Jetzt weiß ich wieder warum ich nicht anrufen wollte. Erst ewig lange Ansage zum neuen Verbraucherrecht, dann noch die Ansage zum Hinweis zur Passwortänderung, dann ne viertel Stunde in der Warteschlange.
Die Bewertung können man nicht rausnehmen. Das Bewertungsrecht verliert der Käufer erst, wenn er auf den Fall nicht geantwortet hätte. Man hätte nochwas machen können, wenn er in diesem Fall Unsinn geantwortet hätte oder Beleidigungen von sich gegeben hätte. So leider nicht.....
Negative Bewertung....wo war der Fehler.
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Re: Negative Bewertung....wo war der Fehler.
na, dann ruf mal bei Procter&Gamble / BRAUN / ORAL-B an.daytrader hat geschrieben:Jetzt weiß ich wieder warum ich nicht anrufen wollte. Erst ewig lange Ansage zum neuen Verbraucherrecht, dann noch die Ansage zum Hinweis zur Passwortänderung, dann ne viertel Stunde in der Warteschlange.
Hab ich gestern gemacht, weil bei meiner Oral-B nach einem halben Jahr der - nartürlich - fest eingebaute Akku seinen Geist aufgegeben hat.
Da wurde mir gefühlt 15 Minuten lang die Datenschutzerklärung bzgl. Aufzeichnung von Telefonaten vorgelesen.
Na wenigstens landete ich anschließend nicht in einer Warteschlange. Kein Wunder. Alle Anrufer vor mir hatten da vermutlich schon längst genervt aufgelegt....
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Re: Negative Bewertung....wo war der Fehler.
Man kann doch von ebay automatisch zwei Zahlungserinnerungen verschicken lassen.
Nutzt Ihr nur das oder verschickt Ihr zusätzlich noch eigene Zahlungserinnerungen (oder ausschließlich eigene?)???
Nutzt Ihr nur das oder verschickt Ihr zusätzlich noch eigene Zahlungserinnerungen (oder ausschließlich eigene?)???
Eine große Auswahl an Seidenbettwäsche oder Seiden-Nachtwäsche gibt es bei Seidenland.de. Wir führen z.B. Bettwäsche von Cellini Design oder der Plauener Seidenweberei, sowie Nachtwäsche aus Seide von Exilia, Sally Jones, Marjolaine, Cotton Club, La Perla, Luna di Seta, Eva B. Bitzer oder Gattina.
Re: Negative Bewertung....wo war der Fehler.
daytrader hat geschrieben:Jetzt weiß ich wieder warum ich nicht anrufen wollte. Erst ewig lange Ansage zum neuen Verbraucherrecht, dann noch die Ansage zum Hinweis zur Passwortänderung, dann ne viertel Stunde in der Warteschlange.
Die Bewertung können man nicht rausnehmen. Das Bewertungsrecht verliert der Käufer erst, wenn er auf den Fall nicht geantwortet hätte. Man hätte nochwas machen können, wenn er in diesem Fall Unsinn geantwortet hätte oder Beleidigungen von sich gegeben hätte. So leider nicht.....
Hat der schon Widerrufen? Wenn nicht, hätte ich keine Skrupel dem Inkasso auf den Hals zu hetzen.
Re: Negative Bewertung....wo war der Fehler.
Der hat nicht widerrufen. Ich halte mich aber nicht länger mit em Fall auf.
Das mit 2. Errinnerungen kann man probieren, glaube aber nicht, daß er bei einer weiteren Mahnung anders bewertet hätte. Der wollte die Artikel einfach nicht mehr oder konnte sie nicht bezahlen......der hat nicht vergessen zu bezahlen.
Das mit 2. Errinnerungen kann man probieren, glaube aber nicht, daß er bei einer weiteren Mahnung anders bewertet hätte. Der wollte die Artikel einfach nicht mehr oder konnte sie nicht bezahlen......der hat nicht vergessen zu bezahlen.
Re: Negative Bewertung....wo war der Fehler.
