Mitbewerber vergibt niedrige Bewertung
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- OnkelChopChop
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Mitbewerber vergibt niedrige Bewertung
Durch den Mängelbericht habe ich gesehen, dass ein Mitbewerber auf ebay drei Transaktionen mit 1-3 Sternen bewertet hat. Gesperrt hab ich schon. Kann man das von ebay entfernen lassen? Lohnt es sich an ebay zu melden?
"bin da grad selber was am planen dran"
Re: Mitbewerber vergibt niedrige Bewertung
das würde ich zuerst mit rechtsanwaltbrief machen.
gibt ja genügend urteile dazu.
wer so spielt dem gehört eine vor den bug geschossen.
gibt ja genügend urteile dazu.
wer so spielt dem gehört eine vor den bug geschossen.
- dance
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Re: Mitbewerber vergibt niedrige Bewertung
Trifft dich das heftig z.B. im Service-Status? Ist es ein Mitbewerber der viel auf ebay verkauft?
Ob Rechtsanwalt oder ebay, das mußt du entscheiden. Ebay anrufen, ist zumindestens den Versuch wert. Du mußt aber gute Argument / Beweise haben.
In früheren Zeiten wäre die altestamentarische Strategie "Auge um Auge" zum Tragen gekommen.
Ob Rechtsanwalt oder ebay, das mußt du entscheiden. Ebay anrufen, ist zumindestens den Versuch wert. Du mußt aber gute Argument / Beweise haben.
In früheren Zeiten wäre die altestamentarische Strategie "Auge um Auge" zum Tragen gekommen.
2001 - 2021 Onlinehändler u. Unternehmensberater - jetzt Privatier u. begeisterter RC-Regatta Segler
- RA Peter Kraus
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Re: Mitbewerber vergibt niedrige Bewertung
Das Verhalten des Wettbewerbers könnte u.a. als Anschwärzung oder Behinderung wettbewerbswidrig sein, also abmahnbar.
- OnkelChopChop
- Beiträge: 1052
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Re: Mitbewerber vergibt niedrige Bewertung
Aber so was nachzuweisen wird doch schwer sein!?
Er hat vier Artikel gekauft und drei mit 1-3 Sternen bewertet. Die Artikel sind einfache Metallteile, man kann alle Merkmale und Eigenschaften auf den Bilder erkennen. Die Qualität ist hochwertig. Für mich Absicht, aber für ein Gericht, wie nachvollziehbar?
Er hat vier Artikel gekauft und drei mit 1-3 Sternen bewertet. Die Artikel sind einfache Metallteile, man kann alle Merkmale und Eigenschaften auf den Bilder erkennen. Die Qualität ist hochwertig. Für mich Absicht, aber für ein Gericht, wie nachvollziehbar?
"bin da grad selber was am planen dran"
Re: Mitbewerber vergibt niedrige Bewertung
ja bei artikel entspricht der beschreibung kannst du wenig tun, bei kommunikation und versandkosten schon wenn es ungerechtfertigt war. wenn du natürlich 4 euro für ne warensendung verlangt hast wird auch das schwer.
Re: Mitbewerber vergibt niedrige Bewertung
4,- Euro /1,19 = 3,36 Euro netto.neimles hat geschrieben:ja bei artikel entspricht der beschreibung kannst du wenig tun, bei kommunikation und versandkosten schon wenn es ungerechtfertigt war. wenn du natürlich 4 euro für ne warensendung verlangt hast wird auch das schwer.
1,90 Euro Briefmarke
15 Cent Luftpolsterbeutel
2 Cent Musterbeutelklammer in guter Qualität
5 Cent Aufkleber
--------------------
2,12 Euro
=> noch 1,24 Euro übrig für's Handling.
Wenn man den Rechnungsdruck und die Buchhaltung mit rein rechnet kommts auf +/- 0,- Euro aus.
Re: Mitbewerber vergibt niedrige Bewertung
Deine Ansicht. Langläufig wird's aus Kundensicht aber schon bei ca. 3 Euro "kritisch".regalboy hat geschrieben:=> noch 1,24 Euro übrig für's Handling.
Wenn man den Rechnungsdruck und die Buchhaltung mit rein rechnet kommts auf +/- 0,- Euro aus.
Das "warum" und das "wieso" ist egal, es geht ja um das "feeling" auf Kundenseite.
Re: Mitbewerber vergibt niedrige Bewertung
Also mehr, als die Marge an manchen Artikeln...regalboy hat geschrieben: => noch 1,24 Euro übrig für's Handling.
Im Ernst, so viel hat niemand für´s "Handling", das ist utopisch.
- OnkelChopChop
- Beiträge: 1052
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Re: Mitbewerber vergibt niedrige Bewertung
Das wäre richtig schön , würde mich schon über nen 1 € fürs Handling freuen
"bin da grad selber was am planen dran"
Re: Mitbewerber vergibt niedrige Bewertung
Auch wenn es jetzt in eine Versandkostendebatte ausartet.
Der Kunde sieht die 1,90, mehr nicht (berücksichtigt allenfalls noch ein paar cent für das Versandmaterial).
Daher ist auch MEINE Meinung, dass alle Kosten in den Artikelpreis einkalkuliert werden müssen (was so richtig allerdings auch nur bei Festpreisangeboten möglich ist).
Ansonsten muss man als Verkäufer auf Plattformen eben mal durch die Brille des Käufers gucken und sich danach richten.
Der Kunde sieht die 1,90, mehr nicht (berücksichtigt allenfalls noch ein paar cent für das Versandmaterial).
Daher ist auch MEINE Meinung, dass alle Kosten in den Artikelpreis einkalkuliert werden müssen (was so richtig allerdings auch nur bei Festpreisangeboten möglich ist).
Ansonsten muss man als Verkäufer auf Plattformen eben mal durch die Brille des Käufers gucken und sich danach richten.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Mitbewerber vergibt niedrige Bewertung
Warum siehst du das so, auch unter den Gesichtspunkten:hkhk hat geschrieben:...Daher ist auch MEINE Meinung, dass alle Kosten in den Artikelpreis einkalkuliert werden müssen (was so richtig allerdings auch nur bei Festpreisangeboten möglich ist)....
- Selbstabholung = Kunde zahlt zu viel
- Mehrfachkauf = Kunde zahlt zu viel
- Versandkosten = alles, was den Versand betrifft
- Artikelpreis = alles, was den Artikel selbst betrifft
Re: Mitbewerber vergibt niedrige Bewertung
Ist zwar ot, aber wenn der Kunde "Selbstabholung" wählt und mir dann eine halbe Stunde das Ohr abkaut müsste man da eigentlich noch eine dicke Pauschale berechnen. Oder sieht hier jemand mit einem eingerechneten Euro seinen (1/2) Stundenlohn gedeckt?regalboy hat geschrieben: - Selbstabholung = Kunde zahlt zu viel
Viele Grüße,
Christian
Christian
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