt 1-mal geändert.
- Wolkenspiel
- Beiträge: 10879
- Registriert: 21. Sep 2011 07:13
Re: Von ebay und Verkaufer geneppt
Dann ist ja klar, was zu tun ist: Händler zur Lieferung auffordern, ansonsten die Kosten für den Gutschein zurück fordern.
Re: Von ebay und Verkaufer geneppt
Bei ebay sind die Angebote ja VERBINDLICH lt. eBay AGB. Daher auf Lieferung bestehen oder eben Schadenersatz (d.h. du kaufst den Artikel anderswo. Schadenersatz berechnet sich dann aus der Differenz zwischen Alternativkauf und der Kaufsumme abzgl. PP Gutschein beim ursprünglichen Händler).EC-Spezi hat geschrieben:Noch etwas angefressen denke ich mir, "Kollege - um Dich kümmere ich mich später"
Aber viel Spaß beim Streiten!
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Von ebay und Verkaufer geneppt
Also ich streite mich nicht gerichtlich mit solchen Verkäufern - bitte nicht falsch verstehen, dass geht mir wirklich am verlängerten Rücken vorbei, erst recht bei diesen Beträgen. Dieser Kandidat hat nur einen Fehler gemacht - erst behaupten, ich will den Artikel nicht. Das geht natürlich gar nicht. Das hat er wohl aus gebührentechnischen Gründen getan. Mir solche Dinge zu unterstellen - hoppla - da hat er sich den Falschen ausgesucht und nur dafür wird er noch lange an diese Transaktion denken.hkhk hat geschrieben:Bei ebay sind die Angebote ja VERBINDLICH lt. eBay AGB. Daher auf Lieferung bestehen oder eben Schadenersatz (d.h. du kaufst den Artikel anderswo. Schadenersatz berechnet sich dann aus der Differenz zwischen Alternativkauf und der Kaufsumme abzgl. PP Gutschein beim ursprünglichen Händler).EC-Spezi hat geschrieben:Noch etwas angefressen denke ich mir, "Kollege - um Dich kümmere ich mich später"
Aber viel Spaß beim Streiten!
Das dann mein Gutschein weg ist, weiß er ja nicht, er hat den Kaufpreis sofort zurückbezahlt. Das hat er - nach meinem Empfinden - auch richtig gemacht.
Der eigentliche Aufreger liegt bei ebay. Doppeltes - nein dreifaches Negativerlebnis ( Passwortgeschichte - keine Ware - kein Gutschein) soll angebots- und verkaufsfördernd sein??
Ich bin ja nicht so schlau wie ebay, aber ich glaube, das habe ich irgendwie anders gelernt.
Eigentlich will ich nur meinen Gutschein wieder - das kann doch nicht so schwer sein....
Einfach reden, aber kompliziert denken - nicht umgekehrt. FJS
Re: Von ebay und Verkaufer geneppt
Na dann such mal schön jemanden, der in nem Großkonzern die Verantwortung übernimmt
Re: Von ebay und Verkaufer geneppt
Inwiefern wird er denn "noch lange an diese Transaktion" denken? Indem Du ihm eine Rote reindrückst? Bei den besten Händlern kann so ein Leerstand mal vorkommen und diese Sache mit dem Gutschein ist wirklich ein Sonderfall... lass also bloß den Händler in Frieden mit deiner nörglerischen Pedanterie.EC-Spezi hat geschrieben:Also ich streite mich nicht gerichtlich mit solchen Verkäufern - bitte nicht falsch verstehen, dass geht mir wirklich am verlängerten Rücken vorbei, erst recht bei diesen Beträgen. Dieser Kandidat hat nur einen Fehler gemacht - erst behaupten, ich will den Artikel nicht. Das geht natürlich gar nicht. Das hat er wohl aus gebührentechnischen Gründen getan. Mir solche Dinge zu unterstellen - hoppla - da hat er sich den Falschen ausgesucht und nur dafür wird er noch lange an diese Transaktion denken.hkhk hat geschrieben:Bei ebay sind die Angebote ja VERBINDLICH lt. eBay AGB. Daher auf Lieferung bestehen oder eben Schadenersatz (d.h. du kaufst den Artikel anderswo. Schadenersatz berechnet sich dann aus der Differenz zwischen Alternativkauf und der Kaufsumme abzgl. PP Gutschein beim ursprünglichen Händler).EC-Spezi hat geschrieben:Noch etwas angefressen denke ich mir, "Kollege - um Dich kümmere ich mich später"
Aber viel Spaß beim Streiten!
Das dann mein Gutschein weg ist, weiß er ja nicht, er hat den Kaufpreis sofort zurückbezahlt. Das hat er - nach meinem Empfinden - auch richtig gemacht.
Der eigentliche Aufreger liegt bei ebay. Doppeltes - nein dreifaches Negativerlebnis ( Passwortgeschichte - keine Ware - kein Gutschein) soll angebots- und verkaufsfördernd sein??