Quelle: http://pages.ebay.de/verkaeuferschutz/n ... tikel.htmlNicht bezahlte Artikel bei eBay verwalten
[...] Falls Sie die Bezahlung nicht innerhalb von 4 Tagen erhalten haben, nehmen Sie bitte zuerst Kontakt mit dem Käufer auf. Die meisten Probleme lassen sich durch eine direkte Kommunikation mit dem Käufer lösen.
Wenn sich das Problem nicht beheben lässt und der Käufer weiterhin nicht bezahlt, melden Sie bitte auf der Seite Probleme klären einen nicht bezahlten Artikel. Der Käufer hat danach noch einmal 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.
Wie Sie geschützt sind
Frühestens 4 Tage nach Öffnen des Falls und spätestens 36 Tage nach Angebotsende.können Sie den Fall schließen, um Ihre Verkaufsprovision zurückzuerhalten. Dem Käufer ist es danach nicht mehr möglich, eine Bewertung für Sie abzugeben. Der nicht bezahlte Artikel wird außerdem im Mitgliedskonto des Käufers angezeigt. Falls ein Käufer einen Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels erhalten und keinen Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen hat und er für diesen Kauf den Verkäufer bereits negativ oder neutral bewertet hat, wird diese Bewertung automatisch von uns entfernt.
[...]
Demnach wird also so ein Problem mit negativen Bewertungen in so einem Fall nicht mehr auftreten können, WENN Ebay das technisch korrekt umsetzt.
Steht jetzt aber auch nichts dabei, seit wann das so ist oder ab wann das sein wird.
Der Link zu dieser Seite kam heute in einer Infomail.
Re: Negative Bewertung....wo war der Fehler.
Hi,
in den Verkäufer News steht dazu aber...."einen Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels erhalten hat und keinen Kontakt mit Ihnen aufgenommen hat und...."
Da mein Käufer ja auf den Fall geantwortet hat und miteilte, daß seine Freundin überweisen würde, wird dies vermutlich als Kontakt gelten und er wird weiterhin negativ bewerten können. Weiß ich aber nicht genau.....
in den Verkäufer News steht dazu aber...."einen Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels erhalten hat und keinen Kontakt mit Ihnen aufgenommen hat und...."
Da mein Käufer ja auf den Fall geantwortet hat und miteilte, daß seine Freundin überweisen würde, wird dies vermutlich als Kontakt gelten und er wird weiterhin negativ bewerten können. Weiß ich aber nicht genau.....
Re: Negative Bewertung....wo war der Fehler.
Hmm ... ja, das mit dem Kontakt ist natürlich blöd geregelt.
Passt mal wieder zu Ebay, so eine praxisfremde "Klausel". Denn was hat denn einfach nur Kontaktaufnahme damit zu tun. Wichtig wäre ja dann, was und warum wurde kommuniziert und nicht einfach nur "bei Kontaktaufnahme".
Hast du inzwischen weitere Versuche in irgendeine Richtung unternommen, um das zu regeln?
Passt mal wieder zu Ebay, so eine praxisfremde "Klausel". Denn was hat denn einfach nur Kontaktaufnahme damit zu tun. Wichtig wäre ja dann, was und warum wurde kommuniziert und nicht einfach nur "bei Kontaktaufnahme".
Hast du inzwischen weitere Versuche in irgendeine Richtung unternommen, um das zu regeln?
Re: Negative Bewertung....wo war der Fehler.
Ja ich hatte bei Ebay angerufen. Aber die können angeblich nichts machen, wenn er geantwortet hat. Manuell dürfen die wohl nur Bewertungen entfernen, wenn Beleidigungen etc. fallen und er sei ja sachlich geblieben.
Die Leuten wissen garnicht was sie damit für Schaden anrichten. Immerhin sind nun die 20% Rabatt für längere Zeit futsch. Ob und wieviele Käufer eventl. abspringen wegen der paar wenigen negativen vermag ich nicht einzuschätzen. Aber allei ndie 20% Rabatt machen ein paar Hunnis pro Monat aus.
Auch ärgerlich, daß man nicht zurück bewerten kann. Der der es falsch macht darf nur positiv bewertet werden und der sich nichts hat zu schulden kommen lassen, wird negativ bewertet. Schon irgendwie verkehrte Welt. Der Ar.......mkriecherei beim Kunden bis zur Halskrause sind echt keine Grenzen gesetzt heutzutage.
Die Leuten wissen garnicht was sie damit für Schaden anrichten. Immerhin sind nun die 20% Rabatt für längere Zeit futsch. Ob und wieviele Käufer eventl. abspringen wegen der paar wenigen negativen vermag ich nicht einzuschätzen. Aber allei ndie 20% Rabatt machen ein paar Hunnis pro Monat aus.
Auch ärgerlich, daß man nicht zurück bewerten kann. Der der es falsch macht darf nur positiv bewertet werden und der sich nichts hat zu schulden kommen lassen, wird negativ bewertet. Schon irgendwie verkehrte Welt. Der Ar.......mkriecherei beim Kunden bis zur Halskrause sind echt keine Grenzen gesetzt heutzutage.
Re: Negative Bewertung....wo war der Fehler.
Aber doch bestimmt nicht wegen EINER roten Bewertung!daytrader hat geschrieben: Immerhin sind nun die 20% Rabatt für längere Zeit futsch.
ich sags dir: NICHT EIN EINZIGER!daytrader hat geschrieben: Ob und wieviele Käufer eventl. abspringen wegen der paar wenigen negativen vermag ich nicht einzuschätzen.
na und? What shalls!daytrader hat geschrieben: Auch ärgerlich, daß man nicht zurück bewerten kann.
Sperren und gut ist! Eine Rote für einen Käuferaccount ist vollkommen nutzlos, weil man als Verkäufer das nicht sperren kann.
Ich empfinde es als die beste Entscheidung eBays, dass Verkäufer ihre Käufer nur grün oder eben gar nicht bewerten können. Dadurch konnten Käufer endlich unseriöse und schlechte Verkäufer ohne Angst einer Rachebewertung ehrlich abstrafen. Und ein paar unfeine Falschbewertungen gehen meist im Grundrauschen des Bewertungsblätterwaldes unter.
Glaube mir: Ich habe nach dieser genialen Bewertungs-Einführung eine ganze Reihe kundenservice-resistenter Mitbewerber untergehen sehen.
Vermutlich hatte ich bislang nur einen schwulen Käufer (vermutlich: wegen der Ausdrucksweise in seiner mail), aber auch dem bin ich nicht in den Arsch gekrochen, er hat mich diesbezüglich auch nicht angemacht und Arschkriecherei von mir gewollt.daytrader hat geschrieben:Der Ar.......mkriecherei beim Kunden bis zur Halskrause sind echt keine Grenzen gesetzt heutzutage.
Liegt aber oft auch am Warensortiment. Jedes Klientel ist eben anders.
Edith sagt:
Verwarnungen wegen eines nichtbezahlten Artikels SIND wirkungsvoll.
Ich habe z.B. eingestellt, dass Käufer mit 2+ Verwarnungen wegen nicht bezahlter Artikel binnen 12 Monaten bei mir nicht kaufen dürfen.
Und ich schaue regelmäßig auf
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?B ... ATE&fsoo=D
Meine Güte, wie viele Leute da bei mir abblitzen...
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Re: Negative Bewertung....wo war der Fehler.
Ich finde es wird immer dreister, wie ebay uns in den A tritt....
Da bezahlt einer nicht und darf trotzdem neg. bewerten weil er etwas geschrieben hat?
Das reicht? Er hat doch aber nicht bezahlt.
Und die Provision behält ebay auch?
Ich frage mich immer ob der Support nur in D so verkäuferunfreundlich ist
Da bezahlt einer nicht und darf trotzdem neg. bewerten weil er etwas geschrieben hat?
Das reicht? Er hat doch aber nicht bezahlt.
Und die Provision behält ebay auch?
Ich frage mich immer ob der Support nur in D so verkäuferunfreundlich ist
Danke für den Linkhkhk hat geschrieben:Und ich schaue regelmäßig auf
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?B ... ATE&fsoo=D
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