Ich bin ja nicht so schlau wie ebay, aber ich glaube, das habe ich irgendwie anders gelernt.
Eigentlich will ich nur meinen Gutschein wieder - das kann doch nicht so schwer sein....
Re: Von ebay und Verkaufer geneppt
Junge, mach mich nicht von der Seite an, das mag ich nicht.putinru hat geschrieben: lass also bloß den Händler in Frieden mit deiner nörglerischen Pedanterie.
Was willst Du von mir?
Einfach reden, aber kompliziert denken - nicht umgekehrt. FJS
Re: Von ebay und Verkaufer geneppt
Ja, es kann vorkommen.putinru hat geschrieben: Inwiefern wird er denn "noch lange an diese Transaktion" denken? Indem Du ihm eine Rote reindrückst? Bei den besten Händlern kann so ein Leerstand mal vorkommen und diese Sache mit dem Gutschein ist wirklich ein Sonderfall... lass also bloß den Händler in Frieden mit deiner nörglerischen Pedanterie.
Nur wann hat denn ein Händler eine negative Wertung verdient?
Re: Von ebay und Verkaufer geneppt
Hier hätte Paypal/Ebay aus Kulanz erneut ein Gutschein ausstellen können. Denn der Betrag wurde ja wieder zurück gegeben. Ein Verkäufer der innerhalb 5 Minuten reagiert und rückerstattet hat keine negative Bewertung verdient. Ich weiß, ist blöd gelaufen für den Käufer.
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Re: Von ebay und Verkaufer geneppt
Lässt sich da der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht auch auf eBay-Gutscheine anwenden? Ich habe auch keine bekommen.
Eine negative hat ein Händler verdient, wenn er nicht proaktiv reagiert.
Ich finde, hier hat der Händler auf den Fehlbestand richtig reagiert, wie sollte er wissen, dass dadurch ein Gutschein platzt?
Ich hätte das nicht gewusst. Zumal ich im Regelablauf weder mitbekomme, wie bezahlt ist, noch wer da bestellt hat. Eigentlich kriege ich nur Kartongröße, Artikel und National/International mit. Wen interessiert auch der Rest?
Eine negative hat ein Händler verdient, wenn er nicht proaktiv reagiert.
Ich finde, hier hat der Händler auf den Fehlbestand richtig reagiert, wie sollte er wissen, dass dadurch ein Gutschein platzt?
Ich hätte das nicht gewusst. Zumal ich im Regelablauf weder mitbekomme, wie bezahlt ist, noch wer da bestellt hat. Eigentlich kriege ich nur Kartongröße, Artikel und National/International mit. Wen interessiert auch der Rest?
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Re: Von ebay und Verkaufer geneppt
Wobei es hier nicht um den Fehlbestand geht, sondern darum, dass der Verkäufer eBay anlügt, dass der Käufer den Artikel nicht mehr wöllte. Was nunmal gelogen ist um trotz eigenem Fehler besser dazustehen.
Re: Von ebay und Verkaufer geneppt
Ein Fehlbestand kann bei jedem Händler vorkommen.
Trotzdem ist dies für einen Kunden sehr ärgerlich und somit natürlich eine negative Bewertung berechtigt, da die Verantwortung (anders als bei Lieferverzögerungen durch Logistikdienstleister) ausschließlich beim Verkäufer liegt.
Hier hat der Händler sogar zuerst ebay informiert, einen Fall eröffnet und das macht es für den Kunden noch ärgerlicher.
Trotzdem ist dies für einen Kunden sehr ärgerlich und somit natürlich eine negative Bewertung berechtigt, da die Verantwortung (anders als bei Lieferverzögerungen durch Logistikdienstleister) ausschließlich beim Verkäufer liegt.
Hier hat der Händler sogar zuerst ebay informiert, einen Fall eröffnet und das macht es für den Kunden noch ärgerlicher.
Re: Von ebay und Verkaufer geneppt
Ich hätte nicht anders den Fall geöffnet, da sonst als Mangel zählt. Ist doch für den Käufer im Grunde egal mit welcher Begründung von Verkäufer ein Fall eröffnet wird.
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Re: Von ebay und Verkaufer geneppt
Stimmt, das hatte ich nicht mehr auf dem Schirm. Das ist nicht sonderlich elegant vom Händler, da würde ich eine negative nachvollziehen können.miezekatze hat geschrieben:Wobei es hier nicht um den Fehlbestand geht, sondern darum, dass der Verkäufer eBay anlügt, dass der Käufer den Artikel nicht mehr wöllte. Was nunmal gelogen ist um trotz eigenem Fehler besser dazustehen.
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Re: Von ebay und Verkaufer geneppt
Jaaaaaaa... ah.. halt. Hust, Moment.Da Vinci hat geschrieben:Genau, auf den Scheiterhaufen mit ihm.
Als Kunde käme ich mir schon sehr veralbert vor, von daher muss der Händler damit rechnen. Das kann er doch, oder?
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